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37 Regelungsvorhaben
zur Suche nach »"Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)"« gefunden
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Gefundene Regelungsvorhaben (37)
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- Angegeben von: FTI Consulting SC GmbH am 02.07.2026
- Beschreibung: Arbeitstägliche Verpflegungszuschüsse sollen bis zum monatlichen Höchstwert kumuliert nutzbar sein, ohne mehr begünstigte Einzeltage. Die Form (Papier- oder Digitallösung) ist unerheblich. Dafür wird § 8 Abs. 2 EStG ergänzt: Monatliche Kumulation wird ausdrücklich zugelassen und die strikt arbeitstägliche Zuordnung in diesen Fällen aufgehoben. Ziel ist eine steueraufkommensneutrale Verwaltungsvereinfachung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.06.2026
- Beschreibung: - keine zusätzlichen Bürokratielasten bei der Lohnsteuer - mehr Rechtssicherheit bei den angedachten Regelungen zur Umsatzsteuer-Organschaft - Nachbesserungen bei der Grunderwerbsteuer - Aufschub der Abgabefrist für Mindeststeuerberichte - vorgesehene Korrekturpflicht für CbCR entschärfen - keine unverhältnismäßigen Verschärfungen der Abgabenordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Betriebliche Sozialleistungen e.V. am 24.06.2026
- Beschreibung: Der Verband will arbeitstägliche Verpflegungszuschüsse modernisieren: Sie sollen bis zum monatlichen Höchstwert kumuliert nutzbar sein, ohne mehr begünstigte Einzeltage. Die Form (Papier- oder Digitallösung) ist unerheblich. Dafür wird § 8 Abs. 2 EStG ergänzt: Monatliche Kumulation wird ausdrücklich zugelassen und die strikt arbeitstägliche Zuordnung in diesen Fällen aufgehoben. Ziel ist eine steueraufkommensneutrale Verwaltungsvereinfachung: weniger Abrechnungs- und Prüfaufwand, geringere Fehler und Entlastung für Unternehmen und Finanzverwaltung. Beschäftigte gewinnen Flexibilität, sparen Wege, können günstiger und gesünder einkaufen; zugleich werden Handel und Gastronomie vor Ort gestärkt und die Umwelt geschont.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)..., ... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Rechtssichere und praxisgerechte Ausgestaltung der beabsichtigen Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Ergänzung des vorgesehenen Erklärungsverfahrens u. a. um folgende Elemente: Vereinfachung des Merkmals der organisatorischen Eingliederung, Einführung eines gesonderten Feststellungsverfahrens und Verkürzung der Festsetzungsverjährung, Wegfall der Organschaft nur "ex nunc". Konkretisierung des Vorgehens bei der Einführung der Elektronischen Kontenpfändung. Wiedereinführung der Exkulpationsmöglichkeit für Steuerbescheinigungen. Vermeidung zusätzlicher lohnsteuerlicher Bürokratie (insb. keine Verkürzung der Tätigkeitsstättenfrist und keine Ausweitung der Meldepflichten).
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.06.2026
- Beschreibung: Das IDW nimmt zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 Stellung. Ziel ist eine wettbewerbsfähige, rechtssichere und praxistaugliche Unternehmensbesteuerung. Das IDW begrüßt einzelne Vereinfachungen, fordert jedoch weitergehende Entbürokratisierung, klare gesetzliche Vorgaben und Übergangsregelungen. Schwerpunkte sind u. a. Kaufpreisaufteilung bei Immobilien, Lohnsteuerbescheinigung, Forschungszulage, umsatzsteuerliche Organschaft, KI-Einsatz der Finanzverwaltung, elektronische Bekanntgabe sowie Mindeststeuerregelungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026)...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 03.08.2026
- Beschreibung: Anpassung des Zinssatzes auch an anderen Stellen (nicht nur bei § 233a AO). Nutzungsverbot des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen streichen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 10.07.2026
- Beschreibung: Umsatzsteuerliche Organschaft (Art. 14), beschränkt steuerpflichtige Großaktionäre mit inländischen Beteiligungen von mindestens 10 % in Form von sammel- oder sonderverwahrten Aktien und die Pflicht zum Kapitalertragsteuereinbehalt (Artikel 3 Nr. 17 Buchst. b), Lohnsteuerliche Behandlung der Gruppenunfallversicherungsbeiträge, Umsatzsteuerliche Behandlung der Konsortialführergebühr
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 01.07.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zu den im BMF-Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgenommenen Änderungen am geltenden Steuerrecht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
- Beschreibung: Eine große Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft ist notwendig, um die erhebliche Komplexität der bestehenden Regelungen einzuschränken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (§ 6f EStG-E) soll die vertragliche Aufteilung grundsätzlich anerkannt werden und bei fehlender Aufteilung typisierte Vereinfachungen sowie andere geeignete Nachweise zugelassen werden. Die Änderung zur Definition des Grundlohns (§ 3b Abs. 2 EStG-E) soll nicht erfolgen. Die Frist für die Zuordnung der ersten Tätigkeitsstätte im Inland (§ 9 Abs. 4 EStG-E) soll bei 48 Monaten bleiben. Der Datenzugriff bei der Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g Abs. 3 EStG-E) soll strikt auf lohnsteuerrelevante Unterlagen beschränkt werden. Die Neuregelung zu unentgeltlichen Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b und 9a UStG-E) soll auf Wettbewerbsneutralität geprüft und ggf. angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Initiative Digitaler Zollstempel am 23.06.2026
- Beschreibung: Die gegenwärtige Wertgrenze von EUR 50 soll unbefristet fortgeschrieben werden. Dagegen treten wir für die Beibehaltung der seit der Einführung der Wertgrenze bestehenden gesetzlichen Regelung ein, nach der diese mit der Digitalisierung der Abfertigung der Touristen wieder entfällt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 23.06.2026
- Beschreibung: Vorschläge zur Herstellung einer höheren Rechtssicherheit bei der umsatzsteuerlichen Organschaft; Nichtstreichung von § 6 Abs. 3a S. 2 UStG
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
- Beschreibung: Bitkom setzt sich dafür ein, dass die geplanten steuerrechtlichen Neuregelungen, insbesondere zur umsatzsteuerlichen Organschaft, praxisgerecht und rechtssicher ausgestaltet werden. Dazu gehören Anpassungen bei Mitteilungs-, Korrektur- und Rückabwicklungsregelungen, eine ausgewogene Haftungsregelung, die Konkretisierung relevanter Tatbestände, verbindliche Bearbeitungsfristen sowie ein früheres Inkrafttreten. Zudem setzt sich Bitkom gegen die Pflicht zur Ausweisung steuerfreier Reisekostenerstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung und für die Abschaffung der 50-Euro-Wertgrenze bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 18.06.2026
- Beschreibung: Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf sieht eine Vielzahl punktueller Gesetzesanpassungen vor. Der DStV setzt sich für eine praxisgerechtere und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs sowie eine Erweiterung u.a. um die folgenden Aspekte vor: - praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des neuen § 6f EStG - Streichung der Änderung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E - rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E) - praxisnahe und rechtssichere Ausgestaltung von § 122a, 124 AO-E (digitale Bekanntgabe) - Reform der Verzinsung im Steuerrecht (§ 233a, 238 AO) - Anpassungen bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) - Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 02.07.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zu den Regelungen des Referentenentwurfs für ein Jahressteuergesetz 2026 im Einzelnen: Das Jahressteuergesetz 2026 darf nicht zu Bürokratieaufbau und finanzielle Belastungen führen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):