Stellungnahmen/Gutachten
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18.496 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.496)
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Zu Regelungsvorhaben:
Tariftreuegesetz des Bundes: Kein Tarifzwang bei öffentlichen (Druck-)Aufträgen
Der Regelungsentwurf zum Tariftreuegesetz des Bundes steht im Widerspruch zu angestrebter Vereinfachung und Beschleunigung des Vergabebeschleunigungsgesetzes sowie angestrebtem Bürokratieabbau und kann das Ziel, mehr Tarifbindung zu erreichen, nicht fördern und wird daher abgelehnt. Zumindest muss das Gesetz so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden, die Tarifautonomie gewährleisten sowie Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten von KMU und Verlagerung von Wertschöpfung ins (EU-)Ausland vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Anpassungsgesetz: praxisgerechte und bürokratiearme Ausgestaltung
Es soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf präziser gefasst wird und KMU-taugliche Kennzeichnungspflichten entfhält, keine zusätzlichen nationalen Belastungen geschaffen werden, die über die EU-Vorgaben hinausgehen und eine Verschiebung der neuen Pflichten bis 1. Januar 2027 möglich ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die EU-Entwaldungsverordnung entschärft und die Anwendung um mindestens ein Jahr verschoben wird. Zudem soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf zur Durchführung der EUDR grundlegend überarbeitet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie ohne unnötige Verschärfungen (Gold Plating), die deutsche Unternehmen belasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit mindern. Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Es sollen sinnvolle Regelungen unterstützt werden, die verhindern, dass sich unlauter agierende Unternehmen mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) einen Vorteil verschaffen. Das UWG setzt hierfür bereits seit Jahrzehnten effektive Vorgaben in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Verschärfungen sind nicht notwendig. Die verpflichtende Umsetzung der EU-Richtlinie ins UWG muss daher möglichst 1:1 erfolgen, um zusätzliche bürokratische Hürden und Kosten für deutsche Unternehmen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt gedruckter Gebrauchsanleitungen im EU-Produktrecht (Omnibus IV)
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Vorschlag der EU-Kommission vom 21.05.2025 zur „Anpassung der Produktvorschriften an das digitale Zeitalter“ (OmnibusIV), mit dem u.a. die Möglichkeit geschaffen werden soll, Gebrauchsanleitungen u. Produktinformationen grundsätzlich nur noch in digitaler Form bereitzustellen. Der BVDM setzt sich im Rahmen des laufenden EU-Gesetzgebungsverfahrens dafür ein, dass betroffene Produkte weiterhin standardmäßig mit gedruckten Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in Verkehr gebracht werden müssen. Ziel ist es, Produktsicherheit, Verbraucher- und Käuferschutz, gleichberechtigten Zugang zu Informationen (Inklusion) sowie ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten und eine ausschließliche Verlagerung auf digitale Formate zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass keine Vorab-Zertifizierungsverfahren in Bezug auf Umweltaussagen eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass keine Vorab-Zertifizierungsverfahren in Bezug auf Umweltaussagen eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratie in der Pflege abbauen
Wir fordern in unserem Bürokratieabbaupaket Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege, damit Pflegeeinrichtungnen mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben und weniger Aufwand für Dokumentationspflichten entsteht. Wir fordern unter anderem: 1. Einheitliche und digitalisierte Vergütungs- und Vertragsstrukturen schaffen 2. Digitale Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege 3. Bündelung der Prüfverfahren auf einen jährlichen Besuch 4. Ergebnisqualität in den Mittelpunkt stellen 5. Einwanderung von Pflegekräften erleichtern 6. Digitale Abrechnung von ambulanten Leistungen ermöglichen 7. Vertragsrecht vereinfachen 8. Antragsverfahren entbürokratisieren
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Krankenhauswesen
Wir fordern in unserem Bürokratieabbaupaket Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den Krankenhäusern, damit sie mehr zeit für die Patienten haben. Unter anderem fordern wir: 1. Nachweispflichten vereinfachen und digitalisieren 2. Bürokratiefolgenabschätzungen stärken 3. Qualitätssicherung praxisnah ausgestalten 4. Personalnachweise entrümpeln 5. Entlastung bei Melde- und Dokumentationspflichten 6. Finanzierung vereinfachen 7. Anschlussversorgung patientengerecht organisieren 8. Abrechnung digital und unbürokratisch gestalten 9. Datenschutz praxistauglich umsetzen 10. Medizinischen Dienst reformieren 11. Prüfungsdichte durch Aufsichtsbehörden begrenzen 12. Hygienebestimmungen praxistauglich gestalten
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
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BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Referentenentwurf einer Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Augenoptiker-Handwerk (Augenoptikermeisterverordnung) vorgelegt. Die vorgelegte Entwurfsfassung hat u.a. zum Inhalt, den Augenoptikern das Recht einer Bewertung von Befunden zuzuweisen. Damit würde die Ausübung von Heilkunde zum Bestandteil der Prüfung zum Augenoptikermeister bzw. des Optikerhandwerks gemacht.Diese Überschreitung der Grenze zur Heilkunde wäre für einen Handwerksberuf nicht zulässig und deshalb –gemessen an den einschlägigen gesetzlichen Regelungen– nicht hinnehmbar. Die entsprechenden Regelungen, insbesondere die der §§ 3, 7 und 10, sind deshalb aus dem Entwurf zur Neuordnung der Augenoptikermeisterverordnung herauszunehmen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk (Augenoptikermeisterverordnung - AugOptMstrV)
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Adressatenkreis:
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19.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Durch die beabsichtigen Änderungen sind die Altölaufbereiter problematisch betroffen. Die derzeit vorgesehenen Grenzwerte sind so niedrig, dass deren Prüfung, sofern diese überhaupt technisch möglich ist, wirtschaftlich nicht zumutbar und damit unverhältnismäßig wäre. Für die Altölaufbereitung sollten die gleichen Grenzwerte gelten wie bei der Herstellung organischer Pigmente und Farbstoffe.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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23.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bvse plädiert für eine Änderung des geplanten Gesetzes. Die Art der Umsetzung würde zu erheblichen Problemen für die mittelständischen Unternehmen der Entsorgungswirtschaft führen. Verschiedene Anpassungen sind dringend erforderlich.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203
bvse hat Bedanken gegen die Erhöhung der Geldbußen für juristische Personen gem. § 30 OWiG.Diese diskriminieren mittelständische Unternehmen.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung der Stabilisierung und Stärkung der Kunststoffrecyclingbranche in Deutschland und Europa
Der bvse setzt sich für die Förderung des Kunststoffrecyclings ein. Keine Bevorzugung des chemischen Recyclings gegenüber dem mechanischen Recycling. Im Rahmen der derzeit akuten Krise im Kunststoffrecycling fordern wir dringend konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung und Stärkung der Kunststoffrecyclingbranche.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung der Stabilisierung und Stärkung der Kunststoffrecyclingbranche in Deutschland und Europa
Der bvse setzt sich für die Förderung des Kunststoffrecyclings ein. Keine Bevorzugung des chemischen Recyclings gegenüber dem mechanischen Recycling. Im Rahmen der derzeit akuten Krise im Kunststoffrecycling fordern wir dringend konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung und Stärkung der Kunststoffrecyclingbranche.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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03.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Die im Gesetz enthaltenen Anforderungen und der damit verbundene Kosten- und Personalaufwand sind im Hinblick auf mittelständische Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft unverhältnismäßig.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung eines Verbotes von Einweg-E-Zigaretten
Der bvse setzt sich für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ein. Diese stellen - neben der Gesundheitsgefährdung - bei falscher Entsorgung auch ein hohes Brandrisiko in den Recyclinganlagen dar.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für praxistaugliche und entbürokratisierte weinrechtliche Vorschriften
Einsatz für praxistaugliche und entbürokratisierte weinrechtliche Vorschriften; insbesondere Erhalt von § 47 Weinverordnung zur Sicherung der Verkehrsfähigkeit und Marktstellung schäumender Getränke aus entalkoholisiertem und alkoholreduziertem Wein
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktive Veredelung für Zucker erhalten
Bei der aktiven Veredelung handelt es sich um ein in vielen Branchen etabliertes zollrechtliches Instrument zur Stärkung der Wertschöpfung in der Europäischen Union, welches einer strengen zollrechtlichen Kontrolle unterliegt. Es kommt ebenfalls in der zuckerverarbeitenden Lebensmittelwirtschaft zur Anwendung, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, die dem Schutz der Landwirtschaft dienen. Der BDSI tritt daher für den Erhalt der Aktiven Veredelung bei Zucker ein und spricht sich gegen eine Aussetzung auf europäischer Ebene aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
-
11.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufruf zur Umsetzung der Resolution 1325 an die Bundesregierung
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) legt anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Sicherheitsratsresolution 1325 ein Policy Paper zu Gleichberechtigung in der Außenpolitik vor. Der djb ruft die Bundesregierung auf, das 25-jährige Jubiläum von 1325 zum Umsetzungssprung zu nutzen: Rechte schützen, Gewalt vorbeugen, Rechenschaft herstellen – für eine Außenpolitik, die Frieden und Gerechtigkeit wirklich möglich macht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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31.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell zu gerechter SGB-II-Reform für Familien und Frauen
Es wird gefordert, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. Aus Sicht des Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bestehen in verschiedenen Regelungsbereichen erhebliche Risiken geschlechtsspezifischer Benachteiligungen von Frauen – insbesondere von Alleinerziehenden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lehnt in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf eines „Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ ab. Mit dem Gesetz soll Kindern, die in ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle ihrer Eltern hineingeboren werden, die familienrechtliche Absicherung von Geburt an verwehrt werden. Künftig wäre eine Vaterschaftsanerkennung nicht mehr allein durch die Zustimmung der Mutter wirksam, sondern müsste zusätzlich von der Ausländerbehörde genehmigt werden – ein massiver Eingriff in die Rechte von Familien und ein gleichstellungspolitischer Rückschritt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
-
BT-Drs. 21/2997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der djb begrüßt, dass sich das BMJV mit diesem Entwurf der strafrechtlichen Regelungslücke in Bezug auf sogenanntes Spiking, die „Verabreichung von K.-o.-Tropfen“, annimmt, fordert jedoch weitere flankiere Maßnahmen zur umfassenden und effektiven strafrechtlichen Erfassung dieser Handlungen. Es bräuchte jetzt zusätzlich mehr Forschung zum tatsächlichen Ausmaß von Spiking, eine bessere Schulung von Polizei, Justiz und medizinischem Personal sowie verbindliche Standards für schnelle toxikologische Untersuchungen und die vertrauliche Spurensicherung. Wichtig ist außerdem, dass die Kosten dafür bundesweit zuverlässig von den Krankenkassen übernommen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten
-
BT-Drs. 21/551
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für praxistaugliche und entbürokratisierte weinrechtliche Vorschriften
Einsatz für praxistaugliche und entbürokratisierte weinrechtliche Vorschriften; insbesondere Erhalt von § 47 Weinverordnung zur Sicherung der Verkehrsfähigkeit und Marktstellung schäumender Getränke aus entalkoholisiertem und alkoholreduziertem Wein
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): 13. Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Transformative Industriepolitik
Die Salzgitter AG appelliert an die Politik, die Transformation zu einer klimaneutralen Stahlproduktion aktiv zu unterstützen. Dies ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der deutschen Industrie sowie für das Erreichen der nationalen Klimaziele. Kernforderungen sind die Senkung der Energiekosten (insbesondere Reduzierung der Netzentgelte und Wasserstoffkosten), die Förderung der Wasserstoffinfrastruktur, die Etablierung Grüner Leitmärkte (verbindliche Berücksichtigung nicht preislicher Kriterien - Klimafreundlichkeit, Kreislauffähigkeit - und Local-Content Vorgaben im Vergaberecht), die Sicherung der Finanzierung der Transformation und der Schutz vor unfairem internationalen Wettbewerb.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten im Jahr 2025 -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
-
BT-Drs. 20/14026
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für die Salzgitter AG ist die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen eine wichtige Voraussetzung für die Dekarbonisierungsziele des „IPCEI Wasserstoff“-geförderten Transformationsprojektes SALCOS®. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Kostenlücke durch angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen zu schließen, den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur zu ermöglichen und verbleibende Risiken für erste Wasserstoff-Lieferverträge zu schließen.
- Bereitgestellt von: Salzgitter AG (Holding) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anregung zur Anpassung des Wortlauts von § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen
Anpassung des § 27 KStG an die OGAW IV-Regelungen. Anwendbarkeit der Änderungen durch ein Vorgriffs-BMF-Schreiben vor einer Gesetzesänderung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
AMNOG-Anpassungen: Weiterentwicklung des AMNOGs für besondere Therapiesituationen (z.B. Einmaltherapien oder Präzisionsonkologika gegen sehr seltene Erkrankungen), Umgang mit chronischen Erkrankungen, Einbezug des Versorgungskontextes, Umgang mit dem Wechsel von zweckmäßigen Vergleichstherapien zur Schaffung eines zukunftsfesten Rahmens in der Nutzenbewertung, die Ermöglichung neuer erfolgsabhängiger Vertragsmodelle sowie die Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen vertaulichen Ersattungsbetrag. Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens für erfolgsabhängige Erstattungsmodelle (Pay-for-Performance): Der gesetzliche Rahmen für die Vereinbarung von erfolgsabhängigen Erstattungsmodellen soll verbessert werden, damit diese häufiger und einfacher zur Anwendung kommen können.
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Entlastung der GKV zur Sicherung der Bevölkerung mit innovativen Arzneimitteln
Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf 7% sowie Übernahme der Kosten für versicherungsfremde Leistungen durch den Bund zur Satbilisierung der finanziellen Lage der GKV, um die Versorgung con Patient:innen mit innovativen Arzneimitteln nachhaltig zu sichern.
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschung und Entwicklung
Anschluss von Deutschland an den EHDS sowie die Beteiligung des pharmazeutischen Unternehmers an Arbeitsgruppen zum EHDS
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Rahmenbedingung für Innovationen und Unternehmensgründungen
Hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Gründungsstandort attraktiver zu machen. Roche analysiert in diesem Kontext F&E Aspekte und mit Ziel, politische Handlungsempfehlungen abzuleiten und setzt sich für die Translation von akadamischen Wissen in medizinische Produkte, sowie ein gesundes Health-Ecosystem ein. Hierunter fällt auch die steuerliche Forschungsförderung.
- Bereitgestellt von: Roche Pharma AG am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte und praktikable Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
Angesichts der Auslegungsfähigkeit des Abbruchbegriffs der Gefahrstoffverordnung teilen wir die vorstehenden Schlussfolgerungen hinsichtlich des überschaubaren Adressatenkreises und des geringen Erfüllungsaufwandes nicht. Der Abbruchbegriff ist in Bezug auf die Genehmigungspflicht zu überdenken und zu konkretisieren, um die richtigen Tätigkeiten/Betriebe von der Genehmigungspflicht zu erfassen. In jedem Fall ist eine Fiktionsregelung hinsichtlich der Genehmigung einzuführen und sicherzustellen, dass die auf Grundlage der bisherigen GefStoffV gültigen und nicht beanstandeten unternehmensbezogenen Anzeigen für ihre Befristungsdauer fortgelten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und der Baustellenverordnung
-
BR-Drs. 566/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Anpassung des DBA-BMF-Schreibens zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn
Die vorgesehene Vereinfachungsregelung zur Ansässigkeitsbestimmung im Lohnsteuerabzugsverfahren soll nicht nur für Entsendungen von mehr als drei Jahren gelten, sondern auch für kürzere Entsendezeiträume, mindestens ab einem Jahr. Die Pflicht zur Aushändigung einer Arbeitgeberbescheinigung über die Kostentragung soll entfallen. Falls sie beibehalten wird, ist klarzustellen, dass sie nur auf Anforderung des Wohnsitzfinanzamts vorzulegen ist und das vorgesehene Muster entsprechend angepasst wird. Die neuen Vorgaben zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn sollen nicht rückwirkend gelten, sondern erst ab dem 1. Januar 2026 Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Ökodesign-Verordnung führt einen Paradigmenwechsel herbei. Im Mittelpunkt stehen künftig nicht mehr zwingend Massenprodukte, sondern auch Auftragsfertigungen, Unikate und Kleinserien – und das mit zusätzlichen Parametern und Pflichten. Deswegen ist die Berücksichtigung von Mittelstandsverträglichkeit und Produktionsweise bei der Umsetzung der Vorgaben entscheidend dafür, dass kleine und mittlere Handwerksbetriebe ihre Produkte weiter am Markt anbieten können.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung des Mindeststeuergesetzes durch Safe-Harbour-Vereinfachungen
m Rahmen des Mindeststeuergesetzes (§§ 1 ff. MinStG) sollen die Regelungen zur Berechnung der globalen effektiven Steuerquote (ETR) vereinfacht werden. Dazu soll der „Simplified ETR Safe Harbour“ an den bisherigen Transitional CbCR Safe Harbour (§ 90 OECD GloBE Model Rules) angelehnt werden. Die Safe-Harbour-Regelungen sollen dauerhaft in die Anwendung des MinStG integriert werden. Ergänzend wird eine Prüfung eines Global-Blending-Safe-Harbours sowie die Beibehaltung des Routine-Profit-Tests und des De-Minimis-Safe-Harbours angestrebt. Latente Steuern (§ 48 Nr. 1 MinStG) sollen vereinfacht berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Einführung der Aktivrente ohne zusätzliche Bürokratiebelastung für Betriebe
Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG-E soll praxisgerecht ausgestaltet werden. Das Inkrafttreten des Gesetzes sollte auf den 1. Januar 2027 verschoben werden, um eine rechtssichere Umsetzung im Lohnsteuerverfahren zu gewährleisten. Die Aktivrente darf keine zusätzlichen Nachweis- oder Dokumentationspflichten für Arbeitgeber auslösen. § 3 Nr. 21 EStG-E sollte klarstellen, dass bei Beschäftigungsbeginn oder -ende innerhalb eines Monats der volle Monatsfreibetrag anzuwenden ist. Eine Einbeziehung selbstständiger Tätigkeiten (§§ 15, 18 EStG) in die Begünstigung ist zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das derzeitige Unternehmerwahlrecht bezüglich des Vorsteuer-Aufteilungsschlüssels (§ 15 Abs. 4 UStG) soll beibehalten werden. Etwaige Änderungen sollen frühestens zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
-
BT-Drs. 21/1930
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist eine praxisgerechtere Ausgestaltung des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG. Die Ermittlung der ortsüblichen Miete soll vereinfacht und durch pauschalierte oder regionalisierte Vergleichswerte ersetzt werden. Die starre Wertgrenze von 25 €/m² sollte an regionale Mietniveaus angepasst werden. Zudem ist eine klarere rechtliche Grundlage für die Überlassung von Werkswohnungen erforderlich, insbesondere zur Abgrenzung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dadurch soll die steuerliche Begünstigung von Mitarbeiterwohnungen im Handwerk wirksam nutzbar werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsvereinfachung und Praxistauglichkeit beim Mindeststeueranpassungsgesetz erhöhen
Ziel ist eine Anpassung des Mindeststeuergesetzes um die Umsetzung der OECDGloBE-Regeln in der Praxis zu vereinfachen. Das MinStG soll dahingehend geändert werden, dass sämtliche latenten Steuern - auch passive - bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes berücksichtigt werden. Die Übergangs- und Dauerregelungen - CbCR Safe Harbour - sollten klarstellend so ausgestaltet werden, dass praxisübliche Konsolidierungsmaßnahmen ausdrücklich anerkannt werden. Zudem sollte der Paragraph 13 AStG vollständig aufgehoben oder zumindest auf beherrschte Auslandsgesellschaften beschränkt werden, um den Vollzugsaufwand zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der eBA soll als Antragsvoraussetzung für die Security Module Card - Typ B (SMC-B) nach § 340 Abs. 5 SGB V wegfallen. Ebenso soll die in TI-Anschlusspflicht für Hilfsmittelerbringer vom 1. Januar 2026 zum 1. Oktober 2027 verschoben werden. Die Gesundheitshandwerke sprechen sich im Sinne einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung und im Sinne der Wettbewerbsfairness für die Beibehaltung des eBA und der Frist ein. Denn die Hilfsmittelerbringer wollen schnellstmöglich durch einen TI-Anschluss die elektronische Verordnung (eVO) in der Versorgung nutzen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
-
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Wirtschaftsstandortes durch Entlastungen der Betriebe von hohen Energiekosten
Der Stromsteuersatz soll für alle Betriebe auf den europäischen Mindeststeuersatz gesenkt werden. Die Besteuerung erneuerbarer Kraftstoffe soll auf nationaler Ebene reformiert werden. Es bedarf einer umfassenden Steuerbefreiung von Wasserstoff.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Arbeitsgemeinschaft Gesundheitshandwerke: Die Versorgung von morgen sichern
Die Gesundheitshandwerke fordern eine Entbürokratisierung und faire Präqualifizierung, gestärkte Kompetenzen mit Zugang zur ePA sowie eine klare Aufgabenverteilung. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, braucht es gezielte Förderung, bessere Vergütung und Anpassung an die Inflation. Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen sollen vereinfacht und auf Augenhöhe geführt werden. Zudem werden faire, flexible Festbeträge und einheitliche Mehrwertsteuersätze gefordert, die vollständige Einbindung in die Telematikinfrastruktur, offene Schnittstellen für den eKV sowie fairer Wettbewerb und Transparenz bei Praxislaboren und MVZ.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 23.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: