Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

24 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Masterplan Ladeinfrastruktur 2030"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (24)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Fortschreibung des Masterplans Ladeinfrastruktur wird begrüßt. Hierdurch entsteht ein Orientierungsrahmen für den weiteren Ausbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Kritisch ist anzumerken, dass viele im Masterplan enthaltene Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt stehen, sodass sie nicht verbindlich wirken und dadurch Planbarkeit und Investitionsbereitschaft des Logistiksektors eingeschränkt bleiben.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 vom 20. ..., ...Entwurf des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 vom 20. ..., ...Entwurf des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 vom 20. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 Stellungnahme..., ... dass der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 den Aufbau...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Oktober 2025 Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 Zusammenfassung..., ...(BMV) zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030. Die Förderung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...STELLUNGNAHME | MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR 2030 Seit 1899..., ...NABU zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 NABU (Naturschutzbund..., ...STELLUNGNAHME | MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR 2030 2 Die Abdeckung..., ...STELLUNGNAHME | MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR 2030 3 Maßnahme..., ...STELLUNGNAHME | MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR 2030 4 zweistufiges..., ...STELLUNGNAHME | MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR 2030 5 Maßnahme..., ...STELLUNGNAHME | MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR 2030 6 Maßnahmen..., ...STELLUNGNAHME | MASTERPLAN LADEINFRASTRUKTUR 2030 7 Für weitere..., ...Bedeutung. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 setzt wichtige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Amazon setzt sich für den Aufbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge ein. Ziel des Ausbaus der Ladeinfrastruktur ist den erfolgreichen Markthochlauf emissionsfreier Nutzfahrzeuge und den die Elektrifizierung von Logistikflotten zu fördern, um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen.

    • Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 eine Strategie...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Masterplan Ladeinfrastruktur ist ein Fahrplan der deutschen Bundesregierung, um den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu beschleunigen und zu vereinfachen. Er enthält verschiedene Maßnahmenpakete, die sich auf Gesetzesvorhaben aus unterschiedlichen Bereichen beziehen können. Der dritte Masterplan Ladeinfrastruktur ist bis Ende 2025 angekündigt.

    • Bereitgestellt von: Fastned Deutschland GmbH & Co. KG am 25.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Input Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 1. Zusammenarbeit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Masterplan Ladeinfrastruktur 2030: Mehr Spannung..., ...einen neuen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 formuliert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 setzt das..., ... dass der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 bislang ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge weiter zu beschleunigen, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und für bezahlbare Ladepreise zu sorgen, ist eine schlüssige, ressortübergreifende ´Gesamtstrategie Laden´ unabdingbar. Vor diesem Hintergrund bewertet der VDA den Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 grundsätzlich positiv. Nachbesserungsbedarfe bei der Ladeinfrastruktur in urbanen Zentren und an Gebäuden im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD), bei der Ladeinfrastruktur für leichte und schwere Nutzfahrzeuge sowie für Busse, bei Netzausbau, Netzanschluss und Netzintegration sowie beim bidirektionalen Laden und bei der Senkung der Ladepreise.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für einen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 Stellung..., ...Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 insgesamt..., ...Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 setzt hier...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ladelösungen“ im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 umsetzen..., ...Ladelösungen“ im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 umsetzen..., ...Entwurf zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 setzt mit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...macht der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 zu diesen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Auch zum Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundes...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetzentwurf werden größere Tankstellenunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 die Verfügbarkeit von mindestens einem Schnellladepunkt je öffentlicher Tankstelle sicherzustellen. Der VKU setzt sich für das Erreichen der klimapolitischen Ziele – auch im Verkehrssektor - ein. Für eine erfolgreiche Verkehrswende spielt der weitere Ausbau der Elektromobilität eine zentrale Rolle. Es ist geboten, dass die Tankstellenbetreiber ihre verbindlichen Standortplanungen frühzeitig und proaktiv mit den jeweiligen Verteilnetzbetreibern rückkoppeln.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehr „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ vom 17.10.2025..., ...Entwurf des „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ adressiert...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 28 Anhang..., ...notwendig. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 setzt hier..., ...Beschleunigungsmaßnahmen aus dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 Der Masterplan..., ...werden. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 muss entsprechend...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung..., ... für den Masterplan Ladeinfrastruktur 2030. Der vorliegende..., ...stärken. Der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 mit sei-..., ...Ladeinfrastruktur Die im Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 enthaltenen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für einen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 eine Beschleunigung..., ...für einen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ die Einführung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...für einen Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 eine Beschleunigung..., ...für einen „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ die Einführung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... die im „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030“ vorgeschlagenen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      T&R beschäftigt sich intensiv mit unterschiedlichen Überlegungen zur Dekarbonisierung des Straßenverkehrs und dem damit einhergehenden Aufbau von alternativen Tank- und Ladeinfrastrukturen. Unter anderem setzt sich T&R daher im Rahmen der Konzessionsverträge für die Bewirtschaftung von Rastanlagen dafür ein, ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Netz an E-Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge an Autobahnen aufzubauen, um den Hochlauf der Elektromobilität zu unterstützen.

    • Bereitgestellt von: Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Masterplan Ladeinfrastruktur 2030
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden; der Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 gibt hierzu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BP Europa SE bewertet den Masterplan-Entwurf insgesamt sehr positiv, insbesondere die Stärkung des privatwirtschaftlichen Ausbaus und die Maßnahmen zur Verbesserung der Netzanschlussprozesse. Kritisch wird das Fehlen eines verbindlichen Umsetzungszeitplans gesehen; zudem wird angeregt, die Wirksamkeit der Maßnahmen messbar zu gestalten und konkrete Fristen festzulegen. Besonders wichtig ist bp die Senkung der Stromabgaben und eine praxisnahe, unbürokratische Förderung, um die Wirtschaftlichkeit und den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter zu verbessern.

    • Bereitgestellt von: BP Europa SE am 31.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einsatz für finanzielle Förderung sowie für vereinfachte und beschleunigte Genehmigungs- und Netzanschlussverfahren beim Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge. Ziel ist ein bedarfsgerechter, marktwirtschaftlicher Ausbau unter Berücksichtigung der Interessen mittelständischer Betreiber. Masterplan Ladeinfrastruktur 2030

    • Bereitgestellt von: Westfalen AG am 12.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Initiative wird der „Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung“ begrüßt, der auch die Bedeutung der Ladeinfrastruktur in Depots und auf Betriebshöfen für E-Busse berücksichtigt. So sieht der Masterplan vor, dass eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht werden soll, mit der nicht nur Fahrzeuge bzw. Busse weiterhin gefördert werden, sondern auch der weitere Aufbau der Ladeinfrastruktur im ÖPNV. Aus Sicht der Branche ist das deswegen wichtig, weil das Laden von Elektrobussen nach wie vor mit erheblichen finanziellen und bürokratischen Hürden verbunden ist, die den Ausbau der Elektromobilität im öffentlichen Verkehr behindern. Grundsätzlich müssen bestehende rechtliche Hindernisse für Verkehrsunternehmen, Subunternehmer, Kommunen und Mitarbeiter beseitiget werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
Nach oben blättern