Stellungnahmen/Gutachten
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337 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (337)
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Keine Erweiterung des §240 (4), da die vorgeschlagene Ergänzung §240 Absatz 4 zu einer nicht voraussehbaren Ausweitung der Nötigungsstrafbarkeit führen kann bzw. führen dürfte.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 04.06.2025
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Adressatenkreis:
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15.01.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Erweiterung des §240 (4) StGB. §240 „Nötigung“ soll...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Standards zur Verkehrsunfallaufnahme
Zur weiteren Differenzierung der Unfallfolgen ist innerhalb der Kategorie "Schwerverletzte" in der deutschen Unfallstatistik die Unterka-tegorie „potenziell lebensgefährlich Verletzte (MAIS 3+)“ zu erheben und durch den Verletzungsschweregrad „MAIS 3+“ zu definieren. Das Auslesen von Fahrzeugdaten soll erleichtert werden. Weitere Forderungen betreffen rechtsmedizinische Untersuchungen, Alkohol- und Drogenkontrollen, die Erfassung internistischer Notfälle etc. Dafür sind jeweils Rechtsgrundlagen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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28.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sachbeschädigungen, die nach dem StGB nicht strafbar, sondern..., ...Körperverletzung ist gem. § 229 StGB eine Straftat, erst recht..., ...fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB. Der Unfallort ist somit..., ...fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) ist Freiheitsstrafe bis..., ...eine Straftat gem. § 315 c StGB „Gefährdung des Straßenverkehrs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 13.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausbeutungstatbestände i.S.d. §§ 232 ff. StGB zur effektiven Strafverfolgung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel
Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neue Regelung bzgl. "veranlasster Leistungen" in der Hilfsmittelversorgung im stationären Bereich
Überarbeitung §128 SGB V mit dem Ziel, die Regelungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten in der Hilfsmittelverordnung für niedergelassene Ärzte auch auf den Bereich der Krankenhäuser auszuweiten. Hierzu wird vorgeschlagen, entweder Absatz 6 um den Zusatz "Die Absätze 1 bis 3 gelten auch gegenüber Krankenhäusern und Krankenhausträgern entsprechend, insbesondere wenn die Versicherten einen Anspruch auf ein Entlassmanagement im Nachgang eines stationären Aufenthalts gemäß § 39 Abs. 1a haben." oder Absatz 2 um den Zusatz "Unzulässige Zuwendungen im Sinne des Satzes 1 sind auch Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern, die angestellte Vertragsärzte durch ihr Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten selbst maßgeblich beeinflussen.“ ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.05.2024
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Adressatenkreis:
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23.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...durch die §§ 299a, 299b StGB 20 2. Geringe Bedeutung..., ...Gedanken zu §§ 299a, 299b StGB, NZWiSt 2017, 129 (132 ..., ...wegen Betruges nach § 263 StGB und wegen Untreue gemäß § 266 StGB kommen beispielsweise bei..., ...Krankenkassen nach § 263 StGB strafbar, weil er die Mitarbeiter..., ...Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2021, § 259 Rn..., ...durch die §§ 299a, 299b StGB Strafrechtlichen Schutz..., ...hinaus die §§ 299a, 299b StGB, die an der Bekämpfung ..., ...nicht nach § 299 Abs. 1 StGB strafbar sind52, de facto..., ...Rahmen der §§ 299a, 299b StGB weit auszulegen und umfasst..., ...Tatbestände der §§ 299a, 299b StGB offensichtlich überschätzt..., ...Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB. 53 J. Eisele, in: Schönke..., ...Gedanken zu §§ 299a, 299b StGB, NZWiSt 2017, 129 (132)..., ...Gedanken zu §§ 299a, 299b StGB, NZWiSt 2017, 129 (132 ..., ...Aufl. 2022, §§ 299a, 299b StGB Rn. 1. 58 J. C. Schuhr..., ...Aufl. 2022, §§ 299a, 299b StGB Rn. 1. 22 2. Geringe ..., ...hinaus die §§ 299a, 299b StGB, die an der Bekämpfung ..., ...Tatbestände der §§ 299a, 299b StGB offensicht-lich überschätzt..., ...Verhalten. Die §§ 299a und 299b StGB adressieren ausdrücklich..., ...hinaus die §§ 299a, 299b StGB, die an der Bekämpfung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung der Interessen der betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten im Sinne einer dem Stand der Technik angemessenen Realisierung von Datenschutz und Datensicherheit
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. am 15.01.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Empfänger der Daten unter § 203 StGB fällt. Dies ist faktisch..., ...Fall, wenn § 203 Abs. 2 StGB zutrifft. Die Normadressaten von § 203 Abs. 1 StGB werden nur adressiert, ..., ...einer der in § 203 Abs. 1 StGB genannten natürlichen ..., ...außerhalb, sodass § 203 StGB in all diesen Fällen nicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeugenschutz, insbesondere Adressschutz, im Strafverfahren in Fällen von digitaler Gewalt
In Fällen der Hasskriminalität im Internet sollte jede Anschrift der*des Anzeigeerstatter*in vor der Überlassung der Akte an den*die Beschuldigte*n im Ermittlungsverfahren entfernt werden. Wir empfehlen außerdem, dass die Belehrung über die Möglichkeit der Angabe einer c/o Adresse gemäß § 68 Abs. 2 StPO verbindlich bereits bei der Anzeigeerstattung erfolgen und in der Akte dokumentiert werden muss.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung neuer Regelungen zum Umgang mit Deepfakes
Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Antragsdelikte §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG Das Problem..., ... Delikte der §§ 185 ff. StGB und § 33 KUG nicht nur ..., ...Gesetz abgebildet. § 201a StGB greift nur in seltenen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der europäischen Anti-SLAPP-Richtlinie
Wirksamer Schutz von Journalist*innen und Medienschaffenden vor Einschüchterungsklagen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: Reporter ohne Grenzen (RSF Germany; RSF Deutschland) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 8529/22
[alle SG hierzu]
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BR-Drs. 8529/22
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rechtsgedanke des § 186 StGB. Soweit die dortige Beweisregel..., ...BGH MDR/D 54, 335; BeckOK StGB/Valerius, 62. Ed. 1.8.2024, StGB § 186 Rn. 21 84 Anders..., ...Beleidigung kann gemäß § 200 StGB auf Antrag öffentlich..., ...Üblen Nachrede nach § 186 StGB etwa kann sich das auf..., ...Strafvorbehalt gemäß §§ 59 ff. StGB: § 59 Abs. 1 S. 1 StGB..., ...kann gemäß § 59a Abs. 1 StGB auf bis zu zwei Jahre festgesetzt..., ...Weisungen gemäß § 59a Abs. 2 StGB auferlegen. Anhand der..., ...der Nötigung des § 240 StGB erfüllen: § 240 StGB ..., ...Verdächtigung gemäß § 164 StGB und des Vortäuschens einer..., ... gemäß § 145d Abs. 1, 2 StGB anwendbar sein. XII. Fazit..., ...an die Regelung in § 200 StGB (dazu D. X.) sollten als..., ...Äußerungsdelikte (§§ 185 ff. StGB). In anderen Fällen haben..., ... außerdem auf §§ 59 ff. StGB zurückgegriffen werden..., ...Strafzumessungsregelung in § 46 StGB, sowie den Alternativen..., ...Person gemäß § 240 Abs. 1 StGB einzuleiten sind. Hierzu..., ... und in § 164 StGB als Falsche Verdächtigung..., ...Strafzumessungsvorschrift des § 46 StGB muss unter anderem den ..., ...2007), Rn. 12 154 BeckOK StGB/Valerius, 62. Ed. 1.5.2024, StGB § 145d Rn. 2; § 164 Rn....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier der BAG-S zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSu und SPD
Anlässlich der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 wenden wir uns gegen Tendenzen zur Schwächung des Rechts- und Sozialstaates und fordern Reformen im Justiz- und Sozialwesen unter dem Aspekt einer rationalen, evidenzbasierten Kriminalpolitik. Beim Strafvollzug orientieren wir uns an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das straffällig gewordenen Menschen ein Grundrecht auf Resozialisierung zuspricht und den Gesetzgeber verpflichtet, die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 15.04.2025
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Adressatenkreis:
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24.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbestand aus dem § 265 a StGB zu streichen und die dadurch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das aktuelle Schutz- und Beratungskonzept zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt
Am 15. November 2024 hat eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke einen Gesetzentwurf zur rechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vorgestellt. Vor einer etwaigen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs sollte jedoch eine differenzierte, sachgerechte und ethisch reflektierte Diskussion geführt werden. Eine solche Debatte in Gesellschaft und Parlament braucht Zeit, die angesichts der weitreichenden Änderungen des Gesetzesvorschlags eingeräumt werden muss. Die dafür notwendige Zeit ist unser Erachtens durch die kurzfristig anstehende Bundestagswahl nicht mehr gegeben.
- Bereitgestellt von: donum vitae zur Förderung des Schutzes des menschlichen Lebens e.V. am 19.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beratungsnachweis gemäß § 219 StGB auszustellen. Folgende..., ...Systems nach §§ 218 ff. StGB i.V.m. SchKG zu ergreifen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
18.12.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel
Der KOK setzt sich für die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) sowie im Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP AZ) beschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen ein. Einige aus Sicht des KOK wichtige Bereiche, insbesondere in Bezug auf den Opferschutz, finden sich nicht oder nicht ausreichend in den Dokumenten wieder, hier setzt sich der KOK für eine Nachschärfung ein.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 13.03.2025
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Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausbeutungstatbestände i.S.d. §§ 232 ff. StGB zur effektiven Strafverfolgung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 13.03.2025
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Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausbeutungstatbestände i.S.d. §§ 232 ff. StGB zur effektiven Strafverfolgung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz und Familienrecht
Gewaltschutz und Familienrecht
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 30.08.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
30.08.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Falschbeschuldigungen zwar nach § 164 StGB strafrechtlich verfolgt..., ...Kindesentziehung (§ 235 StGB ), prozesstaktische Falschbeschuldigungen (§ 164 StGB) oder sonstige Verletzungen..., ... Fürsorgepflicht (§ 171 StGB i.V.m. § 1626 und § 1684..., ... ist eine Straftat nach StGB und fällt seit jeher in...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung stärken
Der djb hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper zum Thema „Reproduktive Rechte im Kontext von Behinderung“ veröffentlicht. Der djb fordert darin die uneingeschränkte Anerkennung und Umsetzung reproduktiver Rechte für Menschen mit Behinderung und kritisiert, dass gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Vorstellungen die Selbstbestimmung in diesem Bereich bis heute erheblich beschneiden. Zentrale Kritikpunkte des djb sind die immer noch bestehende Möglichkeit von Zwangssterilisationen nach § 1830 BGB sowie das Spannungsverhältnis zwischen reproduktiver Selbstbestimmung und gesellschaftlichem Ableismus im Kontext der Pränataldiagnostik.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
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Adressatenkreis:
-
22.05.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verschärfung des § 218 StGB.[3] Die reproduktiven..., ... Nach § 218 Abs. 1 S. 1 StGB ist eine Abtreibung gegen..., ...Beratungsmodells nach § 218a Abs. 1 StGB aufgrund der Kenntnis des..., ...der Tatbestand des § 218 StGB nicht erfüllt, wenn der..., ...drei Tage nach einer § 219 StGB entsprechenden Beratung..., ...Indikation nach § 218a Abs. 2 StGB möglich. Diese umfasst ..., ...Indikation (§ 218a Abs. 2 StGB) wird nicht mehr unmittelbar..., ... Ein nach § 218a Abs. 2 StGB gerechtfertigter Abbruch..., ..., GG Art. 3 Rn. 233; NK-StGB/Merkel, 6. Aufl. 2023, StGB § 218a Rn. 97, Hufen, Friedhelm..., ...22.04.2025). [174] NK-StGB/Merkel, 6. Aufl. 2023, StGB § 218a Rn. 98. [175]..., .../Wörner, 4. Aufl. 2021, StGB § 218a Rn. 61, beck-online..., ... 199. [207] Fischer, StGB, § 218a, Rn. 27; Merkel in NK-StGB, § 218a, Rn. 94. [208] Merkel in NK-StGB, § 218a, Rn. 94. [209...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden.Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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16.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... anzeige-pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Sozialleistungen für von Menschenhandel betroffene Unionsbürger*innen
Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Humane und an menschenrechtlichen Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik
Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelung zum Non-Punishment Prinzip (§ 154c Abs. 2 StPO)
Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Schwangeren mit Fristenlösung außerhalb des StGB regeln, Gewährleistung eines flächendeckenden, pluralen, kostenlosen und wohnortnahen Beratungsangebots, Rechtsanspruch auf Beratung anstatt einer Beratungspflicht, Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs, Versorgungslage verbessern. Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Aus- und Weiterbildung, präventive Maßnahmen wie z.B. Sexualaufklärung in Schulen sowie kostenloser und niedrigschwelliger Zugang zu Verhütungsmitteln.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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07.02.2025
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...entkriminalisieren Gemäß §§ 218 ff. StGB ist ein Schwangerschaftsabbruch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausformulierung des Einbürgerungstests
Die Einbürgerungsvoraussetzungen des neuen StAG sehen für Zuwanderer, die sich einbürgern lassen wollen, die Pflicht vor, einen Einbürgerungstest abzulegen, mit der man die nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 STAG geforderten Kenntnisse nachweisen kann. Wir begrüßen, dass Wissen über jüdisches Leben, Israel und auch über Antisemitismus Gegenstand des Einbürgerungstestes nach § 10 Absatz 1 Nr. 7 STAG wird. Zum Wording „Existenzrecht des Staates Israels“ raten wir zu einer präziseren Formulierung: Es geht ja um Angriffe auf Israels Existenz und somit den Gedanken der Völkerverständigung; besser wäre es womöglich von ‚Identität und Geschichte Israels‘ oder ‚Existenz, Identität und Geschichte Israels‘ zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Tikvah Institut gUG am 01.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI) (20. WP): Einbürgerungstestverordnung
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...den Sachverhalt im § 130 StGB zu regeln und wegen Volksverhetzung..., ...Hasso Suliak: „Verbot im StGB gefordert. Aufruf zur Auslöschung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 27.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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16.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... anzeige-pflichtig nach StGB sind. In der Gesetzesbegründung..., ...allgemeinen Regelungen des § 17 StGB (Verbotsirrtum) zurück,...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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18.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Straftatbeständen i.S.d. § 232 ff. StGB. Im Einzelnen fordert..., ...ganzheitlichen Reform der §§ 232 ff. StGB und der Benennung von klaren..., ...Menschenhandels gem. § 232 ff. StGB und §§ 180a, 181a StGB....
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Zu Regelungsvorhaben: