Regelungsvorhaben

Praxisgerechte Umsetzung des Mindeststeuergesetzes durch Safe-Harbour-Vereinfachungen

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 23.12.2025

Beschreibung:
m Rahmen des Mindeststeuergesetzes (§§ 1 ff. MinStG) sollen die Regelungen zur Berechnung der globalen effektiven Steuerquote (ETR) vereinfacht werden. Dazu soll der „Simplified ETR Safe Harbour“ an den bisherigen Transitional CbCR Safe Harbour (§ 90 OECD GloBE Model Rules) angelehnt werden. Die Safe-Harbour-Regelungen sollen dauerhaft in die Anwendung des MinStG integriert werden. Ergänzend wird eine Prüfung eines Global-Blending-Safe-Harbours sowie die Beibehaltung des Routine-Profit-Tests und des De-Minimis-Safe-Harbours angestrebt. Latente Steuern (§ 48 Nr. 1 MinStG) sollen vereinfacht berücksichtigt werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2512160076 (PDF - 26 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.10.2025 an:

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