Seiteninhalt
AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Registernummer: R001397
- Ersteintrag: 24.02.2022
- Letzte Änderung: 25.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Beratungsunternehmen, selbständige Beraterin oder selbständiger Berater
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Dircksenstraße 4910178 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493024087760
-
E-Mail-Adressen:
- info@awi-info.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Wirtschaftliche Tätigkeit
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23170.001 bis 180.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Rechtsanwältin Jennifer Broocks
- Grit Roth
- Andreas Rey
- Nico Ernstberger
- Dr. Johannes Weise
- Katrin Wegener
- Mario Tants
- Maximilian Fiel
- Sabrina Kahmann
- Manuel Michalski
-
Mitgliedschaften (1):
- Hotel- und Gaststättenverband Berlin e.V. (DEHOGA Berlin)
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (12):
Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kriminalitätsbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Strafrecht; Sonstiges im Bereich "Sport, Freizeit und Tourismus"; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Die AWI ist die gemeinsame Servicegesellschaft der Spitzenverbände der Deutschen Automatenwirtschaft und zuständig für die Branchenpräsentation in der Öffentlichkeit, sowie für die Organisation von Veranstaltungen im politischen Raum. Zudem betreut die AWI seit 2009 die brancheneigenen Ausbildungsberufe und seit 2010 sämtliche Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote im Präventions- und rechtlichen Bereich.
-
Evaluierung und Änderung der Spielverordnung
-
Beschreibung:
In der vom BMWK in Auftrag gegebenen Evaluierungsstudie zur SpielV werden für eine Reihe von Vorgaben im gewerblichen Spielrecht deren Unwirksamkeit für den Verbraucherschutz wissenschaftlich festgestellt. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels und aktuelle Wirtschaftsdaten zeigen eindeutigen Handlungsbedarf. Das Angebot der Automatenwirtschaft muss eine ausreichend nachfragegerecht Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Beibehaltung bzw. Stärkung der Schutzmechanismen der Gewerbeordnung (§§ 33c ff. GewO)
-
Beschreibung:
Die gewerberechtl. Rechtsgrundlagen sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Beibehaltung der Ausnahme im Geldwäschegesetz
-
Beschreibung:
Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. begrüßt die neue EU- Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Beibehaltung der Strafbarkeit der §§ 284 - 287 StGB
-
Beschreibung:
Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. hält die Pläne des Bundesministeriums für Justiz, im Rahmen einer Modernisierung des Strafgesetzbuches (StGB) die Aufhebung der Straftatbestände zum unerlaubten Glücksspiel (§§ 284 ff. StGB) anzustreben, für falsch. Das in den letzten Jahren erfolgte Erstarken des illegalen Glücksspiels in Deutschland verlangt ein konsequentes Vorgehen. Das unerlaubte Glücksspiel ohne jeden Spieler- und Jugendschutz muss weiterhin auf der Ebene der Ordnungswidrigkeitstatbestände und zusätzlich auf Basis des Strafrechts durch Strafvollzugsbehörden wirksam bekämpft werden. Die Beibehaltung der §§ 284 ff. StGB ist daher geboten.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23