Regelungsvorhaben

Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 in der durch RL (EU) 2025/794 geänderten Fassung

Angegeben von:
VAZ - Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (R006548) am 22.07.2025

Beschreibung:
Die Vorgaben der CSRD werden mit dem neuen Umsetzungsentwurf nach dem Prinzip 1:1 umgesetzt und der bestehende Rechtsrahmen punktüell angepasst. Im Handelsbilanzrecht soll für bilanzrechtlich große sowie für bilanzrechtlich kleine oder mittelgroße kapitalmarktori- entierte Unternehmen eine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeits- bericht (§§ 289b, 315b HGB-E) und eine Pflicht zur externen Prüfung des Nachhaltigkeitsbe- richts eingeführt werden (§ 317 HGB-E).

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2507220036 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 21.07.2025 an:

      • Bundesregierung

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