Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (106)
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- Angegeben von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 12.02.2026
- Beschreibung: IVS und DAV möchten mit ihrer aktuariellen Expertise bei der Weiterentwicklung passender staatlich geförderter Vorsorgesysteme kompetent beraten. Ziel sind die lebenslange Sicherung des Lebensstandards im Alter und die Vermeidung von Altersarmut.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge - (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: § 82 Abs.5 EStG-E sieht vor, dass ab dem dritten Vertrag Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge gelten. Nach unserem Verständnis kann dies nur Verträge betreffen, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen wurden. Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, sollen keinen Einfluss haben. So könnten neben Altersvorsorgeverträgen mit Vertragsabschluss z.B. in 2020 und 2021 noch zwei weitere förderfähige Altersvorsorgeverträge nach 2026 abgeschlossen werden (bAV-Verträge bleiben grundsätzlich unberücksichtigt). Erst der dritte und weitere nach 2026 abgeschlossene Altersvorsorgevertrag sollten nicht mehr als Altersvorsorgevertrag gelten. Dies sollte klargestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Die Streichung von „lebenslang“ in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG passt nicht zu dem im Entwurf enthaltenen Formulierung von § 82 Abs. 2 S. 2 EStG. Dieser sieht für bAV-Riester nun wieder eine lebenslange Altersversorgung vor. Daher sollte diese Streichung nicht vorgenommen werden (u.E. ist auch die Begründung nicht nachgezogen worden).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Das Betriebsrentenrecht und das Aufsichtsrecht der bAV setzen ausreichend qualitative Standards. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte zusätzlich klargestellt werden, dass damit auch viele der anderen Vorschriften des Reformpaketes nicht einschlägig sind wie etwa die „Wechseloptionen“. Eine solche können „Kapitalsammelstellen“ wie das Altersvorsorgedepot umsetzen. Bei Angeboten, die z.B. die Langlebigkeit absichern, funktioniert dies nicht ohne weiteres. Einem individuellen Anbieter- und Produktwechsel steht das Dreiecksverhältnis (Arbeitgeber - Altersversorgungseinrichtung - Arbeitnehmer) in der bAV entgegen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die neue Fördersystematik, die auch für bestehende bAV-Riesterverträge genutzt werden können soll. Es sollte jedoch klargestellt werden, dass auch in der betrieblichen Altersversorgung Zusagen mit einer 100%- und 80%-Garantie ebenso förderfähig sind wie die reine Beitragszusage. Auch an anderen Stellen würden wir uns mehr Rechtsklarheit wünschen. Unnötige weitere Komplexität in der betrieblichen Altersversorgung sollte vermieden werden. Positiv ist daher, dass im Bereich der bAV auch weiterhin keine Zertifizierung notwendig ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Einführung eines verständlichen Altersvorsorgedepots mit maximalen Gesamtkosten von einem Prozent. Abbildung der Kapitalanlage in den globalen Aktien- oder Anleihenmarkt über breit gestreute ETFs. Steuerfreiheit von Erträgen in der Anspar- und Auszahlungsphase, dafür keine steuerliche Begünstigung von Sparbeiträgen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Einführung eines Altersvorsorgedepots
Aktiv vom 07.03.2025 bis 22.06.2026
- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Die gesetzliche Rentenversicherung steht aufgrund des demografischen Wandels und steigender Lebenserwartung unter Druck. Infolgedessen sinkt das Rentenniveau seit Jahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht privat vorsorgen, sind für ihren Ruhestand unzureichend abgesichert. Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot wäre aus Sicht des GVB ein geeignetes Instrument. Um Anreize für frühzeitiges Investieren und damit einen möglichst langen Investitionszeitraum zu schaffen, sollten Anspar- und Auszahlphase mit einem hohen Steuervorteil verbunden sein. Gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantien oder Mindestverzinsungen sollten nicht vorgeschrieben werden. Die Risikobereitschaft und damit verbundene Inanspruchnahme von Garantien muss individuelle Entscheidung des Kunden sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sparkassenverband Bayern am 30.01.2025
- Beschreibung: Einführung eines staatlich gefördertes privaten Altersvorsorgedepot, um dem demographischen Wandel zu begegnen und die Kapitalmarktkultur in Deutschland zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
Aktiv vom 17.01.2025 bis 19.05.2025
- Angegeben von: Flint Global Ltd. am 17.01.2025
- Beschreibung: Grundsätzlich unveränderte und nur in technischen Teilen angepasste Umsetzung des Referentenentwurfs
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Für die private Altersversorgung ist eine Konzentration auf die Altersleistung vorgesehen. Todesfall- und Erwerbsminderungsrisiken dürfen hier nicht mehr abgesichert werden und Auszahlpläne ohne eine lebenslange Auszahlung werden gefördert. Damit werden in den genannten Bereichen mögliche Versorgungslücken eröffnet, die bei der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden können. Die Chance, ein hohes Lebensalter zu erreichen, ginge einher mit dem Risiko, im hohen Alter ohne Leistungen aus der pAV dazustehen. Langfristige Vermögensbildung ist grundsätzlich gut, aber wir brauchen vor allem höhere/verlässliche lebenslange Leistungen. Es ist ein Missverhältnis, wenn die pAV durch das pAV-ReformG nun mit dreifach höheren Haushaltsaufwendungen gefördert werden als die bAV über das 2. BRSG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen es, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Der BMF-Referentenentwurf unterstellt, dass die neuen Regelungen für die in § 3 Nr. 63 EStG genannten bAV-Versorgungsträger im geltenden Rechtsrahmen der bAV auch arbeits- und aufsichtsrechtlich umsetzbar sind. Dies trifft u.E. nur für Altersversorgungssysteme mit einer 100%-Garantie und lebenslangen Leistungen zu. Wir empfehlen, die Verweise in § 3 Nr. 63 EStG, § 100 EStG und § 1a BetrAVG auf die Regelung des § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 2 EStG zu reduzieren. Auch beim Thema „Wechseloptionen“ fehlt es an Rechtsklarheit. Zudem sollte u.a. die Umsetzungsfrist großzügiger bemessen sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Verwaltungsaufwand/Bürokratiekosten im Versicherungswesen senken
Aktiv vom 24.06.2024 bis 18.07.2026
- Angegeben von: Dr. Hans Bernhard Beus am 24.06.2024
- Beschreibung: Das Ergebnis der Focusgruppe Altersversorgung soll durch einen Gesetzentwurf umgesetzt werden. Für Versicherte, Arbeitgeber, Anbieter von Altersvorsorge sollte durch Durchlässigkeit der Förderschichten Bürokratie abgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hans Bernhard Beus
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Änderung des Rechts der geförderten privaten Altersvorsorge
Aktiv vom 24.06.2024 bis 26.06.2025
- Angegeben von: Bausparkasse Schwäbisch Hall AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der im Bericht der Fokusgruppe Altersvorsorge (Juli 2023) enthaltenen Empfehlungen an die Bundesregierung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Eigenheimrentenverträgen sowie für zusätzliche spezifische Vereinfachungen und Verbesserungen der Eigenheimrente.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Openbank Deutschland AG am 24.06.2026
- Beschreibung: Wir unterstützen grundsätzlich die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) sowie die Einführung einer Frühstart-Rente. Wir unterstützen dabei die Abschaffung bisheriger Garantievorgaben und sprechen uns dafür aus, dass private Produktlösungen einem staatlich organisierten Produkt vorzuziehen sind. Nur in Verbindung mit einer kapitalgedeckten pAV, die bereits in jungen Jahren beginnt, können künftige Generationen ihr finanzielles Wohlergehen im Alter sichern. Wir begrüßen daher die Einführung einer Frühstart-Rente und sprechen uns dafür aus, dass diese auf alle Kinder ab Geburt ausgeweitet wird. Zudem unterstützen wir Initiativen, die die finanzielle Bildung stärken, da diese die Basis für persönliche Investitionsentscheidungen und einen wirkungsvollen Vermögensaufbau legt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: In einer Gesamtbetrachtung stellt die aba fest, dass dem Entwurf ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge in Deutschlandfehlt und dass der Vorschlag das Potential hat, die bAV nachhaltig zu schädigen. Der BMF-Referentenentwurf erlaubt es, die Chancen risikoreicher Kapitalanlage und die Kostenersparnis durch einen Verzicht auf Absicherung biometrischer Risiken zu privatisieren. Finanzielle Risiken würden damit, anders als in der bAV, auf die künftigen Steuer- und Beitragszahler übertragen, während nicht verbrauchtes Altersvorsorgekapital, anders als bei der bAV, großzügig vererbt werden kann. Das halten wir bei einer verbreiteten Entscheidung für diese Auszahlungsform für sozialpolitisch kritisch. Altersvorsorge ist für die aba mehr als Vermögensbildung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verbraucherzentrale Bayern e.V. am 04.11.2025
- Beschreibung: Die Reform der privaten Altersvorsorge soll die Einführung eines öffentlichen Altersvorsorgefonds beinhalten. Dadurch soll den Verbraucherinnen und Verbraucher eine kostengünstige und renditestarke Zusatzvorsorge zu ermöglichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 02.09.2025
- Beschreibung: Der Verband begrüßt die beabsichtigte Einführung der Frühstart-Rente als weiteren Baustein einer früh beginnenden Altersvorsorge. Wir setzen uns dafür ein, eine breite Auswahl verschiedener Spar- und Anlageprodukte für die Frühstart-Rente zuzulassen, so dass eine Gleichbehandlung von einer Geldrente und von Wohneigentum als den Instrumenten für eine private Altersvorsorge erfolgen kann. Die Vertragsinhaber sollten nach Vollendung des 18. Lebensjahres zudem die Möglichkeit haben, das mit der Frühstart-Rente aufgebaute Kapital ohne Verlust der Förderung auf einen geförderten privaten Altersvorsorgevertrag eines anderen Anbieters zu übertragen. Die Einführung der Frühstart-Rente sollte in Verbindung mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Umfassende Reform der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge
Aktiv vom 14.04.2025 bis 14.07.2026
- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
- Beschreibung: - Modernisierung der staatlichen geförderten Riesterrente - Einführung eines einfachen und günstigen Vorsorgeproduktes in Form eines förderfähigen Altersvorsorgedepots - Absenkung der Beitragsgarantien - Reduzierung der Antrags- und Zulagenverfahren - Stärkung der selbst genutzten Wohnimmobilie als Form der Altersvorsorge
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
Aktiv vom 12.02.2025 bis 03.03.2026
- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 12.02.2025
- Beschreibung: Attraktivität und Verbreitung der privaten Altersvorsorge soll gesteigert werden
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: "Der BMF-RefE sieht Produkte mit einem Auszahlungsplan vor, der mit dem 85. Lebensjahr endet. Eine verbreitete Entscheidung für diese Auszahlungsform halten wir für sozialpolitisch kritisch. Das pAV-Reformgesetz setzt mit mehr Wettbewerb durch Wechselmöglichkeiten und einem digitalen Vergleichsportal auf den ""mündigen Bürger"", der für sich das richtige Produkt auswählen will und kann. Ohne eine ausreichende Finanzbildung in der Breite dürfte der Nutzen des Vergleichsportals begrenzt bleiben. Die kollektive betriebliche Altersversorgung setzt hingegen erfolgreich auf Systeme, die Sozialpartner und Arbeitgeber für Gruppen von Arbeitnehmern wählen und für Geringverdiener mit weniger individuellen Hürden versehen sind als mithilfe eines Vergleichsportals für die pAV."
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass der Sonderausgaben-Höchstbetrag für Bestandsfälle und Neuverträge angehoben wird und dass die bAV mit ihren bisher geförderten Alterssicherungssystemen auch weiterhin förderfähig bleibt. Positiv ist auch, dass bei neuen bAV-Verträgen weiterhin Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene abgesichert werden können. Es sollte richtiggestellt werden, dass die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bei Überzahlungen nach § 22 und nicht nach § 22 EStG zu besteuern sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zusammensetzung zugelassener Anlageformen für ein Altersvorsorgedepot auf Basis des produktspezifischen Risikos
Aktiv vom 01.10.2024 bis 19.12.2025
- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 01.10.2024
- Beschreibung: Der vorliegende Referentenentwurf folgte im Wesentlichen den Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge. Ziel war und ist es, die private Altersvorsorge zu revitalisieren. Dabei sollten insbesondere auch renditorientierte zertifizierte Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantien zugelassen werden. Der Gesetzentwurf wurde in der 20. Legislaturperiode nicht mehr beschlossen. Der BSW wird sich auch in der laufenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass bei der Zulassung von einzelnen Produkten für ein Altersvorsorgedepot nicht auf deren Zugehörigkeit zu einer bestimten Anlageklasse, sondern auf das produktspezifische Risiko abgestellt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Allianz SE am 27.06.2024
- Beschreibung: Angesichts der demographischen Herausforderungen ist die private Altersvorsorge zu stärken. Als Lebensversicherer unterstützen wir die diskutierte Reform, die auf ein System privatwirtschaftlicher, sozialpolitisch wirksamer Angebote zielt. Ein von Beginn an stabiles System schafft Vertrauen. Es braucht eine anbieterneutrale Ausgestaltung, damit Angebote vergleichbar zugänglich sind. Zudem gilt es, Fehlentscheidungen beim Förderwechsel zu vermeiden. Die Reform lässt sich mit wenigen Änderungen deutlich verbessern, etwa durch breitere Anlagemöglichkeiten, flexiblere Garantien in der Anspar- und in der Auszahlphase und eine optionale Zusatzabsicherung, die bei Berufsunfähigkeit die Zahlungen der vereinbarten Beiträge und Zulagen in das Altersvorsorgeprodukt bis zum Rentenbeginn übernimmt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Mehr Aktien in der Altersvorsorge durch steuerlich gefördertes Altersvorsorgedepot in der privaten Altersvorsorge
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Leo Dautzenberg am 24.06.2024
- Beschreibung: Aus den Ergebnissen der Fokusgruppe private Altersvorsorge wird ein Gesetzentwurf erarbeitet. Bürokratie und Verwaltungsaufwand für Versicherungsnehmer, Arbeitgeber und Anbieter von Altersvorsorge sollten durch Durchlässigkeit der Förderschichten abgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Leo Dautzenberg
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- Angegeben von: Wüstenrot Bausparkasse AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Es gibt Empfehlungen zur Verbesserung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Fokusgruppe private Altersvorsorge): Festhalten am bestehenden System, bei gleichzeitiger Vereinfachung. Wir unterstützen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe, insbesondere die Beibehaltung der Eigenheimrente und setzen uns für Vereinfachungen und eine Entbürokratisierung ein.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH am 22.06.2026
- Beschreibung: Das IVFP begleitet Reformvorhaben zur Weiterentwicklung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die Ausgestaltung von Fördermechanismen, die Verbesserung der Attraktivität und Verständlichkeit privater Vorsorgeprodukte, die Stärkung kapitalmarktbasierter Vorsorgeelemente sowie die langfristige Sicherung einer ergänzenden privaten Altersvorsorge als Bestandteil des deutschen Alterssicherungssystems.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Druckache 21/4088 - Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2830 - Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen - c) zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiter...
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BT-Drs. 21/4996
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Riester-Versorgung, die gem. § 1 AltZertG als Privatvorsorge, gem...
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- Angegeben von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus sprechen wir uns für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
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Neugestaltung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Aktiv vom 12.12.2025 bis 24.03.2026
- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 12.12.2025
- Beschreibung: Die Deutsche Börse setzt sich für eine Neugestaltung der privaten Rente ein, die die staatlich geförderte private Altersvorsorge für mehr Bürgerinnen und Bürger attraktiver macht und den Kapitalmarkt stärker einbezieht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Kooperierender Mittelstand e.V. (BKM) am 10.12.2025
- Beschreibung: Die Sozialversicherung muss mit Blick auf die Auswirkungen auf die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die von den Unternehmen des kooperierenden Mittelstands in ihrer Rolle als Arbeitgeber maßgeblich getragen werden, zukunftssicher und kosteneffizient weiterentwickelt werden. Dabei müssen sowohl Beitragssteigerungen als auch höhere Steuerzuschüsse so weit wie möglich vermieden werden. Private Absicherung ist als flankierendes Element auf geeignete Weise zu fördern.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 09.07.2025
- Beschreibung: Mit der Savings and Investment Union (SIU) sollen Privatanleger dazu motiviert werden, liquide Mittel verstärkt am Kapitalmarkt zu investieren. Zudem sollen Bürokratie und administrative Kosten abgebaut werden. Mit dem im Rahmen der SIU vorgeschlagenen Infrastrukturpaket sollen der ESMA zusätzliche Befugnisse verliehen werden, die sich teilweise mit jenen der NCAs“ überschneiden oder sogar zusätzliche Anforderungen mit sich bringen würden. Aus Sicht des BSW sind die künftigen Kompetenzverteilungen zwischen ESMA und den NCAs deshalb kritisch zu würdigen. Es muss vermieden werden, dass eine verstärkte Einbindung der ESMA in Aufsichtsprozesse nur zu einem zusätzlichen „Aufsichts-Layer“ mit redundanten Anforderungen an die beaufsichtigten Akteure auf europäischer und nationaler Ebene führen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Smartbroker AG am 02.07.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, durch Einführung eines Altersvorsorgedepots oder der Frühstarterrente die Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt zu fördern, um eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Altersvorsorge durch Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETF nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Interessenvertretung setzt sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen und finanzielle Bildung ein, um langfristig eine höhere Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Der vorgelegte BMF-Referentenentwurf lässt keine bzw. nur wenig Verzahnung mit den anderen Säulen erkennen und trägt so auch nicht dazu bei, ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Alterssicherung voranzubringen. Für die private Altersvorsorge sollen Produkte gefördert werden, die aus Sicht der Vorsorgenden deutlich flexibler und rentierlicher sein können als es die derzeitigen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung erlauben. Diese Rahmenbedingungen sind geeignet, die betriebliche Altersversorgung nachhaltig zu beschädigen und die von der Bundesregierung angestrebte Ausweitung der betrieblichen Altersversorgung zu konterkarieren. Es werden auch die Einwände und Hinweise zu den beiden anderen Reformprojekte Rentenpaket II und 2. BRSG wiederholt bzw. referenziert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Teneo Germany am 16.09.2024
- Beschreibung: Trade Republic setzt sich dafür ein, durch ein Altersvorsorgedepot allen einen einfachen, sicheren und staatlich geförderten Zugang zum Kapitalmarkt zu ermöglichen. Dieses soll die bestehenden Angebote der private Altersvorsorge bzw. dritten Säule ergänzen. Teneo unterstützt Trade Republic bei dieser Interessenvertretung. Dazu gehören auch Treffen mit Bundestagsabgeordneten und Vertretern von Ministerien.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Altersvorsorgedepotgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Einführung einer Basisdepot-Vorsorge zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Altersabsicherung
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2026
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Einführung einer Basisdepot-Vorsorge als Modell für die Alterssicherung ein. Die Basis-Depot Vorsorge ist an ein Wertpapierdepot angelehnt. Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup-gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 27.05.2024
- Beschreibung: Die Sicherung des Lebensstandards im Alter gelingt nur über eine lebenslange Rentenzahlung. Diese lässt sich nur im Kollektiv im Rahmen einer versicherungsförmigen Absicherung organisieren; die einzelnen Bundesbürgerinnen und -bürger können dies nicht leisten. Die DAV setzt sich daher für die Stabilität der drei Säulen der Altersvorsorge, insbesondere aber der zweiten und dritten Säule ein. Eine besondere Rolle spielt hierbei die Entwicklung der Lebenserwartung. Echte Sicherung des Lebensstandards und Schutz vor Altersarmut gelingen nur mit lebenslangen Zahlungsströmen. Dafür braucht es kollektive Systeme, in denen die bestehenden Risiken ausgeglichen werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Kreditbank AG am 27.01.2026
- Beschreibung: Die DKB setzt sich aktiv für eine Reform der privaten Altersvorsorge ein. Wir unterstützen den Ansatz eines förderfähigen Altersvorsorgedepots und den Ansatz einer Frühstart-Rente zur Modernisierung der Altersvorsorge und Stärkung des 3-Säulen-Modells.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Aktiv vom 11.06.2025 bis 25.03.2026
- Angegeben von: Viridium Group GmbH & Co. KG am 11.06.2025
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Viridium Group Services GmbH am 11.06.2025
- Beschreibung: Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Reformgesetz der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV)
Aktiv vom 15.10.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Scalable GmbH am 15.10.2024
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Referentenentwurfs ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung beabsichtigt für neue Selbstständige, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit einzuführen. Selbstständige sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werden, sofern sie sich nicht im Rahmen eines Opt-Outs für privates Vorsorgeprodukt entscheiden. Die Versicherungswirtschaft setzt sich für die Basisrente als Opt-Out-Produkt ein, weil sie 2005 für Selbstständige eingeführt wurde, lebenslange Leistungen bietet und pfändungsgeschützt ist.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 28.05.2024
- Beschreibung: 1.) Deutsche System der Altersvorsorge muss grundlegend reformiert werden, um zukunftsfähig zu sein. 2.) Mobilisierung von privatem Kapital in der Altersvorsorge nötig, um Wirtschaft auf Wachstumspfad zu führen und Wohlstand zu sichern. 3.) Reformbemühungen müssen ganzheitlich über alle drei Säulen der Altersvorsorge betrachtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Der Verband setzt sich hinsichtlich der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherkreditverträge im Gewerberecht für die Qualitätssicherung der Sachkundeprüfungen für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO und die künftigen Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu durch die Beibehaltung des bundesweiten Aufgabenauswahlausschusses nach der ImmVermV und die Einrichtung dieses Aufgabenauswahlausschusses nach der geplanten Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) ein. Darüber hinaus spricht er sich für praxisgerechte Anpassungen des Entwurfs der DarlVermV aus. Dies betrifft vor allem die Anerkennung einer Erlaubnis nach § 34i GewO sowie Anpassungen des Sachkundekatalogs, insbesondere durch Berücksichtigung auch der Bausparfinanzierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikrediten..., ...nach § 1 Abs. 1a Nr. 3 AltZertG zertifizierten Bausparkombikredite...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 25.06.2026
- Beschreibung: Der Startup-Verband setzt sich mit einem Appell an die Bundesregierung im Vorfeld des Koalitionsausschusses am 01.07.2026 für ein ambitioniertes Reformpaket zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Standorts ein. Angestrebt werden u.a.: kapitalgedeckte Altersvorsorge mit Venture Capital in allen drei Säulen, Priorisierung der WIN-Initiative und Stärkung der Kapitalmarktunion, gezielte Flexibilisierung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener, nachgelagerte Sozialabgaben und eine eigene GmbH-Anteilsklasse bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, aktive Unterstützung der EU Inc., konsequente DMA-Durchsetzung, flächendeckende 24-Stunden-Gründung und ein Belastungsmoratorium, eine ausgründungsorientierte nationale IP-Strategie, der Staat als Ankerkunde sowie der Ausbau von KI-Rechenkapazität.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Upvest GmbH am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Interessenvertretung setzt sich für die Förderung der Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt ein. Ziel ist es, durch die Einführung eines Altersvorsorgedepots sowie einer Frühstart-Rente eine ergänzende Alternative zur öffentlichen Altersvorsorge zu schaffen und eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Die Altersvorsorge soll dabei auf einem privatwirtschaftlichen Konstrukt basieren und den Vermögensaufbau über Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETFs ermöglichen. Die Interessenvertretung engagiert sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen sowie die Stärkung der finanziellen Bildung, um langfristig mehr Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: BlackRock Asset Management Deutschland AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Stärkung der privaten Altersvorsorge, insbesondere Fokus auf digitale Lösungen, die kostengünstig, flexibel und simpel gestaltet sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Fokusgruppe private Altersvorsorge
Aktiv vom 28.06.2024 bis 29.12.2025
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Fokusgruppe hat die Chance versäumt, die Weichen für ein staatlich organisiertes und verbindliches Standardprodukt zu stellen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich weiterhin eigenständig informieren, wie sie an eine faire und einträgliche zusätzliche Altersvorsorge kommen. Das ist für viele keine einfache Aufgabe. Es braucht eine klare und einheitliche Kostendarstellung, damit möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine gut informierte Auswahl treffen und gegen die gnadenlose Vertriebsmaschine von Banken, Versicherungen und Vermittlergesellschaften bestehen können.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bundesverband der Wertpapierfirmen e.V. (bwf) am 28.03.2025
- Beschreibung: Durch die Reform der privaten Altersvorsorge soll es breiten Bevölkerungsschichten ermöglicht werden Vermögen aufbauen und damit privates Kapital dringend benötigte, wohlstandssichernde, Zukunftsinvestitionen mobilisiert wird.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 13.05.2025
- Beschreibung: Ein klarer ordnungspolitischer Kompass für den Sozialstaat ist dringend erforderlich. Wenn wir nichts tun, werden die Sozialabgaben, insbesondere die Rentenversicherungsbeiträge, in eine Höhe schießen, die Erwerbstätige und Wirtschaft überfordert. Umso wichtiger sind gerade jetzt Weichenstellungen für eine demografiefeste und ertragreiche Ausgestaltung unserer Alterssicherung. Gleichzeitig erreicht die Zahl der Erwerbstätigen aktuell mit rund 46 Millionen ihr Maximum, um im Zuge des demografischen Wandels von nun an erst langsam und dann immer rascher zu sinken. Gleichzeitig erschwert die Wirtschaftskrise für viele Menschen die Beschäftigungsaufnahme. Vor diesem Hintergrund stellt der Wirtschaftsrat seine Forderungen zur Reform von Arbeitsmarkt und Alterssicherung vor.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 26.06.2026
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge zielt auf eine grundlegende Neugestaltung der Förderstruktur ab. Kernpunkte sind die Einführung eines zentralen „Altersvorsorgedepots“ als neues Standardprodukt, die Umstellung auf eine beitragsproportionale Förderung, der Wegfall bisheriger Garantievorgaben sowie Vereinfachungen bei Fördermechanismen und Verwaltung. Darüber hinaus sollen die Förderstruktur vereinfacht, die Übertragbarkeit bestehender Vorsorgeansprüche verbessert und die Produktgestaltung vereinheitlicht werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):