Stellungnahmen/Gutachten
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
233 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StPO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (233)
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des § 476 StPO hinsichtlich Auskünften durch die Strafverfolgungsbehörden
Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzeslage der § 475 oder § 476 StPO juristisch in Betracht..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...auch auf Basis von § 476 StPO bzw. von § 50 BDSG möglich..., ...als einschlägig an: § 476 StPO sei nicht erfüllt, da ..., ...der Strafprozessordnung (StPO):Nach§§ 475 ff. StPO..., ...Staatsanwaltschaft (zuständig nach § 480 StPO) gemäß § 475 Abs. 4 StPO..., ... gewähren (§ 475 Abs. 2 StPO), soweit ein berechtigtes..., ...nahe, Auskünfte nach § 475 StPO auf solche Fallgestaltungen..., ...Auskunft Zwecke nach der StPO verfolgt werden. Passender..., ...die Vorschrift des § 476 StPO: Danach ist „die Übermittlung..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO EU-konform weit aus – dies..., ...Empfänger i.S.v. § 476 Abs. 1 StPO) kennt die StPO ebenso ..., ...Forschungsbegriff des § 476 StPO zuzuordnen. Im Ergebnis..., ...Übermittlungsbefugnis in § 476 StPO ausdrücklich auf die ..., ...etwa im Rahmen des § 476 StPO) deutlich verringert werden..., ...wurde mit Verweis auf § 476 StPO die zum Teil jahrelang ..., ...von § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO liegt erst dann vor, wenn..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ..., ...nicht) bereits in § 476 StPO aufgeführt sind, sollten..., ...des § 476 Abs. 1 lit. 3 StPO sowie des Art. 6 Abs. ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Aus- gang eines..., ...ohne Antrag gemäß § 406d StPO über den Ausgang des Verfahrens..., ...Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens sieht eine befristete Erweiterung der Telekommunikationsüberwachung (§ 100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls in dauerhaft genutzte Privatwohnungen vor. Diese Regelung läuft am 11.12.2024 aus. Der aktuelle Entwurf strebt eine Verlängerung der Befristung bis zum 01.01.2030 an. Der Deutsche Anwaltverein spricht sich gegen diese Verlängerung aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert, dass beide geplanten Maßnahmen deutlich zu weit gefasst sind und mit erheblichen Grundrechtseingriffen einhergehen. Die Befugnisnormen nehmen legitime Anliegen zum Anlass, um völlig uferlose automatisierte Recherchen in teilweise höchstpersönlichen Daten zu legitimieren. Deshalb fordert der DAV erhebliche, in seiner Stellungnahme näher ausgeführte, Einschränkungen sowohl beim automatischen Abgleich biometrischer Daten (Einschränkung des Straftatenkatalogs, Richtervorbehalt, strengere Subsidiarität, Ausschließung der Verwertbarkeit, Dokumentationspflicht) wie auch bei der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse (Richtervorbehalt, Ausschluss selbstlernender Systeme, keine Erstreckung auf digitale Beweismittel).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... aus dem Internet (§98d StPO-E) und die automatisierte..., ...verfahrensübergreifende Datenanalyse (§98e StPO-E) ermöglichen sollen. ..., ...zuwiderläuft. B. § 98d StPO-E: Automatisierter biometrischer..., ...Katalogtaten des § 100a Abs. 2 StPO, die im Einzelfall schwer..., .... I. Zu § 98d Abs. 1 StPO-E Der Deutsche Anwaltverein..., ...Katalog des § 100a Abs. 2 StPO zieht den Kreis der Anlassdelikte..., ...Katalog des § 100b Abs. 2 StPO eingeschränkt werden . ..., .... § 98d Abs. 1 Nr. 2 StPO-E sieht vor, dass die Maßnahme..., .... II. Zu § 98d Abs. 2 StPO-E Aus Sicht des Deutschen..., ...durch die in § 98d Abs. 2 StPO-E normierte Dokumentationspflicht..., ... Obgleich § 168b Abs. 1 StPO die Ermittlungsbehörden..., ... III. Zu § 98d Abs. 4 StPO-E Nicht ausreichend ..., ...Schengen Raum. C. § 98e StPO-E: Automatisierte verfahrensübergreifende..., ...mit dem Entwurf des §98e StPO-E eingeräumten Ermächtigungsgrundlagen..., ... Ermächtigung aus § 98c StPO. Die Nutzung einer automatisierten..., ...Kataloges des § 100a Abs. 2 StPO diesen Vorgaben aus Sicht..., ... Obgleich § 168b Abs. 1 StPO die Ermittlungsbehörden..., ...100k Abs. 1 und 2, 100i StPO in anderen Strafverfahren..., ...von Beweismitteln. § 479 StPO stellt eine Verwertung ..., ... Absatz 1 und 2, § 100i StPO) ermöglicht und die Kontrolle...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
-
BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) auf Fälle des Wohnungseinbruchdiebstahls..., ... § 100a Absatz 1 Satz 2 StPO vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung..., ...100a Abs. 2 Nr. 1 lit. j StPO vor. Ob neben dieser Regelung..., ...in der Entwurfsfassung (StPO-E) zunächst auf fünf Jahre..., ...der Strafprozessordnung (StPO) – Wohnungseinbruchsdiebstahl..., ... 110a Absatz 2 Nummer 1 StPO zu beseitigen. Denn die..., ...das Instrument des § 100a StPO für den Einzeltäter eines..., ... 2 Nummer 1 Buchstabe j StPO sei zu befürchten, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert die mit dem Entwurf vorgesehene Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung für alle deutschen Zugangsprovider in Kombination mit dem als Sicherungsanordnung bezeichneten Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten. Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Aus Sicht des DAV drohen damit Verkehrsdatenerhebungen, etwa retrograde Standortdaten oder Funkzellendaten von bisherigen Ausnahmeinstrumenten bei schwerster Kriminalität zu regelmäßig einsetzbaren Ermittlungswerkzeugen zu werden. Maßnahmen, die ein Bewegungsprofil zulassen, bedürfen besonders hoher Eingriffsschwellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Damit drohen..., ...möglich sein (§ 101a Abs. 5 StPO-E i.V.m. § 100a Abs. 4 StPO). Seit der BVerfG-Entscheidung..., .... Neuregelung in § 100g StPO Die bisherige Fassung des § 100g StPO folgte einem ausdifferenzierten..., ...2, § 100b Abs. 2 StPO). Ihr Verlust wiegt umso..., ...101a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a StPO-E) gespeichert werden. ..., ...der Rechtslehre (vgl. SSW-StPO/Eschelbach, 5. Aufl., § 100g Rn. 38; MüKo-StPO/Rückert, 2. Aufl., § 100g..., ...§ 100g Abs. 3, 1 Satz 3 StPO einer besonders schweren..., ...(vgl. BGHSt 36, 301; HK-StPO/Gercke, § 53 Rn. 5; HK-StPO..., ...sieht § 160a Abs. 1 S. 1 StPO dies nur für die in § 53..., ...aber im Rahmen von § 160a StPO gegenüber § 100g Abs. 4..., ...geltenden § 100g Abs. 4 StPO unzureichend ausgestaltet..., ...bisherigen § 100g Abs. 4 StPO nicht unterschreitet. ..., ... in § 100j StPO sehen im Wesentlichen nur..., ... in § 100k StPO sehen einen Gleichlauf ..., ...Neuregelungen in § 101a StPO Die Änderungen in § 101a StPO sehen zahlreiche Verfahrensregelungen..., .... 7, 101a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E ausgeführten Bedenken...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklageweg gemäß § 374 StPO. Dies geschieht selbst ..., ... nur auf Antrag (§ 406d StPO) über den Ausgang eines..., ...Antrag- stellung nach § 406d StPO. Darüber hinaus sollten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV kritisiert die mit dem Entwurf vorgesehene Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung für alle deutschen Zugangsprovider in Kombination mit dem als Sicherungsanordnung bezeichneten Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten. Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Aus Sicht des DAV drohen Verkehrsdatenerhebungen, etwa retrograde Standortdaten oder Funkzellendaten von bisherigen Ausnahmeinstrumenten bei schwerster Kriminalität zu regelmäßig einsetzbaren Ermittlungswerkzeugen zu werden. Maßnahmen, die ein Bewegungsprofil zulassen, bedürfen besonders hoher Eingriffsschwellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Damit drohen..., ...StPO). Seit der BVerfG-Entscheidung..., .... Neuregelung in § 100g StPO Die bisherige Fassung des § 100g StPO folgte einem ausdifferenzierten..., .... 2, § 100b Abs. 2 StPO). Ihr Verlust wiegt umso..., ...101a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a StPO-E) gespeichert werden..., ... des derzeitigen § 100g StPO ist „die Erhebung von..., ... Rechtslehre (vgl. SSW-StPO/Eschelbach, 5. Aufl., § 100g Rn. 38; MüKo- StPO/Rückert, 2. Aufl., § 100g..., ...§ 100g Abs. 3, 1 Satz 3 StPO einer besonders schweren..., ...(vgl. BGHSt 36, 301; HK-StPO/Gercke, § 53 Rn. 5; HK-StPO..., .... 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 StPO genannten Gruppen von..., ...sieht § 160a Abs. 1 S. 1 StPO dies nur für die in §..., ... S. 5, 160a Abs. 1 S. 5 StPO) in Fällen, in denen ..., ... im Rahmen von § 160a StPO gegenüber § 100g Abs. 4..., ... in § 100j StPO sehen im Wesentlichen nur..., ... in § 100k StPO sehen einen Gleichlauf ..., ...Neuregelungen in § 101a StPO Die Änderungen in § 101a StPO sehen zahlreiche Verfahrensregelungen..., .... 7, 101a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E ausgeführten Bedenken...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Stärkung der Rechte von Betroffenen schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sowie vorurteilsmotivierter Delikte im Strafverfahren. Dazu sollen die Nebenklagebefugnis (§ 395 Abs. 3 StPO) und die beiordnungsfähigen Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) auf Hasskriminalität und andere menschenverachtende Tatmotive erweitert werden. Gleichzeitig soll die psychosoziale Prozessbegleitung (§ 406g StPO) in Hauptverhandlungen gesichert und für Minderjährige geregelt werden. Die Anpassungen schaffen klare Rechtsgrundlagen, reduzieren Hürden für Betroffene und gewährleisten deren effektive Beteiligung als Nebenkläger*innen, ohne Rechte anderer Beteiligter einzuschränken.
- Bereitgestellt von: Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt am 19.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nebenklagebefugnis (395 Abs. 3 StPO) Die Erweiterung der..., ...Ergänzung in § 395 Abs. 3 StPO hat einen wichtigen klarstellenden..., ...die Norm des § 395 Abs. 3 StPO noch um einen weiteren ..., ...vorliegt – unter § 395 Abs. 3 StPO mit der Hürde, dass die..., ...mehrfach nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und erst auf..., ...der sich auf § 395 Abs. 3 StPO berufen hatte ab (AG Braunschweig..., ...Voraussetzungen nach § 395 Abs. 3 StPO nicht vorgelegen hätten..., ... die unter § 395 Abs. 3 StPO fallen regelmäßig ohne ..., ...Streichung von § 396 Abs. 2 S. 2 StPO angeregt. Mit der aktuellen..., ... Delikte (§ 397a Abs. 1 StPO) Es wird die generelle..., ... dass nach § 395 Abs. 1 StPO zum Anschluss berechtigt..., ...des § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E benannt werden. Wie sich..., ...Ergänzung des § 406g Abs. 1 StPO wird dem Grunde nach begrüßt..., ...schon Anträge nach § 406d StPO regelmäßig übersehen. Es..., ...Opferrechte – wie in § 406d StPO – häufig „übersieht“, die..., ... des § 406g Abs. 1 S. 2 StPO-E ist eine gespiegelte ..., ...aber nur aus § 398 Abs. 2 StPO, der die Ladung des Nebenklägers..., ... gem. § 397 Abs. 2 S. 3 StPO führt nicht zu einer zulässigen..., ...§ 142 Abs. 5 S. 1 und 3 StPO diverse Probleme auf: Wem..., ...Delikte in § 397a Abs. 1 StPO ist dringend notwendig,...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der Nebenklagemöglichkeit bei Gesetzentwurfzur Stärkung der Rechte von Verletzten
Zu begrüßen ist die Beiordnung der Nebenklagevertretung und der psychosozialen Prozessbegleitung auf Fälle häuslicher Gewalt erweitern. Demgegenüber gibt es keine überzeugenden Gründe, die Beiordnung auf Fälle „gravierender“ häuslicher Gewalt zu beschränken, indem „erhebliche” körperliche oder seelische Folgen gefordert werden und nachzuweisen sind. Bund und Länder sind gefordert, dieses Instrument dauerhaft zu stärken, um Frauen und auch Kinder im Strafverfahren wirksam vor sekundärer Viktimisierung zu schützen. Für die Gerichte müssen endlich regelmäßige qualitätsgesicherte Fortbildungen erfolgen, um die psychosoziale Prozessbegleitung als unterstützender Bestandteil des Prozesses abzusichern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verletzte i. S. d. § 373b StPO sind, auf die Möglichkeit..., ...gem. § 406g Abs. 3 S. 3 StPO-E geprüft werden soll. ..., ...Änderung des § 395 Abs. 3 StPO Es ist zu begrüßen, ..., ...Katalog des § 395 Abs. 3 StPO.[8] Das Schutzgut des §..., ...Katalog des § 395 Abs. 1 StPO[10] würde somit auch dem..., ...des § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO Im Grundsatz begrüßt..., ...in § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO, nach der für Nebenkläger..., ... des § 406a Abs. 3 S. 1 StPO kann so in diesen Fällen..., ...des § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E sieht vor, dass dieser..., ...in § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E geforderte Nachweis „..., ...Katalog des § 397a Abs. 1 StPO besteht eine prozessuale..., ...nach § 406g Abs. 3 S. 2 StPO i. V. m. § 379a Abs. 1 Nr. 3 StPO[15] die besondere Schwere..., ... i. V. m. § 406g Abs. 3 StPO, indes erst zur Darlegung..., ... 4: Änderung des § 406g StPO a) § 406g Abs. 1 und 3 StPO Der djb begrüßt die ..., ...des § 406a Abs. 1 und 3 StPO-E umfassend. Das betrifft..., ...nach § 406g Abs. 3 S. 2 StPO für Verletzte nach § 397a Abs. 1 Nr. 1-3 StPO entfallen soll. Der djb..., ...3a StPO-E Ausweitung des Beiordnungsanspruchs...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung am Gesetz zur Einführung einer IP-Adressdatenspeicherung
Wirksamer Schutz von und Ausnahmeregelungen für Journalist*innen vor Überwachung durch Maßnahmen der Vorratsdatenspeicherung durchsetzen
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 27.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...existing Section 100g (4) StPO is to be deleted, which..., ... with Section 100g (1) StPO-E. 2Persons who, based..., ...i.e., the simple name 3 StPO-E and TKG-E refer to the..., ...100g (1) sentence 1 no. 2 StPO-E. For this reason, it..., ... of Criminal Procedure (StPO), journalists who are ..., ... 160a (2) StPO. If journalist J in the..., ... 5 Furthermore, BeckOK StPO, 58th edition, Section ..., ... to in Section 100g (3) StPO- E. E. Securing order, Section 100g (7) StPO-E The draft also allows..., ...Section 100g (1) to (4) StPO-E. The purpose of this ..., ... under Section 100g (4) StPO has already been applied..., ...law. I. Section 101a (1) StPO-E First, the three-day..., ... in Section 100g StPO-E (traffic and location data), Section 100k StPO-E (usage data) and Section 100e(1) StPO (current version) do not..., ... under Section 100g (5) StPO-E Furthermore, there is..., ... with Section 100g (5) StPO-E, because Section 101a StPO-E does not refer to Section 100g (5) StPO- E. This also violates..., ... 100g (7) StPO-E are not compatible with...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hält es für notwendig, das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht auf Sozialarbeiter:innen zu erweitern. Der DAV regt deshalb an, in §53 Abs. 1 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung, die in öffentlich anerkannten Einrichtungen/Diensten tätig sind, zu schaffen, in Bezug auf dem strafrechtlichen Verschwiegenheitsschutz unterliegende Privatgeheimnisse.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Euro gem. § 153a Abs. 2 StPO eingestellt. Im Rahmen ..., ... B. In § 53 Abs. 1 StPO sind – über die in § 52 StPO privilegierten Angehörigen..., ...und Ausweitung des § 53 StPO laut: die Expert:innengruppe..., ...Vergleich mit den – von § 53 StPO erfassten – Drogenberatungsstellen..., ...solchen Erweiterung des § 53 StPO zu beschränken auf Fachkräfte..., ...Absatz 3c in § 53 Abs. 1 StPO mit folgendem Wortlaut ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines ausdrücklichen Beschlagnahmeverbots für die elektronische Patientenakte
Ausdrückliche Regelung des Beschlagnahmeverbots für Inhalte der elektronischen Patientenakte
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Patientenakte (§ 97 Absatz 2 Satz 1 StPO) A) Begründung Der..., ...des § 97 Abs. 1, Abs. 2 StPO bezieht sich zwar nach ..., ...Allerdings beschränkt § 97 StPO das Beschlagnahmeverbot..., ...Gesundheitskarte in § 97 Abs. 2 S. 1 StPO besteht, wurde für die ..., ...Daher gelangt § 97 Abs. 2 StPO nicht direkt zur Anwendung..., ... beschränkt § 97 Abs. 3 StPO das Beschlagnahmeverbot..., ...erstreckt (§ 97 Abs. 2 S. 1 StPO). Diese Klarstellung muss..., ...Bundesärztekammer § 97 Abs. 2 S. 1 StPO. B) Ergänzungsvorschlag...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines ausdrücklichen Beschlagnahmeverbots für die elektronischen Patientenakte
Einführung einer ausdrücklichen Regelung zum Beschlagnahmeverbot für Inhalte der elektronische Patientenakte (ePA), um den Schutz ärztlicher Schweigepflicht und Patientenrechte zu sichern
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 26.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschlagnahmeschutz des§ 97 StPO ausdrücklich für die elektronische..., ...Schutz des § 97 Abs. 1 und 2 StPO auch auf die ePA Anwendung..., ...im Sinne des § 97 Abs. 3 StPO, da sie die ePA aufgrund..., ... an, § 97 Abs. 2 Satz 1 StPO dahingehend zu ergänzen..., ...Regelungsstandort in § 97 Abs. 2 Satz 1 StPO erscheint hierfür sachgerecht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung Strafprozessrecht
Bilder Videos Grundlegende Reformen im Strafrecht und im Strafprozess sind selten – müssen doch die Rechte der Beschuldigten besonders beachtet werden, um ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren. Die Digitalisierung eröffnet nun allen Beteiligten ganz neue Möglichkeiten.
- Bereitgestellt von: AWO Bundesverband e.V. am 01.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 3. Normzweck des § 53 StPO 9 4. Regelungen bezüglich..., ... vielen anderen in § 53 StPO benannten Berufs-gruppen..., ...Ausweitung des ZVR in der StPO für die Soziale Arbeit...., ...53 Abs. 1 Nr. 3a und 3b StPO genannten Personengrup-pen..., ...ihre Berufsgruppe in § 53 StPO selbst nicht erwähnt war..., ...das ZVR über die in § 53 StPO genannten Personengruppe..., ...Abs. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StPO mit aufgenom-men. Seit..., ...in die Vorzüge des § 53 StPO kommen soll, verlangen ..., ... 3. Normzweck des § 53 StPO Grundsätzlich ist jede..., ...sind, § 53 Abs. 2 Satz 1 StPO (die in Abs. 1 Satz 1 Nr..., .... Vielmehr gewährt § 97 StPO den in den § 53 StPO genannten..., ...Arbeit 16 Rogall in SK – StPO § 53 Rz. 1 17 Schruth ..., ... Regelungen sich in der StPO finden, und den übrigen..., ...im Strafprozess, § 53 f StPO Der Personenkreis in §§ 53 f StPO ist enger als der in § ..., ... Verbindung mit § 161a) StPO. In den Fällen des § 163 Abs. 3 StPO besteht sogar eine Pflicht..., ...zentral in § 244 Abs. 2 StPO geregelt. 5. Vorgaben ..., ... werden und mit in § 52 StPO aufgenommen werden. 8...., ... a. Ergänzung des § 52 StPO um Nr. 3a Pflegeeltern...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV erkennt erhebliche verfassungsrechtlich bedenkliche Ausweitungen und Verschärfungen des Einziehungsrechts in den Vorschlägen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Vermögensabschöpfung. Dies gilt im Übrigen ebenso für die im Koalitionsvertrag festgehaltene Verschärfung des § 76a Abs. 4 StGB, die eine vollständige Einführung einer Beweislastumkehr vorsieht. Mit Blick auf eine Nachjustierung des geltenden Rechts ist vielmehr erforderlich und geboten, das bislang ungeklärte Verhältnis von Steuerrecht und strafrechtlicher Einziehung zu klären und eine doppelte Abschöpfung zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wortlaut der §§ 111c, 111f StPO sowie des § 73c StGB anzupassen..., ...sehr eingeschränkten § 421 StPO – § 459g StPO die einzige..., ... §§ 73e StGB, 421, 459g StPO – wie sie im BLA-Bericht..., ...76a Abs. 4 StGB iVm § 437 StPO). Aufgrund der Vielzahl..., ...der Einziehung nach § 421 StPO soll bestehen bleiben und..., ...Weiteren in § 459g Abs. 4 StPO entsprechend und lediglich..., ... §§ 73e StGB, 421, 459g StPO. Denn obgleich noch ..., ... und stattdessen § 459g StPO neu gefasst, allerdings..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...gültige Fassung des § 459g StPO als verfassungsrechtlich..., ...mit einem auch für § 459g StPO maßgeblichen, aber erheblich..., ...Gericht nach §§ 261, 437 StPO zu der vollen Überzeugung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt nach aktuellem Recht..., ...76a Abs. 4 StGB iVm § 437 StPO originäres Ordnungs- bzw..., ...Arrestgrund gemäß § 111e StPO Zur Gewährleistung einer..., ...in den Vorschriften der StPO geregelt wurde. Das..., ...ZPO verzichtet, weil die StPO die Voraussetzungen einer..., ...Vorschriften sowie des § 373 StPO für Wiederaufnahmefälle..., ... dass etwa § 331 Abs. 1 StPO alle „Rechtsfolgen der ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV ist der Ansicht, dass vor einer gesetzlichen Nachjustierung der PSPB eine Bedarfsanalyse stattfinden sollte. Bei einer Benachrichtigungspflicht droht ein Ungleichgewicht im Vergleich zu gesetzlichen Betreuer von Angeklagten. Die vorgeschlagene Beiordnung einer PSPB bei minderjährigen Verletzten von Amts wegen erscheint in dieser Form problematisch. Die Frage einer auskömmlichen Vergütung der PSPB ist legitim. Es wäre aber sachgerecht, Vergütungsanpassungen nicht isoliert vorzunehmen, sondern diese in den Gesamtkontext (Unterfinanzierung der Pflichtverteidigung und anwaltlichen Opfervertretung) einzubetten. Die Ausweitung des Straftatenkatalogs bzgl. Anschlussberechtigung als Nebenkläger und die Erweiterung der Beiordnungsgründe für einen Nebenklägerbeistand überzeugen nicht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 27.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E erfahren, und der Katalog..., ...21.12.2015 eingeführt; § 406g StPO sowie das Gesetz über die..., ... I. Zu § 406g Abs. 1 StPO-E Bei der in § 406g Abs. 1 StPO-E vorgesehenen Benachrichtigungspflicht..., ...Verbindung mit Abs. 1 S. 2 StPO – hierzu sogleich) noch..., ... Sinne des § 149 Abs. 2 StPO sind. Der Bundesgerichtshof..., ... Abs. 2 iVm Abs. 1 S. 2 StPO vorliege (wonach Beiständen..., ..., dass in § 406g Abs. 1 StPO-E nicht geregelt und in..., ...als bei § 149 Abs. 1 S. 2 StPO – dem Wortlaut nach um ..., ...“ in § 406g Abs. 1 StPO-E) auch qualitative Unterschiede..., ... II. Zu § 406g Abs. 3 StPO-E Die Vorschrift des § 406g Abs. 3 StPO-E, mit der minderjährigen..., ...“ § 406g Abs. 3 S. 2 StPO-E besagt, dass „[e]..., ... nach § 48a Abs. 1 S. 4 StPO-E gegen die Hinzuziehung..., ...Abs. 3 S. 3 2. Halbsatz StPO-E zwar geregelt, dass die..., ...(vgl. § 48a Abs. 2 S. 2 StPO-E) zu prüfen ist (§ 48a Abs. 1 StPO – gleichbleibend in der..., ... § 395 Abs. 3 StPO-E eine Erweiterung der ..., ...Rahmen des § 395 Abs. 3 StPO anerkennen wollte –, auch..., ...in § 397a Abs. 1 Nr. 3a StPO-E – vorgesehen, wonach ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz–VErmiG-E bedeuten einen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb d. strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlich bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Einwände, welche die Beweislastumkehr, die unscharfe Begrifflichkeiten sowie die Umgehung des Strafrechts betreffen
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 11.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen des StGB und der StPO einbezogen werden. Dabei..., ...421, 430, 435, 459g, 459h StPO, § 31 RPflG. 3. § 435 Abs. 4 StPO Neu eingefügt wurde § 435 Abs. 4 StPO („Stärkung des Rechts zu..., ...Regelungen der §§ 435 ff. StPO keine Regelungen dazu vor..., ...z.B. §§ 81a, 112 ff., 102 StPO) sowie die in § 101 Abs. 1 StPO genannten verdeckten Maßnahmen. 4. § 421 StPO Ferner erfolgte eine Ergänzung des § 421 StPO, wonach das Gericht mit..., ... 421 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StPO vor Augen standen, so soll..., ...Fassung des § 459g Abs. 5 StPO im Fall der Entreicherung..., ...unverhältnismäßig wäre (§ 459g Abs. 2 StPO, § 459g Abs. 5 S. 1 StPO..., ...nach § 459g Abs. 1 S. 1 StPO (§ 459 g Abs. 5 S. 2 StPO..., ... oder nicht . § 459g StPO hat zentrale Bedeutung ..., ... des § 459g Abs. 5 S. 1 StPO a.F. nach der Entscheidung..., ...(§ 76a StGB, §§ 435 ff. StPO) gilt, dass Gegenstände..., ...des Anfangsverdachts der StPO („zureichende tatsächliche..., ...154, 170 Abs. 2 oder 206a StPO eingestellt worden ist,..., ...vorliegen muss. § 437 der StPO soll unberührt bleiben...., ...ist im Besonderen § 437 StPO zu betrachten, wonach das...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluierung des §136 Abs. 4 der Strafprozessordnung
Der DAV evaluiert aus Sicht der Anwaltschaft die audiovisuelle Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren positiv. Die Regelung hat zur Erleichterung der späteren Aussagewürdigung sowie zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten zu Inhalt und Ablauf der Vernehmung beigetragen, jedoch wird eine teilweise Verlagerung der Streitigkeiten auf Inhalt von Vor- und Pausengesprächen beobachtet. Der DAV regt die Ausweitung der Regelung auf alle Verbrechenstatbestände sowie die konsequentere Umsetzung des § 134 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 StPO an.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) aus dem Gesetz zur effektiveren..., ...Einführung des § 136 Absatz 4 StPO zum 1. Januar 2020 Beteiligte..., ...Synergieeffekte zu § 136 Absatz 4 StPO ergeben, bspw. durch die..., ...Ausgestaltung des § 136 Absatz 4 StPO, insbesondere mit Blick..., ...Anmerkungen zum § 136 Absatz 4 StPO einzutragen: _________..., ...Evaluierung des § 136 Absatz 4 StPO! Bitte klicken Sie auf...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Rechtsschutzes und Schutzes von Berufsgeheimnissen bei E-Evidence-Verfahren
Der DAV fordert eine umfassendere gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit der §§ 13–17 EBewMG-RefE, insbesondere für Betroffene europäischer Herausgabe- und Sicherungsanordnungen. Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern in § 15 EBewMG-RefE soll gestärkt und eine unbefugte Einsichtnahme durch Ermittlungsbehörden verhindert werden. Zudem wird eine gesetzliche Klarstellung zum Antragsrecht der Verteidigung nach Art. 1 Abs. 2 der Verordnung gefordert, um die Waffengleichheit im Strafverfahren sicherzustellen. Die geplanten Regelungen sollen an bestehende strafprozessuale Standards angepasst und effektive Rechtsschutzmechanismen gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenz- überschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel im Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...i.V.m. § 101 Abs. 7 Satz 3 StPO) wird eine landgerichtliche..., ... Abs. 2 Satz 2, 3 und 5 StPO (analog) der weitere Rechtsbehelf..., ...Beschwerde (§ 304 Abs. 1 StPO) abgeschnitten werden. ..., ...sich an, eine § 307 Abs. 2 StPO nachgebildete vorläufige..., ... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt ein..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht ..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht bei der Europäischen Staatsanwaltschaft
Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen in der Organisation der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA), insbesondere zur Verbesserung der Aktenführung und Akteneinsicht. Beanstandet werden strukturelle Mängel bei deutschen Delegierten Europäischen Staatsanwälten, die Beschuldigtenrechte einschränken. Probleme bestehen in der unvollständigen und verzögerten Akteneinsicht (§ 147 StPO, Art. 5 Abs. 4 EMRK), der unübersichtlichen Aktenstruktur sowie Verzögerungen bei Untersuchungshaft (§ 121 StPO). Zudem wird eine regionale Zuweisung von Verfahren und eine Überarbeitung der Kompetenzverteilung innerhalb der EuStA gefordert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 06.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechnung getragen und in § 147 StPO Abs. 2 S. 2 eingefügt, ..., ...Verteidigers), das in § 147 StPO einfachgesetzlich geregelt..., ...Vorlageverpflichtung des § 121 StPO (denn die meisten Ermittlungsverfahren..., ...auf Akteneinsicht (§ 147 StPO) und ein faires Verfahren..., ...gedachter Antrag nach § 121 StPO gestellt zu werden, weil..., ...Verfahrensabsprachen nach § 257 c StPO zu Schwierigkeiten, da ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Völkerstrafgesetzbuchs
- Bereitgestellt von: European Center for Constitutional and Human Rights e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
-
BT-Drs. 20/9471
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. zu streichen. Nur..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. regelhaft vorgesehenen..., ...in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. unsachgemäß und läuft..., ... von § 395 Abs. 1 Nr. 6 StPO erfassten Strafvorschriften..., ...der Verletztenbegriff der StPO den Kreis der möglichen..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. erhebliche Lücken ..., ...Wortlaut des § 395 Abs. 1 StPO bereits nach bisheriger..., ...52 f.. 17 § 395 Abs. 1 StPO. 18 Weiner in BeckOK StPO..., ...siehe auch Allgayer in KK-StPO, 9. Aufl. 2023, § 395, Rn. 3;Valerius in MüKo StPO, 1. Aufl. 2019, § 395, ..., ... in § 395 Abs. 1 Nr. 4a StPO n.F. ist jedoch nicht nur..., ... S. 1 StPO n.F.), schlagen die aufgezeigten..., ...in § 395 Absatz 1 Nr. 4a StPO n.F. ergeben, auch auf ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. sollte vor diesem ..., ... 397b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO n.F. wäre daran zu denken..., ...Kämpfer/Travers in MüKo StPO, 2. Aufl. 2023, § 137 ..., ...vgl. Beukelmann in BeckOK StPO mit RistBV und Mistra, ..., ...Rn. 26. 38 Vgl. § 153c StPO. 39 Deutscher Bundestag..., ...jedoch zuwider: § 153f StPO führt aktuell zu einer ..., ...nach § 172 Abs. 2 S. 3 StPO bezieht. Angesichts der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Katalogs der Privatklagedelikte zum besseren Schutz vor bildbasierter digitaler Gewalt
Bestehende Schutzlücken in Fällen von bildbasierter digitaler Gewalt sollten geschlossen werden. Dazu zählen etwa die Veröffentlichung intimer Aufnahmen ohne Einwilligung oder die Erstellung und Verbreiter pornographischer Deepfakes. Bei derartigen Vorfällen handelt es sich in der juristischen Bewertung meist um eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild gemäß § 33 KunstUhrG oder um Beleidigungsdelikte. Um einer massenhaften Einstellung von Ermittlungsverfahren in diesen Fällen unter Verweis auf den Privatklageweg (§§ 374 ff. StPO) vorzubeugen, sollten diese Delikte – wenn sie öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3 StPO) begangen werden – aus dem Katalog der Privatklagedelikte herausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserter Berufsgeheimnisträgerschutz und Rechtsschutz in der Umsetzung des E-Evidence-Pakets
Der DAV sieht Schärfungsbedarf beim Berufsgeheimnisschutz. Der DAV lehnt die im aktualisierten Entwurf vorgesehene Rechtsmittelverkürzung bei Ablehnungsgründen ab sowie, dass teilweise gegen Herausgabeanordnungen nur noch nachträglicher Rechtsschutz gewährt werden soll. Der DAV bedauert auch, dass das im Vorentwurf zumindest noch ausdrücklich vorgesehene Datenverwendungsverbot nach gerichtlicher Aufhebung in den aktuellen Entwurf nicht mehr aufgenommen wurde.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 04.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Einzelfall nach der StPO bestehende Beschlagnahme..., ...§§ 97, 100g Abs. 4, 148 StPO) zu beachten. Liegt..., ...Durchsuchung nach den §§ 102 ff. StPO und damit als stets offene..., ...Anwesenheit vor Ort (§ 106 StPO) und/oder bei der sich ..., ...sichergestellten Daten gemäß § 110 StPO, die dem Berufsgeheimnisträger..., ...Durchsuchungsmaßnahmen nach der StPO geringeres prozessuales..., ...zur Durchsicht nach § 110 StPO gewährt. IV. Antragsrecht..., ...Beweismitteln bereits in der StPO vorgesehen ist: „Die StPO sieht entsprechende Möglichkeiten..., ...3 [jetzt: Satz 5] , 166 StPO. Im Strafprozess können..., ..., § 244 Absätze 3 bis 6 StPO. Umsetzungsbedarf besteht..., ... § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und § 244 Abs. 3-6 StPO sind daher unter Verweis..., ...analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO zu. Ein solches Antragsrecht..., ...Übrigen auch aus § 160 Abs. 2 StPO. Dies muss erst recht..., ...EEA-Richtlinie auf das der StPO zu entnehmende Antragsrecht..., ...Verweis auf § 136 Abs. 1 S. 5 StPO, § 166 StPO und §§ 244 Abs. 3-6 StPO hinzuweisen und die insoweit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt in seiner Stellungnahme 73/25, dass der Entwurf die EU-Richtlinie vielerorts schonend umsetzt und von dem verfügbaren Freiraum Gebrauch macht. Es ist aber zweifelhaft, ob die Definition des „Ökosystems“ im Entwurf aus strafrechtlicher Sicht als taugliches Kriterium für einen handhabbaren Straftatbestand dienen kann. Zudem empfiehlt der DAV, die in §§324 ff. StGB-E vorausgesetzte „erhebliche Schädigung“ im Gesetz zu definieren. Ferner sollte nach Auffassung des DAV das Recht des Beschuldigten auf Mitwirkung an der Auswahl von Sachverständigen in §73 StPO geregelt werden und mit einem Beweisverwertungsverbot für den Fall des Verstoßes gegen diese Verfahrensvorschrift verbunden werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (14):
- StGB [alle SG hierzu]
- OWiG 1968 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- BJagdG [alle SG hierzu]
- BWildSchV [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- AbfVerbrG 2007 [alle SG hierzu]
- PflSchG 2012 [alle SG hierzu]
- ChemG [alle SG hierzu]
- ChemSanktionsV [alle SG hierzu]
- ChemOzonSchichtV [alle SG hierzu]
- ChemKlimaschutzV [alle SG hierzu]
- ChemVerbotsV 2017 [alle SG hierzu]
- ChemBiozidDV [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...weiterer Reformbedarf: § 73 StPO sollte dahingehend geändert..., ...gemäß § 161a Abs. 1 S. 2 StPO in Verbindung mit § 73 Abs. 1 S. 1 StPO aus. Zwar legt Nr. 70 Abs..., ... gemäß § 73 Abs. 1 S. 1 StPO die Auswahl der zuzuziehenden..., ...Ausgestaltung des § 244 Abs. 4 S. 2 StPO bleibt dem Angeklagten ..., ...Hauptverhandlung gemäß § 245 Abs. 2 StPO im Wege des Selbstladeverfahrens..., ...Sachverständigen gemäß § 220 Abs. 2 StPO bei der Ladung die gesetzliche..., ...Auslagen gemäß § 220 Abs. 3 StPO nur zurück, wenn sich in..., ...mitzuwirken und dies in § 73 StPO zu regeln, da die Vorschrift..., ...über § 161a Abs. 1 S. 2 StPO für die Hinzuziehung eines...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelung zum Non-Punishment Prinzip (§ 154c Abs. 2 StPO)
Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Deutschland mit § 145c Abs. 2 StPO nur ungenügend umgesetzt..., ...Reform des § 154c Abs. 2 StPO zur effektiven Anwendung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Prostitutionsschutz / Schutz vor Menschenhandel
Die Diakonie begrüßt, die Menschenhandelsstrafbestände neu zu systematisieren, um Probleme der Rechtsanwendung zu verringern. Kritisch bewertet wird die Neuregelung des § 179 StGB-E Zwangsprostitution, der aus dem sachlichen Zusammenhang des Menschenhandels herausgelöst und dem Sexualstrafrecht zugeordnet wird.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zwar besteht mit § 154c StPO, der durch das Gesetz zur..., ...Jedoch schützt § 154c Abs. 2 StPO nur Opfer von Straftaten..., ...regelt § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO bzw. ist in § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO-E vorgesehen, dass dem..., ...ist. Gemäß § 397a Abs. 2 StPO ist zudem demjenigen Nebenkläger..., ...Zwar besteht mit § 154c StPO, der durch das Gesetz zur..., ...Jedoch schützt § 154c Abs. 2 StPO nur Opfer von Straftaten..., ...regelt § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO bzw. ist in § 397a Abs. 1 Nr. 1 StPO-E vorgesehen, dass dem..., ...ist. Gemäß § 397a Abs. 2 StPO ist zudem demjenigen Nebenkläger..., ...Neufassung des § 397a StPO dergestalt gesetzlich zu..., ...Neufassung des § 397a StPO dergestalt gesetzlich zu...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDK befürwortet die Entfristung der Möglichkeit der Schaltung einer Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) beim Wohnungseinbruchsdiebstahl über den 11.12.2024 hinaus ausdrücklich, da er den polizeilichen Ermittlerinnen und Ermittlern auch zukünftig die Möglichkeit gibt, Straftaten aufzuklären, die erhebliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger darstellen. Aus Sicht der polizeilichen Praxis sollte der WED gem. § 244 Abs. 4 Strafgesetzbuch auch weiterhin in den Katalog des § 100a Absatz 2 Strafprozessordnung aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
-
BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Beschlüsse gem. § 100g StPO nur möglich, wenn Straftat..., ...insbesondere 100a Abs. 2 StPO. Also wichtig für die Erhebung..., ...Aufnahme in § 100a Abs. 2 StPO als Grundlage für weitere...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist dem Gesetzgeber ein deutlich grundrechtschonenderer Ansatz für die Sicherstellung von Verkehrsdaten gelungen als mit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung oder mit der ebenso problematischen, derzeit vom Bundesrat diskutierten IP-Adressspeicherung, welche aus der Sicht von eco ebenfalls vor dem EUGH keinen Bestand haben dürfte.
- Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 15.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Strafprozessordnung (StPO) soll eine Rechtsgrundlage..., ...geschaffene § 100g (1a) StPO regeln soll. Zudem regelt..., ...geschaffene § 100g (1b) StPO die Erhebung von Daten,..., ...eingefügter Absatz 6 in § 100g StPO stellt klar, dass Anbieter..., ...Vorgaben des § 100g (neu) StPO als Aufgreifschwelle Seite..., ...durch die Änderungen der StPO §§ 101a und 101b entsprechend..., ...Maßnahmen gem. § 100g (neu) StPO statistisch dokumentiert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v. a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 24.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 22.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 22.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Durchsuchungsbeschluss gemäß § 102 StPO betreffend die „durch den..., ...einfachgesetzlich auch § 53 Abs. 1 StPO, wonach Rechtsanwälte ein..., ...Rechtsgedanken des § 160a StPO, der die Zulässigkeit von..., ...schützt die in § 53 Abs. 1 StPO normierten Zeugnisverweigerungsrechte..., ... gewährt (§ 160a Abs. 1 StPO); anderen Berufsgeheimnisträgern..., ...relativer (§ 160a Abs. 2 StPO). Diese Norm gilt zwar ..., ...Rechtsanwälten nicht (§ 160a Abs. 4 StPO) und das Bundesverfassungsgericht..., ...Schutz des § 160a Abs. 1 StPO auf den Bereich der Durchsuchungen..., ...160a Abs. 2 S. 1, 2. HS StPO anordnet, dass eine Ermittlungsmaßnahme..., ...ist. Wie auch bei § 160a StPO ist daher bei einer Durchsuchung..., ...Rechtsgedanken des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO. Danach ist das Zeugnisverweigerungsrecht..., ...Vorgabe des § 53 Abs. 2 S. 2 StPO, wonach das Zeugnisverweigerungsrecht..., ... was aufgrund von § 102 StPO und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Schriftformerfordernisses für Strafanträge im Gesetz zur Digitalisierung der Justiz
HateAid setzt sich für eine Abschaffung des Schriftformerfordernisses für den Strafantrag (§ 158 Abs. 2 StPO) ein. Es sollte möglich sein, Strafanträge zur Anzeige von Hasskommentaren und Verletzungen des Rechts am eigenen Bild digital zu stellen. Dabei sollte die zweifelsfreie Identifizierung der Verfasser*innen von Strafanträgen nicht zu sehr betont werden. Die Angabe des vollständigen Namens und die Benennung einer Erreichbarkeit sollten ausreichen. Zudem sollten absolute Antragsdelikte – v. a. Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen – als relative Antragsdelikte ausgestaltet und aus dem Katalog der Privatklagedelikte ausgenommen werden. Auch die Online-Anzeigeformulare sollten verbessert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Hinweis auf für die Umsetzung der geplanten Regelungen in der Praxis unklare Formulierungen der Beschlussvorlage in §25 StVG zum Beginn/Antritt des Fahrverbots und in §111a StPO bei EU-/EWR-Führerscheinen bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
-
BR-Drs. 210/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...beabsichtigt ist. In § 111a StPO fehlt zudem eine Regelung..., ...Konstellation taucht in § 111a StPO in der neuen Fassung nicht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung des geplanten Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
Wir sprechen uns gegen die Bekanntmachung der bloßen Einleitung eines Produktinterventionsprüfungsverfahrens durch die BaFin aus (WpHG) sowie zur Vermeidung des Aufbaus bürokratischer Hürden gegen vorgeschlagene Anpassungen im WpPG (v.a. Begrenzung der Gültigkeitsdauer von Wp-Informationsblättern auf 12 Monate; verpflichtende Angabe des "wirtschaftlich Berechtigten"; Aussetzung der Gestattung von Wp-Informationsblättern, wenn lediglich "Anhaltspunkte" für Anlegerschutzbedenken vorliegen).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungsstandes nach CRD VI und CRR III in Bezug auf ESG-Risiken
Beibehaltung des gegenwärtigen Regulierungsstandes nach CRD VI und CRR III in Bezug auf ESG-Risiken, insbesondere keine Einführung eines ESG-Systemrisikopuffers sowie keine gesonderte ESG-bezogene Regulierung für Risikokonzentrationen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 22.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung des Weisungsrecht der Landesjustizverwaltungen gegenüber den Staatsanwaltschaften
Der vorgelegte Entwurf und das darin vorgesehene Schriftlichkeits- und Begründungserfordernis sowie das Verbot, die Weisungen frei von justizfremden Erwägungen zu erteilen, vermag die gegen das Weisungsrecht bestehenden Bedenken nicht auszuräumen. Denn diese Regelung bietet viele Schlupflöcher. Das Weisungsrecht ist in einer Vielzahl von EU-Staaten nicht existent. Auch die Europäische Staatsanwaltschaft unterliegt keinen Weisungen. Es ist an der Zeit, dass auch die Bundesrepublik Deutschland dieses völlig überholte Relikt aus alter Zeit abschafft.
- Bereitgestellt von: Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
-
BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ist zwar in § 152 Abs. 2 StPO legal definiert. Sowohl..., ...Sachverhalts behaftet ist (§ 160 StPO), sowie der Fehleranfälligkeit..., ...Anfangsverdachts gemäß § 152 Abs. 2 StPO und der Einstellung von..., ...Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO und teilweise nach sonstigen..., ...Opportunitätsnormen nach §§ 153 ff StPO fast jedwede strafprozessuale...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Mai 2024 ist die neue Europäische Umweltkriminalitätsrichtlinie in Kraft getreten. Sie soll die Wirksamkeit der Strafverfolgung verbessern und zur Bekämpfung schwerer Umweltstraftaten beitragen, die verheerende Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben können. Wir setzen uns für eine wirksame Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ein.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 18.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftat-Kataloge in § 100a Absatz 2 StPO (Telekommunikationsüberwachung), § 100b Absatz 2 StPO (Online-Durchsuchung), ..., ...in § 100c Absatz 1 Nr. 1 StPO (akustische Wohnraumüberwachung..., ... § 100f Absatz 1 Satz 1 StPO (akustische Überwachung..., ...) sowie § 100g Absatz 2 StPO (Erhebung von Verkehrsdaten..., ...Verletzte i. S. d. § 373b StPO bestehende Klageerzwingungs..., ...Verletztenbegriff des § 373b StPO auch juristische Personen..., ...Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO, einschließlich des Ermittlungserzwingungsverfahrens..., ...nach § 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO begründet. Auch in den..., ...Nebenklagebefugnis nach § 395 Abs. 3 StPO ist die verfahrensrechtliche..., ...Regelfälle in § 395 Abs. 3 StPO zu ergänzen, um den Opfern..., ...bereits in § 395 Abs. 3 StPO normierten Schutzgütern...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern
Stellungnahme zur Überarbeitung der EU Richtlinie 2011/93/EU – Bekämpfung sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung von Kindern Freiburg, 10.05.2024 – ECPAT begrüßt die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinie 2011/93/EU ‚zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern‘. Während viele Anpassungen aus kinderrechtlicher Sicht zufriedenstellend sind, gibt es einige Aspekte, bei denen wir noch Verbesserungsbedarf sehen.
- Bereitgestellt von: ECPAT Deutschland e.V. am 07.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... § 100a Abs. 2 Nr. 1 f StPO-E ECPAT regt an, § 181a..., ... 2. § 100b Abs. 2 Nr. 1 StPO-E ECPAT regt an, in § 100 b Abs. 2 Nr. 1 StPO-E die Vorschriften § 179..., ...bereits im Katalog des § 100b StPO-E erfassten Delikten entspricht..., ... den Katalog des § 100b StPO-E erscheint daher sachlich geboten. 3. § 255a StPO-E ECPAT regt an, § 255a StPO-E als Soll-Vorschrift auszugestalten..., ...zu ermöglichen. Da § 58a StPO die audiovisuelle Vernehmung..., ... es sachgerecht, § 255a StPO-E ent-sprechend anzupassen..., ...Regelung des § 154c Abs. 2 StPO stellt lediglich eine Kann-Vorschrift..., ...20158 empfohlen. 5. § 154d StPO Unter Bezugnahme auf das..., ...einen neu gefassten § 154d StPO einzuführen. Die Norm soll..., ...einstellen können; § 153 Abs. 2 StPO ist dabei entsprechend ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der §§185 ff StGB und §33 KunstUrhG als relative Antragsdelikte
Absolute Antragsdelikte, vor allem Beleidigungsdelikte und Bildrechtsverletzungen, sollten künftig als relative Antragsdelikte ausgestaltet werden. HateAid spricht sich zudem dafür aus, dass in diesen Fällen den Betroffenen keine Widerspruchsmöglichkeit in Bezug auf die Strafverfolgung eingeräumt wird. Denn ähnlich wie bei einer Körperverletzung oder einem Diebstahl auf offener Straße, steht eine Strafverfolgung im öffentlichen Interesse, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis der Betroffenen hinaus gestört ist. Mithin sollte die Strafverfolgung nicht zur Disposition der Betroffenen stehen.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikte (§374 StPO) 3. Schaffung eines eigenständigen..., ...zum Privatklageweg (§374 StPO) Täter konsequent verfolgen..., ...Privatklageweg gemäß § 374 StPO, selbst dann, wenn ein ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anstieg von Ladendiebstählen im Lebensmitteleinzelhandel
Forderung die (Video-) Überwachung zu erleichtern, die zentrale Bearbeitung der Strafverfahren und bundesweite Vernetzung unter den Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen sowie Justiz und Strafverfolgungsbehörden personell und technisch zu ertüchtigen.
- Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 17.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Staatsanwaltschaft gemäß § 153 StPO eingestellt, weil angeblich..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO ausgeschlossen und eine..., ...Strafverfahren gemäß §§ 153, 153 a StPO sind wie folgt einzuschränken..., ... Einstellung nach § 153 StPO ist immer unter Richtervorbehalt..., ..., § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO ist daher zu streichen...., ...gemäß § 153 Abs. 1 S. 2 StPO besteht. Dies sollte bei..., ...Auflage (§ 153 a Abs. 1 StPO) sollte in Zukunft schwerpunktmäßig..., ...153 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO wird bei Eigentumsdelikten..., ...Anpassung des § 153 a StPO daher sicherstellen, dass..., ...Verfahrenseinstellung (§§ 153, 153 a StPO) sind deutlich zu begren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorratsdatenspeicherung / IP-Adressspeicherung
Der VATM setzt sich für eine Regelung ein, die sich innerhalb der vom EuGH formulierten Anforderungen sowie den verfassungsrechtlichen Grenzen bewegt und die die Anbieter von Telekommunikationsdiensten nicht unangemessen belastet.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 31.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 176 TKGneu und § 100g StPO Im aktuellen Entwurf besteht..., ... neu zu fassende § 100j StPO stellt nach Auffassung ..., ...geltende Fassung des § 100j StPO – daran, dass er die zuständige...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Formulierungsvorschlag eines Straftatbestands sexualisierende Deepfakes
HateAid spricht sich dafür aus, die Herstellung, Verwendung, Übertragung und Zugänglichmachung von nicht-einvernehmlichen sexualisierenden Deepfakes explizit unter Strafe zu stellen. Ein neuer Straftatbestand könnte durch eine Ergänzung als Absatz (2) – (7) in den § 184 k StGB formuliert werden. HateAid empfiehlt weitere Regelungen zur Ausgestaltung des Straftatbestands: Typische unrechtsverschärfende Erscheinungsformen (Darstellung eines sexuellen Übergriffs) bzw. Begleithandlungen (Doxxing), sollen mit einem erhöhten Strafmaß verbunden werden. Auf eine Sozialadäquanzklausel sollte verzichtet werden. Ausgestaltung der Tat als relatives Antragsdelikt und kein Verweis auf den Privatklageweg.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 06.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Privatklagedelikt nach § 374 Abs. 1 StPO sein. Stattdessen sollte..., ...Nebenklagedelikte in § 395 Abs. 1 StPO aufgenommen werden. Zudem..., ... in § 100k Abs. 2 Nr. 1 StPO zu ergänzen. Sexualisierende...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
In seiner Stellungnahme bekräftigt das IDW grundsätzlich seine Unterstützung für eine Modernisierung, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Das IDW äußert sich u.a. zu der im Entwurf enthaltenen Klarstellung, dass reine Kapitalbeteiligungen weiterhin unzulässig bleiben. Hier mahnt das IDW an, der Gesetzgeber solle mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen – auch vor dem Hintergrund der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung. Die Einführung des Syndikus-WP wird befürwortet, jedoch teilt das IDW die Bedenken des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf bei der Altersversorgung eine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im Versorgungswerk drohe.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
-
BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschlagnahmeschutz des § 97 StPO sollte sich nicht nur auf..., ...Beschlagnahmeverbot in § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO in dem Sinne eng aus, dass..., ...nicht Beschuldigte i.S.d. StPO sind, läuft der Beschlagnahmeschutz..., ...Norm des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO sollte i.S.d. Beschlagnahmeschutzes..., ...folgen (Anpassung des § 53 StPO). In § 56 Abs. 1 WPO wird..., ...53a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO wird der Gleichstellung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. S chneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, Seite 15 von 20 ..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münche ner Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 02.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, Seite 15 von 20 ..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 01.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, Seite 15 von 20 ..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 01.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, keinesfalls aber für eine..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Die wirtschaftlichen..., ...Strafverfahren nach § 203 StPO (vgl. Schneider in Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 203..., ...Münchener Kommentar zur StPO, 2. Auflage 2024, § 203..., ...Ermittlungsverfahrens nach § 152 StPO, Seite 15 von 20 Stellungnahme..., ...Karlsruher Kommentar zur StPO, 9. Auflage 2023, § 152..., ...Münchener Kommentar zur StPO; 2. Auflage 2024, § 152 StPO Rz. 36). Mit Blick auf...
-
Zu Regelungsvorhaben: