Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.252)
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- Angegeben von: GAIA am 23.06.2026
- Beschreibung: Anpassung des geplanten Mengenrabatts bei DiGA.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IONOS Group SE am 23.06.2026
- Beschreibung: Sicherstellung, dass die im Gesetz vorgesehenen Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren (insbesondere in Bezug auf PUE-Werte und die Nutzung von Abwärme) in der Praxis realistischerweise umsetzbar sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IONOS Group SE am 23.06.2026
- Beschreibung: Wir sprechen uns dafür aus, dass durch den CADA rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen auf EU-Ebene geschaffen werden, die das europäische Cloud- und KI-Ökosystem nachhaltig stärken.
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- Angegeben von: Initiative Digitaler Zollstempel am 23.06.2026
- Beschreibung: Die gegenwärtige Wertgrenze von EUR 50 soll unbefristet fortgeschrieben werden. Dagegen treten wir für die Beibehaltung der seit der Einführung der Wertgrenze bestehenden gesetzlichen Regelung ein, nach der diese mit der Digitalisierung der Abfertigung der Touristen wieder entfällt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: - geplante Regelung ist ordnungspolitisch bedenklich, weil sie den Übergang von einer ex-post Missbrauchs- und Kartellkontrolle zu einer ex-ante Marktüberwachung markiert - Ablehnung eines eigenständigen Regimes zur regelmäßigen, zukunftsgerichteten und verdachtsunabhängigen Übermittlung sensibler Preis- und Absatzdaten auf vorgelagerten Kraftstoffmärkten geschaffen - Ablehnung der geplanten Änderung des § 47k GWB - eine Benachrichtigung durch die MTS-K an die durch die Verpflichtung anderer Unternehmen indirekt betroffenen Abnehmer, deren Daten an die MTS-K geleitet und dort verarbeitet werden - Ablehnung weiterer Meldepflichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.06.2026
- Beschreibung: Die Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben wird begrüßt. Die Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe lehnen wir jedoch ab. Unabhängig von der Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung möchten wir nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass aus unserer Sicht zu weiteren tierschutzrelevanten Themen dringender Handlungsbedarf besteht, die bei einer Änderung des Tierschutzgesetzes mitberücksichtigt werden sollten. Am dringlichsten sind aus unserer Sicht: Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Tierhaltende, Schaffung grundsätzlicher Befugnisse zur Durchführung der Tierschutzüberwachung in Betrieben oder Anlagen, die tierische Nebenprodukte handhaben, sammeln oder verarbeiten (VTN-Betriebe), Konkretisierung von § 11b
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 252/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
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BR-Drs. 252/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.06.2026
- Beschreibung: Die BTK hat 2022 zum ersten Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetztes Stellung genommen und unsere grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben ausführlich dargestellt. Auch mit der jetzt vorliegenden Überarbeitung des Gesetzes sind diese grundlegenden Kritikpunkte nach wie vor aktuell. Daher sehen wir von einer ausführlichen Kommentierung des vorliegenden Entwurfs ab. Lediglich zur Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung auf ausländische Ware möchten wir anmerken, dass wir die Absicht dahinter zwar nachvollziehen können und grundsätzlich begrüßen, aber nach wie vor Bedenken bzgl. der praktischen Durchführbarkeit haben. Wie in der Stellungnahme von 2022 angemerkt, wäre es zielführender, eine EU-weit einheitliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung anzustreben
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.06.2026
- Beschreibung: Zum Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung von Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine remote-Schlachttier- und Fleischuntersuchung (ohne physische Anwesenheit des amtlichen Tierarztes) und eine verzögerter Fleischuntersuchung ermöglichen sollen, hat die BTK dem zuständigen Fachreferat des BMLEH Anmerkungen zur Verfügung gestellt. Die BTK lehnt ab, dass die Schlachttieruntersuchung vom amtlichen Fachassistenten durchgeführt wird und der Tierarzt nur bei Auffälligkeiten hinzugezogen werden soll.
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- Angegeben von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Die AGDW setzt sich für weiteren Bürokratie-Abbau im Bereich der Forstwirtschaft ein. Der vorliegende Gesetzentwurf wird als nicht ausreichend angesehen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KKS-Netzwerk e. V., Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien am 23.06.2026
- Beschreibung: Rechtliche Sicherheit bei der Sekundardatennutzung schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: McDonald’s Deutschland LLC, Zweigniederlassung München am 23.06.2026
- Beschreibung: McDonald’s Deutschland spricht sich für eine Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes i. H. v. 7% aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 23.06.2026
- Beschreibung: Was Europas Wettbewerbsfähigkeit mit dem Industrial Accelerator Act (IAA) stärken soll, könnte am Ende die kommunale Daseinsvorsorge schwächen. Die Regelungen des IAA - mit europäischen Beschaffungsvorgaben - sollen ausschließlich für öffentliche Unternehmen gelten. Komplexere Vergabeverfahren, weniger Bieter, mehr Rechtsrisiken – all das gefährdet Tempo und Wirtschaftlichkeit des Netzausbaus und führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen kommunalen und privaten Energieversorgern. Gleichzeitig können die Regelungen Beschaffung und Energiewende erheblich verteuern. Die Folge: Europäische Industriepolitik auf Kosten der Kommunen. Wir fordern daher substanzielle Anpassungen des IAA unter Berücksichtigung der noch folgenden europäische Vergaberechtsnovelle.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: McDonald’s Promotions GmbH & Co. KG Werbegesellschaft Deutschland am 23.06.2026
- Beschreibung: McDonald’s Deutschland spricht sich für eine Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes i. H. v. 7% aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
- Beschreibung: Im ANK wird der Aspekt „Wildnis“ an verschiedenen Stellen berücksichtigt – insbesondere bei den Förderprogrammen KlimaWildnis sowie den Förderprogrammen zum Moorschutz und zum klimaangepassten Waldmanagement (KWM). Das Förderprogramm KlimaWildnis ist bis Ende 2027 befristet. Im Frühjahr 2026 hat der Bundesumweltminister den Entwurf für ein ANK 2.0 vorgelegt. In diesem ist die Fortführung des Förderprogramms KlimaWildnis inklusive der Fortführung der KlimaWildnisZentrale verankert. Noch ist das ANK 2.0 nicht verabschiedet. Es ist wichtig, dass die KlimaWildnis fortgeführt, weiterhin im bisherigen finanziellen Umfang ausgestattet und mit den anderen ANK-Förderprogrammen (Moore, KWM) synchronisiert wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
- Beschreibung: Als Pendant zum Infrastrukturzukunftsgesetz hat das BMUKN einen Entwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur vorgelegt. Da mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz das Primat der Realkompensation entfällt, braucht es Rahmen, um Ausgleichsgelder wirksam „in die Fläche“ zu bringen. Leitidee ist eine „grüne Infrastruktur“ mit überragendem öffentlichem Interesse, etwa der bundesweite Biotopverbund. Im Entwurf zählen auch Flächen mit langfristiger natürlicher Dynamik dazu. Dies ist für die Wildnisziele der Bundesregierung zentral und darf nicht gestrichen werden. Ebenso wichtig ist die vorgesehene Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
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- Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
- Beschreibung: Zur flächenwirksamen Umsetzung der EU Wiederherstellungsverordnung ist im Nationalen Wiederherstellungsplan die Wildnisentwicklung als bedeutsames Naturschutzkonzept zu verankern. Prozessschutzflächen sollten in allen Lebensräumen (Wälder, Moore, Auen, Gewässer) etabliert und vergrößert werden, um die natürliche Dynamik zuzulassen bzw. zu verstärken. Erforderlich sind die Umsetzung konkreter Maßnahmen wie Wiedervernässung und Flussrenaturierung sowie politische Maßnahmen wie die Stärkung bestehender Förderprogramme. Die Indikatorik und das darauf aufbauende Monitoring sind so auszurichten, dass die Effekte von Wildnisentwicklung auf die Wiederherstellung der Natur systematisch erfasst und bewertet werden.
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- Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
- Beschreibung: Zur Stärkung der Wildnisentwicklung sind dazu förderliche Maßnahmen im 2. Aktionsplan der NBS fortzuführen bzw. neu aufzunehmen. Dazu gehört das Handlungsfeld Wildnis und Schutzgebiete im Rahmen des ANK konsequent umzusetzen und dauerhaft fortzuführen. Der Wildnisanteil in Großschutzgebieten ist gezielt zu erhöhen und Wildnisgebiete in den länderübergreifenden Biotopverbund zu integrieren. Bestehende Förderinstrumente (Wildnisfonds, KlimaWildnis) und Beratungsinstanzen (KlimaWildnisZentrale, KlimaWildnisBotschafter) sind zu verstetigen und auszubauen. Zudem sind rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere durch stärkere Verankerung des Prozessschutzes im BNatSchG, Reduktion finanzieller Belastungen und Anerkennung von Prozessschutz als Kompensationsmaßnahme.
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Rechtsanspruch auf qualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie deren Finanzierung muss zur Stärkung der Opfer schwerer Straftaten gesetzlich verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Engel & Völkers Holding GmbH am 22.06.2026
- Beschreibung: In Bezug auf die Einführung der neuen Selbstständigkeit nach § 7 Absatz 5 SGB IV n.F. setzt sich Engel & Völkers gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie Bundestagsabgeordneten für Nachbesserungen ein, um mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Dies betrifft insbesondere Klarstellungen bzgl. der Kriterien Verlustrisiken und Gewinnchancen, Tragen unternehmertypischer Aufwendungen und werbendes Auftreten am Markt, die für betriebsmittelarme, digitale Tätigkeiten zu unbestimmt gefasst sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 22.06.2026
- Beschreibung: Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5439
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
-
BT-Drs. 21/5439
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: : Haus & Grund Deutschland unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, das bisherige Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Nur so kann Klimaschutz im Gebäudebereich effektiv und effizient gelingen. Das zukünftige Gesetz ist so auszugestalten, dass die an Bestandsgebäude gerichteten Pflichten verhältnismäßig, zumutbar und tatsächlich erfüllbar sind. Die Anforderungen des Gesetzes müssen von jedem Eigentümer (ohne teure Zwischenlösungen) erfüllt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass künftig eine klare Grenze zwischen dem Wirtschaftsstrafrecht (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) und der zivilrechtlich ausgestalteten Mietpreisbremse gezogen wird. Um unklare Rechtsfolgen und eine potenzielle Doppelbestrafung von Vermietern zu vermeiden, sollte gesetzlich klargestellt werden, dass in Gebieten, in denen eine Mietpreisbegrenzung auf Grundlage der Mietpreisbremse gilt, der Straftatbestand des § 5 WiStrG nicht zusätzlich Anwendung findet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Das Ziel der politischen Interessenvertretung ist, dass die Mietpreisbremse abgeschafft wird. Nach Auffassung von Haus & Grund Deutschland schafft das Instrument keinen neuen Wohnraum und verstärkt den Nachfragedruck auf ohnehin angespannten Wohnungsmärkten. Damit verstärkt die Mietpreisbremse die Probleme für Wohnungssuchende satt sie zu lindern oder gar zu lösen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ein. Die Indexmiete ist ein in der Praxis bewährtes, ausgewogenes Instrument zur langfristigen Wertsicherung von Mietverhältnissen. Sie gewährleistet Planbarkeit und Verlässlichkeit für beide Seiten – Mieter wie Vermieter – und hat sich besonders im Rahmen unbefristeter Mietverhältnisse als faire Grundlage erwiesen. Zugleich trägt sie dem Umstand Rechnung, dass Vermietung eine wirtschaftlich tragfähige Tätigkeit bleiben muss, wenn privates Kapital weiterhin zur Wohnraumschaffung beitragen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Der Verband sieht keinen Änderungsbedarf. Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierten Wohnraum. Ein Möblierungszuschlag wird in der Rechtsprechung und in der Praxis der Wohnungsunternehmen regelmäßig durch ein Abschreibungsmodell geltend gemacht. Wenn überhaupt, ist ein gesetzlicher Zuschlag in Höhe des Abschreibungsbetrages der Möbel möglich, bedeutet aber einen massiven bürokratischen Aufwand insbesondere für vermietende Privatpersonen. Möblierte Vermietung muss für vermietende Privatpersonen ohne großen Aufwand möglich bleiben. Ansonsten drohen Marktverschiebungen (Verkauf von Möbeln oder Vermietung ohne Teilmöblierung, wie zum Beispiel Küchen).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Die Schonfristregelung soll nach dem Willen der Koalition auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Diese Regelung kann und wird aus Sicht des Verbandes keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringen. Sie hilft Zahlungsunfähigen nicht, wohl aber Zahlungsunwilligen. Schutz vor einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzug bietet der Sozialstaat. Jeder Bürger hat – je nach Lage – Anspruch auf staatliche Unterstützung, um den Verlust der Wohnung zu verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Um den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen voranzutreiben und um für möglichst viele Wohngebäude eine bezahlbare erneuerbare Wärmeversorgung anzubieten, müssen aus Sicht des Verbandes die Regelungen im Mietrecht sowie die Wärmelieferverordnung praxisgerecht ausgestaltet werden. Bislang ist der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz bei Häusern mit vermieteten Wohnungen keine Option, da die Betriebskosten im Vergleich zur bisherigen Heizung nicht steigen dürfen. Dies lässt sich in der Praxis jedoch nicht umsetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Haus & Grund setzt sich zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen dafür ein, dass die Begrenzung der Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) an die Baukostenentwicklung angepasst wird, indem die Kappungsgrenzen auf 3 bzw. 4 €/m² erhöht, jährlich dynamisch an den Baukostenindex gekoppelt werden und die gesonderte Regelung für den Heizungsaustausch i. H. v. 0,50 €/m² entfällt. Die vereinbarte Verdopplung der Wertgrenze auf 20.000 Euro im Rahmen von Kleinmodernisierungen würde verpuffen, würden die Kappungsgrenzen unverändert beibehalten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Kosten für die energetische Modernisierung einer Wohnimmobilie direkt von der Erbschaftsteuerschuld abgezogen werden können. So kann verhindert werden, dass sich Erben für den Verkauf bzw. die Aufgabe der Vermietung entscheiden müssen. Die Erbschaftsteuer-Entlastung motiviert zu energetischer Modernisierung und trägt dazu bei, vermietende Privateigentümer im Markt zu halten und die für den deutschen Mietmarkt prägende Anbieter- und Angebotsvielfalt zu erhalten. Zugleich trägt diese Lösung zur schnelleren Erreichung der Klimaziele bei.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Die preiswerte Vermietung sowie Modernisierungsmaßnahmen sollten nicht länger bestraft, sondern steuerlich wirksam gefördert werden. Dies würde durch die vollständige Abschaffung der Werbungskosten-Kürzung erreicht – und zwar für jede Vermietung unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete durch vermietende Privatpersonen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Um eine sachgerechte und überprüfbare Bemessungsgrundlage zu schaffen, müssen nach Auffassung von Haus & Grund künftig Datengrundlage, Auswahlverfahren und Berechnungsmethode vollständig offengelegt und die maßgeblichen Interessenverbände der Vermieter und Mieter verpflichtend beteiligt werden. Die Vergleichsmiete muss künftig zudem an reale Bau-, Modernisierungs- und Finanzierungskosten gekoppelt werden. Gekappte oder staatlich regulierte Mieten dürfen nicht in die Berechnungsgrundlage einfließen, da sie den Referenzwert künstlich verzerren. Nur eine marktorientierte, methodisch belastbare und rechtssicher ermittelte Vergleichsmiete kann ihrer Funktion als objektiver Maßstab für Mieterhöhungen und Mietpreisbegrenzungen gerecht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Die derzeitige Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bau- und Sanierungssektor nicht mehr ab. Wenn schon keine Streichung, dann sollte eine Anpassung an den Baupreis- und Instandhaltungsindex vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass energetische und werterhaltende Investitionen weiterhin wirtschaftlich vertretbar bleiben. Ohne diese Kopplung drohen Investitionsrückgänge, insbesondere bei vermietenden Privatpersonen, und eine schleichende Substanzgefährdung des Bestands.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Haus & Grund lehnt die Einführung eines an die Mietpreisbremse anknüpfenden Bußgeldtatbestandes grundsätzlich ab. Sollte dies politisch jedoch angestrebt werden, müssen konkrete ordnungsrechtliche und formalen Anforderungen für einen zivilrechtlichen Bußgeldtatbestand gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Aus Sicht von Haus & Grund Ziel einer Reform sein, die Abwicklung von Mietverhältnissen nach dem sollte Tod eines Mieters deutlich zu beschleunigen, Rechtssicherheit für Vermieter zu schaffen und zu vermeiden, dass Wohnungen über längere Zeit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig sollten die wirtschaftlichen Risiken für Vermieter reduziert werden, ohne die berechtigten Interessen der Erben zu beeinträchtigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 22.06.2026
- Beschreibung: Wir teilen die in der uns vorliegenden Stellungnahme des BDI vorgebrachten Punkte, dass die EU-Luftqua-litätsrichtlinie und deren Umsetzung zu weiteren Investitionshemmnissen in der Industrie führen würden, die gerade auch die von uns vertretenen Unternehmen treffen würde. Grundsätzlich sollte die Bundesregierung daher an zwei Stellen ansetzen: einerseits empfehlen wir, sich für Änderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie auf der europäischen Ebene einzusetzen, begleitet von einer „stop-the-clock-Regelung“. Zum anderen sollten alle Spielräume genutzt werden, um bei der Umsetzung der Richtlinie die Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit von industriellen Anlagen zu minimieren – hierfür bietet sich vor allem die TA-Luft an.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):