Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (140)
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Zusammenhang mit § 185 FamFG-Ref-E zu sehen, die beide..., ...ebenso wie in § 185 Abs. 2 FamFG-RefE (dazu sogleich) die..., ... kann. Zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE Mit § 185 Abs. FamFG-RefE soll die vom Bundesverfassungsgericht..., ...Ausführungen zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE nicht, was damit ..., ...denen nach § 175 Abs. 2 FamFG-RefE jeweils die Eltern..., ...1600b BGB-RefE und § 185 FamFG-RefE gefundenen Lösungen...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Bitkom teilt das Ziel, dass digitale Gewalt entschieden bekämpft werden muss. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass der Digital Services Act (DSA, 2022/2066) materiell bereits Mechanismen zur Bekämpfung illegaler und schädlicher Inhalte schafft, die es nun umzusetzen gilt. So werden bereits Maßnahmen gegen digitale Gewalt ergriffen und strafbare Inhalte gelöscht. Bitkom setzt sich außerdem für die Beibehaltung des Herkunftslandprinzips ein. Die Gesetzesinitiative gegen digitale Gewalt würde einen deutschen Sonderweg darstellen. Da Gewalt und Hass im Netz aber keine nationalen Probleme sind, die an Grenzen haltmachen und Accounts in der Regel nicht nur in einem Mitgliedsland abrufbar sind, wäre dies kontraproduktiv.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... V. m. § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG Der Entwurf sieht – in..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) führt angesichts der ..., ...§ 7 die von § 10 Abs. 2 FamFG abweichende Möglichkeit...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Akteneinsichtsrecht nach § 13 Absatz 1 FamFG bestehe nur, soweit nicht..., ...insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung findet). Auch..., ...Grundsatz des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist, weist der djb..., ...Möglichkeit des § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, von der Erhebung der ...
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- Angegeben von: Zukunftsforum Familie e.V. am 07.07.2026
- Beschreibung: Aufgrund eines Urteils des BverfG sollen die Anfechtungsrechte leiblicher Väter reformiert werden. Das ZFF fordert stattdessen eine umfassende Reform des Abstammungsrechts: Soziale Elternschaft muss im Interesse des Kindeswohls gestärkt werden, statt biologische Abstammung weiter aufzuwerten. Zudem gilt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – etwa durch die Anerkennung von Zwei-Mütter-Familien, die Möglichkeit einvernehmlicher Mehrelternschaft sowie die Berücksichtigung von Patchworkfamilien. Auch Diskriminierungs- und Gewaltschutz müssen konsequent einbezogen werden. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung lehnt das ZFF ab, da er Konflikte verschärfen, verlässliche Bindungen schwächen und bestehende Spielräume für Familienvielfalt ungenutzt lassen würde.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anfechtungsverfahren (§ 185a FamFG-E) („Zweite Chance“) ..., ...Belastbarkeit des Kindes (§ 175 FamFG-E). Der Wille des Kindes..., ...Anfechtungsverfahren (§ 185a FamFG-E) („Zweite Chance“) ..., ...und“ ersetzt wird (§ 185a FamFG-E). Die zweite Chance..., ...Anfechtungsverfahren anzuhören sind (§ 175 FamFG-E). Erforderlich sind...
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Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht
Aktiv vom 30.04.2026 bis 24.06.2026
- Angegeben von: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz am 30.04.2026
- Beschreibung: Die Möglichkeit zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen im ambulanten Bereich wird begrüßt, allerdings werden notwendige Rahmenbedingungen eingefordert.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...freiwilligen Gerichtsbarkeit – FamFG) Nummer 4 (§ 317 FamFG...
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 05.06.2026
- Beschreibung: HateAid sieht im vorliegenden Referentenentwurf wichtige Impulse für eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung bei digitaler Gewalt, fordert jedoch auch Nachbesserungen. Vor allem der Schutz gegen nicht einvernehmlich erstellte sexualisierte Deepfakes soll verbessert werden. Des Weiteren soll die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung vereinfacht werden. HateAid verweist auf weiterhin bestehende Schutzlücken: der Tatbestand zur Erfassung sexualisierter Deepfakes darf nicht als Privatklagedelikt ausgestaltet sein. Die Reform von zivilrechtlichen Auskunftsansprüchen für Daten von Accountinhaber*innen zu begrüßen, aber auch hier besteht Nachbesserungsbedarf, um die Ansprüche möglichst wirkungsvoll und kostengünstig für Betroffene von digitaler Gewalt auszugestalten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gerichtsbarkeit nach dem FamFG sind und den gleichen ..., ...Geltung des § 81 Abs. 1 FamFG ab. Diese stellt die Kostenverteilung..., ...das Verfahren nach dem FamFG kein Anwaltszwang besteht...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
- Beschreibung: Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...77 und § 78 Abs. 2 bis 5 FamFG ist in den Fällen einer..., ...Vorschriften der §§ 76 bis 78 FamFG ein Rechtsanwalt beigeordnet..., ...der Anhörung nach § 420 FamFG hinzuweisen. § 141 StPO..., ...gilt entsprechend. § 427 FamFG bleibt unberührt. Liegen..., ...4) Abweichend von § 427 FamFG ist der erstmalige Erlass..., ...Zeitraum im Rahmen des § 427 FamFG zulässig sein, sofern ...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: - Anwendbarkeit auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erweiterung der Definition des „auf Dauer angelegten Haushalts" in § 2 GewSchG. - Schutz von in der eigenen Wohnung lebenden Frauen vor Partner*innenschaftsgewalt, wenn der/die Partner*in gleichzeitig Pflege/Assistenz leistet. In diesem Fall muss bei einer polizeilichen Wegweisung der Tatperson für die Betroffene ein gesetzlicher Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Notversorgung und Notfallassistenz geschaffen werden. Zusätzlich bedarf es entsprechender kommunaler Assistenz-/Pflegenotdienste.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...der Ref-E in §216b (neu) FamFG lediglich die Anhörung..., ...Recht und Verfahrensrecht (FamFG und BGB) zur Synchronisation...
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 02.10.2025
- Beschreibung: Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes durch ganzheitliche Maßnahmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in Verbindung mit § 166 FamFG nachgebildet) findet sich..., ... neu durch § 94a Abs. 3 FamFG mit einem Vorrang- und..., ...Ordnungsmittel nach dem FamFG zur Verfügung. Unter die...
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 25.08.2025
- Beschreibung: Einführung der Möglichkeit der Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch das Familiengericht bei Hochrisikofällen des Gewaltschutzgesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...in Verbindung mit § 166 FamFG nachgebildet) findet sich..., ... neu durch § 94a Abs. 3 FamFG mit einem Vorrang- und..., ...Ordnungsmittel nach dem FamFG zur Verfügung. Unter die...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 21/4298
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Personenkreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG Bevollmächtigte 6. Gebühren..., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
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- Angegeben von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...(…) gemäß § 37 Absatz 1 FamFG nach seiner freien, aus..., ... Abs. 3 GVG und § 158 a FamFG eingehalten werden, sollte..., ...umgesetzt 7 Verzahnung mit dem FamFG 8 Kindeswohlbegriff, ..., ...Entwürfen des KiMoG und des FamFG vorgesehen. Hier müssten..., .... Verzahnung mit dem FamFG Jedenfalls muss hier ..., ...der Verfahrenseffizienz“ (FamFG-E), zu dem FHK gesondert..., ...der Verfahrenseffizienz (FamFG)“ wird in einer gesonderten...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)14 sowie die Istanbul-Konvention..., ...gemeinsame Sor- 16 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher Gewalt. 17 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher..., ...familiengerichtlichen Verfahrens (§ 155a FamFG) für den Vater eine Erleichterung..., ...Die Regelung des § 155a FamFG hingegen wurde mehrheitlich..., ...Abs. 3, 4 BGB, 151 Nr. 2 FamFG. 42 Salzgeber, J., in..., ...geplanten Änderungen des § 159 FamFG „Persönliche Anhörung ..., ...der § 23b GVG und § 158 FamFG, https://www.bmjv.de/SharedDocs..., ...Familiengerichts (§ 156 FamFG), durch Vermittlung des..., ...Ausgestaltung der §§ 36a und 156 FamFG. Seite 30 nung/Scheidung..., ...Verfahrensbeistandes nach § 158 FamFG stärker sowie frühzeitig...
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- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Rechtsvereinfachung Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen Notwendige Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem Verbesserung der Transparenz Zusammenlegung von Sozialleistungen Verbesserung von Erwerbsanreizen Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neufassung des § 175 Absatz 2 FamFG-E, durch die klargestellt..., ...Vaterschaftsanfechtung nach § 177 Absatz 1 FamFG der eingeschränkten Amtsermittlung..., ...Wiederaufnahmemöglichkeit (§ 185 Absatz 2 FamFG-E) Für den Fall, dass..., ...und gemäß § 185 Abs. 2 FamFG-E eine Wiederaufnahme ...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) am 30.06.2024
- Beschreibung: Einführung innovativer Versorgungsformen (Gesundheitskioske, Gesundheitsregionen, Primärversorgungszentren) zur Stärkung der Primärversorgung durch Hausärzte, Verbesserung der Versorgung chronisch kranker Menschen und von Menschen mit Behinderung, Stärkung der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Die BAGFW begrüßt, dass..., ...formuliert werden. § 317a FamFG-E - Eignung des Verfahrenspflegers..., ...unserer Sicht geboten. § 321 FamFG-E – Einholung eines Gutachtens..., ...Änderung von § 321 Absatz 1 FamFG vor. Insoweit regt die..., ...in § 321 Absatz 1 Satz 5 FamFG folgende Änderung aufzugreifen...
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Neuordnung und Anpassung der Betreuervergütung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Aktiv vom 03.12.2024 bis 03.04.2025
- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.12.2024
- Beschreibung: Neuordnung des Betreuervergütungssystems bei gleichzeitiger Entlastung der Betreuungsgerichte sowie die Sicherstellung einer angemessenen, zeitgerechten und nachhaltigen Anpassung der Betreuervergütung zur Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der rechtlichen Betreuung. Bürokratieabbau, Transparenz und Entlastung im Betreuungswesen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...werden soll(§ 292 Abs. 2 FamFG). Problematisch ist jedoch...
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- Angegeben von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 25.08.2025
- Beschreibung: Der SkF Gesamtverein und der Deutsche Caritasverband nehmen Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf. Grundsätzlich wird der Entwurf begrüßt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... 5 BGB-E, § 180 Abs. 2 FamFG - Anerkennung der Vaterschaft..., ...Wiederaufnahmeverfahrens gem. § 185 Abs. 2 FamFG gelten, welches in Betracht...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 23.10.2025
- Beschreibung: Mit dem vorliegenden Gesetz plant der Gesetzgeber, zukünftig „sichere Herkunftsstaaten“ per Rechtsverordnung zu bestimmen und die Bestellung eines Anwalts/einer Anwältin in der Abschiebungshaft und in dem Ausreisegewahrsam abzuschaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
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BT-Drs. 21/780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Freiheitsentziehungssachen gem. §§ 415 ff. FamFG, NVwZ 2014, S. 110. 13..., ...Verfahrenspflegers nach § 419 FamFG und die Verfahrenskostenhilfe nach § 78 Abs. 2 FamFG, sind in der Praxis für..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), in dem regulär solche...
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Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Aktiv vom 30.06.2024 bis 31.07.2025
- Angegeben von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ermöglicht § 81 Abs. 1 FamFG die Teilung der weiteren..., ...Kostentragung in §§ 81 ff. FamFG nach Ermessen des Gerichts..., ...Auskunftsverfahren nach dem FamFG kein Anwaltszwang besteht..., ...Amtsermittlungsgrundsatzes nach FamFG ist zu begrüßen. Insbesondere...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 27.11.2024 bis 31.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 22.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 17.05.2024
- Beschreibung: Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Neufassung des § 175 Absatz 2 FamFG-E, durch die klargestellt..., ...Vaterschaftsanfechtung nach § 177 Absatz 1 FamFG der eingeschränkten Amtsermittlung..., ...Wiederaufnahmemöglichkeit (§ 185 Absatz 2 FamFG-E) Für den Fall, dass..., ...und gemäß § 185 Abs. 2 FamFG-E eine Wiederaufnahme ...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anerkennung von queeren Elternteilen als rechtliche Eltern kraft Ehe oder Anerkennung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...entfallen ist (gem. § 185 FamFG-E). Die Anfechtungsfrist...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Vorschläge zur Umsetzung der Zuständigkeitskonzentration bei Gerichtsvollziehern und Zuständigkeitserweiterung bei Rechtspflegern
Aktiv vom 19.11.2024 bis 19.11.2024
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Beschreibung: Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen als unzureichend. Die Unterhaltsregelungen im geplanten § 1305 BGB-E sind problematisch, da sie unabhängig von den Umständen der Ehe gelten. Ergänzende Regelungen zu Abstammung (§ 1592 BGB-E), Sorgerecht (§ 1671 BGB-E), Ehewohnung (§ 1318 Abs. 4 BGB) und Erbrecht fehlen. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer nichtigen Ehe ab Volljährigkeit (§ 1305 Abs. 2 BGB-E) wird kritisch gesehen, insbesondere wegen ungeklärter elternschaftlicher Zuordnung und fehlender Anfechtungsrechte (§ 1600 BGB). Der DAV fordert klare Regelungen zum Personenstatus betroffener Kinder sowie eine kohärente Abstimmung mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Feststellungsverfahren gem. § 169 FamFG geführt werden, da der...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 22.05.2026
- Beschreibung: Der DAV teilt das Anliegen, den Persönlichkeitsrechtsschutz im digitalen Raum auch durch Strafrecht zu stärken, und begrüßt insbesondere die Bündelung sexualisierter Bildaufnahmedelikte in einem eigenständigen Tatbestand des Kernstrafrechts. Gleichwohl gibt der Entwurf in seinem strafrechtlichen Teil auch Anlass zu Kritik. An manchen Stellen ist seine expansive Tendenz unverhältnismäßig. Auch in zivilrechtlicher Hinsicht begegnet der Gesetzentwurf einigen Bedenken. Insbesondere betrifft dies die weitreichende Nutzung von Vorratsdaten, die Definition der „Rechtsverletzung“ sowie die problematische Ausgestaltung der Accountsperre. Bedenken bestehen auch gegen die Prozessführungsbefugnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eine Abweichung von § 10 FamFG rechtfertigen könnte. ..., ...eine Abweichung von § 10 FamFG rechtfertigen könnte. ...
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Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Aktiv vom 04.09.2024 bis 15.07.2026
- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes sowie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. Im Sinne des Kindeswohls begrüßen wir die Möglichkeit, dass zukünftig auch Rechtsmittel bezüglich eines vollständigen und dauerhaften Umgangsausschlusses eingeführt werden, die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen und die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen. Wie befürworten die Stärkung des Verfahrensbeistands. Ganz besonders begrüßen wir, dass in Zukunft Verfahrensbeistände die Kosten von Dolmetscher:innen erstattet bekommen sollen. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn im Regelungsentwurf die erweiterte Gewaltdefinition der Istanbul Konvention zugrunde gelegt worden wäre.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Sonderregelung des § 96 FamFG führt hingegen für die..., ...Gewaltschutzsachen (§ 216a FamFG) sind nichtöffentliche...
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 13.07.2026
- Beschreibung: Erleichterungen im Beschwerdeverfahren zum Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 17.09.2024
- Beschreibung: Der Deutsche Richterbund begrüßt den Gesetzentwurf. Die geplanten Vorschriften sind überwiegend sinnvoll und in der Praxis umsetzbar, insbesondere wenn die konkreten Anmerkungen und Änderungsvorschläge im Detail noch berücksichtigt werden können. Den Familiengerichten wird jedoch ein erheblicher Mehraufwand durch die intensivere Ermittlungspflicht in Fällen von Partnerschaftsgewalt entstehen, die ohne Anpassung der Personalbedarfsbemessung oder die Einführung von Ermittlungsgehilfen nicht ausreichend erfüllt werden kann. Die gesonderten Anhörungstermine, eine gesonderte Bewilligung der Dolmetscherkosten, die Anordnung von Gesprächen des Verfahrensbeistands mit dem Kind und ggf. eine entsprechende Durchsetzung mit anfechtbaren Zwangsmittelbeschlüssen sind weitere zusätzliche Aufgaben. ...
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: netzwerk-m e.V. am 02.05.2024
- Beschreibung: Frauenhäuser in privater Trägerschaft sehen sich seit Längerem mit der Problematik konfrontiert, dass Ehemänner durch die Gerichte die Aufenthaltsregion ihrer Frauen erfahren, wenn diese wegen Ehrgewalt von zuhause flohen. Als Lösung schlagen wir daher die Schaffung eines Wahlgerichtsstands zum Schutz der Frauen vor, damit ihre Ehemänner durch gerichtliche Schreiben keine Rückschlüsse zur Region ihres Verbleibs ziehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung...
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- Angegeben von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...sowie auch in Teilen des FamFG) sind bereits heute wirksame..., ...Einvernehmen siehe § 156 FamFG, § 1626 BGB und § 1687..., ...Umgangsausschlüssen vor (Neufassung § 57 FamFG). Damit soll – zumindest..., ...wischen (Neufassung §68 FamFG). Die Wirksamkeit eines...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 29.05.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt, dass der vorliegende Gesetzentwurf digitale Gewalt rechtlich regeln möchte und dabei sowohl die strafrechtlichen Lücken als auch Fragen der Rechtsdurchsetzung adressiert. Damit wird eine langjährige Forderung des djb umgesetzt. In der aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf betont der djb, dass Nachbesserungen erforderlich sind, damit das Gesetz Betroffene wirksam schützt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Grundsatz des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist, ist darauf hinzuweisen..., ...Möglichkeit des § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, von der Erhebung der ..., ...Akteneinsichtsrecht nach § 13 Abs. 1 FamFG bestehe nur, soweit nicht...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
- Beschreibung: 1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
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BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...korrespondierenden Regelungen in FamFG, SGG, VwGO und FGO angepasst...
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- Angegeben von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Unser Ziel: Das Kindschaftsrecht soll gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Kindeswohl und Kindesinteressen sollen zentraler Maßstab sein, die betroffenen Kinder sind zu beteiligen. Partnerschaftliche Betreuung von Kindern ist vor und nach Trennung stärker zu unterstützen. Es darf kein Leitbild der Betreuung geben. Gefordert wird eine umfassende, ergebnisoffene Beratung anlässlich Trennung/Scheidung. Schutz von Elternteilen und Kindern vor häuslicher Gewalt ist im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Familienverfahrensrecht sicherzustellen. Die notwendigen Ressourcen sind sowohl quantitativ als auch qualitativ insbesondere bei den Jugendämtern zu berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gerichtlichen Verfahren macht § 159 FamFG deutlich, dass – losgelöst..., ...werden. Hierzu sieht § 233 FamFG-E im neuen Absatz 2 vor..., ...wird im Rahmen des § 161 FamFG-E des RefE FamFG39 vorgesehen..., ...zudem die in § 189 Abs. 4 FamFG-E vorgesehene Neuregelung...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
- Beschreibung: Das Papier stellt die zentralen Wahlforderungen des djb zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages dar. Schwerpunkte sind Gewaltschutz, reproduktive Selbstbestimmung und selbstbestimmte Familiengründung, ökonomische Gleichberechtigung und soziale Teilhabe, die Sicherung des Rechtsstaats und das Widerstand gegen den antifeministischen Rechtsruck, geschlechtergerechte Digital- und Datenpolitik sowie die Umsetzung des Gender Equality Acquis.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Der Reformentwurf des FamFG, zu dem der djb Stellung...
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Wahlforderungen zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages
Aktiv vom 06.12.2024 bis 23.12.2025
- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
- Beschreibung: Der djb nimmt die aktuellen politischen Entwicklungen zum Anlass, seine Wahlforderungen für die anstehende Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages zu veröffentlichen. Zu den zentralen Forderungen des djb gehören der umfassende Gewaltschutz für Frauen, die rechtliche Sicherung der reproduktiven Selbstbestimmung und entschlossene Schritte zur ökonomischen Gleichberechtigung. Der djb fordert umfassende Reformen im Aufenthaltsrecht, um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Schutz zu gewähren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
.... Der Reformentwurf des FamFG, zu dem der djb Stellung...
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- Angegeben von: Bayerische Akademie der Wissenschaften am 11.03.2026
- Beschreibung: Schriftliche Stellungnahme zum "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet" (April 2025). Ziel/Inhalt: Es wird Stellung zu einigen der wichtigsten Regelungsinhalte des Entwurfs bezogen und dabei wissenschaftliche und empirisch fundierte Impulse geliefert. Somit soll der Diskurs um und das Vorgehen gegen digitale Gewalt auch in der neuen Legislaturperiode vorangetrieben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der privaten Rechtsverfolgung im Internet (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Person i. S. d. § 23 Abs. 1 FamFG begründen kann, dass „...
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie (DGVT) e. V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Die DGVT warnt vor den Risiken von ambulanten Zwangsbehandlungen und fordert fundierte Strukturen für die Umsetzung einer ambulanten Zwangsmedikation zu schaffen, falls diese zulässig werden sollte. Es bedarf klarer Regelungen und umfassender Schutzmechanismen, um Missbrauch zu verhindern und das Wohl der Patient*innen zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
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BR-Drs. 329/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 02.04.2026
- Beschreibung: Gesetzesentwurf erfüllt den durch das Bundesverfassungsgericht erteilten Auftrag und hält sich bei den materiell-rechtlichen Vorgaben eng an die Aussagen der Entscheidung vom 26.11.2024. Hierdurch werden in den tatsächlichen Auswirkungen bundesweit nur sehr wenige Fälle erfasst. Insofern erscheint es hinnehmbar, dass das Verfahren durch zusätzliche schriftliche Stellungnahmen des Betreuers und Verfahrenspflegers, die Erstellung einer Bescheinigung der Einrichtung/“Stelle“ sowie die Berücksichtigung der Punkte im Gutachten ganz erheblich ausgeweitet wird. Weitaus größere Auswirkungen werden durch die begleitenden Änderungen der Regelungen zur „allgemeinen“ Zwangsbehandlung sowie des Unterbringungsverfahrensrechtes erwartet.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 23.09.2025
- Beschreibung: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zum einen durch die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, mit der die geschädigte Person unmittelbar gewarnt werden kann, wenn das Abstandsgebot missachtet wird, und zum anderen durch die Verpflichtung eines Täters zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Neuregelung des Sorge- und Umgangsrechts innerhalb der Familienrechtsreform
Aktiv vom 28.06.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Bündnis Istanbul-Konvention am 28.06.2024
- Beschreibung: Inhaltlich soll die Sorge- und Umgangsrechtsreform an die Vorgaben der Istanbul- Konvention zum Schutz der Kinder vor häuslicher und sexualisierter Gewalt angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Angemessene Vergütung für Berufsbetreuer unter Berücksichtigung der übernommenen Verantwortung für Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen und des im Zuge der Reform des Betreuungsrechts gestiegenen Aufwandes.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Atteste im Sinne des § 281 FamFG wäre zu regeln, dass auch...
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 22.07.2026
- Beschreibung: Die BDP-AG geschlechtsspeziische Gewalt mahnt eine deutlichere Orientierung an der Istanbul-Konvention an und erinnert an das Fehlen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt gegen Frauen (Art.7 Abs.1 I-K). In § 1632 (häusliche Gewalt) sollte die "stellvertretende Gewalt" definiert werden. Zu § 1685 (begleiteter Umgang) wird die Regelung von Fachkenntnis gefordert. Zu § 1686 wird der Hinweis gefordert, dass Umgangspflegschaft bei häuslichen Gewaltfällen nur unter Analyse der Zumutbarkeit und des Machtungleichgewichts erfolgen darf, wodurch eine qualifizierte Schulung für Umgangspfleger*innen unerlässlich ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen. Das gemeinsame Sorgerecht kommt bei häuslicher Gewalt nicht in Betracht.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):