Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (43)
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.10.2025
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes ein, um den betroffenen Arbeitgebern genügend Zeit für die Umsetzung zu geben. Daneben spricht er sich für einen Abbau von Frühverrentungsanreizen aus, die gegenteilig zur Aktivrente wirken. Ebenso sollte die Aktivrente aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nur für Arbeitnehmereinkünfte gelten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...raussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ...ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ... erhöhen würde. Die Aktivrente kann dazu beitragen,..., ...werden können. Mit der Aktivrente sollte ein möglichst..., ...Umsetzung der geplanten Aktivrente berücksichtigt werden..., ...geprüft werden, ob die Aktivrente auch von denjenigen ..., ...vor Inkrafttreten der Aktivrente abstellt, könnte eine..., ...Rahmen der Einführung der Aktivrente soll die Einbeziehung..., ...ersetzbar sind. Mit der Aktivrente sollte ein möglichst..., ...gung), auszuweisen. Die Aktivrente unterliegt allerdings..., ...der Programmierung der Aktivrente berücksichtigen und ..., ...konkreten Umsetzung der Aktivrente in der betrieblichen..., ...ist. Durch die neue „Aktivrente“ erhält ein Arbeitnehmer...
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- Angegeben von: isdv - Interessengemeinschaft der selbständigen DiensterInnen in der Veranstaltungswirtschaft am 23.10.2025
- Beschreibung: Die Aktivrente ist nur für abhängig Beschäftigte vorgesehen. Wir wollen, das sie auch für Selbständige gilt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...rund um die geplante Aktivrente an das Bundesministerium..., ...Angestelltenverhältnissen aufgrund der Aktivrente könnte aufgrund dieser..., ... ebenfalls von der Aktivrente profitieren würden. ..., ...ohne Einführung der Aktivrente. 7. Auch Selbstständige..., ...Gesetzesvorhabens zur Aktivrente sind. Die Bedeutung..., ...Angestellten zugutekam. Die Aktivrente stellt – nachdem im ..., ...Progressionsvorbehalt bei der Aktivrente im Widerspruch zur Praxis..., ...Selbstständigen durch die Aktivrente dagegen für jeden ..., ...versicherungspflichtig sind, von der Aktivrente profitieren. Es handelt..., ... Diskussion über die Aktivrente wurde berechtigterweise..., ...für die Einführung der Aktivrente nicht auch die Evaluation..., ...ist. Die Effekte der Aktivrente dürften sich bei einer..., ...von der Einführung der Aktivrente wird aufgrund besserer..., ...erhöhen. Der durch die Aktivrente erzielte Nettoeffekt..., ...unterstützt die Einführung der Aktivrente, fordert jedoch die ..., ...von der Einführung der Aktivrente ein kraftvoller Impuls..., ...ausgehen. Nur wenn die Aktivrente für alle arbeitenden...
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- Angegeben von: DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. - DIE JUNGEN UNTERNEHMER am 05.08.2025
- Beschreibung: Kommentare zur Einführung der sog. Aktivrente, Einführung der Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen, Einführung der Steuerfreiheit von Teilzeitaufstockungsprämien, Erhöhung der Entfernungspauschale, Einführung einer sog. Arbeitstagepauschale
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...I. Aktivrente Ihnen kurz zusammengefasst..., ...erhalten sollen (sog. „Aktivrente"), sehen DIE FAMILIENUNTERNEHMER..., ...FAMILIENUNTERNEHMER die Maßnahmen der Aktivrente, der Steuerfreiheit ..., ...Ausgestaltung kritischer. Die Aktivrente, die Steuerfreiheit ...
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- Angegeben von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 14.11.2025
- Beschreibung: Wir fordern eine Korrektur des Gesetzesvorhabens: Die Aktivrente muss auch für selbstständige Erwerbstätige gelten. Die steuerliche Gleichbehandlung aller aktiv Erwerbstätigen im Rentenalter ist zwingend erforderlich. Erwerbsarbeit darf nicht nach Beschäftigungsform diskriminiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Faire Regelung bei der Aktivrente für alle Erwerbsformen..., ...Einführung der sogenannten Aktivrente zum 1. Januar 2026..., ...Steuererleichterungen der Aktivrente wiegt gerade in ihrem..., ...Gesetzesvorhabens: ● Die Aktivrente muss auch für selbstständige...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Die Regierung plant die Einführung einer Aktivrente. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten. Zudem plant die Regierung die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen einzuführen. Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Als Vollzeitarbeit soll dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von 34+ Stunden, für nicht tariflich festgelegte Arbeitszeiten von 40 Stunden gelten. Geplant ist zudem, Anreize zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu schaffen. Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll die Prämie steuerlich begünstigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...abzulehnen. 3. Aktivrente Es ist widersprüchlich..., ...ist das Konzept einer Aktivrente grundsätzlich gut und..., ...Arbeitsmarkt zu halten. Die Aktivrente sollte aber nicht so..., ...Implikationen in Bezug auf die Aktivrente möchte ich Sie sehr ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, Frühverrentungsregelungen wie die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (§ 236b SGB VI) zu streichen. Zudem sollte eine Stichtagsregelung geschaffen werden, um bereits frühverrentete Personen in die Aktivrente einzubeziehen. Perspektivisch sollte die Aktivrente auch für Selbstständige (§§ 15, 18 EStG) geöffnet werden. Die isolierten Arbeitgeberbeiträge für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 346 Abs. 3 SGB III, § 172 Abs. 1 SGB VI) sollten entfallen. Außerdem sollte ein eigener Ausweis der steuerfreien Aktivrentenbezüge in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG-E) eingeführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... erhöhen würde. Die Aktivrente kann dazu beitragen,..., ...ist richtig. Mit der Aktivrente dürfte sich die Erwerbsquote..., ...werden können. Mit der Aktivrente sollte ein möglichst..., ...Umsetzung der geplanten Aktivrente berücksichtigt werden..., ...und Inkrafttreten der Aktivrente sollte daher ein ausreichender..., ...Werbungskostenabzug bei der Aktivrente sollte nicht gefolgt..., ... vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...ätig zu sein. Von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...geprüft werden, ob die Aktivrente auch von denjenigen ..., ...vor Inkrafttreten der Aktivrente abstellt, könnte eine..., ...Rahmen der Einführung der Aktivrente soll die Einbeziehung..., ...ersetzbar sind. Mit der Aktivrente sollte ein möglichst..., ...., Der aufgrund der Aktivrente steuerfreie Arbeitslohn..., ...), auszuweisen. Die Aktivrente unterliegt allerdings..., ...Wirkungen der sogenannten Aktivrente nach § 3 Nummer 21 ..., ...der Programmierung der Aktivrente berücksichtigen und ..., ...konkreten Umsetzung der Aktivrente in der betrieblichen..., ...ist. Durch die neue „Aktivrente“ erhält ein Arbeitnehmer..., ...Beschäftigung im Rahmen der Aktivrente unterliegt weiterhin..., ...eigentlich der Zweck der Aktivrente ist. Petitum: Die ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Beschreibung: Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG-E soll praxisgerecht ausgestaltet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, um eine rechtssichere Umsetzung im Lohnsteuerverfahren zu gewährleisten. Die Aktivrente darf keine zusätzlichen Nachweis- oder Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auslösen. § 3 Nr. 21 EStG-E sollte klarstellen, dass bei Beschäftigungsbeginn oder -ende innerhalb eines Monats der volle Monatsfreibetrag anzuwenden ist. Eine Einbeziehung selbstständiger Tätigkeiten (§§ 15, 18 EStG) in die Begünstigung ist zu prüfen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Voraussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ... ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Voraussetzungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.07.2025
- Beschreibung: Angeregt wird, dass eine Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen keinen Anreiz zur Vereinbarung niedriger Wochenarbeitszeiten setzen sollte. Auch dürfe die derzeitige Arbeitszeitflexibilität zur Stärkung des Arbeitskräfteangebots und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht gefährdet werden. Die angedachte Teilzeitaufstockungsprämie wird für wenig geeignet erachtet, eine Anreizwirkung zur Ausweitung der Arbeitszeit zu entfalten. Daneben wird für den Abbau von Fehlanreizen zur Reduzierung der Arbeitszeit plädiert. Zudem wird zu den Plänen der Aktivrente angeregt, diese erst nach sorgfältiger Prüfung und einem Austausch mit der Praxis einzuführen. Begründet wird dies insbesondere mit den unklaren Anreizwirkungen. Befürchtet werden Mitnahmeeffekte und Diskriminierungspotentiale.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ , wir danken Ihnen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine ..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mitnahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/10 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/10 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/10 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/10 werden. Wird..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/10 Gefahr, dass..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezwei-felt (vgl. ..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 10/10 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
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- Angegeben von: Interessenvertretung 50Plus e.V. am 23.09.2025
- Beschreibung: Wenn die Aktivrente erfolgreich und von den Bürgern akzeptiert sein soll, muss die Rente mit 63 abgeschafft werden. Es macht keinen Sinn Fachkräfte die Möglichkeit zugeben vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und auf der anderen Seite die Rentner mit der Aktivrente zum weiteren Arbeiten zu bewegen. Auch muss bei der Aktivrente die Unternehmen mit berücksichtigt werden, denn sie müssen die Rentner verpflichten. Wir haben jetzt schon einen nicht wahrgenommen Arbeitsmarkt 50Plus. Unternehmen stellen bereits jetzt meistens Menschen über 50 Jahre nicht ein, warum sollten Sie dann Rentner einstellen? Was hat das Unternehmen davon Rentner wegen der Aktivrente einzustellen? Hier bedarf es noch wichtige Änderungen, damit die Aktivrente erfolgreich wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Aktivrente
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Fundraising Verband e.V. am 31.12.2025
- Beschreibung: Aktivrente auch für Selbstständige
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 589/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BR-Drs. 589/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 29.09.2025
- Beschreibung: Die AG Finanzen der CDU/CSU-Bundestagfraktion hat im Juli 2025 erste Eckpunkte für ein steuerliches Arbeitnehmerpaket formuliert, das vor allem folgende im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen umfasst: Steuerfreie Überstundenzuschläge, steuerfreie Teilzeitaufstockungsprämie, Aktivrente. Das Ziel dieser Maßnahmen, eine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens zu erreichen, ist vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zu begrüßen. Die genannten Instrumente bergen aber zugleich Risiken für arbeitsrechtliche Regelungen und tarifpolitische Vereinbarungen und können zu nicht gewollten Effekten führen. Im BMF wird an der Umsetzung der Maßnahmen gearbeitet. Eine erste Einschätzung der Wirtschaft zu den Eckpunkten wurde an BMF und Unionsfraktion übermittelt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ Sehr geehrter Herr..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine ..., ...aufgestockt wird und die sog. Aktivrente. Diese Maßnahmen sind..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mitnahmeeffekte..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezweifelt (vgl. Prof..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ... ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
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- Angegeben von: Bundesverband für Kindertagespflege am 24.11.2025
- Beschreibung: Einbeziehung von selbständigen Kindertagespflegepersonen in die Steuererleichterungen des geplanten Aktivrentegesetzes
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Kindertagespflegepersonen wäre die Aktivrente attraktiv. Aufgrund ...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.12.2025
- Beschreibung: Steuerliche Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter durch Einführung einer sog. Aktivrente
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...raussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ..., ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Vorausset- zungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...schäftigung im Sinne der Aktivrente vorgesehen und begünstigt? • Gilt die Aktivrente auch bei privat versicherten..., ...Rentnern? • Gilt die Aktivrente für Midijobs? • Gilt die Aktivrente für mehrere parallele..., ...Beschäftigungsverhältnisse? • Gilt die Aktivrente auch für geschäftsführende..., ...derzeitigen Regelung ist die Aktivrente gemäß § 41b Absatz 1..., ...Steuerfreibetrags zur Aktivrente ist für das Kalenderjahr..., ...beitragsrechtlichen Folgen der Aktivrente aufzuführen. Die Höhe..., ...Monatsstundenmodelle im Rahmen der Aktivrente ohne steuerliche Nachteile...
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- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.11.2025
- Beschreibung: In die geplanten gesetzlichen Regelungen zur sog. „Aktivrente“ müssen von Beginn an die Selbstständigen einbezogen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Start einer sogenannten Aktivrente stoßen beim BFB grundsätzlich..., ...Verpflichtungen. Die Aktivrente will Menschen motivieren...
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- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Einführung eines Steuerfreibetrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich (Aktivrente).
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...berücksichtigt die geplante Aktivrente nicht alle Mitglieder..., ... die ABV die mit der Aktivrente geplante Besserstellung..., ...Möglichkeit einer Öffnung der Aktivrente für Selbständige im ...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.08.2025
- Beschreibung: Bewertung der im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung steuerlicher Arbeitsanreize in Form einer Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen, einer sog. „Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ Sehr geehrter Herr..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine ..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mitnahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 4/9 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/9 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/9 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/9 werden. Wird ..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/9 Gefahr, dass ..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezwei-felt (vgl. ..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/9 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.11.2025
- Beschreibung: Der DSLV begrüßt die Einführung eines Steuerfreibetrags für sozialversicherungspflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Höhe von 2.000 Euro monatlich („Aktivrente“). Um die Wirkung als Anreizinstrument zur Arbeitsaufnahme zusätzlich zu festigen darf die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen und muss soweit wie möglich auch von Sozialabgaben befreit werden. Zusätzlich bedarf es ebenfalls einer Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen sowie der steuerlichen Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...2.000 Euro monat-lich („Aktivrente“) ist daher grundsätzlich..., ...Richtig ist, dass die Aktivrente nicht zu einer automatischen..., .... Um die Wirkung der Aktivrente als Anreizinstrument..., ...festi-gen, sollte die Aktivrente so weit wie möglich ..., ...Neben der Einführung der Aktivrente bedarf es zusätzlicher..., ...1482) gemeinsam mit der Aktivrente umgesetzt werden....
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- Angegeben von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 28.11.2025
- Beschreibung: Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung, um Diskriminierung zu vermeiden und das Fachkräftepotenzial vollständig zu nutzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Gleichstellung selbstständiger und nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit im Aktivrentengesetz durch Einbeziehung von Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmer/innen in die steuerliche Begünstigung, um Diskriminierung zu vermeiden und das Fachkräftepotenzial vollständig zu nutzen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 27.03.2026
- Beschreibung: Ziel ist die praxisgerechte und rechtssichere Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG. Hierzu sollen der persönliche und zeitliche Anwendungsbereich (insbesondere Beginn der Begünstigung, Zuflusszeitpunkt), die Anwendung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen sowie die Behandlung von Midijobs und Wechseln aus geringfügiger Beschäftigung eindeutig klargestellt werden. Außerdem sollen verbindliche Regelungen zur Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren, einschließlich Nachweis- und Erklärungspflichten der Arbeitnehmer, sowie zum Ausweis in der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) getroffen werden. Außerdem sollen die Behandlung besonderer Entgeltbestandteile sowie die Abgrenzung zu weiteren Steuerbefreiungen präzisiert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Be-schäftigung im Sinne der Aktivrente ausdrücklich vorgesehen..., ...begünstigt? • Gilt die Aktivrente für Midijobs? • Gilt..., ...Beschäftigungsverhältnisse? • Gilt die Aktivrente auch für geschäftsführende..., ...derzeitigen Regelung ist die Aktivrente gemäß § 41b Absatz 1..., ...Steu-erfreibetrags zur Aktivrente ist für das Kalenderjahr..., ...Wird das im Rahmen der Aktivrente steuerfrei erzielte ..., ...Monatsstundenmodelle im Rahmen der Aktivrente ohne steuerliche Nachteile...
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- Angegeben von: Bund der Selbständigen/Gewerbeverband Deutschland e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Ziel ist es, die Aktivrente vollständig statusneutral auszugestalten und alle Formen aktiver Erwerbstätigkeit im Rentenalter steuerlich gleich zu behandeln. Dies schafft Gerechtigkeit, stärkt die Selbständigkeit, erhöht die Wirksamkeit der Reform und verhindert neue systemische Ungleichheiten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...aktuellen Gesetzentwurf zur Aktivrente. Mit der geplanten Aktivrente sollen weiterarbeitende..., ...für eine Öffnung der Aktivrente zugunsten der Selbständigen..., ...aktuellen Gesetzentwurf zur Aktivrente. Mit der geplanten Aktivrente sollen weiterarbeitende..., ...für eine Öffnung der Aktivrente zugunsten der Selbständigen..., ... BDS Deutschland: Aktivrente ist steuerrechtlich ..., ...den Gesetzentwurf zur Aktivrente als verfassungsrechtlich..., ...Gatterer erklärt: „Die Aktivrente ist keine Rentenleistung..., ... Keck weiter: „Die Aktivrente muss für alle gelten..., ... Kernforderungen zur Aktivrente 1. Statusneutralität..., ...höhere KV-Beiträge. Die Aktivrente muss Entlastung bieten..., ...Änderungsantrags ist es, die Aktivrente vollständig statusneutral...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 01.11.2025
- Beschreibung: Verhinderung der Einführung einer Steuerbefreiung für Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit, die jenseits der Regelaltersgrenze erbracht wird. Verhinderung Verstoß gegen das steuerliche Leistungsfähigkeitsprinzip. Verhinderung von Ungerechtigkeiten zwischen abhängig Beschäftigten im Alter und den gleichaltrigen Beamten sowie erheblicher kritischer gleichstellungspolitischer Effekte.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Leistungsfähigkeitsprinzip und lehnt die als „Aktivrente“ bezeich-nete neue Regelung..., ...mit der Gestaltung der Aktivrente vorrangig erreicht werden..., ... Gesetzgeber mit der Aktivrente nicht um die Förderung..., ... werden. Der mit der Aktivrente entstehende Steuerverzicht..., ...nicht teilen, dass die Aktivrente der Generationen- und..., ...Einkom-men durch die Aktivrente entlastet würden. Ein..., ... mit Einführung der „Aktivrente“ lediglich 2.600 Euro..., ... werden, so dass die Aktivrente automatisch mit Ende..., ...zweifelhaft, ob durch die Aktivrente wirklich ein höherer..., ...sich die Regelung zur Aktivrente auf un-terschiedliche..., ...Tätigkeiten durch die Aktivrente verdrängt werden. Das...
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- Angegeben von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 06.08.2025
- Beschreibung: Eine Differenzierung zwischen Freiberuflern, die selbstständig arbeiten und solchen, die abhängig beschäftigt sind, ist nicht gerechtfertigt. Auch Freiberufler müssen unter die lenkenden Steuererleichterungen fallen.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lebensarbeitszeit setzen durch (1) Aktivrente, (2) steuerfreie Überstundenzuschläge..., ...Eckpunktepapier, dass die Aktivrente auch für das Einkommen..., ...Zeitpunkt, ab dem die Aktivrente greifen und die Art ..., ...zeitlichen Beginn der Aktivrente bestimmt (alles andere..., ...Start einer sogenann-ten Aktivrente stoßen beim BFB grundsätzlich..., ...Verpflichtungen. Die Aktivrente will Menschen motivieren..., ...Start einer sogenannten Aktivrente stoßen beim BFB grundsätzlich..., ...Verpflichtungen. Die Aktivrente will Menschen motivieren...
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- Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 12.02.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs zur steuerlichen Förderung der Erwerbstätigkeit im Rentenalter durch Ausgestaltung praktikabler arbeitsrechtlicher Rahmenbedingungen für die Weiterbeschäftigung über das Regelrenteneintrittsalter hinaus sowie die Ausweitung der steuerlichen Förderung (Aktivrente) auf Selbstständige und weitere bislang nicht berücksichtigte Erwerbsformen.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Fachkräftemangel kann durch die Aktivrente etwas Abhilfe geschaffen..., ...Voraussetzung für die Aktivrente einheitlich das Regeleintrittsalter..., ...bitten wir jedoch, die Aktivrente im weiteren Gesetzgebungsprozess..., ...Wissensarbeitenden würde die Aktivrente eine erhebliche Wirkung..., ... Eine Ausweitung der Aktivrente würde daher bessere ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Die vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhöhung des Arbeitszeitvolumens (Überstundenzuschläge, Teilzeit-Aufstockungsprämie, Aktivrente) sollen so ausgestaltet werden, dass sie Handwerksbetriebe nicht mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie belasten sowie bestehende Arbeitszeitmodelle nicht aushöhlen und ihre positive Anreizwirkung für ein zusätzliches Arbeitsangebot durch reine Mitnahmeeffekte verwässern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ Sehr geehrter Herr..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine..., ...aufgestockt wird und die sog. Aktivrente. Diese Maßnahmen sind..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mitnahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/10 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/10 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/10 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/10 werden. Wird..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/10 Gefahr, dass..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezweifelt (vgl. Prof..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 10/10 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.07.2025
- Beschreibung: Mit dem vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 festgeschrieben werden. Überdies soll das Gesetz über die Ausweitung der Mütterrente einen Beitrag zur Rentengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren. Die Versicherungswirtschaft hält es für wichtig, die Tragfähigkeit der ergänzenden kapitalgedeckten Säulen zu stärken. Die Reformen der betrieblichen Altersversorgung und der geförderten Privatvorsorge für das Alter sollten daher jetzt angegangen werden. Für die Frühstart-Rente muss ein passender Rahmen gefunden werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente ......................., ...tengerechtigkeit leisten und die Aktivrente arbeitsrechtlich flankieren..., ... zweiten Schritt die Aktivrente einführen zu können...., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente 4.1 Maßnahmen gemäß..., ...zur Einführung einer Aktivrente ist die Anpassung des..., ...Inwieweit die geplante Aktivrente über Steuervergünstigun..., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente ......................., ...Regeln angepasst, um die Aktivrente einführen zu können..., ...arbeitsrechtliche Begleitung der Aktivrente 4.1 Maßnahmen gemäß..., ...zur Einführung einer Aktivrente ist die Anpassung des..., ...Inwieweit die geplante Aktivrente über Steuervergünstigun...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die avisierte Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitszeitvolumens ist vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels in Deutschland ein essenzielles Anliegen der Wirtschaft und ein richtiges Ziel, das die Steuerpolitik unterstützen sollte. Bei der konkreten Ausgestaltung des Aktivrentengesetztes fordert der BDI gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden eine praxisgerechte Umsetzung (z. B. mit Blick auf den notwendigen zeitlichen Vorlauf für die betriebliche Entgeltabrechnung).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Vo-raussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ..., ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß § 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Vorausset-zungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
- Beschreibung: Unbürokratische steuerliche Umsetzung der Erhöhung des gesamtwirtschaftlichen Arbeitszeitvolumens vor dem Hintergrund des Arbeits- und Fachkräftemangels durch die im Koalitionsvertrag angekündigte Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Enkommen
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ Sehr geehrte , wir..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und einer sog. „Aktivrente“. Sie baten um eine..., ...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...widersprüchlich ist, wenn mit der Aktivrente auch Bezieher einer ..., ...Rentnern würden durch die Aktivrente vielfach Mit- nahmeeffekte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 5/10 I. Steuerfreiheit..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 6/10 Der Ausschluss..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 7/10 Die Prämie ist..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 8/10 werden. Wird..., ...abgebaut werden. III. Aktivrente Wer das gesetzliche..., ...steuerfrei erhalten. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 9/10 Gefahr, dass..., ...verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aktivrente angezwei- felt (vgl..., ...Mitnahmeeffekten bei der Aktivrente kommen. Ob sie genug..., ...89 ff.). Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte..., ...Teilzeitaufstockungsprämie“ und sog. „Aktivrente“ 10/10 Die Neuregelung..., ...01.01.2027 an. Petitum: Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.10.2025
- Beschreibung: Ziel zu begrüßen, Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen. Jedoch auch die Schwächen der Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Funktionalität als auch der Regelungsausgestaltung aufzuzeigen, dass z.B. die Umsetzung des neuen Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren zum 1. Januar 2026 nicht gewährleistet werden kann. Weswegen ein späteres Inkrafttreten, idealerweise zum 1. Januar 2027, angeregt wurde, um ausreichend Zeit zur Umstellung und finanzverwaltungsseitiger Klärung offener Praxisfragen einzuräumen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung einer sog. Aktivrente könnte dazu beitragen..., ... ist, wenn neben der Aktivrente weiterhin die Möglichkeit..., ...Voraussetzungen für die Aktivrente vorgesehen sind. Sehr..., ..., ob es sich bei der Aktivrente um eine unzulässige ..., ...Voraussetzungen vorliegen. Die Aktivrente könnte dazu beitragen..., ...gerade diese Gruppe die Aktivrente besonders häufig in ..., ... die gegenteilig zur Aktivrente wirken, sollten abgebaut..., ...bleiben, aber von der Aktivrente gemäß§ 3 Nr. 21 Satz..., ...warten müssten, um die Aktivrente nutzen zu können. Viele..., ...Voraussetzungen für die Aktivrente gibt, um den Dokumentations..., ...Petitum: Sollte die Aktivrente eingeführt werden, sollte...
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Besteuerung von Bildungsleistungen nicht zum Nachteil von privaten Bildungsanbietern und Beschäftigten nicht reformiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Dass die sogenannte „Aktivrente“ einen Beitrag leisten..., ...Zudem halten wir die Aktivrente insgesamt für nicht ..., ...die Ausgestaltung der Aktivrente als Steuerfreibetrag..., ...finanzielle Anreiz der Aktivrente für sich genommen ursächlich..., ... vor Einführung der Aktivrente geklärt werden, um die..., ... tatsächlich von der Aktivrente Gebrauch machen können..., ...angreifbar. Wenn die Aktivrente umgesetzt werden soll..., ...für die im Rahmen der Aktivrente steuerlich begünstigten...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 13.10.2025
- Beschreibung: Einbeziehung der steuerlichen Förderung der Selbständigen und Schaffung zusätzlicher Anreize für eine späteren Renteninanspruchnahme.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmen der sogenannten Aktivrente. Dies unabhängig von..., ...umzusetzen. Auch wenn die Aktivrente letztlich keine direkte..., ...bedenken gegeben, dass die Aktivrente eine klar systemwidrige..., ... die Einführung der Aktivrente auch der Generationen..., ...Vorteile, welche die Aktivrente rechtfertigen könnten...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 13.10.2025
- Beschreibung: In der derzeitigen Ausgestaltung des Entwurfs sieht der BVK in Teilen erhebliche praktische Herausforderungen für Vermittlerbetriebe. Diese müssen im Alltag eine Vielzahl europäischer und nationaler Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen. Neue Anforderungen dürfen daher nicht zu weiterer Bürokratisierung, Regulierung oder zu Rechtsunsicherheiten führen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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BT-Drs. 21/1855
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rahmen der sogenannten Aktivrente. Dies unabhängig von..., ...umzusetzen. Auch wenn die Aktivrente letztlich keine direkte..., ...bedenken gegeben, dass die Aktivrente eine klar systemwidrige..., ... die Einführung der Aktivrente auch der Generationen..., ...Vorteile, welche die Aktivrente rechtfertigen könnten...
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e. V. (AG ZWK) am 28.08.2024
- Beschreibung: Optimierung des BRSG II soweit betriebliche Zeitwertkonten betroffen sind
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Auch die geplante Aktivrente sollte die Wertguthabennutzung..., ...haben. Die geplante Aktivrente sollte sich zu Wertguthaben..., ...Maßnahmen. Die geplante Aktivrente sollte die Wertguthaben...
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- Angegeben von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 17.03.2026
- Beschreibung: Die BAGSV bringt sich in die Beratungen der Alterssicherungskommission zur Weiterentwicklung der Altersvorsorge ein. Im Fokus stehen praxistaugliche Lösungen für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen. Zentrale Punkte sind eine mögliche Altersvorsorgepflicht nur für künftige Selbstständige, eine faire Reform der Beitragsbemessung, die Vermeidung von Scheinselbstständigkeitsrisiken sowie die Öffnung moderner Vorsorgeinstrumente auch für Selbstständige. Ziel ist ein kohärentes, flexibles und gerechtes System, das Gründungen nicht behindert, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Altersvorsorge nachhaltig verbessert.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anreizkonflikte mit der Aktivrente beseitigen. • Beitragshöhe..., ...1.1.2026 eingeführte Aktivrente hingewiesen, von der..., ...einbezahlt haben. Die Aktivrente ist keine Form der Altersvorsorge..., ...Selbstständigen aus der Aktivrente ist verfassungsrechtlich..., ...Altersvorsorge-Depots und die Aktivrente müssen für Selbstständige...
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- Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für eine Reform der Altersvorsorge ein (Rentenpaket II), insbesondere für eine Neuordnung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ziel ist der Ausbau der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge als notwendige Ergänzung der staatlichen und betrieblichen Altersvorsorge.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rentenpakets soll aus Aktivrente, Frühstart-Rente und...
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- Angegeben von: Made for Germany am 31.12.2025
- Beschreibung: Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt erfordert die Weiterentwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und EU-Ebene. Dazu gehören die Modernisierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, des Arbeitszeitgesetzes und eine praxistaugliche elektronische Arbeitszeiterfassung. Zum Bürokratieabbau sind ein Bürokratieentlastungsgesetz V, der Verzicht auf ein nationales Beschäftigtendatenschutzgesetz sowie die Anpassung weiterer Gesetze (wie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Qualifizierungschancengesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Entgelttransparenzrichtlinie, Urlaubsentgeltregelungen, Hinweisgeberschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung) notwendig. Zur Hebung des Fachkräftepotenzials sollten Anerkennungs- und Visaverfahren digitalisiert und Weiterbildungsstrategien systematisch ausgebaut werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
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BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vätern; Einführung einer Aktivrente zur Mehrarbeit. Ausbau...
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- Angegeben von: BlackRock Asset Management Deutschland AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Verankerung treuhänderischer Prinzipien im Generationenkapital.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) -
BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Offene Maßnahmen • Aktivrente • Frühstart-Rente ...
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Der ZDH fordert, dass die vorgesehene Steuerfinanzierung der Maßnahmen (Rentenniveau 48% bis 2031 und Ausweitung Mütterrente um weitere 6 Monate) dauerhaft gewährleistet ist. Die Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots sollte auf alle Altersrenten ausgeweitet werden und nicht nur für Personen ab Erreichen der Regelaltersgrenze gelten, da im Handwerk viele Beschäftigte aufgrund der teilweise höheren körperlichen Belastungen im Verlauf des Erwerbslebens nicht bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze tätig sind und danach seltener noch parallel zum Rentenbezug tätig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Hintergrund der Pläne zur Aktivrente geboten, die nach aktuellem...
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- Angegeben von: BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände am 12.02.2025
- Beschreibung: Die BAGSV fordert, dass ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige zugänglich sein muss. Zur Anwendung auf Selbstständige muss es für eine echte Absicherung folgende Kriterien erfüllen: - insolvenz- und pfändungssicher, auch als Lehre aus der Corona-Pandemie, in der mangels bzw. aufgrund verspäteter anderer Schutzmechanismen viele Selbstständige zur Überbrückung der Krisensituation gezwungen waren, Rücklagen ihrer Altersvorsorge anzugreifen - höhere Einzahlbeträge, sodass eine Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus möglich ist - Möglichkeit eines Entnahmeplans statt einer vorgegebenen Verrentung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einschränkungen. Während die Aktivrente als arbeitsmarktpolitisches...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
- Beschreibung: Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (7):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen..., ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen..., ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen..., ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen..., ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen..., ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen..., ...auch Maßnahmen wie die Aktivrente eher ins Leere laufen...
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 31.10.2025
- Beschreibung: - Abschaffung der automatischen Vertragsbeendigung mit Renteneintritt - flexiblere Arbeitszeitmodelle und Aktivrentenanreize
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Attraktive Anreize wie eine Aktivrente reichen nicht aus, solange...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Zur Arbeitskräfte- und Fachkräftesicherung ist es nötig, das Erwerbspotenzial von Älteren stärker zu fördern und zu aktivieren. Wir setzen uns dafür ein, dass beschäftigungshemmende Regelungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht fallen. Zudem müssen Frühverrentungsanreize konsequent abgebaut werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...ausgestaltet werden können. Die Aktivrente kann hier Impulse setzen..., ...Koalition setzt mit der Aktivrente und der Anpassung der...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 10.07.2025
- Beschreibung: Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet. Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert und sich daraus ergebenden Mehraufwendungen der Rentenversicherung werden aus Steuermitteln vom Bund erstattet.Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage wird angehoben und die Fortschreibungsvorschriften für Bundeszuschüsse vereinfacht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... längeres Arbeiten („Aktivrente“) verbessern die Einkommenssituation...