Stellungnahmen/Gutachten
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104 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"FamFG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (104)
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Zu Regelungsvorhaben:
In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Änderung des § 68 FamFG A. Tenor der Stellungnahme..., ...Gesetzesvorhaben zur Änderung des § 68 FamFG wiederaufzunehmen. In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen..., ...Gesetzesvorhaben zur Änderung des § 68 FamFG wieder aufzugreifen. ..., ...eine der in § 68 Abs. 5 FamFG genannten, besonders grundrechtsrelevanten..., ...Vorschrift des § 68 Abs. 5 FamFG u. a. die Möglichkeit ..., ...Anpassung des § 68 Abs. 5 FamFG besteht nach wie vor. ..., ...Vorschrift des § 68 Abs. 5 FamFG flexibler zu gestalten..., ...Änderung des § 68 Abs. 5 FamFG wird auf Art. 2 des Referentenentwurfs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV fordert eine präzisere Definition der Anfechtbarkeit von Umgangsausschlüssen (§ 57 Satz 2 FamFG-E) sowie eine Klarstellung zu Entscheidungsbefugnissen der Oberlandesgerichte (§ 68 Abs. 3, 5 FamFG-E). Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Schutzbedarfsermittlung gewaltbetroffener Personen soll materiell-rechtlich und verfahrensrechtlich besser verankert werden (§ 156a FamFG-E). Zudem fordert der DAV eine klare Regelung zur Rolle des Verfahrensbeistands (§ 158d FamFG-E) und der Jugendämter. Die Regelung zu „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich (§ 20 Abs. 1, § 55 VersAusglG-E) begrüßt der DAV ausdrücklich, fordert aber eine präzisere Übergangsregelung (§ 55 VersAusglG-E). Auch die Rolle der Jugendämter in der Schutzbedarfsermittlung sollte klar definiert werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 4 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158d Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 18 (§ 224 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 19 (§ 227 FamFG-E) Artikel 8 (§ 20 ..., ...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) 1. Stimmen Sie den..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ... und § 36 Abs. 1 S. 2 FamFG zum Hinwirken auf eine..., ... 7 (§ 158d Absatz 1 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ...7 (§ 158d Absatz 3 FamFG-E), Artikel 1 Nummer ..., ... 7 (§ 158d Absatz 5 FamFG-E) Stimmen Sie den ..., ... 18 (§ 224 Absatz 3 FamFG-E) Stimmen Sie den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...erfolgen. Entsprechend § 211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren..., ...Verfahrensbeistands (§ 158b-d FamFG) Die Anhebung der Vergütung..., ...fordert daher, dass in § 158b FamFG die Möglichkeit der Ablehnung..., ... fordert, die in § 158a FamFG festgeschriebene Fortbildungspflicht..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsmittel (§ 57 Satz 2 FamFG) § 31 der Istanbul-Konvention..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a FamFG) Die Konkretisierung ..., ...wurde. Der neue § 156a FamFG konkretisiert nun, dass..., ...Örtliche Zuständigkeit (§ 152 FamFG, § 170 FamFG und § 211 FamFG) Hier soll eine gravierende..., ...gehalten werden. In § 152 FamFG und § 170 FamFG soll für..., ...Widerspruch zum in § 156a FamFG verankerten Grundsatz,..., ...erfolgen. Entsprechend § 211 FamFG soll in Gewaltschutzverfahren..., ...Verfahrensbeistands (§ 158b-d FamFG) Die Anhebung der Vergütung..., ...fordert daher, dass in § 158b FamFG die Möglichkeit der Ablehnung..., ... fordert, die in § 158a FamFG festgeschriebene Fortbildungspflicht..., ...Einstweilige Anordnung (§ 214 FamFG) Der bff begrüßt die ..., ... des Vergleichs (§ 214a FamFG) Zukünftig soll das Gericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Familienverfahrensrecht
Verbesserung des familiengerichtlichen Verfahrens bei Partnerschaftsgewalt
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 26.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu?* 2. „ über den..., ...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E):* Die Erweiterung ..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu?* aa) In Satz 2..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E):* Grundsätzlich ist..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) zu?* Dies gilt nicht..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E):* Unter dem Aspekt..., ...Nummer 4 (§ 117 Absatz 3 FamFG-E) zu?* In § 117 Absatz..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu?* „Ansonsten ist..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E):* Die Überschrift ..., ...Mediationsangebote) des FamFG abgewichen werden soll..., ...schon zu § 156 a Abs. 1 FamFG-E angemerkt, darf auch..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E) zu?* (2) Ist es ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E):* Die Einbeziehung..., ...Nummer 10 (§ 174 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ...Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) zu?* (1) Ja ..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) zu?* „Das Gericht ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E):* Aus den Gründen ..., ... oben zu § 152 Absatz 2 FamFG-E Gesagte. Stimmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 02.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen: § 57 Satz 2 FamFG-E Mit der Erweiterung in § 57 Satz 2 FamFG-E sollen künftig auch ..., ... heißt, vom § 57 Satz 2 FamFG-E wären auch jetzt schon..., ... sein. § 152 Absatz 2 FamFG-E Mit den Änderungen in § 152 Absatz 2 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ..., muss § 156 a Absatz 1 FamFG-E daher der umfassende..., ...gesetzlichen Regelungen des § 163 FamFG und des § 158 b FamFG ..., ...Satz 1 FamFG-E sind dem Verfahrensbeistand..., ... 1 FamFG-E haben die Eltern dem..., ...FamFG-E Kommen die Eltern ihrer..., ... 3 FamFG-E soll das Gericht mit..., ... 4 FamFG-E ist der Verfahrensbeistand..., ... 5 FamFG-E sind die Anordnungen..., ...in § 170 Absatz 1 FamFG-E soll ein Wahlgerichtsstand..., ...Ausführungen zu § 152 Absatz 2 FamFG-E verwiesen. § 211 FamFG-E § 211 FamFG bestimmt für Gewaltschutzsachen..., ... 1 FamFG-E soll im Gewaltschutzantrag..., ...2 FamFG-E soll die Antragsteller..., ... § 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E die Beauftragung der..., ... § 214 Satz 2 FamFG-E soll das Gericht künftig...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E). Gleichzeitig fordert er eine Erweiterung des Referentenentwurfs um die gebotene Gleichstellung im Abstammungsrecht: Mehrelternschaft, Elternschaft gleichgeschlechtlicher Ehepartner
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, - 2. Chance, Elternstelle..., ...beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die - Sperrwirkung..., ...3 - 5 BGB-E, 185 Abs. 2 FamFG-E). Unklar bleibt jedoch..., ...sein soll (§ 175 Abs. 2 FamFG-E), gleiches gilt für ..., ...Jugendamt (§ 176 Abs. 1 S. 1 FamFG-E), spiegelt die Bedeutung..., ...wird (§ 182 Abs. 1 S. 1 FamFG-E). 5. Mit § 1595a...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reformen des Familienverfahrensrechts
Zur Umsetzung der Istanbul Konvention und eines umfassenden Schutzes gewaltbetroffener Elternteile und ihrer Kinder ist auch das Familienverfahrensrecht zu reformieren. Neben der notwendigen Sensibilisierung und Qualifizierung aller beteiligter Professionen ist u.a. sicherzustellen, dass die Schutzbedürfnisse des Kindes und des gewaltbetroffenen Elternteils in den Blick genommen werden. Dies bezieht sich auf die Amtsermittlungspflicht, den frühen ersten Termin, die Durchführung von Anhörungen, einer Ausnahme vom Hinwirkungsgebot auf Einvernehmen der Beteiligten und die Einführung eines Wahlgerichtsstandes. Der Referentenentwurf wird (mit Änderungsbedarfen im Detail) grundsätzlich unterstützt. Kritisch wird der zu enge Gewaltbegriff bzw. die Anknüpfung an das Gewaltschutzgesetz bewertet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 12.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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13.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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20.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen 4 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...Umgangsausschluss 4 2.2 Zu § 152 FamFG n.F. – Einführung eines..., ... 11 2.5 Zu §§ 211 ff. FamFG n.F. Änderungen des Verfahrens..., ... Einzelnen 2.1 Zu § 57 FamFG n.F. – Rechtsmittel gegen..., ...zukünftig in § 57 Satz 2 FamFG als weitere Ausnahme zur..., ... der Vorschlag des § 57 FamFG n.F.) als auch bezüglich..., ...einzuführen. § 152 Abs. 2 FamFG soll zukünftig in Nr. ..., ...Regelung des § 211 Nr. 1 FamFG, wonach auch das Gericht..., ...Unterhaltssachen (§ 170 FamFG n.F. bzw. § 232 FamFG ..., ... des § 152 Abs. 2 Nr. 2 FamFG-E zurückgegriffen werden..., ...werden kann. § 156a Abs. 2 FamFG n.F. soll festhalten, ..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG hinwirken, von Anordnungen..., ...des § 156 Abs. 1 Satz 1 FamFG gelten soll, sondern auch..., ..., dass in § 156a Abs. 2 FamFG n.F. festgehalten wird..., ...von § 158b Abs. 1 Nr. 3 FamFG n.F. und § 163 Abs. 2 FamFG vorzusehen. Die Geschäftsstelle..., ...Regelung des § 156a Abs. 2 FamFG n.F. hinsichtlich der ..., ...Erörterungstermin (§ 157 FamFG) oder Vermittlungstermin (§ 165 FamFG), der Regelfall in Fällen..., ...Position des neuen § 156a FamFG ableiten lässt, scheint...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht
Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser am 22.11.2024
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Adressatenkreis:
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03.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ... zu tragen. Soll § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...dem stimmen wir zu. Im FamFG RG ist vorgesehen, dass..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...Formulierung des § 68 Absatz 5 FamFG-E legt nahe, dass nur ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...dazu erkennt der in § 156a FamFG verankerte Grundsatz an..., ...erzielen. Im §152 Absatz 2 FamFG muss daher die Regelung..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ...die neuen Regelungen des FamFG sich am Gewaltbegriff ..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) zu? Wir stimmen zu..., ...Begründung unter § 152 Absatz 2 FamFG-E. Aufgaben und..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen teilweise..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 7 (§ 158d Absatz 2 FamFG-E) zu?* Wir stimmen..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) zu? Wir stimmen ..., ...oben unter § 152 Absatz 2 FamFG-E und § 156a Absatz 1 FamFG-E Antrag (Verfahren..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) zu? Nein, dem stimmen..., ...zu. Im § 211a Absatz 3 FamFG-E soll nun geregelt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Der djb befürwortet..., ...Anordnung im Sinne des § 38 FamFG hergestellt worden, ein..., ...zur Erweiterung von § 57 FamFG auf alle im einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) In Kindschaftssachen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Die Gesetzesänderung..., ... I. § 68 Abs. 2, Abs. 5 FamFG führt im Falle offenkundig..., ...Einführung des § 68 Abs. 5 FamFG geltenden Rechtzustand..., ... Jugendämter nach § 213 FamFG zu stärken. Diese für ..., ...Nummer 7 (§ 158c Absatz 1 FamFG-E) Auch der Anhebung..., ... nach Inkrafttreten des FamFG 2009 ergeben hat, dass..., ... Sinne des § 159 Abs. 2 FamFG rechtfertigen. Vor ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der djb teilt die..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der djb begrüßt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 2 FamFG-E) Der djb schlägt ..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 3 FamFG-E) Der djb hält es ..., ...GewSchG notwendig und im FamFG besser verortet als in..., ... (§ 214 Absatz 2 Satz 3 FamFG-E) Die Erweiterung ..., ...Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E) Es handelt sich ..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der djb hält es ..., ... weil nach § 225 Abs. 1 FamFG nur Anrechte nach § 32...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen
Den vorgeschlagenen Änderungen bezüglich § 55 VersAusglG wird grundsätzlich zugestimmt. Allerdings sollten in diesem Zusammenhang noch Änderungen des Versorgungsausgleichsgesetzes in Bezug auf die Versorgungsausgleichskasse (VAUSK) vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... (§ 68 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 4 (§ 117 Absatz 3 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158b Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158c Absatz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7 (§ 158c Absatz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 7..., ... (§ 164 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 9..., ... (§ 174 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 13..., ... (§ 212 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 15..., ... (§ 214a Satz 2 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 17 (§ 216a Satz 1 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 18..., ... (§ 227 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 20..., ... (§ 348 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 22 (§ 351 FamFG-E) Artikel 1 Nummer 23...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Väteraufbruch für Kinder e.V. wendet sich entschieden gegen jegliche Form von Gewalt, gleich gegen wen. Der VAfK e.V. warnt, dass der Referentenentwurf zum Schutz gewaltbetroffener Personen im familiengerichtlichen Verfahren in Teilen zu verfahrenstaktischem Missbrauch, falschen Beschuldigungen und einer Benachteiligung engagierter Elternteile führen kann. Wir fordern stattdessen verbindliche Fortbildungspflichten für Familienrichter, mehr Kollegialentscheidungen in sensiblen Verfahren sowie klare, faire Regelungen zum Erhalt des Kontakts zwischen Kindern und beiden Eltern.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
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Adressatenkreis:
-
06.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aufgrund § 152 II Nr. 2 FamFG-E („anhängig ist“) i.V.m. § 211 Nr. 1 FamFG könnte eine Behauptung..., ... FamFG, Rn. 9) im kindschaftsrechtlichen..., ...dem es wegen § 156 III 2 FamFG zu einer einstweiligen..., ...Nummer 3 (§ 68 Absatz 5 FamFG-E) Ja Folge des § 68 Absatz 3 FamFG-E und geeignete Kodifizierung..., ... 3 FamFG-E. Artikel 1 Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Ja Nein Siehe..., ...26 FamFG, Rn. 35b; OLG Hamm v. ..., ... II Nr. 2 FamFG-E („anhängig ist“) wird..., ... 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Ja Dies ist sogar..., ... FamFG, Rn. 14; sowie analog..., ... 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Ja Ja Ja Ja..., ...FamFG-E. Artikel 1 Nummer 11 (§ 191 Satz 2 FamFG-E) Folge des § 158d FamFG-E. Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Ja Ja Nein ..., ... 13 (§ 211a Absatz 1 FamFG-E) Nein Siehe unsere..., ... 14 (§ 212 FamFG-E) Die Konkretisierung..., ... 21 (§ 348 FamFG-E) Enthaltung. Artikel...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)
Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1 Nummer 2 (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Artikel 31 der Istanbul-Konvention..., ...wird verzögert. § 57 FamFG (Erweiterung auf alle ..., ...Nummer 5 (§ 152 Absatz 2 FamFG-E) Wenn eine gewaltbetroffene..., ...Folgeänderungen in §170 und §232 FamFG-E. Eine explizite Erwähnung..., .... Frauenhäuser, in §152 FamFG-E als eindeutiger Anhaltspunkt..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) In Fällen häuslicher..., ...Nummer 6 (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Obwohl in FamFG bereits..., ...einem Gewalthintergrund im FamFG eine ausdrückliche Ausnahmeregelung..., ...Anwendung des reformierten FamFG nur möglich sein wird ..., ...Nummer 7 (§ 158b Absatz 1 FamFG-E) Die Änderungen bzw..., ...Referentenentwurfs, u.a. in §158b ff. FamFG-E, stellen eine bedeutende..., ...Wie unter §156a Absatz 2 FamFG-E ausgeführt, setzt sich..., ... Die in § 158b Absatz 1 FamFG-E geplante Aufwertung ..., ...Nummer 9 (§ 170 Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...bereits unter § 152 Absatz 2 FamFG-E dargelegten Vorbehalt..., ...Artikel 1 Nummer 12 (§ 211 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 13 (§ 211a Absatz 1 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...Nummer 16 (§ 214a Satz 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat..., ...§ 232 Absatz 1 Nummer 2 FamFG-E) Der Deutsche Frauenrat...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sichere Herkunftsstaaten sollen nicht durch Rechtverordnung bestimmt werden können. Vorlagepflicht an das Bundesverwaltungsgericht in § 77 Abs. 5 AsylG-E soll nicht umgesetzt werden. § 62d AufenthG soll nicht ersatzlos gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
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Adressatenkreis:
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16.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Insbesondere setzt ein..., ...der Behörde gemäß § 417 FamFG voraus. Außerdem muss..., ... angehört werden (§ 420 FamFG). Beides sind zwingende..., ...Ausländerakte entgegen § 417 FamFG nicht vorgelegt oder vom Gericht entgegen § 26 FamFG nicht beigezogen, fehlt..., ...Verfahrenspfleger gemäß § 419 FamFG? Ein Verfahrenspfleger ist gemäß § 419 FamFG zu bestellen, wenn die..., ...Bestellungsverfahren im 7. Buch des FamFG in ähnlicher Weise zu ..., ...AufenthG selbst im 7. Buch des FamFG sachgerechter und besser..., ...Anwaltverein folgende Änderung des FamFG vor: 1. § 417 Abs. 2 FamFG wird um folgenden Satz..., ...hinzuweisen. 2. § 418 Abs. 2 FamFG wird wie folgt geändert..., ...hinzugezogen. 3. Nach § 419 FamFG wird folgender § 419a FamFG eingefügt: (1) Abweichend..., ...77 und § 78 Abs. 2 bis 5 FamFG ist in den Fällen einer..., ...entsprechend. 4. In § 420 FamFG ist folgender Abs. 1 a..., ...einzufügen: Auf § 419a FamFG ist zu Beginn der Anhörung..., .... 5. In § 427 Abs. 1 FamFG werden folgende Sätze ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Jugendämter) ist in § 216b FamFG-E nur als Soll-Vorschrift..., ...Trainingskurs nach §§ 95 FamFG, 888 ZPO (Bl. 32 d. E...., ...Sonderregelung des § 96 FamFG führt hingegen für die..., ...Aufenthaltsüberwachung Obwohl § 94 Abs. 1 FamFG-E als Kann-Vorschrift ..., ...formuliert § 94b Abs. 2 FamFG-E noch einmal eine explizite..., ...verfahrensrechtliche Regelung in § 216b FamFG-E ist in ihrem Anwendungsbereich..., ...Verhältnis zu den §§ 33 und 34 FamFG nicht plausibel gelöst..., ...ist. Während nach § 33 FamFG das Gericht das persönliche..., ...ist die Regelung in § 34 FamFG, die die Grundzüge der..., ...kann. Da § 34 Abs. 1 Nr. 2 FamFG ein „Doppelcharakter“ ..., ... Form, dass § 34 Abs. 3 FamFG unberührt bleibt. Zu..., ...Zusammenhang trifft (§ 26 FamFG), wobei nicht aus dem ..., ...Wahlgerichtsständen nach § 211 FamFG Gebrauch macht. Hier sind..., ...zunächst nach § 216b Abs. 5 FamFG-E zu erwirken, zumindest..., ...Anordnungsver-fahren. § 216b Abs. 5 FamFG ist als Kann-Vorschrift...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritische Begleitung des Gewaltschutzes im Familienverfahrensrecht
Stärkung der Aus- und Weiterbildung von Familienrichter:innen und Verfahrensbeiständen
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) mit dem vorliegenden ..., ... Anordnung (§ 57 Satz 2 FamFG-E) Derzeit ist es nicht..., ...werden nach § 156 Abs. 2 FamFG einstweilige Anordnungen..., ...Partnerschaftsgewalt (§ 156a Absatz 1 FamFG-E) Die eaf begrüßt es..., ...Gewaltfällen in § 156a Absatz 1 FamFG-E betont und konkretisiert..., ... für Leib und Leben“ im FamFG als „zu ermittelnder ..., ...Gewaltschutzgesetz in § 156 a FamFG-E den Gewaltbegriff der..., ...Anhörung (§ 156a Absatz 2 FamFG-E) Die ausdrückliche ..., ...begrüßt es, dass mit § 156 a FamFG-E besondere Vorschriften..., ...neugeschaffenen § 156 a FamFG-E einen weiteren Absatz...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Abstammungsrecht sollte gesellschaftliche Entwicklungen besser aufgreifen und abbilden sowie die Interessen der Beteiligten angemessen berücksichtigen. Dabei sind bei anstehenden Reformen die Interessen des Kindes und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Eine Überforderung der Kinder ist zu verhindern. Die Ermöglichung der Mutterschaft einer zweiten Frau ab Geburt des Kindes wird unterstützt. Ebenso die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Dabei sollte der Zugang zur Beratung für die Betroffenen gesichert sein. Insgesamt sind die notwendigen Ressourcen sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht bei den umsetzenden Akteuren, insbesondere den Jugendämtern, zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 08.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BGB-E sowie § 175 Abs. 2 FamFG-E) 6 3.2 Anfechtung durch..., ...1600b Abs. 4, § 185 Abs. 2 FamFG-E) 9 3.4 Anerkennungssperre..., ...BGB-E sowie § 175 Abs. 2 FamFG-E) Mit dem vorliegenden..., ...werden sollen (§ 175 Abs. 2 FamFG). Auch im Rahmen der Anfechtung..., ... Neuregelung des § 175 FamFG-E (persönliche Anhörung..., ... Kindes nicht auf § 159 FamFG Bezug genommen bzw. verwiesen..., ...1600b BGB-E, § 185 Abs. 2 FamFG-E) Entsprechend der ausdrücklichen..., ...Außerdem sieht § 185 Abs. 2 FamFG-E die Möglichkeit der ..., ...ist, erfolgen muss (§ 180 FamFG-E). Die Geschäftsstelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eindeutige Anwendung von § 173 IV 4 ZPO auf § 321a II 1 ZPO bei Online-Verfahren
Damit bei Online-Verfahren der § 173 IV 4 ZPO eindeutig Anwendung auf § 321a II 1 ZPO finden kann, muss in einem § 11xx ZPO-E Abweichendes bestimmt werden. Bei Online-Verfahren gibt es immer einen 'Zustellnachweis', da technisch nicht zwischen formloser Mitteilung und förmlicher Zustellung unterschieden wird. Die Gründe für die bisherige Kenntnisnahme-Lösung (vgl. Anhörungsrügengesetz, 2004) fallen bei Online-Verfahren weg. Bei Online-Verfahren soll die Rügefrist mit Zustellung beginnen.
- Bereitgestellt von: Christoph Köpernick M.Sc. am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
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Adressatenkreis:
-
17.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Parallelvorschrift § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG idF v. 17.12.2008: „Die..., ...des § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die „Kenntnis von ..., ...der § 44 Absatz 2 Satz 1 FamFG auf die Zustellung abstellen..., ... des § 44 Abs. 2 Satz 1 FamFG eingegangen angesehen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
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BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personenkreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 8. Gebühren..., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 2017/21) soll eine Anpassung der Möglichkeit der Vaterschaftsanfechtung rechtlich vorgenommen werden. In der Stellungnahme wird angemerkt, dass insbesondere Familienkonstellationen, wie Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien in einer Gesetzesänderung mitgedacht werden müssen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 31.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zweiten Chance nach §185 FamFG Der Referentenentwurf..., ...Zweck soll § 185 Absatz 2 FamFG-E die Wiederaufnahme bereits..., .... 4 BGB-E, § 175 Abs. 2 FamFG-E und § 1600 Abs. 2 BGB-E..., ... Abs. Seite 5 von 5 2 FamFG-E). Im Rahmen der Anfechtung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die überfällige Neuregelung zur Vaterschaftsanfechtung und den vorgelegten Referentenentwurf. Kinder dürfen nicht länger durch formale Hürden oder Falschangaben um ihre leiblichen Väter gebracht werden. In unserer Stellungnahme fordern wir eine konsequente Beschleunigung von Vaterschaftsverfahren, unbegrenzte Chancen für verantwortungsbewusste Väter sowie eine realitätsnahe Berücksichtigung von Unkenntnis und Hinhaltetaktiken. Denn jedes Kind hat das Recht auf Herkunft, Wahrheit und Bindung – und jeder Vater die Pflicht, dafür einzustehen.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 14.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschleunigungsgebot (§ 155 FamFG). Zudem sind einstweilige..., ...Während sich schon der § 155 FamFG als zahnloser Tiger erwies..., ...werden, indem der § 155 FamFG auf alle Vaterschaftsverfahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)
Stellungnahme zum KostRÄG 2025 – BT-Drs. 20/14264 Unsere Stellungnahme reagiert auf den Referentenentwurf des „Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025“ (KostRÄG 2025), wie er in der Drucksache 20/14264 vom 17. Dezember 2024 vorliegt. Aktuell werden in diesem Gesetzesentwurf unter anderem eine Anpassung der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sowie eine Anhebung der Vergütung von Verfahrensbeiständen vorgeschlagen. Unsere Stellungnahme analysiert die Auswirkungen auf Elternteile – insbesondere solche, die nicht verfahrenskostenhilfeberechtigt sind – und bietet konkrete Reformvorschläge, um ihre Belastung zu begrenzen und die Verfahrensgerechtigkeit zu fördern.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...außergerichtlicher Kosten, § 81 I 1 FamFG) De lege lata: 1.060,85..., ...verfahrenskostenhilfeberechtigt, so führt der § 81 II FamFG – welcher ohnehin selten..., ...solche Ergänzung der §§ 81 FamFG, 64 SGB X wäre gerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personen-kreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG, Bevollmächtigte 9...., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die geplante Erhöhung der Betreuervergütung wird begrüßt, doch ist unklar, ob sie das Ziel der Refinanzierbarkeit erreicht. Die zugrunde liegenden Daten sind zweifelhaft, und die Erhöhung kommt besonders bei Vereinsbetreuern, die oft für vermögenslose Betreute arbeiten, zu kurz. Der Wegfall des Wohnform-Kriteriums könnte Fehlanreize schaffen. Auch die Erhöhung für Verfahrenspfleger:innen reicht nicht aus; eine Anpassung an Verfahrensbeistände wird gefordert.
- Bereitgestellt von: Neue Richter*innenvereinigung - Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V. am 29.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensbeistände nach § 158c Abs. 1 FamFG aus-zugestalten. Eine..., ...Veränderungen vorgeschlagen: § 277 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...entsprechend anzuwenden. § 318 FamFG Vergütung und Aufwendungsersatz..., ...Verfahrenspflegers gilt § 277. § 419 FamFG Verfahrenspfleger (1)...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zusammenhang mit § 185 FamFG-Ref-E zu sehen, die beide..., ...ebenso wie in § 185 Abs. 2 FamFG-RefE (dazu sogleich) die..., ... kann. Zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE Mit § 185 Abs. FamFG-RefE soll die vom Bundesverfassungsgericht..., ...Ausführungen zu § 185 Abs. 2 FamFG-RefE nicht, was damit ..., ...denen nach § 175 Abs. 2 FamFG-RefE jeweils die Eltern..., ...1600b BGB-RefE und § 185 FamFG-RefE gefundenen Lösungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kostenerstattung von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Verfahrensbeteiligte einführen
Wenn für Minderjährige Verfahrensbeteiligte bestellt werden, die keine gemeinsame Sprache mit den Minderjährigen, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten oder andere Personen haben, benötigen sie zur Kommunikation Dolmetscher für Laut- bzw. Gebärdensprache. Die Kosten dafür müssen die Verfahrensbeistände tragen, die pauschal vergütet werden. Daher werden Nichtdeutschsprachige oft benachteiligt, auch dadurch, dass nicht qualifizierte dolmetschen sollen, weil sie eben nichts kosten. Wir fordern die Erstattung der Kosten für qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer für die Verfahrensbeteiligten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025)
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BT-Drs. 20/14264
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) ein, womit eine Regelungslücke..., ...Verfahrensbeiständen (§ 158c FamFG) Ähnlich verhält es sich..., ...JVEG in § 185c Absatz 2 FamFG. Gleichzeitig müssen ..., ...vorgeschlagenen Formulierung für das FamFG würde sogar zum Widerspruch..., ...genannten Änderungen im FamFG muss die wiederkehrende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV fordert beschleunigte Digitalisierung notarieller Verfahren und klare Umsetzungsvorgaben
Der DAV begrüßt die Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen sowie gerichtlicher Genehmigungen (§§ 25, 26 GVO, §§ 12, 13 GVV, §§ 23a, 28a, 28b BauGB), fordert jedoch eine frühere Umsetzung. Die geplante optionale elektronische Übermittlung von Behörden (§ 28a BauGB) wird als unzureichend bewertet. Die Änderungen im FamFG zur verpflichtenden elektronischen Umsetzung werden unterstützt. Die Regelungen zu Erbschafts- und Schenkungssteueranzeigen (§§ ErbStG, ErbStDV) werden aufgrund des langen Übergangszeitraums sowie zusätzlicher Anforderungen durch ELSTER kritisch gesehen. Die Anpassungen im Beurkundungsgesetz (§ 20b BeurkG), der Grundbuchordnung und der ERVV werden als notwendig erachtet, allerdings bestehen Bedenken bezüglich des Datenschutzes bei statistischen Meldungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die eine verpflichtende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)14 sowie die Istanbul-Konvention..., ...gemeinsame Sor- 16 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher Gewalt. 17 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher..., ...familiengerichtlichen Verfahrens (§ 155a FamFG) für den Vater eine Erleichterung..., ...Die Regelung des § 155a FamFG hingegen wurde mehrheitlich..., ...Abs. 3, 4 BGB, 151 Nr. 2 FamFG. 42 Salzgeber, J., in..., ...geplanten Änderungen des § 159 FamFG „Persönliche Anhörung ..., ...der § 23b GVG und § 158 FamFG, https://www.bmjv.de/SharedDocs..., ...Familiengerichts (§ 156 FamFG), durch Vermittlung des..., ...Ausgestaltung der §§ 36a und 156 FamFG. Seite 30 nung/Scheidung..., ...Verfahrensbeistandes nach § 158 FamFG stärker sowie frühzeitig...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Akteneinsichtsrecht nach § 13 Absatz 1 FamFG bestehe nur, soweit nicht..., ...insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung findet). Auch..., ...Grundsatz des § 81 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist, weist der djb..., ...Möglichkeit des § 81 Abs. 1 S. 2 FamFG, von der Erhebung der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...77 und § 78 Abs. 2 bis 5 FamFG ist in den Fällen einer..., ...Vorschriften der §§ 76 bis 78 FamFG ein Rechtsanwalt beigeordnet..., ...der Anhörung nach § 420 FamFG hinzuweisen. § 141 StPO..., ...gilt entsprechend. § 427 FamFG bleibt unberührt. Liegen..., ...4) Abweichend von § 427 FamFG ist der erstmalige Erlass..., ...Zeitraum im Rahmen des § 427 FamFG zulässig sein, sofern ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der bff begrüßt das Ansinnen, den Gewaltschutz zu verbessern. Allerdings fordert er die Einbettung der geplanten Maßnahmen in ein Gesamtkonzept.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 09.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ähnlich dem neuen § § 94 b FamFG bei eAÜ greifen. Insbesondere..., ...eingefügten Änderungen beim FamFG und BGB sind nicht ausreichend..., ...Gesetzentwurf sieht vor (§ 216b FamFG), dass das Familiengericht..., ...20258 Artikel 4, Änderung FamFG § 94a Vollstreckung ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt den aktualisierten Gesetzesentwurf als wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Notariats. Von diesem ist eine Kosten- und Zeitersparnis zu erwarten, sowohl bei Notariaten und Behörden wie auch bei den Urkundsbeteiligten. Der DAV wünscht aber, dass der Zeitplan für die verpflichtende Einführung der digitalen Übermittlung von Dokumenten deutlich beschleunigt wird, da erheblicher Mehraufwand entsteht, solange nur ein Teil der Behörden bereits die digitale Übermittlung nutzt. Ein langer Zeitraum für die Umsetzung der Digitalisierung konterkariert die Zielsetzung des Gesetzesentwurfs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.08.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (12):
- BBauG [alle SG hierzu]
- BeurkG [alle SG hierzu]
- ERVV [alle SG hierzu]
- GBO [alle SG hierzu]
- FamFG [alle SG hierzu]
- GrEStG 1983 [alle SG hierzu]
- ErbStG 1974 [alle SG hierzu]
- ErbStDV 1998 [alle SG hierzu]
- GwG 2017 [alle SG hierzu]
- SachenRBerG [alle SG hierzu]
- GrdstVV [alle SG hierzu]
- GrdstVG [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die eine verpflichtende...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Durch rechtliche Regelungen sollen Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes vorgenommen werden: Verankerung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) im Gewaltschutzgesetz, die Verpflichtung von Tätern zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen (Täterarbeit) sowie Anpassungen im Strafrecht und Familiengerichtsgesetz. In einer gemeinsamen Stellungnahme der Frauenhauskoordinierung (FHK) und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wird sich kritisch mit den Vorhaben auseinandergesetzt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 31.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in Verbindung mit § 166 FamFG nachgebildet) findet sich..., ... neu durch § 94a Abs. 3 FamFG mit einem Vorrang- und..., ...Ordnungsmittel nach dem FamFG zur Verfügung. Unter die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Gewaltschutzgesetzes durch ganzheitliche Maßnahmen
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 02.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in Verbindung mit § 166 FamFG nachgebildet) findet sich..., ... neu durch § 94a Abs. 3 FamFG mit einem Vorrang- und..., ...Ordnungsmittel nach dem FamFG zur Verfügung. Unter die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung der Möglichkeit der Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch das Familiengericht bei Hochrisikofällen des Gewaltschutzgesetzes.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in Verbindung mit § 166 FamFG nachgebildet) findet sich..., ... neu durch § 94a Abs. 3 FamFG mit einem Vorrang- und..., ...Ordnungsmittel nach dem FamFG zur Verfügung. Unter die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 01.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowie auch in Teilen des FamFG) sind bereits heute wirksame..., ...Einvernehmen siehe § 156 FamFG, § 1626 BGB und § 1687..., ...Umgangsausschlüssen vor (Neufassung § 57 FamFG). Damit soll – zumindest..., ...wischen (Neufassung §68 FamFG). Die Wirksamkeit eines...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- Anwendbarkeit auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe, Erweiterung der Definition des „auf Dauer angelegten Haushalts" in § 2 GewSchG. - Schutz von in der eigenen Wohnung lebenden Frauen vor Partner*innenschaftsgewalt, wenn der/die Partner*in gleichzeitig Pflege/Assistenz leistet. In diesem Fall muss bei einer polizeilichen Wegweisung der Tatperson für die Betroffene ein gesetzlicher Anspruch auf einkommens- und vermögensunabhängige Notversorgung und Notfallassistenz geschaffen werden. Zusätzlich bedarf es entsprechender kommunaler Assistenz-/Pflegenotdienste.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Ref-E in §216b (neu) FamFG lediglich die Anhörung..., ...Recht und Verfahrensrecht (FamFG und BGB) zur Synchronisation...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz und Familienrecht
Gewaltschutz und Familienrecht
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 30.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...sowie auch in Teilen des FamFG) sind bereits heute wirksame..., ...Umgangsausschlüssen vor (Neufassung § 57 FamFG). Damit soll – zumindest..., ...wischen (Neufassung §68 FamFG). Die Wirksamkeit eines...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung und Anpassung der Betreuervergütung im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)
Neuordnung des Betreuervergütungssystems bei gleichzeitiger Entlastung der Betreuungsgerichte sowie die Sicherstellung einer angemessenen, zeitgerechten und nachhaltigen Anpassung der Betreuervergütung zur Sicherstellung der auskömmlichen Finanzierung der rechtlichen Betreuung. Bürokratieabbau, Transparenz und Entlastung im Betreuungswesen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
-
BT-Drs. 20/14525
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden soll(§ 292 Abs. 2 FamFG). Problematisch ist jedoch...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Familienmediation, Zugang, Finanzierung, obligatorische Familiemediation
Der Zugang zur Familienmediation soll finanziell gefördert werden, ähnlich der Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe.Eine finanzielle Förderung von Vollmediationen könnte auch über die Jugendhilfe erfolgen. Konfliktparteien sollten angeregt werden, immer zunächst einen außergerichtlichen Weg zur Konfliktlösung, respektive Mediation, zu suchen, bevor sie eine gerichtliche Regelung anstreben.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation BAFM e.V. am 25.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streitfall) Maßnahme im FamFG einzuräumen. c. Punkt...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Elterngeld weiterentwickeln - Väterbeteiligung am Familienleben stärken
Das Elterngeld ist auch als gleichstellungsorientiertes Instrument konzipiert. Zu diskutieren ist, wie es weiterentwickelt werden kann, damit beiden Geschlechtern die gleichberechtigte Teilhabe am Familien- und Erwerbsleben möglich ist und auch mit Blick auf den Lebensverlauf Chancen und Risiken ausgewogen verteilt sind. Der Deutsche Verein begrüßt die positiven Effekte der Partnermonate beim Elterngeld und spricht sich für Maßnahmen aus, die eine Stärkung der Väterbeteiligung begünstigen. Insoweit ist eine Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld zu empfehlen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)14 sowie die Istanbul-Konvention..., ...gemeinsame Sor- 16 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher Gewalt. 17 BMFSFJ, FAMFG: Arbeitshilfe zum neu ..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) bei Vorliegen häuslicher..., ...familiengerichtlichen Verfahrens (§ 155a FamFG) für den Vater eine Erleichterung..., ...Die Regelung des § 155a FamFG hingegen wurde mehrheitlich..., ...Abs. 3, 4 BGB, 151 Nr. 2 FamFG. 42 Salzgeber, J., in..., ...geplanten Änderungen des § 159 FamFG „Persönliche Anhörung ..., ...der § 23b GVG und § 158 FamFG, https://www.bmjv.de/SharedDocs..., ...Familiengerichts (§ 156 FamFG), durch Vermittlung des..., ...Ausgestaltung der §§ 36a und 156 FamFG. Seite 30 nung/Scheidung..., ...Verfahrensbeistandes nach § 158 FamFG stärker sowie frühzeitig...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Urteils des BVerfG zur Vaterschaftsanerkennung
Der SkF Gesamtverein und der Deutsche Caritasverband nehmen Stellung zum vorliegenden Referentenentwurf. Grundsätzlich wird der Entwurf begrüßt.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 25.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 5 BGB-E, § 180 Abs. 2 FamFG - Anerkennung der Vaterschaft..., ...Wiederaufnahmeverfahrens gem. § 185 Abs. 2 FamFG gelten, welches in Betracht...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Sozialstaates
Rechtsvereinfachung Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen Notwendige Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem Verbesserung der Transparenz Zusammenlegung von Sozialleistungen Verbesserung von Erwerbsanreizen Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 175 Absatz 2 FamFG-E, durch die klargestellt..., ...Vaterschaftsanfechtung nach § 177 Absatz 1 FamFG der eingeschränkten Amtsermittlung..., ...Wiederaufnahmemöglichkeit (§ 185 Absatz 2 FamFG-E) Für den Fall, dass..., ...und gemäß § 185 Abs. 2 FamFG-E eine Wiederaufnahme ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen des Abstammungsrechts
Berücksichtigung des Kindeswohl und der Interessen der Kinder
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neufassung des § 175 Absatz 2 FamFG-E, durch die klargestellt..., ...Vaterschaftsanfechtung nach § 177 Absatz 1 FamFG der eingeschränkten Amtsermittlung..., ...Wiederaufnahmemöglichkeit (§ 185 Absatz 2 FamFG-E) Für den Fall, dass..., ...und gemäß § 185 Abs. 2 FamFG-E eine Wiederaufnahme ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erbscheinverfahrens, §§ 352 – 354 FamFG, analog für die Erteilung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes gegen digitale Gewalt
Einführung eines Gesetz gegen digitale Gewalt, das auch vor dem Hintergrund geschlechtlicher Vielfalt die Rechte und Möglichkeiten Betroffener digitaler Gewalt und Hassrede stärkt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Trans* e.V. (BVT) am 30.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ermöglicht § 81 Abs. 1 FamFG die Teilung der weiteren..., ...Kostentragung in §§ 81 ff. FamFG nach Ermessen des Gerichts..., ...Auskunftsverfahren nach dem FamFG kein Anwaltszwang besteht..., ...Amtsermittlungsgrundsatzes nach FamFG ist zu begrüßen. Insbesondere...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von queeren Elternteilen als rechtliche Eltern kraft Ehe oder Anerkennung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...entfallen ist (gem. § 185 FamFG-E). Die Anfechtungsfrist...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kritische Begleitung des Gewaltschutzes im Familienverfahrensrecht
Stärkung der Aus- und Weiterbildung von Familienrichter:innen und Verfahrensbeiständen
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
12.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zu verankern: • Beschwerdemöglichkeit...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorliegenden Gesetz plant der Gesetzgeber, zukünftig „sichere Herkunftsstaaten“ per Rechtsverordnung zu bestimmen und die Bestellung eines Anwalts/einer Anwältin in der Abschiebungshaft und in dem Ausreisegewahrsam abzuschaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 23.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
-
BT-Drs. 21/780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Freiheitsentziehungssachen gem. §§ 415 ff. FamFG, NVwZ 2014, S. 110. 13..., ...Verfahrenspflegers nach § 419 FamFG und die Verfahrenskostenhilfe nach § 78 Abs. 2 FamFG, sind in der Praxis für..., ...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), in dem regulär solche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert den Gesetzesentwurf zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen als unzureichend. Die Unterhaltsregelungen im geplanten § 1305 BGB-E sind problematisch, da sie unabhängig von den Umständen der Ehe gelten. Ergänzende Regelungen zu Abstammung (§ 1592 BGB-E), Sorgerecht (§ 1671 BGB-E), Ehewohnung (§ 1318 Abs. 4 BGB) und Erbrecht fehlen. Die Möglichkeit der Fortsetzung einer nichtigen Ehe ab Volljährigkeit (§ 1305 Abs. 2 BGB-E) wird kritisch gesehen, insbesondere wegen ungeklärter elternschaftlicher Zuordnung und fehlender Anfechtungsrechte (§ 1600 BGB). Der DAV fordert klare Regelungen zum Personenstatus betroffener Kinder sowie eine kohärente Abstimmung mit ausländer- und asylrechtlichen Vorschriften, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Feststellungsverfahren gem. § 169 FamFG geführt werden, da der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...(…) gemäß § 37 Absatz 1 FamFG nach seiner freien, aus..., ... Abs. 3 GVG und § 158 a FamFG eingehalten werden, sollte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 18.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rahmen der ihm gem. § 26 FamFG obliegenden Amtsermittlung..., ...Gefahren gibt (§§ 29,30 FamFG) .Zweifelhaft ist jedoch..., ...Gewaltschutzsachen (§211 Nr. 1 FamFG). Für eine vollständige...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 17.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Personenkreis gem. § 10 Abs. 2 FamFG. Dies führt dazu, dass..., ...insoweit angeregt, § 10 Abs. 2 FamFG um eine Nr. 4 zu ergänzen..., ...Vorschriften: • § 10 Abs. 2 FamFG Bevollmächtigte 6. Gebühren..., .... 4 ZPO und § 10 Abs. 2 FamFG verwiesen, andererseits...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 04.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sonderregelung des § 96 FamFG führt hingegen für die..., ...Gewaltschutzsachen (§ 216a FamFG) sind nichtöffentliche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.08.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel: eine bessere und zeitgemäße familienrechtliche Regelungen für Kinder und ihre Familien. Nötig sind umfassende Reformen im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Umgangsrecht und Unterhaltsrecht ein. Für den Kinderschutzbund ist dabei wichtigstes Ziel die Stimme und Rechte der Kinder im gesamten Kontext Familienrecht zu stärken.Auch für Familienformen, die nicht dem „traditionellen Familienbild“ entsprechen, muss es einen passenden rechtlichen Rahmen geben, der die Kinder von Geburt an gut absichert. Das Sorge- und Umgangsrecht muss dem Kindeswohl entsprechen und den Kindeswillen stehts mit beachten. Bei Fragen im Unterhaltsrecht muss zudem stehts sichergestellt werden, dass die Kinder dort, wo sie tatsächlich sind, ausreichend monetär abgesichert sind.
- Bereitgestellt von: Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. am 28.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... im Widerspruch zu § 90 FamFG, der unmittelbaren Zwang...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1. Forderung, das Bau- und Architektenrecht streitwertunabhängig den Landgerichten zuzuweisen und bei Überschneidung der Zuständigkeit von Bau- und Handelskammern die vorrangige Zuständigkeit der Baukammern zu regeln; 2. Möglichkeit einer Änderung von gerichtlichen Kostenentscheidungen sowie Kostenfestsetzungen nach einer nachträglichen Änderung der Streitwertfestsetzung nur auf Antrag und nicht von Amts wegen, Bedenken gegen Unanfechtbarkeit der geänderten Kostenentscheidung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 01.08.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
-
BT-Drs. 21/1849
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...korrespondierenden Regelungen in FamFG, SGG, VwGO und FGO angepasst...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Appell für umfassende Geschlechtergerechtigkeit zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages
Das Papier stellt die zentralen Wahlforderungen des djb zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages dar. Schwerpunkte sind Gewaltschutz, reproduktive Selbstbestimmung und selbstbestimmte Familiengründung, ökonomische Gleichberechtigung und soziale Teilhabe, die Sicherung des Rechtsstaats und das Widerstand gegen den antifeministischen Rechtsruck, geschlechtergerechte Digital- und Datenpolitik sowie die Umsetzung des Gender Equality Acquis.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Der Reformentwurf des FamFG, zu dem der djb Stellung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wahlforderungen zur Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages
Der djb nimmt die aktuellen politischen Entwicklungen zum Anlass, seine Wahlforderungen für die anstehende Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages zu veröffentlichen. Zu den zentralen Forderungen des djb gehören der umfassende Gewaltschutz für Frauen, die rechtliche Sicherung der reproduktiven Selbstbestimmung und entschlossene Schritte zur ökonomischen Gleichberechtigung. Der djb fordert umfassende Reformen im Aufenthaltsrecht, um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Schutz zu gewähren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... Der Reformentwurf des FamFG, zu dem der djb Stellung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zur Änderung des § 378 Absatz 3 FamFG Die Notare zur Prüfung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes in dieser Legislaturperiode
Angemessene Vergütung für Berufsbetreuer unter Berücksichtigung der übernommenen Verantwortung für Menschen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen und des im Zuge der Reform des Betreuungsrechts gestiegenen Aufwandes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband freier Berufsbetreuer e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Atteste im Sinne des § 281 FamFG wäre zu regeln, dass auch...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
In dem Gesetzesvorhasben werden Gespräche mit Abgeordneten des Bundestages geführt, welche die Wirkungen und Auswirkungen der Regelungen für die entsprechenden Menschen haben und wie diese abgemildert bzw. gestärkt werden können. Die wird in unterschiedlichen Formaten durchgeführt. Onlineveranstaltungen, Podiumsdiskussionen, öffentliche Auftritte sowie persönliche Gepräche.
- Bereitgestellt von: Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland e.V. am 02.08.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Standesamt nach § 168 g Abs. 1 FamFG verpflichtet ist, dem ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, unterstützt die DGKJP gemeinsam mit der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN Forderungen insbesondere nach Ausbau der Versorgungsstrukturen und nach Prävention.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 11.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Bundesgesetz (§ 328 FamFG) die Möglichkeit, eine..., ...(nach Bundesrecht § 328 FamFG) auch die Möglichkeit,..., ...überdenken. Die in § 328 FamFG vorgesehene „Aussetzung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, empfiehlt die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN in einem neuen Positionspapier insbesondere den Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 06.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Bundesgesetz (§ 328 FamFG) die Möglichkeit, eine..., ...(nach Bundesrecht § 328 FamFG) auch die Möglichkeit,..., ...überdenken. Die in § 328 FamFG vorgesehene „Aussetzung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zum Referentenentwurf zum FamFG, wonach es bei Anhaltspunkten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 28.03.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems: Menschrechtsbasierende Neuordnung des Asylgesetzes
Mit den Referentenentwürfen zum GEAS-Anpassungsgesetz und GEAS-Anpassungsfolgegesetz soll das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) in deutsches Recht umgesetzt werden. Der djb warnt vor einer deutlichen Schwächung des Schutzes für Geflüchtete. So soll geschlechtsspezifische Verfolgung als eigenständiger Fluchtgrund abgeschwächt werden – entgegen den menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Auch die geplanten Grenzverfahren und Freiheitsbeschränkungen sind kritikwürdig. Der djb fordert eine grundlegende Neuordnung des Asylgesetzes, die menschenrechtliche Vorgaben klar umsetzt und Schutzsuchenden wie Rechtsanwender*innen Rechtssicherheit bietet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1848
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Befristung an § 427 Abs. FamFG „orientiert“ und hinsichtlich...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gefordert wird eine Regulierung des kommerziellen Family-Influencings über das Jugendarbeitsschutzgesetz mit klaren Schutzmechanismen vor Kindeswohlgefährdung, einschließlich Mindestalter für Einwilligungen und rechtlicher Absicherung der Kinder.
- Bereitgestellt von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anregung haben, vgl. § 24 S. 1 FamFG sowie OLG Koblenz, FamRZ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Wir begrüßen die Stärkung des Gewaltschutzes sowie die geplanten Regelungen zur Verbesserung der Familiengerichtsverfahren. Im Sinne des Kindeswohls begrüßen wir die Möglichkeit, dass zukünftig auch Rechtsmittel bezüglich eines vollständigen und dauerhaften Umgangsausschlusses eingeführt werden, die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen und die Konkretisierung der Amtsermittlungspflichten des Gerichts in Kindschaftssachen. Wie befürworten die Stärkung des Verfahrensbeistands. Ganz besonders begrüßen wir, dass in Zukunft Verfahrensbeistände die Kosten von Dolmetscher:innen erstattet bekommen sollen. Wir hätten es sehr begrüßt, wenn im Regelungsentwurf die erweiterte Gewaltdefinition der Istanbul Konvention zugrunde gelegt worden wäre.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 04.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz an der Schnittstelle zum Sorge- und Umgangsrecht verbessern
Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Der Gesetzgeber soll dazu bewogen werden, neben dem wichtigen Zeichen der Ächtung der Minderjährigenehe, auch tatsächlich die Rechte der im einzelnen betroffenen Minderjährigen zu schützen. Statt einer pauschalen Unwirksamkeit der betroffenen Ehen sollten über Lösungen im Einzelfall Schutzlücken in den Bereichen Abstammung, Erbrecht und Weiterwanderung geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Wir begrüßen, dass die Neuregelung des Gesetzes eine Heilung ab dem 18. Lebensjahr beinhaltet, sind aber der Meinung, dass man bei der vorgesehenen Einzelfallprüfung noch stärker die Entscheidungsautonomie Heranwachsender berücksichtigen konnte. Des Weiteren begrüßen wir, dass der populistische Begriff der “Kinderehe” zugunsten des Begriffs “Minderjähriger” im Gesetz geändert wurde. Wir setzen uns dafür ein, im Rahmen des geplanten Gesetzes zugleich Maßnahmen zu setzen, die den betroffenen Menschen über die vorgesehenen materiellen Leistungen hinaus helfen, insbesondere was die psychischen Folgen der Nichtigkeitserklärung einer Frühehe betrifft.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konkret geht es um eine zeitgemäße Reform des Kindschaftsrechts (Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Namensrecht, etc.) und die Umsetzung der Judikate des EGMR und der UN Kinderrechtskonvention
- Bereitgestellt von: Papa Mama Auch - Verband für Getrennterziehen am 04.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BAG TäHG begrüßt in ihrer Stellungnahme die weitere Verankerung von Täterarbeit im zivilrechtlichen Bereich, weist aber auch auf bestehende Leerstellen hin. Damit die geplanten Maßnahmen in der Praxis zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen und zu einer tatsächlichen Verbesserung des Gewaltschutzes beitragen können, besteht aus Sicht der BAG TäHG noch Nachbesserungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. am 06.10.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir begrüßen die geplante Stärkung sozialer Elternschaft, insbesondere für gleichgeschlechtliche Elternpaare, Patchwork- und Co-Elternfamilien. Es gibt aber weiterhin Reformbedarf. Eine Harmonisierung des internationalen Rechts fehlt. Der angedachten einseitigen Sorgerechtserklärung bei nicht-verheirateten Paaren mit einem gemeinsamen Wohnsitz widersprechen wir. Die Sorgerechtserklärungen sollten immer einer geteilten bewussten Entscheidung entspringen. Zudem fordern wir: gesetzlichen Gewaltschutz im Sorge -und Umgangsrecht, besseren Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle im Familienrecht und in der Beratung, Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich zu verankern, konsequente Ausrichtung am Kindeswohl.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Es soll eine dauerhafte gesetzliche Regelung in Angriff genommen werden, die die Rechte der von einer unwirksamen Ehe Betroffenen stärken und so das Kindeswohl gewährleisten. Die Diakonie setzt sich auf Grundlage ihrer Praxiserfahrung für das Kindeswohl ein und bringt Vorschläge in den Prozess ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Appell für notwendige Reformen im Familienrecht
Appell von 21 Verbänden aus der Zivilgesellschaft, im Rahmen der Debatten um die Koalitionsverhandlungen zu notwendigen Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht mit Fokus auf Gewaltschutz, Unterhaltsrecht, Gleichwertigkeit von Betreuungsmodellen, Stärkung der Beratungslandschaft und die konsequente Ausrichtung am Kindeswohl
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möchte die Koalition einen Kerngedanken des Grundgesetzes, den Schutz der geschlechtlichen Identität, umsetzen, indem Menschen künftig die Möglichkeit haben sollen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können. Die Diakonie bringt ihre Position in der Ausgestaltung ein.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtliche Rahmenbedingungen für Inkassodienstleister verbessern
Das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBI. l S. 3320) ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten und soll nach Ablauf von zwei Jahren durch das Bundesjustizministerium evaluiert werden. Der BDIU möchte erreichen, dass im Nachgang der Evaluierung die Regeln für Inkassodienstleister derart gestaltet werden, dass die verantwortungsvolle Beitreibung von Forderungen wirtschaftlich attraktiv ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 19.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VAMV hat sich zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD positioniert und Vorschläge für die Ausgestaltung relevanter Vorhaben gemacht.
- Bereitgestellt von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 30.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung sieht insbesondere Änderungen im BGB (§§ 126, 130, 873, 1945) sowie im BeurkG (§§ 13, 13a, 13b, 13c, 14, 16, 31, 40b) vor. Ziel ist die Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung als Alternative zur papiergebundenen Beurkundung. Anpassungen in der Bundesnotarordnung und weitere Änderungen flankieren das Vorhaben. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Einführung grundsätzlich, weist jedoch auf offene Fragen zur Beweissicherheit elektronischer Dokumente, zur fehlenden Nutzung des e-Personalausweises sowie zur Beglaubigung elektronischer Unterschriften hin. Die digitale Abfassung letztwilliger Verfügungen wird vom DAV als zwingend unzulässig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 372/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichstellung in den Koalitionsvertrag
Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben: