- Registernummer: R003833
- Ersteintrag: 26.03.2022
- Letzte Änderung: 05.09.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 06.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Postfach 10022393002 RegensburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498958808580
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E-Mail-Adressen:
- vorstand@pro-rauchfrei.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Barbara Soukup-Sterl
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Dr. Johann Bartelt
Tätigkeit:
Referent
im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) oder dessen Geschäftsbereich - Arne Weinhardt
- Dipl.-Jur. Stephan Weinberger
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Gesamtzahl der Mitglieder:
2.030 Mitglieder am 04.06.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (12):
Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsförderung; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Zivilrecht; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Nichtraucherschutz, Tabakprävention, rauchfrei wohnen und arbeiten, rauchfreie Freizeit: Gaststätten, Sport- und Freizeitstätten, Verkehr u.a.
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Pro Rauchfrei e.V. ist ein Verbraucherschutzverband, der den Verbraucherschutz und die öffentliche Gesundheit im Bereich des Nichtraucherschutzes und der Tabakprävention fördern möchte. Er berät Verbraucher und geht gegen Rechtsverstöße im Bereich der Regulierung von Produkten vor, die durch Rauchen oder Verdampfen konsumiert werden, insbesondere von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Er verfügt zu diesem Zweck über eine Unterlassungsklageberechtigung. Der Verein strebt an, dass elementare Lebensbereiche frei von unerwünschtem Passivrauchen sein sollen, insbesondere Arbeit, Wohnen, Bildung, Sport, und Gesundheitseinrichtungen. Er wendet sich auch auf Bundesebene mit Positionspapieren, Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen und eigenen Gesetzentwürfen an Regierungen, Verwaltungen, gesetzgebende Organe und Parteien, um für eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes und der Tabakprävention zu werben. Mittels schriftlicher Eingaben, persönlicher Gespräche und der Teilnahme an Veranstaltungen sollen den Entscheidungsträgern Handlungsmöglichkeiten und -bedarf in diesem Bereich aufgezeigt werden. Zudem betreibt der Verein Öffentlichkeitsarbeit in der Presse und in sozialen Medien.
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Der Nichtraucherschutz soll im BNichtrSchG gemäß dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (WHO-FCTC) neu geregelt werden
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Beschreibung:
Der bislang durch das BNichtrSchG, § 5 ArbStättV und landesrechtliche Bestimmungen gewährte Nichtraucherschutz genügt nicht den Anforderungen des WHO-FCTC. Danach ist Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, den Nichtraucherschutz insbes. an allen Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, in allen öff. Verkehrsmitteln und an allen öff. geschlossenen Orten zu gewährleisten. Raucherräume dürfen nicht zugelassen werden. Darüber hinaus ist der Nichtraucherschutz gemäß den Empfehlungen des EU-Rates für rauch- und aerosolfreie Umgebungen vom 3.12.2024 (C/2024/7425) auch an öffentlichen Orten im Freien zu gewährleisten. Für die Überarbeitung von BNichtrSchG und ArbStättV hat der Bund gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG die umfassende konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Nichtraucherschutz, Tabakprävention, rauchfrei wohnen und arbeiten, rauchfreie Freizeit: Gaststätten, Sport- und Freizeitstätten, Verkehr u.a.
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.06.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Versendet am 01.09.2025 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Die Tabaksteuer soll deutlich erhöht werden, um die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens besser abzubilden.
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Beschreibung:
Mit einer Verdopplung der Tabaksteuer in einem ersten Schritt würden folgende Ziele erreicht: - 9,6 Milliarden Euro jährliche Mehreinnahmen (davon 9,2 Milliarden Euro für den Bund) - 29.000 Todesfälle weniger jedes Jahr - Volkswirtschaftlicher Schaden reduziert um 22 Milliarden Euro jedes Jahr; das entspricht 1,2 Krankenkassen-Beitragspunkten
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.05.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Versendet am 04.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Versendet am 01.09.2025 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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SG2509050022 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Werbung und Sponsoring für Tabakerzeugnisse und neuartige Erzeugnisse sollen vollständig verboten werden.
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Beschreibung:
Deutschland hat sich im WHO Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs verpflichtet, ein „umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring“ zu erlassen. Dies sollte im Tabakerzeugnisgesetz umgesetzt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Nichtraucherschutz, Tabakprävention, rauchfrei wohnen und arbeiten, rauchfreie Freizeit: Gaststätten, Sport- und Freizeitstätten, Verkehr u.a.
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24