Stellungnahmen/Gutachten
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22.036 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.036)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die UFA GmbH begleitet das Regelungsvorhaben eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes mit Blick auf seine Auswirkungen auf den deutschen Produktionsstandort sowie die Finanzierung audiovisueller Inhalte. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Film- und Fernsehproduktion in Deutschland zu fördern und die Produktionsbranche in Deutschland nachhaltig zu stärken.
- Bereitgestellt von: UFA GmbH am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die UFA GmbH begleitet das Regelungsvorhaben eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes mit Blick auf seine Auswirkungen auf den deutschen Produktionsstandort sowie die Finanzierung audiovisueller Inhalte. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Film- und Fernsehproduktion in Deutschland zu fördern und die Produktionsbranche in Deutschland nachhaltig zu stärken.
- Bereitgestellt von: UFA GmbH am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einflussnahme bezieht sich auf die Ausgestaltung des geplanten European Competitiveness Fund (ECF) und der künftigen Rahmenbedingungen für InvestEU. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung, die eine stärkere Beteiligung deutscher Förderbanken an der Umsetzung der EU-Haushaltsgarantie ermöglicht. Dafür sollen insbesondere verlässliche Rahmenbedingungen, transparente Beteiligungsstrukturen und vereinfachte Governance- und Berichtsanforderungen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir kritisieren die mangelhafte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.
Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tarifbindung durch Positivanreize stärken
Die Lufthansa Group plädiert dafür, die Tarifbindung durch attraktive, bürokratiearme gesetzliche Rahmenbedingungen zu fördern, die den Mehrwert tariflicher Lösungen wieder sichtbar machen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Regelung der Pflegefachassistenzausbildung
Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Heilberufereformen: Medizinisch-technische Berufe
Qualitätsstandards der Lehrer:innenqualifikation in medizinisch-technischen Berufen sollen gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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Adressatenkreis:
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11.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Vorschlagsentwurf CA/PL 21/25 der Europäischen Patentorganisation (EPO) formuliert eine gemeinsame europäische Position zu den drei zentralen, bislang umstrittenen Kernbereichen der materiellen Patentrechtsharmonisierung (SPLH): Einführung einer Neuheitsschonfrist (grace period), Behandlung kollidierender Patentanmeldungen (conflicting applications) sowie Voraussetzungen und Umfang von Vorbenutzungsrechten (prior user rights). Der Entwurf legt die europäische „Red Line“ fest: Europa ist unter bestimmten Bedingungen bereit, eine Neuheitsschonfrist zu akzeptieren (großes Zugeständnis an die USA und andere Systeme ist), fordert im Gegenzug eine strikte Regelung bei kollidierenden Anmeldungen und Absicherung des Systems durch ein starkes, harmonisiertes Vorbenutzungsrecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
29.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
07.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen und Transformation
Zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen für die Bewältigung der Transformationserfordernisse setzen wir uns für Folgendes ein: 1. Standardisierte und transparente Modelle für Kooperative Partnerschaftsmodelle (ÖPP) in der Breite etablieren 2. Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus der Infrastruktur berücksichtigen 3. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 4. Garantiestrukturen von Bund und Ländern 5. Breitere Finanzierungsbasis zur Auflösung des kommunalen Investitionsstaus bei der Bewältigung der Anforderungen aus Transformation bzw. Energiewende.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
02.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2026
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
22.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund zahlreicher Herausforderungen bei der Brennstoff- und Personalverfügbarkeit sowie dem Alter und dem Ausscheiden von Kraftwerken aus dem Markt wird die Netzreserve in den kommenden Jahren volkswirtschaftlich unverhältnismäßig teuer, verhindert die Erreichung der Klimaziele und wird erheblich anwachsen. Zudem wird sie aufgrund des Alters immer unzuverlässiger. Im Sinne des energiepolitischen Dreiecks macht der BDEW daher Vorschläge für die in der Netzreserve befindlichen und die zukünftigen verorteten Kraftwerke, um die Verfügbarkeit der Kraftwerke in der Netzreserve durch notwendige Anpassungen möglichst kostengünstig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude und zu den geänderten Förderrichtlinien
Der ZVEI setzt sich für eine praxisnahe und bürokratiearme Ausgestaltung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ein. In der Stellungnahme werden Hinweise für notwendige Präzisierungen und Anpassungen im Sinne der Planungssicherheit, Langfristigkeit und Handhabbarkeit der Förderrichtlinie genannt.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 16.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Altersvorsorgereformgesetz praxisnah gestalten
Der BDV begrüßt die Intention des Gesetzentwurfes, sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf im Detail - hier insbesondere hinsichtlich der vorgesehenen Verteilung der Abschlusskosten auf die Vertragslaufzeit. Das würde in der Konsequenz dazu führen, dass ein Berater den Aufwand und die Kosten, die mit der aufwändigen Erst- und Abschlussberatung verbunden sind, in Kleinstbeträgen über Jahrzehnte hinaus vergütet bekommt. Kein Steuerberater, kein Anwalt und kein Arzt wäre bereit, auf dieser Grundlage zu arbeiten und könnte es wirtschaftlich auch gar nicht. Die hier geplante Regelung wird dazu führen, dass die Altersvorsorgeberatung insgesamt für die Beraterinnen und Berater kaufmännisch nicht mehr darstellbar ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 16.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einbeziehung von Abfallverbrennungsanlagen in das nEHS bleibt nicht gerechtfertigt. ITAD begrüßt die Verlängerung des Preiskorridors 2027, fordert aber höhere Versteigerungsmengen, eine Nachkaufgrenze von 20 Prozent, längere Kaufzeiträume und eine Begrenzung nicht mandatierter Finanzintermediäre. Ab 2028 benötigen TAB eine frühzeitig feststehende Preisbasis. ITAD schlägt eine Kopplung an den mengengewichteten EU-ETS-I-Durchschnittspreis des Vorjahresquartals vor. Die EBeV 2030 sollte Biomasseanteile kohlenstoff- statt energiebezogen bestimmen, um fossile Emissionen sachgerechter abzubilden. Zudem sind praxisgerechte Emissionsfaktoren für Hausmüll, ein Nullfaktor für zurückgeführtes Unverbranntes sowie eigene Regeln für heizwertarme, inerte oder wässrige Abfälle erforderlich.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Diskriminierung von Überlebenden einer Krebserkrankung im Kindes- und Jugendalter beim Abschluss von Versicherungen und Krediten sowie bei Adoptionen und Verbeamtungen muss beendet werden. Wir fordern daher die Umsetzung eines umfänglichen Rechts auf Vergessenwerden für Krebsüberlebende nach fünf Jahren Heilungsbewährung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Kinderkrebsverband e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
15.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlässliche Förderbedingungen für energetische Sanierung im selbstgenutzten Wohneigentum sichern
Der Verband begrüßt einzelne soziale Verbesserungen der BEG-Förderreform, insbesondere den neuen Familienzuschlag und die gezielte Unterstützung besonders sanierungsbedürftiger Gebäude. Zugleich kritisiert er die kurzfristige Umsetzung ohne ausreichende Übergangsfristen sowie die parallele Kürzung wesentlicher Förderbestandteile, die Investitionsanreize für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer schwächen.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung von Zulieferer Wertschöpfung im Rahmen des EU Industrial Accelerator Acts
Berücksichtigung der Wertschöpfungsanteile von Automobilzulieferern im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum EU Industrial Accelerator Act
- Bereitgestellt von: ZF Friedrichshafen AG am 15.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.07.2026
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Adressatenkreis:
-
26.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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02.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
Die Johanniter begrüßen das Ziel des Entwurfs, den Betäubungsmittelverkehr zu digitalisieren und zu entbürokratisieren. Zugleich entfaltet sich die im Entwurf hervorgehobene Entlastung nahezu vollständig bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Apotheken. Der Rettungsdienst profitiert hiervon nur am Rande, während die für ihn zentralen Pflichten weitgehend unverändert fortbestehen. Die nachfolgenden Punkte zielen darauf, diese Lücke zu schließen und Auslegungsunsicherheiten zu beseitigen.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 15.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: