Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (164)
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- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 08.08.2025
- Beschreibung: Regulierung der elektronischen Übermittlung geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen über eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen: Festlegung des technischen Übermittlungsformates und der inhaltlichen Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 Geldwäschegesetz (GwG)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.05.2025
- Beschreibung: Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG fest. Im Lichte der europäischen Harmonisierung des Geldwäscherechts haben die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die europarechtlichen Vorgaben fristkonform umzusetzen. Eine nationale Verordnung müsste voraussichtlich zum 9. Juli 2027 außer Kraft treten, weil dann europäische Vorgaben unmittelbar anwendbar werden. Unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen sollte die Einführung der seit 2018 angedachten GwG-Meldeverordnung überdacht und zurückgestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...der in § 45 Abs. 5 Satz 1 GwG normierten Ermächtigungsgrundlage..., ...sich aus § 45 Abs. 5 Satz 1 GwG. Bereits im Rahmen des ..., ... im Sinne von § 1 Abs. 4 GwG eingegangen wird, weil ..., ...Regelung des § 10 Abs. 6a GwG macht zudem deutlich, dass..., ...im Sinne von § 10 Abs. 6a GwG auch keinerlei Einholung..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG. Eine Rechtsverordnung..., ...im Sinne von § 43 Abs. 1 GwG stehen. Mit Bezugnahme..., ...nach § 43 Abs. 1 oder § 44 GwG elektronisch zu erfolgen..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG anbieten. Selbst wenn das..., ...43 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 GwG ergeben, Der Wortlaut ..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG erbracht werden, sofern..., ... § 2 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 GwG und der Bedingung gemacht..., ...Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 GwG die jeweiligen Angaben ..., ...Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe e) GwG. Über den Namen hinaus ..., ...Abs. 1 GwG, wenn die betreffende natürliche..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 14 und 16 GwG in Ermangelung von Daten..., ... im Sinne von § 1 Abs. 4 GwG als auslösendes Ereignis..., ... im Sinne von § 1 Abs. 5 GwG bezweckt werden soll. Es..., ... nach § 45 Abs. 1 Satz 1 GwG angebotenen generellen ...
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- Angegeben von: Nect GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: Im Rahmen des GwG ist eine sogenannte Referenztransaktion notwendig, um mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) ein Bankkonto zu eröffnen. Diese Regelung geht über bestehendes Europarecht hinaus und sollte deshalb im Sinne der Nutzerfreundlichkeit abgeschafft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 10.10.2024
- Beschreibung: Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...als Verpflichtete nach § 2 GwG“ (BRAK-Stellungnahme Nr..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene..., ...als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich..., ...einer solchen Änderung des GwG sinnvollerweise schon jetzt..., ...dass diese Rechtslage das GwG zudem an schon bisher geltendes..., ...arbeiten. Da gemäß § 50 Nr. 3 GwG i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. ..., ...ihren Sitz hat, § 50 Nr. 3 GwG i.V.m. § 33 Abs. 3 Nr. ..., ...Verpflichtetenbegriff nach GwG Nach den derzeitigen Bestimmungen des GwG sind Rechtsanwälte Verpflichtete nach dem GwG, soweit die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG vorliegen. Die Rechtsanwaltskammern..., ...2020 mit § 10 Abs. 1 Nr. 8a GwG eine Ausnahmeregelung ins GwG eingefügt wurde für Syndikusrechtsanwälte, die bei gemäß § 2 GwG verpflichteten Unternehmen..., ...als Verpflichtete nach dem GwG angesehen. b) Verpflichtetenbegriff..., ...Geldwäscherichtlinie in § 3 Abs. 2 GwG übertragen als „[b]ei juristischen..., ... geforderte Änderung des GwG würde vielmehr die gesetzliche..., ...vorgeschlagenen Änderungen des GwG (S. 5 der Stellungnahme..., ...werden: § 2 Abs. 2 Satz 3 GwG-neu „Soweit Rechtsanwälte..., ...Verpflichteter.“ § 10 Abs 8a GwG müsste gestrichen werden...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. ..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 31.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...um von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., .... § 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...um von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., .... § 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Identifikationsdokumente gem. § 12 GwG vor, bedarf es keiner Offenlegung..., ...Identifikation von Kunden und § 12 GwG aushebelt. Die geplante..., ...anstelle der Vorgaben des § 12 GwG identifiziert werden kann..., ...Ergänzung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG – Angaben zum wirtschaftlich..., ...Änderung von § 19 Abs. 2 Nr. 2 GwG werden die in das Transparenzregister..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG – Einsichtnahme in das ..., ...Änderung von § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG-E soll eine auf Antrag ..., ...Interessen gem. § 23 Abs. 2 GwG auch für Verpflichtete ..., ...von § 12 Abs. 3 Satz 3 GwG Gebrauch machen zu können..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG dazu führen, dass die Verpflichteten..., ...Änderung des § 23 Abs. 2 Satz 4 GwG nicht zielführend. Art..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG: Meldepflicht von Verpflichteten..., ...Die Überarbeitung des § 43 GwG ist zwar nur redaktioneller..., ...Meldeverpflichtung gem. § 43 GwG durchschlägt. Eine Erweiterung..., ... Satz 1 Nr. 1 Buchst. j) GwG: Finanzholding-Gesellschaften..., ...geplante Änderung von KWG und GwG dazu führen, dass bislang nicht nach dem GwG verpflichtete Gesellschaften..., ...§ 50 Abs. 1 Buchst. j) GwG–E greift insoweit vor. ...
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GwG-Meldeverordnung - Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung (...)
Aktiv vom 30.04.2025 bis 11.02.2026
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.04.2025
- Beschreibung: Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards für die Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 GwG fest. Aus VAB-Sicht haben die Verpflichteten des Finanzsektors haben bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die mit der Einführung von AMLR und AMLD6 verbundenen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Es trägt nicht zur Herbeiführung eines besseren Präventionsniveau bei, wenn auf nationaler Ebene noch neue Anforderungen für die Verpflichteten aufgestellt werden, die in der vorgeschlagenen Form vermutlich nur bis zum 9. Juli 2027 Bestand haben können. In Anbetracht dieser Gemengelage bittet der VAB darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken und mit Blick auf die anstehende europäische Regelung zurückzustellen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Verbändebeteiligung GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Meldeverordnung unter dem GwG mehrfach auf Geldwäschetagungen..., ...vorliegende Entwurf für eine GwG-Meldeverordnung vor¬gestellt..., ...möglicherweise erlassenen GwG-Meldeverordnung erforderlich..., ...verwundert zudem, dass die GwG-Meldeverordnung zwar auf..., ...hatte das BMF mit Bezug zum GwG verlautbart, im Vorfeld..., ...insbesondere Anpassungen im GwG, Abstand zu nehmen. Die vorliegende GwG-Meldeverordnung würde allerdings..., ...darum, die Einführung der GwG-Melde-verordnung zu überdenken...
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Wir begrüßen die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche und vertritt damit auch mittelbar die Interessen von LÖWEN ENTERTAINMENT.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. (BFIF e.V.) am 20.08.2024
- Beschreibung: Zwar gehören Rechtsdienstleister nicht zu den Verpflichteten nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich in der Erbringung von Inkassodienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erschöpft. Eine Verpflichtung zahlreicher Mitglieder des Vereins folgt bei Kataloggeschäften allerdings aus § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG), wenn ihre Tätigkeit sich..., ...2 Abs. 1 S. 1 Nr. 10, 11 GwG. Verpflichtete haben ..., ...Videoidentifizierung für die Prüfung nach GWG zur Verfügung steht. III..., ...ersichtlich, ist nach § 50 GwG immer nur eine Aufsichtsbehörde..., ...Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 GwG immer nur sein, dass ..., ...Anwendungshinweisen nach § 51 Absatz 8 GwG ausschließt. 5 Frankfurt...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 30.04.2025
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für eine praktikable und rechtssichere Ausgestaltung der geplanten GwG-Meldeverordnung ein, in der einheitliche Mindeststandards für die Übermittlung von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an die FIU festgelegt werden sollen. So sollen unnötige Doppelaufwände für die Verpflichteten vermieden, unverhältnismäßige Risiken ausgeschlossen und die Meldepflichten nach §§ 43 Abs. 1 , 44 GwG klar und verhältnismäßig ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...konsultierten Entwurf einer GwG-Meldeverordnung Die..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Pflichten für die nach dem GwG Verpflichteten aus unserer..., ...Verdachtsmeldungen nach § 43 Abs. 1, 44 GwG an die Financial Intelligence..., ...konsultierte Verordnungsentwurf der GwG-Meldeverordnung sollte ..., ...Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG - trotz einer erfolgten..., ... nach § 56 Abs. 1 Nr. 69 GwG eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit...
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Abbau von Bürokratie Standortfördergesetz
Aktiv vom 28.11.2025 bis 27.02.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 28.11.2025
- Beschreibung: Begrüßung Abschaffung Mio.-Meldewesen (§ 14 KWG); Geringe Risikorelevanz von Leasing für GWG, Schaffung von institutionalisierten Austauschformaten mit Aufsicht w/ Abschaffung BaFin-Fachbeirat
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach dem neuen § 52 Abs. 7 GWG zur Erfüllung der Informationspflichten...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Als Bitkom unterstützen wir das Ziel, die Geldwäschebekämpfung durch strukturierte Verdachtsmeldungen zu stärken. Wir begrüßen die Bestrebungen des Bundesfinanzministeriums, mit der GwG-Meldeverordnung die Datenübermittlung nach §§ 43 Abs. 1 und 44 GwG zu vereinheitlichen und die Qualität der Meldungen zu verbessern. Die verbindliche Festlegung von Mindestangaben nach Meldungstatbeständen ist ein wichtiger Schritt, um Relevanz und Verwertbarkeit zu erhöhen. Entscheidend ist eine praxisnahe Ausgestaltung ohne zusätzliche Bürokratielasten, um eine effektive, effiziente und rechtssichere Anwendung sicherzustellen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Kurztitel der Bundesgesetze
...GwG-Meldeverordnung...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Der VIB sieht Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Ausweitung von Pflichten nach § 25n KWG sowie um die Vereinbarkeit und Terminologie bei den Verdachtsmeldepflichten nach § 43 GwG und § 261 StGB.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet sind. Wir..., ...in § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG mit Bezug zu Verdachtsmeldungen..., ...§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GwG die Formulierung „aus einer..., ...Taten nennt (vgl. § 1 Abs. 1 GwG: „Geldwäsche im Sinne dieses..., ...Bestimmungen, einschließlich § 43 GwG. Artikel 69 AMLR 5 enthält..., ...begrenzten Fortgeltung des § 43 GwG für einen Zeitraum von ..., ...Inkonsistenzen im Verhältnis von GwG und § 261 StGB zu vermeiden...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
- Beschreibung: Positionspapier, das zu einem Roundtable im BMF am 16. September 2024 mit den BGA-Schwerpunkten an das BMF gerichtet wurde (Aufzeichnungspflicht für Sachzuwendungen, Besteuerung der Wiederverwendung von recycelten Auto-Altteilen, Vereinfachung der Abschreibung von GwG, Bürokratie des Steueroasenabwehrgesetzes streichen, Vermeidung von Goldplating beim Factoring durch CRR III)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...hält es für geboten, die GWG-Grenze wieder an das historische...
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.04.2025
- Beschreibung: Mit dem 6. EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäschebekämpfung EU-weit neu geregelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Umsetzung in deutsches Recht bis Juli 2027 abgeschlossen haben. Wir setzen uns dafür ein, die Güterhändler, nicht weiter als Verpflichtete im GwG zu benennen, sondern die EU-Geldwäscheverordnung 1:1 umzusetzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 09.09.2024
- Beschreibung: Vorschläge zum Bürokratieabbau in der Finanzregulierung, allgemein zu den Themen Melde- und Berichtswesen, aufsichtsrechtlich erforderte Dokumentation, Überregulierung, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit (bzw. deren Fehlen), Verwaltungsaufwand in den Aufsichtsbehörden, EU-Regularien und sog. Goldplating, sowie Darstellung konkreter Einzelvorschläge, unter anderem bzgl. CRR, CRD, KWG, GroMiKV, PrüfbV, FinaRisikoV, MaRisk, GwG, Abgabenordnung, Einlagensicherungsgesetz, BörsG, IFR&IFD, WpHG/MiFID, InstitutsVergV.
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...: § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG Problem/Belastung: - In..., ...des § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GwG stehen, leiden. - Der..., ...Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 43 GwG über das Ziel hinaus. ..., ...nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG. Gemäß unserem Vorschlag..., ...der vollen Bezeichnung des GwG zu entnehmen ist: „Gesetz..., ...: § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GwG ist wie folgt anzupassen..., ... an die Vorschriften des GwG Zuständige(s) Ministerium..., ...abweichend von den §§ 12 und 13 GwG auch auf der Grundlage ..., ...des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GwG auch auf die Identifizierung..., ...Verweises auf § 13 Abs. 1 GwG und eventuell zu ergehende..., ... Verweis auf § 13 Abs. 1 GwG, der für eine Überprüfung..., ...11 Abs. 5 und § 12 Abs. 3 GwG. Die Gewissheit über die..., ...erheben (§ 11 Abs. 5 S. 1 GwG). Auch die Informationen..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG). Dies erfolgt unabhängig..., ... Schwellenwerten, die im GwG oder in anderen Gesetzen..., ...Transaktion die nach dem GwG Verpflichteten zum Zweck..., ... Norm: § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG Problem/Belastung: - Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 GwG muss der Geldwäschebeauftragte..., ...Norm des § 7 Abs. 5 S. 1 GwG im Vorgriff auf die ab ..., ...Ermächtigungsgrundlage im GwG war am 26. Juni 2017. Es...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Im Jahr 2024 erzielte der Europäische Gesetzgeber eine Einigung über das des EU-Geldwäschepakets. Die Geldwäscheverordnung sieht u.a. harmonisierte Regelungen zu verstärkten Sorgfaltspflichten und zu wirtschaftlichem Eigentum vor. Der Verband begleitet eine Umsetzung der 6. EU-Geldwäsche-RL in deutsches Recht und sowie die Änderung des GwG aufgrund der EU-Geldwäscheverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...Korrespondenzbankbeziehung nach § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG darstellen, sondern ist..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den ..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ...4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden. ...
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 24.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene, u.a. Abschaffung übermäßiger Regulierung im Kontext KWG, WpHG, GwG, IVV, PrüfBV, FinaRisikoV, MaRisk, GroMiKV und SolvV (darunter Trennbankenregelungen, Mindestabdeckungsgrad, Großkreditbeschlussfassung, Millionenkreditmeldewesen, Organkreditvorschriften) sowie der nationalen Umsetzung der MiFID II; ferner: Harmonisierung mit europäischen Vorschriften (Aufbewahrungsfristen),Vereinfachungen im Meldewesen, Optimierung der Aufsichtspraktiken, Abschaffung überzogener nationaler Sonderregelungen im Kapitalmarktrecht, Umsetzung erleichternder EU-Richtlinienänderungen, Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
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Betroffene Bundesgesetze (17):
- KredWG [alle RV hierzu]
- SolvV 2014 [alle RV hierzu]
- SAG [alle RV hierzu]
- BGB [alle RV hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle RV hierzu]
- KAGB [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle RV hierzu]
- EStG [alle RV hierzu]
- ErbStG 1974 [alle RV hierzu]
- HGB [alle RV hierzu]
- UmwStG 1995 [alle RV hierzu]
- WpHG [alle RV hierzu]
- FinaV [alle RV hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle RV hierzu]
- GwG 2017 [alle RV hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...- und Anwendungshinweise GwG (Abschaffung Ziff. 1 Besonderer..., ...risikobasierten Ansatzes gem. § 3a GwG i. V. m. § 43 ff. GwG durch...
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 30.10.2024
- Beschreibung: Der BUJ begleitet die Entwicklungen der Geldwäschegesetzgebung in Deutschland mit seinen Mitgliedern aus der Berufspraxis heraus und sucht hierzu den Austausch mit der Politik. Konkret setzt sich der BUJ für die Einführung von Übergangsregelungen auf nationaler Ebene bis zum Inkrafttreten der EU-Geldwäscheverordnung ein, um Syndikusrechtsanwält/-innen von den bisherigen geldwäscherechtlichen Verpflichtungen nach dem nationalen GwG auszunehmen oder jedenfalls zu entlasten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 22.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...Korrespondenzbankbeziehung nach § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG darstellen, sondern ist..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den ..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ... des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ...4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden. ...
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 19.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden....
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 17.06.2024 bis 15.01.2025
- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Seite 12 von 13 Stellungnahme..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
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Anpassungen und Konkretisierungen zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) -
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BR-Drs. 670/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Artikel 8: Geldwäschegesetz (GwG) 4.1 Definitionsanpassung..., ...Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. GwG anzusehen ist. Dasselbe..., ... in der GTVO 2.0 und dem GwG. Das erscheint nicht zielführend..., ...gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GWG Ferner regen wir eine ..., ...Archivierungspflicht des § 8 Abs. 1 GwG um eine Nr. 6 GwG an, da..., ...Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 GwG setzt die Dokumentationspflicht..., ...ist in § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG geregelt. Allerdings kann..., ...neue Nr. 6 für § 8 Abs. 1 GwG, die den Wortlaut der deutschen..., ... gemäß § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG an. Der Grund hierfür..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG in seiner aktuellen Fassung..., ...Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG nicht zu entnehmen ist...., ...entspricht dem § 1 Abs. 21 Nr. 1 GwG]; (b) the relationships..., ...teilweise) § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG] Entgegen den Ausführungen..., ...Anpassung des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG für notwendig erachten,..., ...Korrespondentenbegriff des § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG klargestellt werden. So..., ...Korrespondenzbeziehung in § 1 Abs. 21 Nr. 2 GwG auch die Beziehung zwischen..., ...Erweiterung des § 15 Abs. 7 GwG soll den über Art. 38 Abs..., ... 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG bliebe es auch für Kryptowerte-Transaktionen..., ...zulassen (s. § 15 Abs. 7 Nr. 5 GwG). Der deutsche Gesetzgeber..., ...der 4. AMLD in § 15 Abs. 7 GwG abzubilden...
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Immobiliensektor wird häufig zur Geldwäsche missbraucht. Immobilienmakler sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten zu erfüllen, um das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung zu mindern. Sie sind aber an der eigentlichen Finanztransaktion nicht beteiligt, so dass ihre Beurteilungsmöglichkeiten gering sind. Bei der Umsetzung der Richtlinie sollte dies berücksichtigt werden. Der Verwaltungsaufwand für Makler sollte daher verhältnismäßig sein.
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 04.11.2024
- Beschreibung: Anpassungen beim SteFEG erforderlich, u.a.: - keine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen - Anhebung der GWG-Grenze von 800 auf 2.500 Euro - Änderungen der Regelungen zum Sammelposten - dauerhafte Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter - Überprüfung der Werte für Grundfreibetrag und Eckwerte des Tarifs - Abschaffung des Solidaritätszuschlags - weitere Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen - Ablehnung der Steuerfreiheit von Zuschlägen bei Mehrarbeit - weitere Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht - Reform des Grunderwerbsteuerrechts, insb. Begünstigung von Kapitalgesellschaften
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Dokumentationspflichten für GWG, Streichung des § 6 Abs..., ...geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Wert von mehr..., ...Einkommensteuer“ zur Neugestaltung der GWG-Regelungen um (vgl. Abschlussbericht..., ... ein Gleichlauf zwischen GWG und solchen Wirtschaftsgütern..., ...kann. Eine Anhebung der GWG-Grenze, wie ebenfalls von..., ...inflationsbedingte Anpassung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...betragsmäßige Anhebung der GWG-Grenze zumindest auf 1.000..., ...regt er eine Anhebung der GWG-Grenze von 800 Euro auf..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Aufnahme in den..., ...der Sofortabschreibung als GWG und der Bildung eines Sammelpostens..., ...geforderten Anhebung der GWG-Grenze sollten die Betragsgrenzen..., ...steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die...
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- Angegeben von: ING-DiBa AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist, eIDAS und digitale Identitäten zum Erfolg zu verhelfen, um Innovation und Sicherheit im digitalen Bankwesen voranzutreiben und zu garantieren. Eine bedarfsgerechte Umsetzung ist dafür unabdingbar. Zudem soll die Alltagsrelevanz der eID über die Schaffung von Anwendungsfällen für Bürgerinnen und Bürger und Wirtschaft gesteigert werden. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass die Videolegitimation auch in Zukunft als eine GwG konforme Identifikationsmethode für eine große Zielgruppe als echte Alternative zur Verfügung steht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG in der durch die Verordnung (EU) 2024/1183 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 geänderten Fassung (eIDAS-Durchführungsgesetz II) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 13.06.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.06.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Aus-wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Der VAB bittet mit Bezug zum Referentenentwurf zum einen um Klarstellungen, unter anderem hinsichtlich der Einstufung gültiger US-Reisepässe, der Angleichung der Aufbewahrungsvorschriften an das GwG, der Datenschutz-Hinweise und zum möglichen Zusammenhang mit den EBA-Leitlinien vom 22. November 2022 zur Nutzung von Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess (EBA/GL/2022/15), zum anderen schlägt der VAB auch konkrete Änderungen im Verordnungstext vor: Streichung der Internen Revision zugunsten der gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen (Über-) Prüfung und Verlängerung des Umsetzungszeitraums.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.06.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...Ermächtigungsnorm des § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Zu den Einzelheiten verweisen..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 S. 1 GwG („Tatsachen die darauf ..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG, wobei nicht jede eine..., ...Verdachtsmeldung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 GwG handelt, sollte diese..., ...12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...Identifizierungspflicht nach § 10 GwG besteht, liegen diese ..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Verpflichtung..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Übrigen nach § 30 Abs. 1 GwG zur Entgegennahme und Verarbeitung..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 03.06.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...Ermächtigungsnorm des § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Zu den Einzelheiten verweisen..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...Anwendungsbereich des § 43Abs. 1 S. 1 GwG („Tatsachen die darauf ..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...wirtschaftlich Berechtigten nach dem GwG, wobei nicht jede eine ..., ...Verdachtsmeldung gem. § 43 Abs. 1 Nr. 3 GwG handelt, sollte diese im..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...Identifizierungspflicht nach § 10 GwG besteht, liegen diese Informationen..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Verpflichtung..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Übrigen nach § 30 Abs. 1 GwG zur Entgegennahme und Verarbeitung..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG aus dem Kreis der Verpflichteteten..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Kreis der Verpflichteten des GwG aufzunehmen. Dies belegt..., ...in § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG normierten Ausnahme für..., ... dem Geltungsbereich des GwG entstehen aktuell lediglich..., ...gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG aus dem Kreis der Verpflichteteten..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Gesetzesbegründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 15 GWG (BT-Drs. 182/17 vom 23.2.2017..., ...Kreis der Verpflichteten des GwG aufzunehmen. Dies belegt..., ...in § 2 Absatz 1 Nummer 15 GwG normierten Ausnahme für..., ... dem Geltungsbereich des GwG entstehen aktuell lediglich...
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Entwurf einer Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Verdachtsmeldeverfahren gem. § 45 Abs. 5 S. 1 GwG
Aktiv vom 04.06.2025 bis 10.06.2025
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Auswirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.06.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Nach den Vorschriften des GwG besteht bisher keine Ver..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ... wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.06.2025
- Beschreibung: Beibehaltung der bisherigen Ausgestaltung des Verdachtsmeldeverfahrens bis zur Geltung der EU-Antigeldwäscheregeln 2027, jedenfalls aber Anpassung verschiedener Regelungen des Verordnungsentwurfs zur Gewährleistung effektiver und rechtssicherer Verdachtsmeldeverfahren.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung - GwGMeldV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Verordnung ist § 45 Abs. 5 S. 1 GwG. Der Entwurf stellt einen..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...GwGMeldV über die nach dem GwG zu erfassenden Daten hinaus..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...Wortlaut § 43 Abs. 1 S. 2 GwG erfasst die Angabe einer..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...eigenen Meldepflicht nach § 44 GwG ggf. an die FIU weiter...., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... dafür, den Wortlaut des GwG beizubehalten. Die gewählte..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ... § 12 Abs. 1Satz 1 Nr. 2 GwG (also mittels eID) identifiziert..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV..., ...nicht aus § 45 Abs. 5 S. 1 GwG, der nur Regelungen zur..., ...Aus-wirkungen der geplanten GwG-Meldeverordnung auf die...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Vorschläge zum Tatbestand des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments und zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts, Anmerkungen zur doppelten Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Sammlung von Anpassungsvorschlägen der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO zum neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz, insbesondere Übergangsvorschriften, Vorschläge zur Anpassung von Definitionen und Klarstellung "Korrespondenzbeziehung" im GWG; Berücksichtigung der Einbeziehung der dt. Förderbanken unter den vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen analog zu den in DORA referenzierten Regelungen für namentlich benannte Institute in EU 2013/36 (Artikel 2, Absatz 5), angepasst in EU 2019/878.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
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BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spie- lerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. begrüßt die neue EU- Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Der BA begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des BA.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GwG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, geringer Einsatzhöhe und niedriger Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch Interessen der Merkur.com AG.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Geldwäschebeauftragten (BVGB) e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Die GwGMeldV stellt einen wichtigen Schritt zur Standardisierung und Qualitätssteigerung von Verdachtsmeldungen dar. Aus Sicht des BVGB ist es jedoch essenziell, dass die Verordnung die Heterogenität der Verpflichtetengruppen berücksichtigt und praxistaugliche Lösungen für nicht kontoführende Verpflichtete vorsieht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
- Beschreibung: Die Umsetzung des Anti Money Laundering Package der EU muss auf verhältnismäßige Weise erfolgen. Mit Blick auf das Transparenzregister gilt dies insbesondere für den Anforderungskatalog der Eintragung personenbezogener Daten wirtschaftlich Berechtigter/Eigentümer sowie für die Beschränkung des Jedermann-Zugangs zum Register. Der Grundrechtsschutz verlangt eine legislative Ausgestaltung des „berechtigtes Interesses“ (EuGH 2022), welche die schutzwürdigen Interessen der Eintragungspflichtigen hinreichend berücksichtigt. Im Rahmen des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes [ZFG] müssen hinreichende Anforderungen an das Bestehen eines „berechtigten Interesses“ und an dessen Nachweis gesetzt werden. Außerdem sind hinreichende verfahrensrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu verankern.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vertretungsberechtigung (§ 18a GwG-E) 6 2. Erweiterung der..., ...Geburtsort (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 GwG-E) 6 3. Ausgestaltung ..., ...Transparenzregister (§§ 23, 23a GwG-E) 7 4. Einsichtnahme ..., ...berechtigtem Interesse (§ 23a GwG-E) 8 a) Journalismus, ..., ...Einsichtnahme (§ 23 Abs. 2 GwG-E) 10 a) Zugangssperre..., ...Sicherungsmaßnahmen (§ 23 Abs. 8 GwG) 11 7. Erfordernis einer..., ...einschlägigen Regelungen des GwG aufgehoben werden – dies..., ... eine einzelne Angabe im GwG ergänzt wird, die wenig..., ... in § 23a GwG-E aufgeführten Fallgruppen..., ...alle Staatsangehörigkeiten) GwG sowie auf die Anga-ben ..., ... Gruppen des § 23 Abs. 1 GwG zu differenzieren. Die ..., ...Interesses“ nach § 23a Abs. 2 GwG-E eine klar konturierte..., ...Einsichtnahme (§ 23 Abs. 2 GwG-E) Mit Blick auf fehlende..., ...der in § 23 Abs. 2 Satz 2 GwG genannten Straftaten zu..., ...ohne Antrag § 23 Abs. 2 GwG (alte und neue Fassung)..., ...Der Straftatenkatalog der GwG-Norm im Entwurf umfasst..., ...Katalogs des § 23 Abs. 2 GwG um die Tatbestände der ..., ...darf laut § 23 Abs. 8 S. 8 GwG-E lediglich zu Funktion..., ...Abs. 8, S. 3 Ziff. 4 und 5 GwG. Dies ist auch dringend..., .... § 23a Abs. 2 Ziff. 1-3 GwG-E eine Gebühr in Höhe der...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 02.04.2026
- Beschreibung: Die mit dem Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz geplante Erweiterung der BaFin-Geldwäscheaufsicht auf Versicherungs-Holdinggesellschaften, deren bußgeldbewehrte Registrierungspflicht und die Ausweitung des Prüfungsmandats des Jahresabschlussprüfers auf geldwäscherechtliche Pflichten von Versicherungs-Holdinggesellschaften sollten gestrichen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... des Geldwäschegesetzes (GwG) führen jedoch u.a. durch..., ...müssten kurzfristig an das GwG-Regime unter BaFin-Aufsicht..., ...bisher von wesentlichen GwG-Pflichten befreit waren..., ...§ 2 Abs. 1 Nr. 7b und 7c GwG-E erfasst; im ZFG-E fehlt..., ... Abs. 1 Nr. 7 lit. a)-d) GwG. Unabhängig davon ergibt..., ...§ 1 Abs. 24 S. 1 Nr. 1 GwG und als solche für die ..., ...parallele Anwendung von GwG und EU-Geldwäschepaket...., ...i.V.m. § 50 Nr. 1 lit. j) GwG-E erweitert den von der..., ... II). § 2 Abs. 1 Nr. 7a GwG-E würde allerdings nur ..., ...der BaFin beaufsichtigte GwG-Verpflichtetenkreis nur..., ...müssten kurzfristig an das GwG angepasst werden. Soweit..., ...bisher von wesentlichen GwG-Pflichten befreit waren..., ... AMLR, eine vollständige GwG-konforme Organisation ..., ... (§ 5 GwG). Ab dem 10. Juli 2027 ..., ...keine Verpflichteten des GwG sind. Geldwäscherechtlich..., ...Abs. 1 Nr. 7 lit. a)-d) GwG. Ungeachtet dessen ergibt..., ...fehlende Erstreckung der GwGPflichten auf den Betrieb..., ...§ 1 Abs. 24 S. 1 Nr. 1 GwG und als solche für die ..., ... neuen § 51 Abs. 5c S. 1 GwG-E haben sich Verpflichtete..., ...i.V.m. § 56 Abs. 2 Nr. 9 GwG-E sollte daher gestrichen...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...hierdurch die Aufsicht im GWG zu verankern. Der Deutsche..., ...sinnvoller, als eine Regelung im GWG, bei der eine Abstimmung..., ...BMF erfolgen muss. Das GwG gewährt den RAKs bereits..., ...Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch..., ...anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht..., ...vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre eher systemfremd, ..., ... von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG plötzlich alle Rechtsanwälte..., ... wäre ein Systembruch im GwG, da das Sammelanderkonto..., ...die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren..., ... notwendig (§ 43a Abs. 7 GwG: wer Fremdgeld sofort überweist..., ...nach dem Zivilrecht und dem GwG bleiben Gelder der Mandanten...