Stellungnahmen/Gutachten
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18.707 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.707)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiederherstellung von Rechtssicherheit für Stromlieferungen innerhalb von Kundenanlagen
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Systemdienliche Weiterentwicklung der Innovationsausschreibungen durch Ergänzung von „Resilienz“-Anforderungen im Sinne des "Net Zero Industry Acts" und bessere Systemintegration der Batteriespeicher durch Vorgaben an deren Dimensionierung, eigene "Resilienz"-Kriterien und erlaubten Betrieb in der "Abgrenzungsoption" des "Stromspitzengesetzes"
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
-
28.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen und Kostensenkung des Netzanschlusses
'Vereinfachungen und Kostensenkung des Netzanschlusses durch mehr Transparenz, Reservierungsmechanismen, Digitalisierung und Überbauung etc.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
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12.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Patientengerechte sektorenübergreifende akut- und notfallmedizinische Versorgung
Kernforderungen der Ärzteschaft zu Strukturaufbau und Ausgestaltung der Akut- und Notfallversorgung, die sowohl den ambulanten Bereich einschließlich des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und den stationären Bereich einschließlich der Notaufnahmen als auch den Rettungsdienst betreffen. Diese Strukturen müssen gestärkt und sinnvoll miteinander vernetzt werden, um eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere wird auch eine umfassende Einbindung der Ärztinnen und Ärzte auf Bundes- und Landesebene in den Reformprozess und dessen Umsetzung gefordert. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen zur Notfallreform und in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz schwangerer Ärztinnen; Umsetzung und Weiterentwicklung Mutterschutzgesetz
Ziel der Übersendung des Beschlusses Ic-127 des 129. Deutschen Ärztetages 2025 ist, dass die o. g. Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Anregungen im Beschluss aufgreifen und in konkrete politische Maßnahmen umsetzen, um schwangere Ärztinnen in der Ausübung ihrer Berufstätigkeit und bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium hat nach Auffassung von Ärztinnen nicht die erhofften Verbesserungen herbeigeführt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
-
28.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleicher Steuerbonus für alle, die im Alter aktiv arbeiten. Keine Ausgrenzung von Selbständigen.
Ziel ist es, die Aktivrente vollständig statusneutral auszugestalten und alle Formen aktiver Erwerbstätigkeit im Rentenalter steuerlich gleich zu behandeln. Dies schafft Gerechtigkeit, stärkt die Selbständigkeit, erhöht die Wirksamkeit der Reform und verhindert neue systemische Ungleichheiten.
- Bereitgestellt von: Bund der Selbständigen/Gewerbeverband Deutschland e.V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
-
10.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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17.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Durchführung der FuelEU Maritime (FEUMG)
Es braucht schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit bezüglich eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1805). Konkret wirkt en2x darauf hin, die folgenden Punkte zu adressieren: Eine Pflicht zur Landstromnutzung ab 2030 auch für Häfen, die nicht den Anforderungen des Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/1804 unterliegen, sofern eine Landstromanlage vorhanden ist, übersteigt die Mindestvorgaben der EU-Verordnung. Die aus FuelEU-Strafzahlungen gewonnene Einnahmen sollen zweckgebunden ausschließl. für Maßnahmen im Seeverkehrssektor genutzt werden. Die Höhe der THG-Quotenpflicht für die Schifffahrt muss einheitlich festgelegt werden, um für dt. Kraftstofflieferanten Wettbewerbsnachteile ggü. Anbietern aus den europ. Nachbarländern zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1805 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (Gesetz zur Durchführung der FuelEU Maritime - FEUMG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Im laufenden „Vierten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ wird, zusätzlich zu technischen Anpassungen (App-Einbuchung, Datenübermittlungen, turnusmäßige Reklassifizierung von CO2-Emissionsklassen), die Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge (Batterie- und Wasserstoff-Lkw) bis zum 30. Juni 2031 fortgeführt. en2x setzt sich für eine technologie-neutrale Ausgestaltung der Mautregelung ein, die erneuerbare bzw. CO2-neutrale Kraftstoffen als Option zur Senkung der Emissionen im Straßenverkehr berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Trianel setzt sich ein für die Aufstockung der vorgesehenen Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten über 10 GW hinaus. Das Ausschreibungsdesign muss zügig vorgelegt werden und die öffentliche Konsultation zur Kraftwerksstrategie eingeleitet werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren für die H2-ready-Gaskraftwerke müssen beschleunigt werden. Zudem wirbt sie dafür, dass der Kapazitätsmarkt technologieoffen gestaltet, wird
- Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
- Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
- Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG
- Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Standorte der Integrierten Notfallzentren (INZ) in Planungsverantwortung der Länder übergeben, separates INZ-Budget, klare Trennung Terminservicestellung und Akutleitstelle.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen zur Verbesserung der praktischen Umsetzung des KHVVG
Reform der Vorhaltevergütung, Verbesserung der Standortdefinition, Versorgung ländlicher Raum, Definition Fachkrankenhäuser, praxisgerechte Ausgestaltung Hybrid-DRGs, Wegfall Bundes-Klinik-Atlas.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Besonderheiten von CCPs bei der Umsetzung von EU-Recht im Fondssegment
1.) Berücksichtigung von geltendem EU-Recht bei Aufsichts- und Untersuchungsbefugnissen gegenüber CCPs 2.) Angleichung von Bußgeldtatbeständen an bereits bestehende Aufsichtsmaßnahmen 3.) Wiederverwendung von Wertpapiersicherheiten aus Wertpapierpensionsgeschäften durch Spezial-Sondervermögen 4.) Berechnungspraxis von verwalteten Vermögenswerten
- Bereitgestellt von: Deutsche Börse AG am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung von Klima- und Ressourcenschutzkriterien im Vergabebeschleunigungsgesetz
Forderung, im Vergabebeschleunigungsgesetz verbindliche klima- und ressourcenschonende Kriterien für die öffentliche Beschaffung auf Bundesebene zu verankern. Ziel ist die Nutzung der Marktmacht des öffentlichen Sektors, um Innovationen für klimafreundliche und zirkuläre Produkte zu fördern, Investitionen in die Klimaneutralität zu beschleunigen und Unternehmen zu unterstützen, die bereits emissionsarme und ressourcenschonende Produkte anbieten. Das Vorhaben stützt sich auf §13 Klimaschutzgesetz und §45 Kreislaufwirtschaftsgesetz.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gentechnik, Saatgut und Lebensmittelerzeugung
Verankerung zentraler Forderungen in der nationalen Position zur Deregulierung der neuen Gentechnik (NGT) auf EU-Ebene: Sicherung der Wahlfreiheit durch konsequente und verpflichtende Kennzeichnung; Gewährleistung von Risikoprüfung und Zulassungsverfahren, Rückverfolgbarkeit und Haftung; Verhinderung von Patenten auf Pflanzen, Tiere und deren genetische Eigenschaften.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung nach Schaffung verlässlicher gesetzlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen für den Einsatz emissionsreduzierter Bau- und Grundstoffe im Bereich der Schieneninfrastruktur der Deutschen Bahn ab.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen zur Heizung im Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Erhalt der Regelungen zur Heizung im GEG § 71
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einhaltung und Stärkung des Pestizidrechts
Wir fordern, die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie Sustainable Use Directive (SUD) zu erfüllen und wenden uns gegen das "Food and Feed Simplification Omnibus“-Paket der Europäischen Kommission
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetz
Forderung nach der Umsetzung der völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben des Beschlusses VII/8g der 7. Konferenz der Vertragsstaaten der Aarhus Konvention (2021).
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der Hilfen für Opfer von Menschenhandel - Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz
Für die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 müssen eine bessere Schulung von Ermittlungsbehörden/Justiz finanziert werden. Ein Ausbau der Beratung und Unterstützung der Betroffenen ist für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Effektivität der Strafverfolgung von zentraler Bedeutung. Daher ist ein deutlicher Ausbau der Unterstützungsangebote für die Opfer nötig. Es muss eine Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger_innen, die Opfer des Menschenhandels geworden sind, unabhängig von der Aussagebereitschaft in einem Ermittlungsverfahren eingeführt werden. Die Strafbarkeit von Arbeitsausbeutung sollte ins StGB überführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausnahme für SNCIs von der Pflicht ESG-Risikopläne zu erstellen
- Bereitgestellt von: Bürgerbewegung Finanzwende e. V. am 11.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Bargeldschutzgesetzes
„Bargeld zählt e.V.“ fordert neues Bargeldschutzgesetz Der Verein setzt sich für ein neues Gesetz ein, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel umfassend schützt. Es soll eine Annahmepflicht für Bargeld im Handel, in Dienstleistungen und öffentlichen Einrichtungen festschreiben sowie den flächendeckenden Zugang zu Bargeld sichern – auch in Krisenzeiten. Gefordert werden zudem eine gesetzliche Begrenzung von Gebühren bei Bargeldtransaktionen, ein Verbot indirekter Einschränkungen wie Bargeldobergrenzen oder Rundungsregeln und eine staatliche Informationspflicht über die Rolle von Bargeld in der Daseinsvorsorge. Alternativ sollen diese Inhalte als neue §§ 14a–e ins Bundesbankgesetz aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: „Bargeld zählt!“ e. V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handlungsempfehlungen für einen ausgewogenen Umgang mit Local Content Requirements.
Jede Berücksichtigung von Anforderungen an lokale Inhalte (LCRs) sollte evidenzbasiert und an die Marktbedingungen der Branche angepasst sein. Lokalisierung benötigt Zeit und hängt auch von der Reife der vorgelagerten Lieferketten ab. Im Automobilsektor erstrecken sich Produktentwicklungs- und Fertigungszyklen typischerweise über fünf bis sieben Jahre, was bedeutet, dass plötzliche Veränderungen bei den Beschaffungsanforderungen die aktuellen Investitionen und das Geschäft erheblich beeinträchtigen können. Ein konsistenter EU-Rahmen, dessen Übergangszeiten an die reale Lieferkettenbereitschaft abgestimmt sind, ist unerlässlich, um diese Risiken zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Toyota Motor Europe NV/SA am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
18.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland
Verbesserung der notfallmedizinischen Versorgung in Deutschland, insbesondere durch eine optimale Vernetzung der Leitstellen, boden- und luftgebundenen Rettungsdiensten und Krankenhäusern. Die Vorteile der Luftrettung - Schnelligkeit zum Einsatzort und in die Klinik, hohe Kompetenz und modernste Ausstattung - sollen in kritischen medizinischen Notlagen effektiv zum Einsatz kommen.
- Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 11.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Voraussetzungen für eine integrierte Senior*innenpolitik schaffen, Änderungen in SGB XI und XII
Der Gesetzgeber sollte gesetzliche Grundlagen schaffen, die es Kommunen ermöglichen, ein gutes Leben im Alter vor Ort zu gestalten und Altenhilfe und Pflege mit Prävention und Gesundheitsförderung zu verzahnen. Dazu sollte im § 71 SGB XII ergänzt werden, dass die Ausgestaltung der Altenhilfe durch Landesrecht näher zu bestimmen ist. Es sollten verbindliche Regelungen auf Bundesebene geschaffen werden, die die Bereitstellung und Nutzung kleinräumlicher Daten zu Planungszwecken ermöglichen. Beratungsansprüche nach SGB XI (§§ 7a, 7c, 45 SGB XI) sollten novelliert werden, um die Beratung in der Pflege einfacher und flexibler zu gestalten und damit die Umsetzung einer ganzheitlichen Beratungs- und ggf. auch Angebotsstruktur zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Sozialversicherungssysteme
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Sozialversicherungssysteme zu reformieren. Dafür sollen Kommissionen eingesetzt werden. Unabhängig davon läuft die Reformdebatte bereits. Darum hat der BDWi ein Konzept veröffentlicht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) am 11.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
BR-Drs. 357/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Fondsspardepot in der privaten geförderten Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 11.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Infrastrukturfinanzierung
Wir setzen uns für die notwendige Rechtssicherheit bei der Bereitstellung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastruktur und erneuerbaren Energien ein. Der BVI wirbt dafür, dass (Spezial-)Investmentfonds in Infrastrukturprojektgesellschaften investieren können und steuerlich ein Level Playing Field mit der Energiewirtschaft geschaffen wird. Spezial-Investmentfonds sollen auch in Infrastruktur-Fonds investieren können. Darüber hinaus plädieren wir für Anpassungen im KAGB, um einen Gleichlauf mit dem InvStG zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 11.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Revision der Chemikalienregulierung REACH
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006: Die angekündigte Verschärfung der Regulierung lehnen wir ab. - Beibehaltung eines risikobasierten Ansatzes - Vermeidung der Ausweitung des generischen Ansatzes zum Risikomanagement bei Beschränkungen - Vermeidung der Beschränkung der Gültigkeit der Registrierungen - Vermeidung der weiteren Ausweitung von Informationsanforderungen auf das Mengenband von 1-10 Tonnen - Konkretisierung der Einführung eines Essential Use Konzepts - Verschiebung der Aktualisierung von NONS-Dossiers und REACH-Dossiers - Vermeidung der Einführung eines MAF - Vermeidung der Registrierungspflicht von Polymeren in Ergänzung zu den Verpflichtungen an Monomere
- Bereitgestellt von: Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Gross und Aussenhandel beteiligten Firmen e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Votum des Europäischen Parlaments zu Bezeichnungen für Fleischersatzprodukte
Die Bezeichnung von Fleischersatzprodukten unter Bezugnahme auf Bezeichnungen für Produkte tierischen Ursprungs muss weiterhin möglich bleiben; sie ermöglicht eine präzise und anschauliche Benennung derartiger Produkte und informierte Kaufentscheidung der Verbraucher.
- Bereitgestellt von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbringen der Erfahrungen aus der Praxis in Evaluierung gemäß Artikel 29 Abs. 4 VO (EU) 2018/848
Die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung von Artikel 28 und 29 der VO (EU) 2018/848 für die Wirtschaft müssen Berücksichtigung finden (unverhältnismäßige Eingriffe in die Lieferkette, Belastung des Handels durch bürokratische Verfahren, Gefährdung der Versorgung des europäischen Markts mit Bio-Produkten durch rechtliche Unsicherheiten.
- Bereitgestellt von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Auswirkungen einer CMR-Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff auf Industrie
Hinweis darauf, dass im Fall einer CMR-Einstufung von Ethanol im Biozidbereich keine adäquate Alternative für den Bereich der Hand- und Flächendesinfektion existiert.
- Bereitgestellt von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderung einer Überarbeitung des Einwegkunststofffondsgesetzes
Das Einwegkunststofffondsgesetzes bedarf der Überarbeitung; die Legaldefinitionen müssen präzisiert, praxistaugliche Abgrenzungskriterien geschaffen und rechtssichere Verfahrenswege einschließlich angemessener Rechtsschutzmöglichkeiten gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Kulinaria Deutschland e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien
Erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland. Mit den Gebühren soll insbesondere Sammlung und Sortierung, aber auch das Recycling finanziert werden. Durch Öko-Modulation müssen Anreize für den Rezyklateinsatz gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einbringen der Erfahrungen aus der Praxis in Evaluierung gemäß Artikel 29 Abs. 4 VO (EU) 2018/848
Die Herausforderungen in der praktischen Umsetzung von Artikel 28 und 29 der VO (EU) 2018/848 für die Wirtschaft müssen Berücksichtigung finden (unverhältnismäßige Eingriffen in die Lieferketten, Belastung des Handels durch bürokratische Verfahren, Gefährdung die Versorgung des europäischen Markts mit Bio-Produkten durch rechtliche Unsicherheiten).
- Bereitgestellt von: Fachverband der Gewürzindustrie e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Auswirkungen einer CMR-Einstufung von Ethanol als Biozidwirkstoff auf Industrie
Hinweis darauf, dass im Fall einer CMR-Einstufung von Ethanol im Biozidbereich keine adäquate Alternative für den Bereich der Hand- und Flächendesinfektion existiert.
- Bereitgestellt von: Fachverband der Gewürzindustrie e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Evaluation Waffenrecht: Bereich des Jugendkriminalrechts und seiner Praxis beachten
Eine Evaluierung des Waffenrechts wird die Frage nach Zahl und Entwicklung von Straf- und Bußgeld-verfahren nach dem WaffG differenziert zu betrachten haben unter Berücksichtigung aller bekannten Faktoren, die die Aussagekraft der entsprechenden Statistiken insb. bei sog. Kontrolldelikten betreffen. Bei der Bewertung von Verdachtszahlen bezogen auf Straftaten Jugendlicher/Heranwachsender nach dem WaffG sind auch jugendtypische Besonderheiten zu beachten. So ist davon auszugehen, dass junge Menschen allein durch die klassischen in dieser Altersgruppe häufiger vorkommenden Personenkontrollen bei reinen „Besitzverstößen“ überrepräsentiert sind. Auch in ihrer Art jugendtypische Verstöße, die in Zusammenhang stehen mit Jugendkulturen, Imponiergehabe, Peerdruck usw. müssen ebenso bewertet werden
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Industrieemissions-Richtlinie
Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Industrieemissions-Richtlinie
Im Entwurf des BMUV zur Verordnung zur 45. BImSchV wird das Umweltmanagementsystem (UMS) faktisch an ISO 14001/EMAS gekoppelt, obwohl die IED eine solche Zertifizierung nicht verlangt. Die Richtlinie fordert ein UMS mit den in Art. 14a Abs. 2 genannten Inhalten – nicht mehr. Die zusätzliche Zertifizierungspflicht schafft Doppelstrukturen und löst nach der One-in-one-out-Regel Ausgleichsbe-darf aus. Zudem existiert mit der EfbV-Zertifizierung (Entsorgungsfachbetrieb, § 56 KrWG) bereits ein etabliertes, behördlich begleitetes System, das branchenspezifisch wirkt und UMS-Elemente integriert.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e. V. am 11.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
23.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: