Stellungnahmen/Gutachten
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337 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (337)
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der europäischen gerichtlichen Zuständigkeitsregelungen für Nutzer von Online-Diensten
Nach derzeitiger Gerichtspraxis und Anwendung europäischen Rechts (EuGVVO) werden Nutzende, die juristisch gegen Online-Plattformen vorgehen, oftmals an Gerichte im europäischen Ausland verwiesen. Hintergrund ist der europäische Verbraucherbegriff. Doch Nutzende nehmen bei der Nutzung eines solchen Dienstes unterschiedliche Rollen ein und entsprechen daher häufig nicht mehr der europäischen Definition des Verbrauchers. Die europäischen Zuständigkeitsregeln müssen angepasst werden, um diese Überschneidung der Rollen von Nutzenden und Verbrauchern widerzuspiegeln. Wir empfehlen die Schaffung eines Gerichtsstands für Nutzende von Online-Diensten am jeweiligen Wohnsitz. Hierbei könnte sich an der Regelung von Art.79 Abs.2 DSGVO orientiert werden.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrensinformation für Betroffene digitaler Gewalt gemäß § 406d StPO
Betroffene digitaler Gewalt sollen auch ohne Antrag über den Ausgang eines gerichtlichen Strafverfahrens informiert werden, es sei denn, sie verzichten ausdrücklich darauf. Alternativ soll ein verpflichtender Hinweis auf die Möglichkeit der Antragstellung nach § 406d StPO erfolgen. Ziel ist die Beseitigung von Informationsungleichheiten und die Stärkung des Vertrauens in die Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Suizidprävention gewährleisten
Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen haben den Wunsch nicht mehr leben zu wollen. Auch wenn die Würde des Menschen das Recht einschließt seinem Leben ein Ende zu setzen, ist aus unserer Sicht das Angebot von Beratung und Unterstützung im Rahmen der Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung vorrangig. Sterbehilfe und Suizidprävention müssen zwingend gesetzlich geregelt werden. Bisher gibt es keine neue gesetzliche Regelung. Im Juli 2023 scheiterten im Bundestag zwei Anträge für ein neues Sterbehilfegesetz. Der assistierte Suizid ist somit weiterhin eine „Grauzone“, es gibt keinerlei Rechtssicherheit. Die Stärkung der Suizidprävention ist insbesondere durch niedrigschwelligen Zugang zu Beratung zu gewährleisten und der assistierte Suizid soll in ein Gesetz integriert werden..
- Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG) am 06.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Suizidprävention stärken
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der Selbsttötung (§217 StGB) einen unverhältnismäßigen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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16.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... anzeige-pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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16.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... anzeige-pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...anzeige- pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausformulierung des Einbürgerungstests
Die Einbürgerungsvoraussetzungen des neuen StAG sehen für Zuwanderer, die sich einbürgern lassen wollen, die Pflicht vor, einen Einbürgerungstest abzulegen, mit der man die nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 STAG geforderten Kenntnisse nachweisen kann. Wir begrüßen, dass Wissen über jüdisches Leben, Israel und auch über Antisemitismus Gegenstand des Einbürgerungstestes nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 STAG wird. Zum Wording „Existenzrecht des Staates Israels“ raten wir zu einer präziseren Formulierung: Es geht ja um Angriffe auf Israels Existenz und somit den Gedanken der Völkerverständigung; besser wäre es womöglich von ‚Identität und Geschichte Israels‘ oder ‚Existenz, Identität und Geschichte Israels‘ zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Tikvah Institut gUG am 01.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Einbürgerungstestverordnung
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den Sachverhalt im § 130 StGB zu regeln und wegen Volksverhetzung..., ...Hasso Suliak: „Verbot im StGB gefordert. Aufruf zur Auslöschung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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16.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... anzeige-pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
18.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen
Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
18.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierung der für das Gesetz gegen digitale Gewalt vorgesehenen richterlichen Accountsperren
HateAid befürwortet die Einführung richterlicher Accountsperren als weiteren Baustein zur Rechtsdurchsetzung für Betroffene digitaler Gewalt in hierfür geeigneten Fällen grundsätzlich. Eine gesetzliche Regelung über das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt sollte jedoch die Effektivität eines solchen Verfahrens adressieren und Möglichkeiten schaffen, die praktische Relevanz zu erhöhen. Dies könnte etwa durch eine Einbindung zivilgesellschaftlicher Organisationen in die Durchsetzung der Accountsperre erreicht werden. Diese sollten in diesem Fall mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um dieser Verantwortung nachzukommen. Die Accountsperre sollte darüber hinaus mit dem Auskunftsverfahren verbunden werden können und grundsätzlich die ultima ratio bleiben.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Impressumspflicht § 5 DDG
Die in § 5 DDG vorgesehene Impressumspflicht sollte zum besseren Schutz vor digitaler Gewalt angepasst werden. Nutzende sollten bei Ermangelung offizieller Büroräume nicht dazu verpflichtet sein, ihre Privatanschrift im Impressum anzugeben. Stattdessen sollte es lediglich auf die Erreichbarkeit unter der angegeben Anschrift ankommen sodass auch die Angabe einer anwaltlichen Vertretung oder eines Co-Working-Spaces möglich wird.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung von Auskunftssperren im Melderegister
Jede Abfrage im Melderegister, also auch die einfache Abfrage gemäß § 44 BMG, sollte die Glaubhaftmachung von berechtigten Interessen erfordern. Zudem sind weitere Maßnahmen, welche Melderegistersperren für Betroffene von digitaler Gewalt niedrigschwelliger machen oder beschleunigen, wünschenswert.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Die Änderung des Gewaltschutzgesetzes sieht die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen des § 1 GewaltschG sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen vor.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. am 11.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes
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Adressatenkreis:
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11.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1Nummer 12 sowie Satz 3 und 4 StGB und § 56 BKAG auf Fälle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Verschärfung der Strafvorschriften für unbefugtes Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen zum Schutz des Luftverkehrs und der Reisenden. Die Strafverschärfung sollte im Luftsicherheitsgesetz verankert werden. Die ADV befürwortet den von der „Ampel-Koalition“ im Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes. In § 19 LuftSiG wird ein neuer Straftatbestand geschaffen, um das vorsätzliche unberechtigte Eindringen in die Luftseite eines Flughafens strafrechtlich ahnden zu können. Dazu zählt auch das Festkleben auf dem Rollfeld bzw. der Start- und Landebahn oder der Versuch dazu. Im LuftSiG sollten keine weiteren Anforderungen zur Identitätsfeststellung von Reisenden beim Boarding gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes
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BT-Drs. 20/13350
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zusammenrottet“, scheint dem § 124 StGB entlehnt zu sein. Nach..., ...die Abgrenzung zu § 316 b StGB thematisiert werden. In...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
-
16.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...anzeige- pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...anzeige- pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Schwangerschaftsabbrüche müssen medizinisch sicher durch Frauenärzte/-innen vorgenommen und das medizinische Personal in den Einrichtungen vor Übergriffen geschützt werden, Rahmenbedingungen zur Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften verbessern; Statistiken zum Schwangerschaftsabbruch an dem tatsächlichen Informationsbedarf anpassen; Zugang zum medikamentösen Schwangerschaftsabbruch verbessern; Beratungspflicht bei ungewollten Schwangerschaften erhalten & evaluieren; Beratung für Abbrüche nach Beratungsregelung niederschwellig gestalten; Besondere Problematiken in Bezug auf die Durchführung später Schwangerschaftsabbrüche klarstellen & verbessern; Entkriminalisierung
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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BT-Drs. 20/10861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...eventuellen Novellierung des §218 StGB Berücksichtigung finden..., ...die Regelungen im § 218a StGB sowie im Schwangerschaftskonfliktgesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Änderung des Gewaltschutzgesetzes: Die Änderung sieht die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung in Fällen des § 1 GewaltschG sowie die verpflichtende Teilnahme an sozialen Trainingskursen vor. Notwendigkeit der wissenschaftlichen Überprüfung der Wirksamkeit der Aufenthaltsüberwachung (sog. Fußfessel); auskömmliche Finanzierung der Beratungsdienste, die Täterarbeit anbieten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1Nummer 12 sowie Satz 3 und 4 StGB und § 56 BKAG auf Fälle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Legalisierung der Eizellabgabe
Die Eizellabgabe ist gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 ESchG in Deutschland verboten. Der djb fordert die Abschaffung des Verbots der Eizellabgabe, da der Schutz betroffener Rechtsgüter kein strafbewehrtes Verbot der Übertragung fremder Eizellen rechtfertigt, und befürwortet insbesondere eine Legalisierung der reziproken Eizellabgabe.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geltenden Vorschriften des StGB inkriminiert. Eine etwaige..., ...eine an § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB angelehnte Regelung, welche..., ...nach § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB in das Strafgesetzbuch ..., ...umfassend durch §§ 223 ff. StGB ge-währleistet, die bei..., ...Freiheitsdelikte der §§ 240, 241 StGB erfassen. Bei Konstellationen..., ...nach § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB. § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB..., ...§ 232 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StGB (rechtswidrige Organentnahme) einen neuen Nr. 4 StGB einzufügen, der die rechtswidrige..., ..." in § 232 Abs. 1 Nr. 3 StGB jegliches Handeln erfassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Parteienfinanzierung über Unterstützervereine ausschließen oder transparent machen
Derzeit besteht die Möglichkeit für Geldgeber von Parteien, anstelle einer Direktspende an eine Partei die Spende auch einem parteinahen Verein zukommen zu lassen, welcher wiederum diese Gelder kumuliert an die Partei spenden und damit u.a. den Wahlkampf finanzieren kann. Diese Umgehungsmöglichkeit der regulären Regelungen zur Parteienfinanzierung sollte verhindert oder in einer Form geregelt werden, durch die die Transparenz- und Rechenschaftsregeln für die Parteienfinanzierung auch bei einer solchen Konstellation Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Richtlinie soll gemeinsame Standards für Transparenz und Rechenschaftspflicht für Interessenvertretungstätigkeiten in der EU einführen, die im Auftrag von Drittländern durchgeführt werden. Den Vorschlag der Kommission erachtet Transparency Deutschland für problematisch und fordert eine Erweiterung der Richtlinie, um insgesamt Mindeststandards für die Interessenvertretung in der EU zu schaffen. Wir plädieren dafür, dass die Bundesregierung sich entsprechend im EU-Rat einsetzt. Die Richtlinie droht das Lobbyregistergesetz in Bezug auf die Interessenvertretung für Drittländer zu verwässern, ein Bürokratiemonster zu werden und könnte Ländern wie bspw. Ungarn, in denen die Justiz und die Medien nicht frei sind, ermöglichen, noch härter gegen NGOs vorzugehen, die regierungskritisch sind.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 36/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Anforderungen im Binnenmarkt an die Transparenz der Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
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BR-Drs. 36/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In Deutschland fehlt es an Erkenntnissen, wie, mit welchen Mitteln und mit welchem Erfolg Russland, China und weitere autokratische Staaten die politische Willensbildung beeinflussen. Deshalb fordern wir nach dem Vorbild des Vereinigten Königreiches, Frankreichs und der Europäischen Union die Einsetzung einer Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, um die Schlupflöcher, die von autokratischen Staaten z.B. mittels strategischer Korruption ausgenutzt werden, zu identifizieren. Daraus müssen Empfehlungen abgeleitet werden, welche Maßnahmen ergriffen und Gesetze eingeführt bzw. nachgeschärft werden müssen, um sich gegen illegitimie Einflussnahme und den Einsatz strategischer Korruption zu wappnen. Dies ist essentiell für unsere demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen.
- Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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22.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ver-abschiedet; mit dem neuen § 108f StGB wurde die missbräuchliche..., ...Korruptionstatbestandes in §108e StGB und Angleichung der Anforderungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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30.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Falschbeschuldigungen zwar nach § 164 StGB strafrechtlich verfolgt..., ...Falschbeschuldigungen (§ 164 StGB) oder sonstige Verletzungen..., ... Fürsorgepflicht (§ 171 StGB i.V.m. § 1626 und § 1684..., ... ist eine Straftat nach StGB und fällt seit jeher in...
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Zu Regelungsvorhaben: