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848 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (848)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konzentration der begrenzt verfügbaren staatlichen Zuschussmittel auf alternativlose Anwendungsfälle in der Wärmewende. Stemmen der Hauptlast der der Finanzierung durch staatliche Förderkredite und Bürgschaften. Anpassung der Anforderungen von Krediten an realwirtschaftliche Vorgaben. Schaffung eines nachhaltigen Finanzierungsinstrumentes außerhalb der Schuldenbremse. Aufstockung von Eigenkapital der Förderbanken. Nutzung weiterer innovativer Finanzierungsmodelle wie Beteiligungen wie Bürgerfonds vor Ort, Öffentlich-Private Kooperationsmodelle, Energiewende-Fonds und Blended-Finance Modelle.

    • Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...anerkannt. Die bisher im GEG 7 festgeschriebenen hohen..., ...Anforderungen der Anlage 7 GEG werden nicht verschärft..., ...gestärkte Innovationsklausel im GEG wird die technologieoffene..., ... 7 Konkret legt Anlage 9 GEG für netzbezogenen Strom..., ... kWh lag. Beide Werte im GEG liegen also deutlich zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 01.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...reformierenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist dabei eine wichtige...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dar. Die vorgeschlagenen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...langlebigen Holzprodukten.) Zum GEG: Das Gebäudeenergiegesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorgängerregierung novellierten GEG haben in weiten Teilen ..., ...ab 2045 gestrichen (§ 72 GEG). Wie Klimaneutralität ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich für die Beibehaltung der bewährten Systematik der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) und für die Verbesserung, sprich Steigerung, der Antragszahlen der BEG ein, insbesondere in Bezug auf Holzheizungen. Zudem fordert der DEPV eine bessere Kommunikation in Bezug auf die BEG, sowie eine Anpassung der Auslegungsregelungen mit dem Ziel der Vereinfachung der Anträge für Antragssteller und die Branche. Im Sinne des Verbraucherschutzes sollen auch Extremsituationen wie Hochwasser berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 01.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.05.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Mindestanteil der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...giewirtschaftsrecht (EnEfG, GEIG, GEG, WPG, GWKHV/HKNRG etc.)..., ...) gleichgestellt ist (s. GEG und WPG). Diese Ausführungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verarbeitung von Daten – § 6 GEG und § 6b HeizkostenV >..., ...Ermächtigungsgrundlage der HeizkostenV, §6 GEG, um einen neuen Absatz ..., ...Kälte-Anlagen erweitern Das GEG (Gesetz zur Einsparung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Energieträger nach § 71 GEG zur Erzeugung der Raumwärme..., ...Herausforderungen und Ansprüchen des GEG bei der Realisierung Ihrer..., ...Gesetzeslage (Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe..., ...Energieleistungsvertrag nach §3 Nr. 8a GEG. Damit ist nicht nur der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Energieträger nach § 71 GEG zur Erzeugung der Raumwärme..., ...Herausforderungen und Ansprüchen des GEG bei der Realisierung Ihrer..., ...Gesetzeslage (Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe..., ...Energieleistungsvertrag nach §3 Nr. 8a GEG. Damit ist nicht nur der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Energieträger nach § 71 GEG zur Erzeugung der Raumwärme..., ...Herausforderungen und Ansprüchen des GEG bei der Realisierung Ihrer..., ...Gesetzeslage (Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe..., ...Energieleistungsvertrag nach §3 Nr. 8a GEG. Damit ist nicht nur der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Energieträger nach § 71 GEG zur Erzeugung der Raumwärme..., ...Herausforderungen und Ansprüchen des GEG bei der Realisierung Ihrer..., ...Gesetzeslage (Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe..., ...Energieleistungsvertrag nach §3 Nr. 8a GEG. Damit ist nicht nur der...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Einsparung von Energie (GEG) derzeit nicht ausreichend..., ...ausschließt. Solange das GEG keine umfassende technologieoffene..., ...und das Zielszenario des GEG, die späteste Beendigung..., ...Berücksichtigung des Zielszenarios des GEG, die Beendigung des Einsatzes...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur rechtssicheren Einführung des Gebäudetyps E. Hierzu sollen im Werkvertrags-, Verbraucherbauvertrags-, Kauf- und Mietrecht besondere Regelungen geschaffen werden, die für ausdrücklich als Gebäudetyp-E-Vorhaben bezeichnete Gebäude einen gesetzlich definierten Mindeststandard festlegen. Abweichungen von den bislang üblichen technischen Standards sollen bei Einhaltung dieses Mindeststandards keinen Mangel begründen. Zudem sollen die Informations- und Hinweispflichten vereinheitlicht und formalisiert sowie die Anwendbarkeit der Regelungen entlang der gesamten Leistungskette vom Bauvertrag bis zum Mietverhältnis klargestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 17.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 555/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 17.12.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach dem derzeit gültigen GEG hervor. Die Rechtsprechung..., ...Wärmeschutzberechnung nach GEG, sind innovative tech-nische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Deklarationspflicht..., ... zu anderen Vorgaben des GEG festgelegt werden, also...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Mai 2020 hatte die DUH gegen die Bundesregierung eine Klage erhoben. Am 23. Juli hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Bundesregierung wegen zu hoher Luftschadstoffemissionen zu einer Überarbeitung des Na-tionalen Luftreinhalteprogramms verurteilt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils ließen die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Als Grund ihrer Entscheidung geben die Richter u.a. an, dass die Novelle des Gebäudeenergie-gesetzes (GEG) vom September 2023 in den Prognosen nicht berücksichtigt wurde, die den Betrieb von Pelletheizungen erlaubt, anders als vorher vorgesehen. Sie nahmen eine künftig höhere Feinstaubbelastung an. Daher forderte der DEPV die Bundesregierung dazu auf, Revision gegen diese Klage einzulegen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 14.11.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudeenergie-gesetzes (GEG) vom September 2023 in ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung in Bezug auf Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung im Gebäudesektor, insbesondere zu Heizungsregelungen, erneuerbaren Energieträgern, Energieeffizienzanforderungen, Gebäudeautomation, Energieausweisen, Fördermechanismen, Mieterschutzregelungen, Kostenverteilungs- und Umlagesystemen sowie den Rahmenbedingungen für Investitionen in klimafreundliche Wärmeversorgungssysteme.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 29.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Heizungsvorgaben nach §§ 71 – 71p GEG in Verbindung mit der Einführung..., ...beispielsweise durch Wegfall §72 GEG, welche erneut zu Rechtsunsicherheit..., ...Enddatum; der bisherige § 72 GEG sollte dafür inhaltlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... geprüft werden, wie das GEG auf Grundlage der neuen..., ...Hei-zungsüberprüfung nach § 60b GEG unterziehen. Sofern die..., ...Prüfung zur Novellierung des GEG auf Grundlage der neuen..., ...Bei der Novellierung des GEG zur Umsetzung der EPBD-Vorgaben..., ...der Nennleistung im § 71a GEG, die Verpflichtung zur ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wasserstoffhochlauf ermöglichen. Schnelle Schaffung eines Wasserstoffnetzes in Deutschland - sowohl auf der Fernleitungsebene (Kernnetz) als auch auf der Verteilnetzebene. Transformation Gasnetzinfrastruktur in Richtung Wasserstoff als Beitrag zur Klimaneutralität und dem Gelingen der Energiewende ermöglichen (Umwidmung, Ergänzungsneubau, Stilllegung; Schaffung entsprechender regulatorischer Rahmenbedingungen bzw. Finanzierungsbedingungen für Fernleitungs- und Verteilnetze via EnWG und Festlegungen der BNetzA). Einalssungen zum BMW-Greenpaper Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze im Rahmen öff. Konsultation. Sinnvolle Überführung EU-Gaspaket in dt. Recht (BMWE Referentenentwurf 2025). Zudem Instrumente für schnelle H2-Marktdurchdringung - wie bspw. Grünngasquote - etablieren.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 14.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10014 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
      2. BT-Drs. 21/5440 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...einführen ▪ Vorgaben (EnWG, GEG, WPG) harmonisieren ▪ ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Anforderungen aus dem GEG und WPG umsetzen zu können...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen sollten im Entwurf enthalten sein: - Kein pauschaler Rückbau von Gasnetzen, nur in Ausnahmefällen - Duldungspflicht für stillgelegte Leitungen ausweiten und zeitlich unbegrenzt - Flexible Fristen statt starrer Vorgaben bei Anschlusstrennung; Netzbetreiber sollen nicht für alternative Wärmeversorgung verantwortlich sein - Kündigungsrecht bei Anschlusstrennung schaffen - Informationspflicht nur gegenüber Anschlussnehmer - Investitionssicherheit für Wasserstoffnetze durch einfache, transparente Regulierung. Biomethanförderung darf keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen - Bürokratieabbau: Monitoring nur bei Mehrwert, keine zusätzlichen Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichung sensibler Netzdaten einschränken

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 28.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
      • 19.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): Mit der Einführung der..., ...kann eine Folgeänderung im GEG erfolgen, die zu einer besseren Verzahnung von GEG und EnWG führt: Dort ist..., ...verbindlichen Fahrplans in § 71k GEG zu streichen. Die Verteilernetzentwicklungspläne..., ...ersetzen die Fahrpläne nach GEG. Dies ist ein relevanter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neben den Verteilernetzen sind auch die Fernleitungsnetze von den Herausforderungen der Transformation zu erneuerbaren Gasen bei Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit betroffen. Wir unterbreiten insbesondere Vorschläge, den in Art. 38 des EU-Richtlinienentwurfs vorgesehenen Paradigmenwechsel auch im Fernleitungsnetz umzusetzen. Unter anderem die derzeit vorgesehene Anschlusspflicht von Biogasanlagen sollte netzebenen-übergreifend flexibilisiert und einer gesamtwirtschaftlich effizienteren Regelung zugeführt werden. Schließlich sollte auch die Verpflichtung zum anlasslosen Rückbau für sämtliche Netzebenen vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 12.04.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... heu􀆟gen Vorgaben gemäß GEG und der kommunalen Wärmeplanung..., ...hier, die Ergebnisse des GEG und der kommunalen Wärmeplanung..., ...verbindlichen Fahrplänen nach § 71k GEG verzahnt sind? Siehe auch..., ...verbindlichen Fahrplänen nach § 71k GEG ist ein itera􀆟ver Prozess..., ... für Fahrpläne nach §71k GEG (30.06.2028) möglicherweise...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz..., ...Lösung im Einklang mit dem GEG steht (65 % Erneuerbare..., ...nicht vor. Zwar mögen das GEG wie das WPG Anreize setzen..., ...errichtet worden sei, durch das GEG „stark privilegiert“ werde..., ...Wettbewerb im Fernwärmemarkt GEG/ WPG bereits vor, wenn ..., ...zwischen einer nach dem GEG nicht mehr zulässigen (..., ... Technologie) und einer GEG-konformen Erfüllungsoption...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetz sollte mit der Maßgabe beschlossen werden, dass § 246e BauGB-E und die Änderungen zur Nachverdichtung im unbeplanten (§ 34 BauGB) und beplanten Innenbereich (§ 31 BauGB) unverzichtbare Bestandteile der Reform sind. Die Regelung zur Einschränkung der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen nach dem WEG-Recht sollte modifiziert oder bestenfalls vollständig gestrichen werden, da hierdurch der Zweck des WEG konterkariert wird. Zudem ergibt sich daraus kein zusätzlicher Schutz für die Mieter, da diese durch das Vorkaufsrecht und den befristeten Ausschluss einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bereits umfassend geschützt sind. Die Vorschläge zur Reaktion auf den Klimawandel werden grundsätzlich als sinnvoll erachtet, auch wenn sie das Planen verteuern und verzögern.

    • Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 10.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mietpreisbremse 12 b) Mit dem GEG geschaffene Mietrechtsänderungen..., ... Abschaffung der mit dem GEG eingeführten Regelungen..., ...2028 hinaus. b) Mit dem GEG geschaffene Mietrechtsänderungen..., ...Heizungsmodernisierung nach § 71 GEG und zur Steigerung der ..., ...einzelner Heizungsarten im GEG (z.B. für Stromheizungen..., ...die bereits oben für das GEG angeführten Punkte unbedingt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz bergen erhebliche Risiken für Mieter:innen. Der DMB fordert eine konsequente Umsetzung der in den Eckpunkten festgehaltenen „Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen”. Der DMB setzt sich für einen einfachen und technologieneutralen Vorschlag ein, der genau diese Lücke im Mieterschutz schließt und Mieter:innen vor dem Kostenrisiko der Technologieoffenheit schützt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 01.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...fallen. • Der DMB hatte beim GEG-Entwurf 2023 den ursprünglichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In einem gemeinsamen Verbändepapier sprechen sich VCI, WV Stahl und VIK gegen das u.a. von der SPD-Bundestagsfraktion vorgestellte Modell einer Grüngasquote aus, da dieses zu Mehrkosten für Letztverbraucher und Carbon Leakage führt und sich mit bestehenden Quoten und Vorgaben überschneidet.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.11.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Erneuerbaren Energie im GEG, WPG und bei den RFNBO ..., ...das Gebäude Energiegesetz (GEG) etwa eine 65%-Erneuerbarenquote...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäu- deenergiegesetzes (GEG) mit Bearbeitungsstand ..., ...dar. Der Wegfall von § 72 GEG in Kombination mit einer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufweichungen bei EnEfG und GEG haben den Investitionsstau..., ...sogar wieder an. Werden §71 GEG, das EnEfG oder die CO2..., ...Abschwächungen in EnEfG, GEG oder CO2-Bepreisung ver-schärfen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...bundeseinheitlich definiert (WPG, GEG, BEHG, QNG, BEW und CO2..., ...Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat in den zurückliegenden..., ...BEG). Vorschlag 14: Das GEG sollte sich ausschließlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) An den Grundsätzen ..., ...Gebäudesektor rechtssicher gemäß dem GEG einsetzen zu können, bedarf..., ...einer Konkretisierung des GEG in dem Sinne, als dass ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gebäudeenergiegesetzes (GEG) An den Grundsätzen ..., ...Gebäudesektor rechtssicher gemäß dem GEG einsetzen zu können, bedarf..., ...einer Konkretisierung des GEG in dem Sinne, als dass ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Energieträger nach § 71 GEG zur Erzeugung der Raumwärme..., ...Herausforderungen und Ansprüchen des GEG bei der Realisierung Ihrer..., ...Gesetzeslage (Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe..., ...Energieleistungsvertrag nach §3 Nr. 8a GEG. Damit ist nicht nur der...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung einer erneuerbaren Quote für gasförmige und flüssige Brennstoffe. Für den Hochlauf von erneuerbaren Molekülen soll auch der Wasserstoffhochlauf deutlich beschleunigt werden, hier soll nicht ausschließlich auf grünen Wasserstoff für den Hochlauf gesetzt werden. Die Quote soll ebenso flüssige erneuerbare Brennstoffe und Flüssiggas beinhalten.

    • Bereitgestellt von: figawa e.V. am 04.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...praxistaugliche Weiterentwicklung des GEG ist daher zwingend notwendig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...unstreitige Grundprämisse von GEG und WPG, muss sich auch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...großen Unmut bei der letzten GEG-Novelle, bei der das federführende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEG, Netzpaket und Novelle GEG würden bei ihrer Umsetzung..., ...weniger Jahre. Die Novelle des GEG und die weiteren wärmepolitischen..., ... BEW: In der Novelle des GEG braucht es ambitionierte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEG, Netzpaket und Novelle GEG würden bei ihrer Umsetzung..., ...weniger Jahre. Die Novelle des GEG und die weiteren wärmepolitischen..., ... BEW: In der Novelle des GEG braucht es ambitionierte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Ausbau der Geothermie erfordert geeignete Flächen, schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Akzeptanz durch finanzielle Beteiligung der Kommunen. Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) muss finanziell aufgestockt, für stromauskoppelnde Geothermieanlagen sowie Abwärme aus Abfallbehandlung geöffnet und per Gesetz verstetigt werden, um Investitionen in die Wärmewende zu sichern. Chancengleichheit für Wärmepumpen im Neubau und für Wärmelieferungen gegenüber eigenen Heizungen muss gewährleistet sein. In Bestandsgebäuden sollte der Wechsel zur Wärmelieferung durch Dritte einer eigenen Heizungsinvestition gleichgestellt werden. Für die Defossilisierung der Prozesswärme in der Industrie ist die Fortführung von Förderprogrammen von besonderer Bedeutung.

    • Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 19.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Fortführung der..., ...Wärmeplanungsgesetz), dem GEG und daraus abgeleiteten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Förderung des Einsatzes grüner Moleküle in der Wärmeversorgung des nicht leitungsgebundenen ländlichen Raumes

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 31.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Flüssiggas im Sinne des GEG) in Verbindung mit effizienter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mietpreisbremse 12 b) Mit dem GEG geschaffene Mietrechtsänderungen..., ... Abschaffung der mit dem GEG eingeführten Regelungen..., ...2028 hinaus. b) Mit dem GEG geschaffene Mietrechtsänderungen..., ...Heizungsmodernisierung nach § 71 GEG und zur Steigerung der ..., ...einzelner Heizungsarten im GEG (z.B. für Stromheizungen..., ...die bereits oben für das GEG angeführten Punkte unbedingt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW befürwortet grundsätzlich die Einführung eines verbindlichen EU-Zwischenziels für die Treibhausgasminderung bis 2040 in Höhe von 90 % gegenüber 1990. Dabei setzt sich der BDEW dafür ein, dass die Zielvorhabe mit einem tragfähigen Maßnahmenrahmen einschließlich einer gesicherten Ausgestaltung des ETS 2, eines wirksamen CBAM und beihilferechtlicher Klarheit verbunden wird. Der BDEW fordert, dass keine überproportionale Belastung Deutschlands im Rahmen der EU-Lastenverteilung entsteht und dass die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Versorgungssicherheit berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Maßnah-men Netto-THG-Minde-rung (geg. 1990) -78% (75 – 80%..., ... Brutto-THG-Minde-rung (geg. 1990) -74% -82% -85%..., ...End-energieverbrauch -34% geg. 2015 -34% geg. 2015 -35% geg. 2015 Seite 19 von 19 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die kommunale Wärmeplanung ist absolut sinnvoll und notwendig, jedoch bedarf es Vereinfachungen und Beschleunigungen. Die Wärmeplanung muss unbürokratisch sein, regionale und lokale Lösungen und Gegebenheiten müssen flexibel Berücksichtigung finden.

    • Bereitgestellt von: figawa e.V. am 04.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...praxistaugliche Weiterentwicklung des GEG ist daher zwingend notwendig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Förderung des Einsatzes grüner Moleküle in der Wärmeversorgung des nicht leitungsgebundenen ländlichen Raumes

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 31.05.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Flüssiggas im Sinne des GEG) in Verbindung mit effizienter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEG, Netzpaket und Novelle GEG würden bei ihrer Umsetzung..., ...weniger Jahre. Die Novelle des GEG und die weiteren wärmepolitischen..., ... BEW: In der Novelle des GEG braucht es ambitionierte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des GModG zur Ablösung des GEG sind daher unklar. Entsprechend...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...eine unscharfe Regelung des GEG der netzbezogene Strom ...
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