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476 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"HGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (476)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ... der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.

    • Bereitgestellt von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 28.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...enthält in § 289c Abs. 2 Nr. 6 HGB-E eine weitgefasste Beschreibung..., ...Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b HGB-E: Statt lediglich „… ..., ...Prüfmarktes Gemäß § 324e HGB-E ist weiterhin vorgesehen..., ...Vorschlag für § 324e Abs. 2 HGB-E: „Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts..., ...Nachhaltigkeitsbericht (§§ 289b, 289c HGB-E). Diese Flexibilität ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Transparenzregister-Nr. 52646912360-95 HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ...Integration der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...289b Absatz 2, 315b Abs. 2 HGB-E gilt diese Ausnahme jedoch..., ... Einführungsgesetz zum HGB. Formulierungsvorschlag..., ...beginnende Geschäftsjahre § 289d HGB in der Fassung vor dem ..., ... von § 315c Abs. 1 Nr. 2 HGB für vor dem 1. Januar ..., ...Geschäftsjahre § 315c Abs. 3 HGB in Verbindung mit 289d HGB in der Fassung vor dem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...289b Absatz 2, 315b Abs. 2 HGB-E gilt diese Ausnahme jedoch..., ... Einführungsgesetz zum HGB. Formulierungsvorschlag..., ...beginnende Geschäftsjahre § 289d HGB in der Fassung vor dem ..., ... von § 315c Abs. 1 Nr. 2 HGB für vor dem 1. Januar ..., ...Geschäftsjahre § 315c Abs. 3 HGB in Verbindung mit 289d HGB in der Fassung vor dem...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...289b Absatz 2, 315b Abs. 2 HGB-E gilt diese Ausnahme jedoch..., ...im Einführungsgesetz zum HGB. Formulierungsvorschlag..., ...beginnende Geschäftsjahre § 289d HGB in der Fassung vor dem ..., ... von § 315c Abs. 1 Nr. 2 HGB für vor dem 1. Januar 2027..., ...Geschäftsjahre § 315c Abs. 3 HGB in Verbindung mit 289d HGB in der Fassung vor dem ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 16.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ... der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 16.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

      • 05.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ... der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Transparenzregister-Nr. 52646912360-95 HGB-Quick-Fix: Sofortige Entlastung..., ...Integration der Schwellenwerte - „HGB-Quick-Fix“ - sofort vollständig..., ...§ 289b, 315b, 340a, 340i HGB...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Praktische Bedeutung der im HGB definierten Logistikdokumente..., ...Mitgliedsunternehmen die im HGB definierten Logistikdokumente..., ...elektronische Form aus § 516 Abs. 2 HGB und den Schwestervorschriften..., ...im Sinne des § 408 Abs. 3 HGB (und den Schwestervorschriften..., ...Verordnungsermächtigung in § 516 Abs. 3 HGB, die das Bundesministerium..., ...Einführung des § 516 Abs. 2 HGB sowie der Schwestervorschriften im HGB. Mit dem sog. Der Kontrollbegriff...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...289b Absatz 2, 315b Abs. 2 HGB-E gilt diese Ausnahme jedoch..., ...im Einführungsgesetz zum HGB. Formulierungsvorschlag..., ...beginnende Geschäftsjahre § 289d HGB in der Fassung vor dem ..., ... von § 315c Abs. 1 Nr. 2 HGB für vor dem 1. Januar 2027..., ...Geschäftsjahre § 315c Abs. 3 HGB in Verbindung mit 289d HGB in der Fassung vor dem ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...289b Absatz 2, 315b Abs. 2 HGB-E gilt diese Ausnahme jedoch..., ...im Einführungsgesetz zum HGB. Formulierungsvorschlag..., ...beginnende Geschäftsjahre § 289d HGB in der Fassung vor dem ..., ... von § 315c Abs. 1 Nr. 2 HGB für vor dem 1. Januar 2027..., ...Geschäftsjahre § 315c Abs. 3 HGB in Verbindung mit 289d HGB in der Fassung vor dem ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Praktische Bedeutung der im HGB definierten Logistikdokumente..., ...Mitgliedsunternehmen die im HGB definierten Logistikdokumente..., ...elektronische Form aus § 516 Abs. 2 HGB und den Schwestervorschriften..., ...im Sinne des § 408 Abs. 3 HGB (und den Schwestervorschriften..., ...Verordnungsermächtigung in § 516 Abs. 3 HGB, die das Bundesministerium..., ...Einführung des § 516 Abs. 2 HGB sowie der Schwestervorschriften im HGB. Mit dem sog. Der Kontrollbegriff...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.

    • Bereitgestellt von: Leo Dautzenberg am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Leo Dautzenberg
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gewährt werden, die §§ 336 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...und § 340a Abs. 5 Satz 1 HGB-E so zu überarbeiten, dass..., ... 2 Einführungsgesetz zum HGB (RefE-Fassung) alle KWG-Institute..., ...deutschen Recht in § 316a Nr. 2 HGB übernommen) ist die Ausnahme..., ...öffentlichem Interesse gemäß § 316a HGB Bezug genommen wird, um...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast auf nationaler Ebene zur Vermeidung übermäßiger Regulierung im Kontext des KWG, der Umsetzung von EU-Richtlinien in deutsches Recht sowie in weiteren Bereichen der Bankenregulierung und -aufsicht. Petita umfassen den Ausschluss von Förderbanken aus dem LSI-Stresstest, Aufnahme von Förderbanken in den vereinfachten IKT Risikomanagementrahmen nach DORA, Beibehaltung des Risikogewichts von 20% für Forderungen von Förderbanken an andere Institute im Rahmen des Durchleitungsgeschäfts, keine überschießende CSRD-Umsetzung, Einstufung von Förderbanken als anderweitig und potenziell systemrelevant, Ausnahme von Förderbanken aus dem ESG-Meldewesen, Bagatellgrenzen bei der Anzeigepflicht mittelbar gehaltener Beteiligungen von Förderbanken.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Regelung sollte in § 340a HGB 1:1 übernommen werden. ..., ...Dies soll entsprechend im HGB auf nationaler Ebene verankert..., ...CSRD-Anwendungsbereiches im HGB sollte die Nichtverpflichtung..., ..., z. B. in § 340a Abs. 5 HGBE: „(5) § 289 Absatz 3a...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kapitalgesellschaften im HGB vorgezogen und in einem..., ...Kapitalgesellschaften nach §§ 267, 267a HGB durch das „Zweite Gesetz..., ...Kapitalgesellschaften aus den §§ 267, 267a HGB ergeben, gelten nach § 336 Abs. 2 HGB unmittelbar und sofort ..., ...diesen nach § 316 Abs. 1 HGB erst dann erforderlich,..., ...im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB handelt. Bei der Genossenschaft..., ...in Verbindung mit § 276a HGB) verwiesen. Durch diesen..., ... in § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB profitieren. Zum anderen..., ...Entwicklung der Kennzahlen im HGB: „Mit der Anhebung der..., ...Änderung in § 267 Abs. 1 HGB hat sich das Verhältnis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.

    • Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Bernd Westphal
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gewährt werden, die §§ 336 HGB-E und 315b Absatz 2 HGB-E...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 19.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sofern gem. § 289b Abs. 1 HGB-RefE der Lagebericht eines..., ...ist (vgl. § 289b Abs. 2-4 HGB-RefE). Die Möglichkeit ..., ...)/ 315b Abs. 4 Nr. 1 (a) HGB-E). Gleiche Regelung sollte..., ... ein (vgl. § 324e Abs. 2 HGB-E). Dies wird unter Umständen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Handelsgesetzbuch-Entwurf, „HGB-E“). (5) Dieser Entwurf..., ...vgl. § 324e Abs. 1 und 2 HGB-E). Der hierdurch statuierte..., ...Wirtschaftsprüfer aus der WPO, HGB und dem StGB bzw. den Satzungen..., ...Wirt-schaftsprüfer insbesondere aus dem HGB entspricht. (43) Zu f)..., ...Vorschriften insbesondere des HGB für Wirtschaftsprüfer. ..., ...Vorschriften insbesondere des HGB für Wirtschaftsprüfer. ..., ...Vorschriften insbesondere des HGB bzw. Anforderungen aus ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nachhaltigkeitsbericht (§§ 289b ff., 315b ff. HGB) die Nachweisführung für..., ... „Ein nach §§ 289b ff. HGB oder §§ 315b ff. HGB aufgestellter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 06.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Deutschland und Zwischenlösung per HGB-Quick-Fix auf Basis einer..., ...Ohne Zwischenlösung bzw. HGB-Quick-fix sind diese Unternehmen..., ...der aktuellen Rechtslage & HGB-Quick-fix: Um zu verhindern..., ...Abs. 1a und §340i Abs. 5 HGB anpassen. Konkret: Anhebung..., ...Berichtsjahre. Ein gezielter HGB-Quick-Fix kann Unternehmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 08.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Deutschland und Zwischenlösung per HGB-Quick-Fix auf Basis einer..., ...Ohne Zwischenlösung bzw. HGB-Quick-fix sind diese Unternehmen..., ...der aktuellen Rechtslage & HGB-Quick-fix: Um zu verhindern..., ...Abs. 1a und §340i Abs. 5 HGB anpassen. Konkret: Anhebung..., ...Berichtsjahre. Ein gezielter HGB-Quick-Fix kann Unternehmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 08.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Deutschland und Zwischenlösung per HGB-Quick-Fix auf Basis einer..., ...Ohne Zwischenlösung bzw. HGB-Quick-fix sind diese Unternehmen..., ...der aktuellen Rechtslage & HGB-Quick-fix: Um zu verhindern..., ...Abs. 1a und §340i Abs. 5 HGB anpassen. Konkret: Anhebung..., ...Berichtsjahre. Ein gezielter HGB-Quick-Fix kann Unternehmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Auf nationaler Ebene ist eine sachgerechte und zeitnahe Umsetzung erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 09.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Deutschland und Zwischenlösung per HGB- Quick-Fix auf Basis einer..., ...Ohne Zwischenlösung bzw. HGB-Quick- fix sind diese ..., ...der aktuellen Rechtslage & HGB-Quick-fix: Um zu verhindern..., .... 1a und § 340i Abs. 5 HGB anpassen. Konkret: Anhebung..., ...Berichtsjahre. Ein gezielter HGB-Quick-Fix kann Unternehmen...
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