Regelungsvorhaben
Rechtsvereinfachung und Praxistauglichkeit beim Mindeststeueranpassungsgesetz erhöhen
Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
23.12.2025
Beschreibung:
Ziel ist eine Anpassung des Mindeststeuergesetzes um die Umsetzung der OECDGloBE-Regeln in der Praxis zu vereinfachen. Das MinStG soll dahingehend geändert werden, dass sämtliche latenten Steuern - auch passive - bei der Berechnung des effektiven Steuersatzes berücksichtigt werden. Die Übergangs- und Dauerregelungen - CbCR Safe Harbour - sollten klarstellend so ausgestaltet werden, dass praxisübliche Konsolidierungsmaßnahmen ausdrücklich anerkannt werden. Zudem sollte der Paragraph 13 AStG vollständig aufgehoben oder zumindest auf beherrschte Auslandsgesellschaften beschränkt werden, um den Vollzugsaufwand zu reduzieren.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1865 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
- Handwerk [alle RV hierzu]
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SG2512170038 (PDF - 27 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.10.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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