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798 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (798)

    • Angegeben von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 17.03.2024
    • Beschreibung: Geändert bzw. gestrichen werden müssen die aktuellen Einschränkungen für Spiele in der Verordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek (§ 4 Punkt 14). Festzulegen ist die Institution z.B. die Deutsche Nationalbibliothek oder alternativ ein bestehendes Spielearchiv, das aus Haushaltmitteln zu finanzieren ist. Die juristischen Grundlagen dafür sind § 27 UrhG, Artikel 14 GG sowie die EU-Richtlinie 2006/115/EG, welche die angemessene Vergütung abgesichert sehen will und nach der Rechtsprechung des EuGH eine „Ergebnispflicht“ vorsieht (vgl. C-462/09 und C 277/10 zur Parallelproblematik der Privatkopie).
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: NAJU (Naturschutzjugend im NABU) am 29.07.2025
    • Beschreibung: Die NAJU fordert mit anderen Verbänden die Bundesregierung, den Bundestag sowie den Bundesrat dazu auf, beim Bundesverfassungsgericht das Verbot der AfD gem. Art. 21 Abs. 2 GG zu beantragen. Dazu müssen jetzt durch Bund und Länder bzw. die zuständigen Behörden die notwendigen Schritte eingeleitet werden und Materialien, die die Verfassungswidrigkeit der AfD belegen, gesammelt werden. Unabhängig davon müssen die Landesregierungen im Rahmen des § 43 Abs. 2 BVerfGG gesetzlich ermächtigt werden, ein Parteiverbotsverfahren gegen einen Landesverband auch dann zu beantragen können, wenn diese Partei ihre Organisation nicht nur auf das Gebiet des jeweiligen Landes beschränkt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13750 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Antrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der "Alternative für Deutschland" gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, den §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Dr. Tanja Wiebe LL.M. – FinTax policy advice am 10.07.2025
    • Beschreibung: Mit Beschluss des Zweiten Senats (2 BvR 988/16) vom 07.12.2022, der am 08.03.2023 veröffentlicht wurde, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ausnahmeregelung des § 34 Abs. 16 KStG (i. d. F. des JStG 2008) eine Ungleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG) darstellt, die nicht gerechtfertigt ist. Der Gesetzgeber war eigentlich verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß bis zum 31.12.2023 rückwirkend zu beseitigen. Die Regelung konnte erst 2024 in das JStG 2024 aufgenommen werden. Kern des Anliegens war u. a. eine Klärung des zeitlichen Anwendungsbereichs des Antragsrechts.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (5):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
      • Dr. Tanja Wiebe LL.M. - FinTax policy advice
    • Angegeben von: Deutsche Wildtierrettung e. V. am 04.06.2025
    • Beschreibung: Die Deutsche Wildtierrettung e.V. setzt sich für eine bundesweit einheitliche Regelung zum Einsatz von Drohnentechnologie mit Wärmebildkameras zur Wildtierrettung auf Naturschutzflächen ein. Anlass ist die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt (1. März 2024) zur Zustimmung nach §21h Abs.3 Nr.6 LuftVO und Befreiung von Verboten nach §67 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für den Drohneneinsatz. Ziel ist eine dauerhafte rechtliche Grundlage auf Bundesebene, die den Einsatz in FFH- und Naturschutzgebieten erlaubt – besonders während der Frühjahrsmahd. Damit soll der Schutz von Wildtieren gestärkt und tierschutzgerechte Landwirtschaft gefördert werden (Art.20a GG).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Beschreibung: Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag..., ...dass die in Art. 3 Abs. 2 GG garantierte Gleichstellung..., ...Kommentar, Stand: 2018, Art. 3 GG, Rn. 426 ff. [96]Center...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...in das Recht nach Art. 6 GG und das Persönlichkeitsrecht..., ...in dem ihnen gemäß Art. 6 GG zustehenden Recht auf Familie..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ...eine Missachtung von Art. 6 GG, dem Recht auf Familie, ..., ...in das Recht nach Art. 6 GG sowie in das Persönlichkeitsrecht..., ...daher sinnvoller und Art. 6 GG entsprechender, die bestehenden..., ... auf Familie nach Art. 6 GG. Die vorgesehenen Regelungen...
    • Angegeben von: Pro Rauchfrei e.V. am 06.06.2025
    • Beschreibung: Der bislang durch das BNichtrSchG, § 5 ArbStättV und landesrechtliche Bestimmungen gewährte Nichtraucherschutz genügt nicht den Anforderungen des WHO-FCTC. Danach ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, den Nichtraucherschutz insbes. an allen Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, in allen öff. Verkehrsmitteln und an allen öff. geschlossenen Orten zu gewährleisten. Raucherräume dürfen nicht zugelassen werden. Darüber hinaus ist der Nichtraucherschutz gemäß den Empfehlungen des EU-Rates für rauch- und aerosolfreie Umgebungen vom 3.12.2024 (C/2024/7425) auch an öffentlichen Orten im Freien zu gewährleisten. Für die Überarbeitung von BNichtrSchG und ArbStättV hat der Bund gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die umfassende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die nötige umfassende konkurrierende...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
    • Beschreibung: Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG sowie die Diskriminierungsverbote des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, Art. 33 Abs. 3 GG und das..., .... 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG dar.[32] Die zur Begründung..., ...Diskriminierungsverbot des Artikel 33 Abs. 3 GG Das besondere Diskriminierungsverbot des Artikel 33 Abs. 3 GG verbietet eine Beschränkung..., ...Berufsfreiheit in Art. 12 GG ein einheitlicher Schutzbereich..., ... auch für Art. 33 Abs. 3 GG von einem einheitlichen ..., ...Religion. Art. 33 Abs. 3 GG lässt sich darüber hinaus..., ...versagte doch Art. 33 Abs. 3 GG die Möglichkeit, eine solche..., ... 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 GG bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen..., ...Diskriminierungsverbot (Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG) standhaltenden Grund, nach..., ...in Artikel 3 Abs. 3 S. 1 GG normierte Diskriminierungsmerkmal..., ...Frauen“ nach Art. 3 Abs. 2 GG: BVerfG, B. v. 27.1.2015..., ...erkennt in Art. 33 Abs. 3 GG die „Grundentscheidung des..., ...und Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 20 Abs. 2 S. 2 und Art. 20 Abs. 3 GG. [68] BVerfG, B. v. 14.1.2020..., ...3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3 GG sowie durch Art. 136 Abs..., ... Verbindung mit Art. 140 GG dem Staat als Heimstatt ...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
    • Beschreibung: Ziel ist, dass bei jeder Wahl für jedes Bundesgericht je zur Hälfte Frauen und Männer vorgeschlagen und durchschnittlich auch zu 50 Prozent gewählt werden. Um dieses Ziel endlich zu erreichen, ist eine Reform der Wahl der Bundesrichter*innen unabdingbar. Das Gebot aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, verpflichtet hierzu. Denn das derzeitige Wahlverfahren, insbesondere dessen fehlende Transparenz beim Erstellen der Wahlvorschläge, stellt eine strukturelle Benachteiligung von Frauen dar. Der djb fordert die Bundesregierung deshalb auf, eine Reform noch in der aktuellen Legislaturperiode umzusetzen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die tatsächliche Durchsetzung..., ...Reform des in Art. 95 Abs. 2 GG nur rudimentär geregelten..., ...Bestenauslese in Art. 33 Abs. 2 GG die tatsächliche Gleichstellung..., ...Frau-en (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) bei der Besetzung der Bundesrichter..., ...wegen Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG für unabdingbar, bei den..., ...Minister*in an Art. 33 Abs. 2 GG zu beachten. Nach vorheriger..., ... diese nicht von Art. 95 GG vorgegeben ist und ggf. ..., ...in dem von Art. 95 Abs. 2 GG festgelegten „Mischsys-tem..., ...Er ist an Art. 33 Abs. 2 GG und an Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG gebunden. Der djb hält daran...
  • RefE Änderung Höfeordnung

    Aktiv vom 19.06.2024 bis 13.02.2025

    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 388/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
      2. BT-Drs. 20/12788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte..., ...Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG, gerechtfertigt wäre. ...
    • Angegeben von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 16.05.2024
    • Beschreibung: Die Transformation der Wirtschaft und der Energieversorgung sowie der Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft bedürfen kurz-, mittel- und langfristig großer Investitionen. Die Finanzierung dieser zukunftsgerichteten Ausgaben sind durch das KTF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht abgesichert. Um den Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft unabhängig von kurzfristigen Einnahmeschwankungen zu leisten, ist ein grundgesetzlich abgesicherter „Zukunftsfonds" von 100 Milliarden Euro notwendig, um die Erreichung der Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie zu garantieren. Dieser Fonds soll als Sondervermögen nach dem Vorbild von § 87a Abs. 1a GG verankert werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Handicap International e.V. am 23.06.2025
    • Beschreibung: Für Menschen mit Behinderungen sind sichere und legale Zugangswege – etwa über Familiennachzug, Resettlement oder humanitäre Aufnahmeprogramme – unverzichtbar, da eine eigenständige Flucht oft unmöglich ist. Diese Wege müssen im Einklang mit völker- und menschenrechtlichen Vorgaben, insbesondere der UN-BRK und der UN-KRK, erhalten und ausgebaut werden. Die Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist abzulehnen, angemessene Regelungen zum Geschwisternachzug einzuführen. Vor allem müssen die besonderen Schutzbedarfe von Kindern mit Behinderungen bei Familiennachzugsregelungen systematisch berücksichtigt und gesetzlich normiert werden (EuGH, Urteil vom 30.01.2024 - C-560/20 - CR, GF, TY gg. Österreich - asyl.net: M32150). Betroffene Regelungen finden sich im AufenthG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Für die deutsche Investitionsprüfung sind die maßgeblichen Rechtsgrundlagen das Außenwirtschaftsgesetz („AWG“) und die Außenwirtschaftsverordnung („AWV“). Wir halten es im Bereich der sektorspezifischen Prüfung gem. §§ 60 ff. AWV seitens des BMWK für geboten, den Zusammenhang zwischen dem Strategiepapier vom 12.Februar 2020 und der aktuellen Rechtslage bei der Investitionsprüfung auch unter dem Gesichtspunkt der Eingriffe in das Grundrecht gemäß Art. 14 GG und der daran anknüpfenden Verhältnismäßigkeits-Prüfung nochmals zu betrachten. Hierbei regen wir an, den Katalog der Schlüsseltechnologien gemäß dem Strategiepapier zu Stärkung der nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie im Hinblick auf das Investitionsschutzinteresse entsprechend zu erweitern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Dipl.-Kfm.Univ. Adalberto Vasconcelos de Araújo am 24.06.2025
    • Beschreibung: Unpersönlichkeit in den Bezieh. zw Konsumenten und Lieferanten ist normal, das heißt, der Lieferant kann einen Vertrag abschließen, der Millionen von Verbrauchern (=V.) jeden Alters gleichzeitig erreicht, ohne Rücksicht auf die Individualität jedes einzelnen V..Wenn jedoch V. Probleme mit einer jur. Person hat, wird es für V. kompliziert/teuer. Für V. ist es oft schwierig und kostspielig, Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Verletzungen ihrer V.Rechte zu klären oder zu verfolgen.Die Durchsetzung von V.Rechten auf Individuumsebene ist oft mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden, was die Rechte jeden V. extrem schwächt. Mit einem kostenfreien Rechtsschutzmechanismus sollen Verbraucher in die Lage verstezt werden, Verstöße gg V.Rechte effektiv zu lösen (u.a. Beweislastumkehr).
    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Angegeben von: Zentralrat der Konfessionsfreien am 25.06.2024
    • Beschreibung: Wir setzen uns für den Verfassungsauftrag von 1919 ein, nach dem die historischen Staatsleistungen an die Kirchen abgelöst werden sollen (Art 138 WRV / Art. 140 GG). Unser Ziel ist es, die Ablösesumme im Interesse vor allem der konfessionsfreien Steuerzahler:innen tatsächlich nur auf die im o.g. Artikel erwähnten Staatsleistungen zu beschränken. Das Institut für Weltanschauungsrecht hat dafür eine Ablösesumme iHv. ca. 120 Mio. € errechnet. Wir wollen verhindern, dass die geplante Berechnung der Ablösesumme auf Basis der heute geleisteten jährlichen Zahlungen iHv. ca. 600 Mio. € stattfindet; so müssten die Ländern min. 11 Mrd. € zahlen. Zudem fordern wir Transparenz bei den Verhandlungen, da sowohl die Staatsleistungen als auch deren Ablösung aus allgemeinen Steuermitteln gezahlt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e.V. am 01.07.2025
    • Beschreibung: Der Familienbund hält es für richtig, am Abstammungsprinzip festzuhalten, also am geltenden Grundprinzip, dass dem Kind die biologischen Eltern auch als rechtliche Eltern zugeordnet werden. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst eine Übereinstimmung von leiblicher und rechtlicher Elternschaft zu erreichen“. Denn Eltern sind im Sinne des Grundgesetzes zunächst diejenigen Menschen, die einem Kind das Leben gegeben haben, da sie „von Natur aus grundsätzlich bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“. Von diesem Grundsatz können klar begrenzte Ausnahmen zugelassen werden, die aber den Grundsatz als solchen und dessen Richtigkeit nicht in Frage stellen. Der Familienbund befürwortet eine moderate Fortentwicklung des geltenden Rechts.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14263 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Familienrechts (Familienrechtsreformgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...“ . Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG enthält das „Gebot, möglichst..., ...Grundgeset-zes (Art. 3 Abs. 1 GG) – hat der Bundesgerichtshof..., ...gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt. Das Grundgesetz..., ...seien. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG schützt den biologischen..., ...steht gem. Art. 6 Abs. 1 GG die tatsäch-liche Lebens..., ...El-ternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG), andererseits auf den besonderen..., ...der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) (siehe oben II.1.). Der..., ...Elternteil (Art. 6 Abs. 2 GG) unverhältnismäßig beeinträch-tigt..., ...Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 2 GG). Es ist nicht ersicht-lich..., ...Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) muss bei häuslicher Ge-walt..., ...Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 GG) haben. 11. Stärkung ..., ...Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründet.“ Daher ist ...
    • Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
    • Beschreibung: Die in Deutschland geltenden Kinderrechte werden in der Praxis nicht ausreichend berücksichtigt. Die eaf fordert, durch eine Grundgesetzänderung ein politisches Signal für eine aktivere Politik für Kinder und Jugendliche zu setzen. Dabei sollte sowohl ein Zurückfallen hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention als auch eine Verschiebung des wohlaustarierten Grundrechtsgefüges zwischen Eltern, Kindern und Staat verhindert werden. Dazu hat die eaf einen eigenen Vorschlag erarbeitet.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) auch subjektive Kindergrundrechte..., ...Lage sein, Art. 2 Abs. 1 GG kinderbezogen anhand der..., ...Auslegung von Art. 2 Abs.1 GG – wird in der juristischen..., ...Kinder“ in Art. 6 Abs. 1 GG Die eaf schlägt deshalb..., ...Kinder“ in Art. 6 Abs. 1 GG einzufügen. Dieser lautet..., ...dass Kinder in Artikel 6 GG nur als Regelungsgegenstand..., ... Sinne des Art. 1 Abs. 3 GG, nämlich Gesetzgebung, vollziehende..., ...Änderung von Artikel 6 Abs. 1 GG. Artikel 6 Abs. 2 GG, der..., ... Konstruktion des Art. 6 GG lässt nach Ansicht der ..., ...Formulierung von Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG und sollte nach Ansicht der eaf vor Art. 6 Abs. 5 GG (der dann zu Abs. 6 würde..., ...aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG hergeleiteten Prinzip, bei..., ...Staatsziel in Art. 6 Abs. 5 GG n. F. ein „Kinder-Mainstreaming..., ...Kinder“ in Art. 6 Abs. 1 GG prominent sichtbar zu machen..., ...2015; 24. 31 Vgl. BeckOK GG/Uhle 45. Ed. 15.11.2020, GG Art. 6 Rn. 14. 32 Dies ..., ...Familienbegriff vgl. BeckOK GG/Uhle 45. Ed. 15.11.2020, GG Art. 6 Rn. 14-19. 33 So..., ... S. 6/7. 34 Vgl. BeckOK GG/Uhle 45. Ed. 15.11.2020, GG Art. 6 Rn. 20. 11 35 Uhle...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 143h Abs. 2 S. 1 GG n.F. das Wort „deren“ gestrichen..., ...Umsetzung von Artikel 143h GG ein Bundesgesetz zur Errichtung...
    • Angegeben von: Andreas Arnemann (Inklusionskünstler*) am 21.09.2024
    • Beschreibung: Forderung eines Gesetzes zur Beauftragung und Finanzierung einer AMÜP-Studie. Die AMÜP-Studie wurde 10 Jahre vom Bundesgesundheitsamt finanziert und war die erste umfassende Studie zur systematischen Erfassung der UAW von Psychopharmaka. Es ist unbedingt notwendig, eine erneute unabhängige AMÜP-Studie gesetzlich vorzuschreiben, da die derzeitigen Einrichtungen unter Personalmangel leiden, schlecht aufklären und viel zu schnell gesundheitsschädigende Psychopharmaka vergeben. Das Ergebnis sind Drehtürpsychiatrie, Traumatisierungen, und viele körperliche Krankheiten. Zudem wird vielfach an Patient*innen vergeben, die als krankheitsuneinsichtig gelten. Es gilt diese Medikamente zu identifizieren und zu verbieten, damit die Lebenserwartung von Psychiatriepatient*innen wieder steigt.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Tagesordnung, obwohl diese gegen GG und UN-Recht verstoßen, ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) darstellt. Die Regelung des Art. 10 Abs. 1 GG soll für den Bereich der..., ... durch Artikel 10 Abs. 1 GG geschützte Fernmeldegeheimnis..., ... Artikel 10 Grundgesetz (GG) soll die Regelung des §..., ...Grundrecht aus Artikel 10 GG sensibel. Sie soll daher...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...deutsche Grundgesetz (Art. 6 GG) schützen das Recht auf..., ...des Familienlebens (Art. 6 GG, Art. 8 EMRK) in Einklang...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
    • Beschreibung: Dieses Policy Paper untersucht zunächst, an welchen Voraussetzungen für eine geschlechtergerechte Beurteilungspraxis es fehlt. In einem weiteren Teil werden dann Lösungsansätze zur Beseitigung der beschriebenen Defizite unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Koalitionsvertrags ausgelotet, bevor das Ergebnis zusammengefasst wird. Damit will der djb der Bundesregierung praktische Vorschläge unterbreiten und einen Beitrag zum Diskurs im Parlament und im außerparlamentarischen Raum zur Umsetzung eines geschlechtergerechten Beurteilungswesens leisten.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      .... 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) bleibt es bei allen berechtigten..., ...Befähigung nach Art. 33 Abs. 2 GG gerade darum, dass eine ..., ...Gleichbehandlung nach Art. 3 GG, und damit auch für die ..., ...Ressortprinzips nach Art. 65 S. 2 GG haben alle Ministerien ihre..., ...Leistungserbringung nach Art. 33 Abs. 2 GG. Auch zwischen den beurteilenden..., ...Ressortprinzip nach Art 65 S. 2 GG erklären lässt, verlangt..., ...Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG und das Leistungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG sprechen. Es ist also völlig..., ...Leistungserbringung nach Art. 33 Abs. 2 GG. Eine weitere Möglichkeit...
    • Angegeben von: AW AlgorithmWatch gGmbH am 24.06.2024
    • Beschreibung: AlgorithmWatch setzt sich für die Einführung eines nationalen KI-Transparenzregisters ein, in dem KI-Anwendungen der öffentlichen Hand in Deutschland aufgelistet, Risikoabschätzungen nachvollziehbar gemacht und verantwortliche Personen vermerkt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) und zugleich die Informationsfreiheit...
    • Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
    • Beschreibung: Anlass für das Policy Paper ist das 20-jährige Jubiläum des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (BauGB 2004). Das Baugesetzbuch verpflichtet die Städte und Gemeinden ausdrücklich, die unterschiedlichen Auswirkungen ihrer Planungen auf Frauen und Männer zu berücksichtigen. Dies entspricht dem Ziel des Gender Mainstreaming und soll eine tatsächliche Gleichstellung fördern. Die entsprechende Regelung wird aber vor Ort bis heute kaum mit Leben gefüllt. Der djb sieht Handlungsbedarf im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, um eine effektive Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit zu gewährleisten. Ein geschlechtergerechter Städtebau trägt entscheidend zur sozialen Gerechtigkeit und zur Nachhaltigkeit in Städten und Gemeinden bei.
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG zur Förderung der tatsächlichen..., ...Grundlage der nach Art. 104b GG und § 164b BauGB abgeschlossenen..., ...ändern (Art. 91a Abs. 1 Nr. 3 GG), um Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen..., ...der Katalog in Art. 104b GG erweitert werden, der bereits..., ... Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 GG und 20 Jahre § 1 Abs. 6 ...
  • Änderung der Leistungen für Asylwerber:innen

    Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.12.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Sozialstaatsgebots in Artikel 20 Abs. 1 GG zu aufzuweichen, lehnt die..., ...eine Ergänzung von Art. 20 GG für Personen ohne deutsche..., ...Ewigkeitsgarantie in Artikel 79 Abs. 3 GG verbietet es dem Gesetzgeber..., ...Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG, das jedem Hilfebedürftigen..., ... gegen Artikel 79 Abs. 3 GG verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht..., ...können. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde...
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