Regelungsvorhaben
Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2022/2464 in der durch RL (EU) 2025/794 geänderten Fassung
Angegeben von:
VAZ - Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (R006548)
am
22.07.2025
Beschreibung:
Die Vorgaben der CSRD werden mit dem neuen Umsetzungsentwurf nach dem Prinzip 1:1
umgesetzt und der bestehende Rechtsrahmen punktüell angepasst. Im Handelsbilanzrecht
soll für bilanzrechtlich große sowie für bilanzrechtlich kleine oder mittelgroße kapitalmarktori-
entierte Unternehmen eine Pflicht zur Erweiterung des Lageberichts um einen Nachhaltigkeits-
bericht (§§ 289b, 315b HGB-E) und eine Pflicht zur externen Prüfung des Nachhaltigkeitsbe-
richts eingeführt werden (§ 317 HGB-E).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 21.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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