Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (27.216)
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- Angegeben von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Vorschlag für einen EU Biotech Act zielt darauf ab, einen EU-weiten, einheitlichen Rahmen zur Stärkung der Biotechnologie und des Biomanufacturings mit Fokus auf Gesundheit, Regulierung, Finanzierung, klinische Forschung und Biosicherheit zu schaffen. Dies wird von der DHM und der TMF sehr begrüßt. Insbesondere die Fragmentierung, die Komplexität sowie uneinheitliche Verfahrens- und Auslegungspraxen in den Mitgliedstaaten wirken in der Praxis als wesentliche Hemmnisse für Translation, klinische Forschung und damit für eine zeitnahe Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Versorgung und Innovation. In der Interessenvertretung werden ausgewählte Aspekte angesprochen, die unter anderem die Hochschulmedizin direkt betreffen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 23.06.2026
- Beschreibung: Die Verordnung (EU) 2017/745 sowie die Verordnung (EU) 2017/746 wurden eingeführt, um Patientensicherheit zu erhöhen, Innovation zu fördern und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die aktuellen Regelungen in wesentlichen Punkten ihr Ziel verfehlen und stattdessen neue Hürden errichten – insb. für die translationale Forschung in der Universitätsmedizin und für die akademische Verbundforschung und für die Anwendung in der medizinischen Versorgung. In der Interessenvertretung sollen daher Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln – hin zu einem System, das Patientensicherheit mit Innovationsfähigkeit und Forschungsfreiheit in Einklang bringt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Avacon AG am 23.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist eine Änderung der Trinkwasserverordnung sodass die Wärmenutzung aus Trinkwasser auch in Deutschland möglich wird. Eine Nutzbarmachung hätte großes Potential für die Dekarbonisierung der Raumwärme. Mit der Errichtung zentraler Wärmepumpen an bestehende Wasserversorgungsanlagen könnten schon mit wenigen Grad der Abkühlung des Trinkwassers erhebliche Wärmemengen dem örtlichen Nah- und Fernwärmesystemen bereitgestellt werden. Bislang dürfen laut Trinkwasserverordnung unter § 13 Absatz 5 und 6 in der Trinkwasserversorgung nur Stoffe oder Gegenstände verwendet werden, die bestimmungsgemäß der Trinkwasserversorgung dienen. Vor diesem Hintergrund setzt sich das Regelungsvorhaben für eine Ergänzung ein, die den Einsatz von Technik zur Wärmenutzung ermöglicht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Eine differenzierte, verhaltens- und netzorientierte Preisbildung erfordert digitale Transparenz im Netzinneren – insbesondere auf der Verteilnetzebene. Eine flächendeckende digitale Infrastruktur ist unabdingbare Voraussetzung für das Stromsystem der Zukunft. Dazu zählen die Ausstattung der Netze mit intelligenten Messsystemen zur zeitgenauen Erfassung und Abrechnung, die Digitalisierung von Ortsnetzstationen zur Echtzeitüberwachung von Netzbelastung, Einspeisung und Flexibilität, sowie interoperable Systeme zur Aggregation und Rückführung netzrelevanter Daten an Netzbetreiber und Nutzer. Diese digitale Infrastruktur wird die Grundlage liefern für dynamische Preissignale, automatisierte Flexibilitätsbereitstellung und die operative Umsetzbarkeit eines entgeltbasierten Verhaltensanreizes.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ausgehend von einem klar definierten Zielsystem die Grundlinien einer zukunftsfesten Netzentgeltsystematik entwickelt werden, die sich am klimaneutralen Energiesystem der Jahre 2035/2045 orientieren. Auf dieser Basis können notwendige Übergangsregelungen und klar abgegrenzte, befristete Ausnahmen sachgerecht abgeleitet werden. Dabei dürfen Netzentgelte nicht nur die tatsächlichen Netzkosten decken, sondern müssen zugleich investitionsfreundliche Anreize setzen, um Fehlsteuerungen und steigende Gesamtsystemkosten zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Der ZVEI setzt sich für die Schaffung einer pragmatischen, ergänzenden Lösung zur Listung harmonisierter Normen ein, um den aktuellen Stand der Technik im europäischen Produktrecht besser abzubilden. Ziel ist es, bestehende Verzögerungen im Listungsprozess zu überbrücken und Unternehmen eine verlässliche Orientierung zu geben ohne das bestehende System grundlegend zu verändern.
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Speicher sind eine zentrale Säule der Energiewende: Sie ermöglichen die Integration hoher Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien, stellen kurzfristig wie langfristig benötigte Flexibilität bereit und können zunehmend systemrelevante Aufgaben wie Frequenz- und Spannungshaltung, Schwarzstartfähigkeit und die Reduzierung von Redispatch-Bedarf übernehmen. Gleichzeitig stehen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber vor einer bislang beispiellosen Anzahl an Anträgen: die Folge sind Engpässe, lange Warteschlangen, ein Überlasten des bisherigen „Windhundprinzips“ und zunehmende Spannungen zwischen realisierungsreifen und eher spekulativen Projekten. Es ist daher richtig und notwendig, das Netzanschlussverfahren für Speicher grundlegend weiterzuentwickeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Elektrische Energiespeicher ermöglichen die Integration erneuerbarer Energien, dämpfen Preisspitzen, reduzieren Redispatch- und Netzausbaukosten und leisten Beiträge zur Versorgungssicherheit. Voraussetzung dafür ist ein regulatorischer Rahmen, der Investitionen ermöglicht und Flexibilität nicht strukturell benachteiligt. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen des AgNes-Verfahrens frühzeitig Vorschläge zur künftigen Einbindung von Stromspeichern in die Netzentgeltsystematik vorlegt. Ziel muss es sein, Speicher angemessen an der Netzfinanzierung zu beteiligen, ohne ihren Hochlauf zu gefährden, und zugleich Anreize für system- und netzdienliches Verhalten zu setzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Die Transformation des Energiesystems hin zur Klimaneutralität erfordert einen konsequenten Ausbau und die Anpassung der Stromnetze. Die erheblich steigenden Einspeiseleistungen aus dezentralen erneuerbaren Energien stellen das bisherige Netzentgeltsystem vor neue Herausforderungen, da immer weniger klassische Verbraucher alleine für die Netzkosten aufkommen. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen des AgNes-Verfahrens frühzeitig Vorschläge zur künftigen Einbindung von Stromerzeugern (Einspeisern) in die Netzentgeltsystematik vorlegt. Ziel muss es sein, Einspeiser angemessen an der Netzfinanzierung zu beteiligen, ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien zu gefährden, und zugleich Anreize für system- und netzdienliches Verhalten zu setzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Die Transformation des deutschen Energiesystems erfordert eine konsequente Elektrifizierung und Digitalisierung aller Sektoren. Energieeffizienz bildet hierbei eine unverzichtbare Säule, da der Strombedarf durch die industrielle Sektorenkopplung sowie den rasanten Hochlauf digitaler Infrastrukturen deutlich ansteigen wird. Allein für Rechenzentren wird bis 2030 ein Anstieg des Strombedarfs auf bis zu 37 TWh prognostiziert. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts zu sichern, muss das Energiesystem hocheffizient gestaltet werden, wobei Effizienz als zentraler Enabler fungiert, um den steigenden Strombedarf volkswirtschaftlich beherrschbar zu halten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Die Erreichung der Dekarbonisierungsziele setzt eine umfassende Elektrifizierung von Industrie, Wärmeversorgung und Mobilität voraus. Dafür sind leistungsfähige Stromnetze unverzichtbar. Entscheidend ist jedoch, dass die Netzentgelte auf allen Spannungsebenen wettbewerbsfähig und planbar bleiben. Steigende Netzkosten dürfen nicht zum Hemmnis für Investitionen, Elektrifizierung und industrielle Wertschöpfung werden. Nur mit attraktiven Netzentgelten lassen sich die Akzeptanz der Energiewende stärken, Investitionssicherheit für Unternehmen und Haushalte schaffen sowie ein Verlust von Wertschöpfung durch steigende Systemkosten („System Cost Leakage“) verhindern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Der ZVEI setzt sich im Rahmen des Cybersecurity Act 2 für mehr Resilienz und Cybersicherheit ein, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu gefährden. Hierfür sollten Anforderungen an IKT-Lieferketten auf hochkritische NIS2-Sektoren beschränkt und Hochrisiko-Lieferanten rechtssicher sowie einzelfallbezogen bewertet werden. Neue Zertifizierungs- oder „Cyber-Posture“-Systeme sind zu vermeiden; bestehende internationale Standards sollten anerkannt werden. Zudem braucht es realistische Übergangsfristen, finanzielle Ausgleichsmechanismen für verpflichtende Ersatzmaßnahmen und eine Stärkung der ENISA ohne zusätzliche Gebühren für die Industrie.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
- Beschreibung: Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein zentraler Baustein für ein klimaneutrales, resilientes und bezahlbares Energiesystem. Sie stärkt Versorgungssicherheit und Systemstabilität, indem sie die Volatilität der erneuerbaren Stromerzeugung flexibel ausgleicht und einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leistet. Gleichzeitig erhöht sie die Krisenfestigkeit kritischer Infrastrukturen und sichert die Energieversorgung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig ab. Um diese Potenziale vollständig zu erschließen, müssen bereits heute verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nur so kann der weitere Ausbau der KWK im breiten Markt vorangetrieben und ihr Nutzen für das Energiesystem der Zukunft nachhaltig gesichert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GAIA am 23.06.2026
- Beschreibung: Anpassung des geplanten Mengenrabatts bei DiGA.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IONOS Group SE am 23.06.2026
- Beschreibung: Sicherstellung, dass die im Gesetz vorgesehenen Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren (insbesondere in Bezug auf PUE-Werte und die Nutzung von Abwärme) in der Praxis realistischerweise umsetzbar sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: IONOS Group SE am 23.06.2026
- Beschreibung: Wir sprechen uns dafür aus, dass durch den CADA rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen auf EU-Ebene geschaffen werden, die das europäische Cloud- und KI-Ökosystem nachhaltig stärken.
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- Angegeben von: Initiative Digitaler Zollstempel am 23.06.2026
- Beschreibung: Die gegenwärtige Wertgrenze von EUR 50 soll unbefristet fortgeschrieben werden. Dagegen treten wir für die Beibehaltung der seit der Einführung der Wertgrenze bestehenden gesetzlichen Regelung ein, nach der diese mit der Digitalisierung der Abfertigung der Touristen wieder entfällt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: - geplante Regelung ist ordnungspolitisch bedenklich, weil sie den Übergang von einer ex-post Missbrauchs- und Kartellkontrolle zu einer ex-ante Marktüberwachung markiert - Ablehnung eines eigenständigen Regimes zur regelmäßigen, zukunftsgerichteten und verdachtsunabhängigen Übermittlung sensibler Preis- und Absatzdaten auf vorgelagerten Kraftstoffmärkten geschaffen - Ablehnung der geplanten Änderung des § 47k GWB - eine Benachrichtigung durch die MTS-K an die durch die Verpflichtung anderer Unternehmen indirekt betroffenen Abnehmer, deren Daten an die MTS-K geleitet und dort verarbeitet werden - Ablehnung weiterer Meldepflichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.06.2026
- Beschreibung: Die Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben wird begrüßt. Die Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe lehnen wir jedoch ab. Unabhängig von der Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung möchten wir nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass aus unserer Sicht zu weiteren tierschutzrelevanten Themen dringender Handlungsbedarf besteht, die bei einer Änderung des Tierschutzgesetzes mitberücksichtigt werden sollten. Am dringlichsten sind aus unserer Sicht: Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Tierhaltende, Schaffung grundsätzlicher Befugnisse zur Durchführung der Tierschutzüberwachung in Betrieben oder Anlagen, die tierische Nebenprodukte handhaben, sammeln oder verarbeiten (VTN-Betriebe), Konkretisierung von § 11b
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 252/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
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BR-Drs. 252/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.06.2026
- Beschreibung: Die BTK hat 2022 zum ersten Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetztes Stellung genommen und unsere grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben ausführlich dargestellt. Auch mit der jetzt vorliegenden Überarbeitung des Gesetzes sind diese grundlegenden Kritikpunkte nach wie vor aktuell. Daher sehen wir von einer ausführlichen Kommentierung des vorliegenden Entwurfs ab. Lediglich zur Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung auf ausländische Ware möchten wir anmerken, dass wir die Absicht dahinter zwar nachvollziehen können und grundsätzlich begrüßen, aber nach wie vor Bedenken bzgl. der praktischen Durchführbarkeit haben. Wie in der Stellungnahme von 2022 angemerkt, wäre es zielführender, eine EU-weit einheitliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung anzustreben
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.06.2026
- Beschreibung: Zum Vorschlag der EU-Kommission zur Einführung von Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine remote-Schlachttier- und Fleischuntersuchung (ohne physische Anwesenheit des amtlichen Tierarztes) und eine verzögerter Fleischuntersuchung ermöglichen sollen, hat die BTK dem zuständigen Fachreferat des BMLEH Anmerkungen zur Verfügung gestellt. Die BTK lehnt ab, dass die Schlachttieruntersuchung vom amtlichen Fachassistenten durchgeführt wird und der Tierarzt nur bei Auffälligkeiten hinzugezogen werden soll.
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- Angegeben von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 23.06.2026
- Beschreibung: Die AGDW setzt sich für weiteren Bürokratie-Abbau im Bereich der Forstwirtschaft ein. Der vorliegende Gesetzentwurf wird als nicht ausreichend angesehen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KKS-Netzwerk e. V., Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien am 23.06.2026
- Beschreibung: Rechtliche Sicherheit bei der Sekundardatennutzung schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: McDonald’s Deutschland LLC, Zweigniederlassung München am 23.06.2026
- Beschreibung: McDonald’s Deutschland spricht sich für eine Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes i. H. v. 7% aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Thüga Aktiengesellschaft am 23.06.2026
- Beschreibung: Was Europas Wettbewerbsfähigkeit mit dem Industrial Accelerator Act (IAA) stärken soll, könnte am Ende die kommunale Daseinsvorsorge schwächen. Die Regelungen des IAA - mit europäischen Beschaffungsvorgaben - sollen ausschließlich für öffentliche Unternehmen gelten. Komplexere Vergabeverfahren, weniger Bieter, mehr Rechtsrisiken – all das gefährdet Tempo und Wirtschaftlichkeit des Netzausbaus und führt zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen kommunalen und privaten Energieversorgern. Gleichzeitig können die Regelungen Beschaffung und Energiewende erheblich verteuern. Die Folge: Europäische Industriepolitik auf Kosten der Kommunen. Wir fordern daher substanzielle Anpassungen des IAA unter Berücksichtigung der noch folgenden europäische Vergaberechtsnovelle.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: McDonald’s Promotions GmbH & Co. KG Werbegesellschaft Deutschland am 23.06.2026
- Beschreibung: McDonald’s Deutschland spricht sich für eine Wiedereinführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes i. H. v. 7% aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
- Beschreibung: Im ANK wird der Aspekt „Wildnis“ an verschiedenen Stellen berücksichtigt – insbesondere bei den Förderprogrammen KlimaWildnis sowie den Förderprogrammen zum Moorschutz und zum klimaangepassten Waldmanagement (KWM). Das Förderprogramm KlimaWildnis ist bis Ende 2027 befristet. Im Frühjahr 2026 hat der Bundesumweltminister den Entwurf für ein ANK 2.0 vorgelegt. In diesem ist die Fortführung des Förderprogramms KlimaWildnis inklusive der Fortführung der KlimaWildnisZentrale verankert. Noch ist das ANK 2.0 nicht verabschiedet. Es ist wichtig, dass die KlimaWildnis fortgeführt, weiterhin im bisherigen finanziellen Umfang ausgestattet und mit den anderen ANK-Förderprogrammen (Moore, KWM) synchronisiert wird.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
- Beschreibung: Als Pendant zum Infrastrukturzukunftsgesetz hat das BMUKN einen Entwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur vorgelegt. Da mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz das Primat der Realkompensation entfällt, braucht es Rahmen, um Ausgleichsgelder wirksam „in die Fläche“ zu bringen. Leitidee ist eine „grüne Infrastruktur“ mit überragendem öffentlichem Interesse, etwa der bundesweite Biotopverbund. Im Entwurf zählen auch Flächen mit langfristiger natürlicher Dynamik dazu. Dies ist für die Wildnisziele der Bundesregierung zentral und darf nicht gestrichen werden. Ebenso wichtig ist die vorgesehene Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht auszuüben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
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- Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
- Beschreibung: Zur flächenwirksamen Umsetzung der EU Wiederherstellungsverordnung ist im Nationalen Wiederherstellungsplan die Wildnisentwicklung als bedeutsames Naturschutzkonzept zu verankern. Prozessschutzflächen sollten in allen Lebensräumen (Wälder, Moore, Auen, Gewässer) etabliert und vergrößert werden, um die natürliche Dynamik zuzulassen bzw. zu verstärken. Erforderlich sind die Umsetzung konkreter Maßnahmen wie Wiedervernässung und Flussrenaturierung sowie politische Maßnahmen wie die Stärkung bestehender Förderprogramme. Die Indikatorik und das darauf aufbauende Monitoring sind so auszurichten, dass die Effekte von Wildnisentwicklung auf die Wiederherstellung der Natur systematisch erfasst und bewertet werden.
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- Angegeben von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
- Beschreibung: Zur Stärkung der Wildnisentwicklung sind dazu förderliche Maßnahmen im 2. Aktionsplan der NBS fortzuführen bzw. neu aufzunehmen. Dazu gehört das Handlungsfeld Wildnis und Schutzgebiete im Rahmen des ANK konsequent umzusetzen und dauerhaft fortzuführen. Der Wildnisanteil in Großschutzgebieten ist gezielt zu erhöhen und Wildnisgebiete in den länderübergreifenden Biotopverbund zu integrieren. Bestehende Förderinstrumente (Wildnisfonds, KlimaWildnis) und Beratungsinstanzen (KlimaWildnisZentrale, KlimaWildnisBotschafter) sind zu verstetigen und auszubauen. Zudem sind rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere durch stärkere Verankerung des Prozessschutzes im BNatSchG, Reduktion finanzieller Belastungen und Anerkennung von Prozessschutz als Kompensationsmaßnahme.
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.06.2026
- Beschreibung: Der Rechtsanspruch auf qualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie deren Finanzierung muss zur Stärkung der Opfer schwerer Straftaten gesetzlich verankert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Engel & Völkers Holding GmbH am 22.06.2026
- Beschreibung: In Bezug auf die Einführung der neuen Selbstständigkeit nach § 7 Absatz 5 SGB IV n.F. setzt sich Engel & Völkers gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie Bundestagsabgeordneten für Nachbesserungen ein, um mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Dies betrifft insbesondere Klarstellungen bzgl. der Kriterien Verlustrisiken und Gewinnchancen, Tragen unternehmertypischer Aufwendungen und werbendes Auftreten am Markt, die für betriebsmittelarme, digitale Tätigkeiten zu unbestimmt gefasst sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 22.06.2026
- Beschreibung: Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5439
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
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BT-Drs. 21/5439
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: : Haus & Grund Deutschland unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, das bisherige Heizungsgesetz abzuschaffen und durch ein technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen. Nur so kann Klimaschutz im Gebäudebereich effektiv und effizient gelingen. Das zukünftige Gesetz ist so auszugestalten, dass die an Bestandsgebäude gerichteten Pflichten verhältnismäßig, zumutbar und tatsächlich erfüllbar sind. Die Anforderungen des Gesetzes müssen von jedem Eigentümer (ohne teure Zwischenlösungen) erfüllt werden können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Haus & Grund Deutschland setzt sich dafür ein, dass künftig eine klare Grenze zwischen dem Wirtschaftsstrafrecht (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz) und der zivilrechtlich ausgestalteten Mietpreisbremse gezogen wird. Um unklare Rechtsfolgen und eine potenzielle Doppelbestrafung von Vermietern zu vermeiden, sollte gesetzlich klargestellt werden, dass in Gebieten, in denen eine Mietpreisbegrenzung auf Grundlage der Mietpreisbremse gilt, der Straftatbestand des § 5 WiStrG nicht zusätzlich Anwendung findet.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Das Ziel der politischen Interessenvertretung ist, dass die Mietpreisbremse abgeschafft wird. Nach Auffassung von Haus & Grund Deutschland schafft das Instrument keinen neuen Wohnraum und verstärkt den Nachfragedruck auf ohnehin angespannten Wohnungsmärkten. Damit verstärkt die Mietpreisbremse die Probleme für Wohnungssuchende satt sie zu lindern oder gar zu lösen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelung ein. Die Indexmiete ist ein in der Praxis bewährtes, ausgewogenes Instrument zur langfristigen Wertsicherung von Mietverhältnissen. Sie gewährleistet Planbarkeit und Verlässlichkeit für beide Seiten – Mieter wie Vermieter – und hat sich besonders im Rahmen unbefristeter Mietverhältnisse als faire Grundlage erwiesen. Zugleich trägt sie dem Umstand Rechnung, dass Vermietung eine wirtschaftlich tragfähige Tätigkeit bleiben muss, wenn privates Kapital weiterhin zur Wohnraumschaffung beitragen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
- Beschreibung: Der Verband sieht keinen Änderungsbedarf. Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierten Wohnraum. Ein Möblierungszuschlag wird in der Rechtsprechung und in der Praxis der Wohnungsunternehmen regelmäßig durch ein Abschreibungsmodell geltend gemacht. Wenn überhaupt, ist ein gesetzlicher Zuschlag in Höhe des Abschreibungsbetrages der Möbel möglich, bedeutet aber einen massiven bürokratischen Aufwand insbesondere für vermietende Privatpersonen. Möblierte Vermietung muss für vermietende Privatpersonen ohne großen Aufwand möglich bleiben. Ansonsten drohen Marktverschiebungen (Verkauf von Möbeln oder Vermietung ohne Teilmöblierung, wie zum Beispiel Küchen).
- Betroffene Bundesgesetze (1):