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1.012 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.012)
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
-
27.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ... S. 2, § 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung § 490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD..., ...Kündigungsrecht, §§ 489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...Kündigungsrecht, § 489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich § 490 Abs. 2 S. 1 BGB und § 500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art. 25 Abs. 2 MCD: Die..., ...Interesse (§ 490 Abs. 2 S. 2 BGB): − Kreditnehmer verkauft..., .... aber auch § 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 § 7 Abs. 2..., ...informiert werden, § 493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 23.09.2024
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Adressatenkreis:
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12.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Schriftform in § 650h BGB ab. Das Schriftformerfordernis..., ...der Schriftform in § 650h BGB auf Textform? Der BSB ..., ...gemäß § 648 Satz 2 und 3 BGB weiterhin eine Vergütung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Der im Bundestag eingebrachten Entwurf des Umsetzungsgesetzes behält eine signifikante Ausweitung des Anwendungsbereichs, die über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht und unter anderem auch Wertpapierkredite umfasst, obwohl diese von der Richtlinie ausdrücklich ausgenommen sind. Durch dieses Goldplating entsteht eine zusätzliche bürokratische Belastung für deutsche Institute, die die Chancengleichheit im europäischen Wettbewerb beeinträchtigt.
- Bereitgestellt von: Scalable GmbH am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BR-Drs. 434/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- BGBEG [alle SG hierzu]
- UWG 2004 [alle SG hierzu]
- BDSG 2018 [alle SG hierzu]
- BGB [alle SG hierzu]
- UKlaG [alle SG hierzu]
- VVG 2008 [alle SG hierzu]
- GewO [alle SG hierzu]
- PAngV 2022 [alle SG hierzu]
- KredWG [alle SG hierzu]
- VSchDG [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... an. § 491 Abs. 2 Satz 2 BGB-E nimmt bestimmte Verträge..., ...Anwendungsbereich der §§ 491 ff. BGB-neu [...] entsprechend ..., ... des § 491 Abs. 2 Satz 2 BGB sollen so angepasst werden..., ...Anwendungsbereich der §§ 491 ff. BGB-E vollständig unterworfen..., ...Anwendungsbereich der §§ 491 ff. BGB-E würden diese strenger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz sollte nicht beschlossen werden. Die Mietpreisbremse hat sich in den letzten zehn Jahren nicht bewährt. Sie wurde 2015 als vorübergehendes Instrument geschaffen. Eine Verlängerung bis Ende 2029 lähmt den Wohnungsbau weiter.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 23.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn
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BT-Drs. 21/322
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Vormiete nach § 556e BGB, Neubauausnahme nach § 556f Satz 1 BGB, umfassende Modernisierung nach § 556f Satz 2 BGB), • sie lässt eine marktorientierte..., ...Neubauausnahme nach § 556f Satz 1 BGB Eine rückwirkende Einbeziehung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Patientenrechtegesetzes muss verbessert werden, vor allem zum besseren Schutz der Verbraucher:innen vor dem Verkauf von Selbstzahlerleistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL) und Stärkung der Position von Patient:innen bei Verdacht auf Behandlungsfehler.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wird. In § 630g Abs. 2 BGB heißt es derzeit noch, ..., ...Patientenakte aus § 630g BGB und des Rechts auf Kopie..., ...bisher geltenden § 630g BGB ist das Urteil des Europäischen..., .... Hierdurch soll § 630g BGB in Einklang mit dem europäischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Richterrecht basierend auf § 314 BGB) auch für Bau-trägerverträge..., ...allerdings im § 650t Abs. 2 BGB geregelt, dass der § 648a BGB hier keine Anwendung findet..., ... § 648a im § 650t Abs. 2 BGB gestrichen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherfreundliche Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Bei der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wird sich der vzbv für einen höheren Schutz von Verbraucher:innen vor Überschuldung und gegen ausufernden Datenverarbeitung einsetzen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 27.10.2025
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krediten (§ 505b Abs. 2 BGB-E) Mit der Ausweitung ..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505b BGB-E genau berücksichtigt ..., ... ohne 5 § 505b Abs. 2 BGB-E 6 Verbraucherzentrale..., ...Kreditverträge (§ 492 Abs. 1 BGB-E) Die Unterschrift als..., ...Verbraucherdarlehensverträgen nach § 492 Abs. 1 BGB-E muss erhalten werden...., ...492 Abs. 1 und Abs. 1a BGB-E sollten gestrichen werden..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung nach § 505a Abs. 1 BGB-E festgestellt werden, ..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung im Sinne des § 505a BGB-E und § 18a KWG-E bei der..., ...Überziehungsmöglichkeit nach § 504 BGB vorschreiben. 11 § 504 Abs. 2 BGB-E Verbraucherzentrale ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung der Richtlinie Fernabsatz-Finanzdienstleistungsverträge
Die Modernisierung der Verbraucherschutzvorgaben im digitalen Bereich ist richtig und notwendig. Für eine praxisnahe und rechtssichere Umsetzung schlägt der PKV-Verband Anpassungen vor.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einschränkung des § 356a BGB zweifelsfrei auch für ..., ...Widerrufsfunktion gemäß § 356a BGB-E in Verbindung mit § 8..., ... m. Art. 1 Nr. 5 (§ 356a BGB-E) – Einführung einer ..., ...Vorgeschlagene Regelung: § 356a BGB-E regelt die zwingende ..., ...Regelung sollte die in § 356a BGB-E vorgesehene Einschränkung..., ... Bezugnahme auf § 356a BGB keine Ausweitung der Vorgaben..., ...Versicherungsverträgen insbesondere an die im BGB für Fernabsatzverträge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung EU-RL 2014/31/EU (i.R. BEG IV): eBon ermöglichen, auch bei Wiegevorgang Obst und Gemüse
Die Richtlinie 2014/31 EU (Anhang I Nr. 14 Absatz 4 Wort "ausgedruckt" ("printed")): verhindert, dass Kunden den Kassenbon in digitaler und nicht in ausgedruckter Form erhalten, wenn ein gewogener Artikel mit verkauft wurde. Anhang I Nr. 14 der Richtlinie sieht vor, dass „alle Angaben über sämtliche Vorgänge deutlich, unmissverständlich und übersichtlich auf einem Bon oder Etikett für den Kunden ausgedruckt werden“ müssen. Es sollte genügen, dass der Kunde einen digitalen Nachweis über den Wiegevorgang erhält, der analog zu einem ausgedruckten physischen Kassenbon sämtliche relevanten Informationen enthält.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...? BMWSB Kurzbezeichnung BGB Betroffene Paragraphen..., ...Schriftformerfordernis in §§ 550, 578 BGB Welche Belastung wird..., ...Die Streichung des § 550 BGB aus dem Katalog des § 578 Abs. 1 BGB ist daher uneingeschränkt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung DAC7 / Plattformen-Steuertransparenzgesetz (i.R. BEG IV)
Kommunikationshandbuch DAC7 unter Ziffer 2.6 Vorgaben zu Steueridentifikationsmerkmalen. Die bundeseinheitliche Steuernummer (bestimmtes Format) ist manuell umzurechnen, da sie von den Finanzämtern generell nicht mitgeteilt wird. Diesen Aufwand muss entweder der Marktplatzbetreiber selbst vornehmen oder der Händler, da er vom Marktplatzbetreiber aufgefordert ist, das Format zu nutzen. Es wäre ressourcenschonender, wenn die Finanzverwaltungen der Länder diese Nummer den Steuerpflichtigen standardisiert übermitteln würden.
- Bereitgestellt von: Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KG am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...? BMWSB Kurzbezeichnung BGB Betroffene Paragraphen..., ...Schriftformerfordernis in §§ 550, 578 BGB Welche Belastung wird..., ...Die Streichung des § 550 BGB aus dem Katalog des § 578 Abs. 1 BGB ist daher uneingeschränkt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Finanzstandortes Deutschland
Liberalisierung der Inhaltskontrolle von AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr durch die Schaffung von Bereichsausnahmen bei Finanzverträgen zwischen professionellen Vertragsparteien, die nach objektiven Kriterien in der Lage sind, ihre Interessen selbständig zu wahren
- Bereitgestellt von: Aareal Bank AG am 15.09.2025
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Adressatenkreis:
-
15.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bereichsausnahme in § 310 Abs. 1a BGB für Finanzgeschäfte bereits..., ...Bereichsausnahme im § 310 Abs. 1a BGB sollte aus diesen Gründen..., ...Formulierung für § 310 Abs. 1a BGB vor: (1a) Die §§ 307 und..., ...§ 308 Nr. 5, 675g Abs. 2 BGB gesetzlich klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge
Abwehr einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch abgeschlossene Verträge (mit Blick auf den bereits mehr als ausreichenden Schutzrahmen für Verbraucher).
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 08.10.2024
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Adressatenkreis:
-
24.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...darüber hinaus § 675 Abs. 3 BGB eingefügt, mit dem solche..., ...eine Ergänzung des § 312c BGB um die folgenden Absätze..., ...Fernabsatzverträge im Sinne des § 312c BGB. Die Betätigungslösung ..., ...Pflichtangaben nach § 312d Abs. 1 BGB zur Verfügung zu stellen..., ...Dokumentationspflicht aus § 312f Abs. 2 S. 1 BGB durch Art. 8 Abs. 7 Verbraucherrechte-RL..., ... 123 Abs. 1 i.V.m. § 143 BGB begründen. Ein in den Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserte Statistik, örtliche Zuständigkeit und Fallzahlen für die Vormundschaft
In die Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit soll als Kriterium Wille und Wohl des Kindes einfließen (§ 87c SGB VIII). In der Statistik sollen die vier Vormundschaftstypen künftig erfasst werden sowie unter anderem Fluchthintergrund und evtl. weitere Merkmale der betroffenen Kinder und Jugendlichen (§ 99 Abs. 4 SGB VIII). Die Fallzahlen für die Amtsvormundschaft sollten auf ein Wert von 30 Fällen pro VZÄ reduziert werden, um den Kindern und Jugendlichen gerecht werden zu können (§ 55 Abs. 2 SGB VIII).
- Bereitgestellt von: Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Subjektstellung (u.a. §§ 1788 BGB; 1790, 1795 BGB) sowie ..., ...der Kinder (§ 1788 Abs. 2 BGB, § 1803 BGB) gestärkt und..., ...z.B. §§ 1776, 1779, 1781 BGB, § 53 SGB VIII). Die ..., ...dieselbe Person (§ 1775 Abs.2 BGB) verunmöglicht wird. ..., ...des § 1804 Abs. 3 Satz 1 BGB“ (Lange, Burkhardt: JAmt..., ...Notwendige Anpassungen im BGB sind zu prüfen. 1.3..., ...hingewiesen werden, dass die im BGB nun ausschließlich vorgesehene..., ...eingeführt werden (§ 1774 BGB). 2.3 Vergütung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...elektronischen Form (§ 126a BGB) ermöglicht werden. Schnellere..., ...weiteren Absatz im §312ff. BGB: §312 [XYZ] Vertragsänderungen..., ...Verbraucherverträgen der § 312ff. BGB gewählt, statt einer negativen..., ...etwa in den §§ 308 oder 309 BGB. Hintergrund ist, dass ..., ...AGB-Inhaltskontrolle nach § 307 BGB ist, da das Anpassungsrecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gefordert wird eine Regulierung des kommerziellen Family-Influencings über das Jugendarbeitsschutzgesetz mit klaren Schutzmechanismen vor Kindeswohlgefährdung, einschließlich Mindestalter für Einwilligungen und rechtlicher Absicherung der Kinder.
- Bereitgestellt von: Deutsches Kinderhilfwerk e.V. am 28.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 1626 Abs. 1, 1627 S. 1 BGB 17 b) Kindeswohlgefährdung, § 1666 BGB 18 c) Recht am eigenen..., ...39 Staudinger/Lettmaier, BGB, § 1626 Rn. 245. 40 Dürig..., ...§ 1626 Abs. 1, 1627 S. 1 BGB Die elterliche Sorge, ..., .... 1, 1789 Abs. 2 S. 3, 4 BGB oder bei Gefährdung des..., ... 2 BGB ist ein Einvernehmen zwischen..., ...Eltern aus § 1626 Abs. 2 BGB, das Kind in den Prozess..., ...der Anwendung des § 1666 BGB von Bedeutung. 42 BVerfGE..., ...43 MüKoBGB-Huber, § 1631 BGB Rn. 2 44 Diesbezüglich..., ... einzugreifen.47 § 1666 BGB ist somit Ausfluss dieses..., ...2018, 599 Rn. 16 50 BeckOK BGB-Veit, 71. Ed., § 1666 BGB..., .... § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB im Regelfall solche, die..., ... Sinne von § 1666 Abs. 3 BGB in Betracht kommen. Auch..., ...Regelungen wie etwa § 1666 BGB. Doch auch § 1666 BGB, ..., ...lit. a), §§ 1626, 1629 BGB). Hier stellt sich jedoch..., ...ist (§ 1687 Abs. 1 S. 1 BGB), sodass zwingend eine ..., ... ist, vgl. § 1626 Abs. 2 BGB. Sobald der beschränkt ..., ..., § 1626 BGB Rn. 103. 47 Alter schon..., .... 1 Nr. 1, Abs. 2, 181 BGB erfährt, wonach bei der..., ...gung im Sinne von § 1809 BGB eingesetzt werden, wäre...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Sozialstaates
Rechtsvereinfachung Beschleunigung des Vollzugs und Verfahrensvereinfachungen Notwendige Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem Verbesserung der Transparenz Zusammenlegung von Sozialleistungen Verbesserung von Erwerbsanreizen Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
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16.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaft (§ 1600 Absatz 2 BGB-E) für über 18-jährige ..., ...leiblichen Vater (§ 1600 BGB-E) Die Neuregelung der..., ... Kindern (§1600 Absatz 2 BGB-E) und minderjährigen Kindern..., ...Vaterschaft über § 1626a BGB das Sorgerecht für das..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB-E) oder zu einem früheren..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB-E) oder sich der leibliche..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB-E). Unabhängig von diesen..., ...1600 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BGB-E). Ist keine dieser vier..., ...gemäß § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E eine Kindeswohlprüfung..., ...Vater. Gemäß § 1599 Abs. 2 BGB-E wirkt die Anfechtung ..., ...nach § 1600 Abs. 3 Satz 3 BGB-E ermöglicht. Exkurs: ..., ... wenn ein Vater (oder im BGB-E „Mann“) für das Kind ..., ...geltenden § 1600 Absatz 3 BGB wird gesetzlich vermutet..., ...Entwurf mit §1600 Absatz 2 BGB-E vor, dass die Anfechtung..., ...Regelung des § 1600 Absatz 2 BGB-E soll laut Begründung ..., ... § 1600b Abs. 4 Satz 3 BGB-E die Anfechtungsfrist ..., ...1600b Absatz 4 Satz 3 und 4 BGB-E durch den Wegfall einer..., ...derzeitigen § 1599 Absatz 2 BGB von der Notwendigkeit..., ...entwickelt diese durch § 1595a BGB-E zu einer Anerkennung ..., ...neugefassten § 1596 Absatz 4 BGB-E selbst und nicht nur ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • •Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB.489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB...., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, ..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung 500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB).490 Abs. 2 S. 3 BGB). ..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB.489 Abs. 1, 490 BGB. •..., ...489 Abs. 1 BGB489 Abs. 1 BGB Titel der Veranstaltung..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB 490 Abs. 2 S. 1 BGB und und §500 Abs. 2 S. 2 BGB.500 Abs. 2 S. 2 BGB. Art..., ...Interesse (§490 Abs. 2 S. 2 BGB):490 Abs. 2 S. 2 BGB): ..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR.493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche).
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S..., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Fernabsatzrichtlinie / Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
Der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung und den mit ihr verbundenen rechtlichen Wirkungen kommt in der Praxis eine immense Bedeutung zu. Vor allem bei den langlaufenden Versicherungsverträgen wird dadurch ein erhebliches Mehr an Rechtssicherheit sowohl zugunsten von Unternehmen als auch von Kunden gewährt und Streitigkeiten vorgebeugt. Mit Blick hierauf ist es wichtig, den Inhalt des Musters an die vorgesehenen Änderungen der gesetzlichen Vorgaben anzupassen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Bezugnahme auf § 356a BGB dahingehend präzisiert..., ...Widerrufsfunktion gem. § 356a BGB aufmerksam zu machen, sollte..., ..., wie bislang, nach dem BGB. Durch die Vereinheitlichung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Das Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die abgegebene Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJ-DiskE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die nachfolgenden Petiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3, Anlage 3a und Anlage 3b EGBGB. - Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des DiskE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-DiskE
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche).
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung ein (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1. Umstellen nach § 556c BGB im Wohngebäudebestand ermöglichen..., ...ausgerichtet ist. Die i.V.m. §556c BGB geforderte Kostenneutralität...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der 3. Verbraucherkreditrichtlinie (CCD3)
Wir regen an, die Muster-Widerrufsbelehrung beizubehalten, die Änderungen zu § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG nachzuschärfen, im Sinne einer echten Digitalisierung, sowohl für Darlehensverträge als auch Darlehensvermittlungsverträge nur die Willenserklärung des Verbrauchers unter ein entsprechendes Textformerfordernis zu stellen und die Formerfordernisse für den Darlehensgeber bzw. Darlehensvermittler gänzlich aufzuheben, § 30 Abs. 2 BDSG nachzuschärfen. Zudem erbitten wir um Unterstützung der Bundesregierung auf EU-Ebene bezüglich der in Art. 46 (2) der CCD3 niedergelegten Prüfpflicht der EU-Kommission.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 21.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 492 Abs. 9 S. 1 und 2 BGB Ein Allgemein- Verbraucherdarlehensvertrag..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung § 505b Abs. 2 S. 2 BGB, § 18 KWG Die für die Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...Darlehensvermittlungsverträgen § 655b Abs. 1 BGB Ebenso wie der Darlehensvertrag...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Einführung einer gesetzlichen Vermutung, wonach nicht sicherheitsrelevante Normen keine anerkannten Regeln der Technik sind, wird abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 27.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bauvertragsrechts. § 650a BGB definiert den Bauvertrag..., ...Die Regelungen des § 650a BGB schlagen deshalb auf alle..., ...Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) und den Bauträgervertrag (§ 650v BGB). Hinzukommt, dass der ..., ...Rechtsbegriffe des § 633 Abs. 2 BGB. Das kann prinzipiell zu..., ...Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gleichgestellt, sofern ..., ...im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist. Diese unterschiedlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der djb kritisiert den vorgelegten Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive und lehnt ihn deshalb ab. Der Entwurf bringt ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen gegenüber allen Familien zum Ausdruck, in denen zwischen der Mutter und dem Anerkennenden ein vom Referentenentwurf sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ besteht und beide nicht verheiratet sind. Sie werden pauschal der Zustimmungspflicht der Ausländerbehörde zur Vaterschaftsanerkennung unterworfen. Sie sind jedoch keine Familien „zweiter Klasse“ und können sich insbesondere auch auf den Schutz des Art. 6 GG und das Willkürverbot berufen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 21.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vaterschaft (§ 1592 Nr. 2 BGB) vom Gesetzgeber aus familienpolitischen..., ...Vaterschaft (§§ 1706, 1709 BGB a.F.) abgeschafft wurde..., ...Mittel: Vollzug von § 1597a BGB wirksamer gestalten Die..., ... den Vollzug von § 1597a BGB wirksamer zu gestalten...., ...Vollzugsprobleme, wie sie dem § 1597a BGB zugeschrieben werden, kein..., ...ihre Pflichten aus § 1597a BGB zu erfüllen, sowie ggf...., ...jedoch, dass die in § 1600 IV BGB unnötig weit gefassten ..., ...bisherigen § 1595 Abs. 1 BGB entnommene Legaldefinition...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der WärmeLV zum besseren Schutz von Mieter:innen vor überhöhten Wärmelieferkosten
Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
-
07.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...AVBFernwärmeV) auch der § 556c BGB und die Wärmeliefer-verordnung..., ...Kostenneutralität (§ 556c BGB) regelt, dass Vermieter..., ... nur durch das in § 556c BGB und der WärmeLV verankerte..., ... 2013 eingeführte § 556c BGB sowie die Wärmelieferverordnung..., ...Zeitpunkt der Umstellung (§ 556c BGB) greift. Zudem zeigt dieser..., ...Wärmelieferverordnung und § 556c BGB: Mieter:innen besser schützen..., ...der WärmeLV und dem § 556c BGB zu unterstellen. Hierfür..., ...Das bedeutet, der § 556c BGB und die WärmeLV greifen..., ...Voraussetzungen des § 556c BGB (Gebot der Kostenneutralität..., ... frei wählen. Der § 556c BGB muss auch für die Umstellung..., ...Wortlaut in § 556c Abs. 1 BGB ist entsprechend zu erweitern..., ...556c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BGB können Mieter:innen verpflichtet..., ...WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB umfasst aktuell nur Regelungen..., ...nach § 556c Abs. 1 und 2 BGB zu erlassen. 20 Aktuell..., ...Kostenvergleichsrechnung nach § 556c BGB, Eigene Darstellung DMB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung einer elektronischen Grundschuldbestellung (ohne Medienbrüche)
Wir fordern eine Gesetzesverbesserung, die eine elektronische (medienbruchfreie) Bestellung einer Grundschuld ermöglicht. Wir setzen uns ein für eine gesetzliche Anordnung einer rechtsgeschäftlichen Bindungswirkung durch Überlassung einer beglaubigten Abschrift der Eintragungsbewilligung (wie im BMJ-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung, S. 25 vorgeschlagen wird).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
BR-Drs. 241/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesanpassungen zu § 130 Abs. 2 BGB (Referentenentwurf, S...., ...S. 24 f.) sowie zu § 873 BGB (Entwurf, S. 2 und S. 25...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
.... 3 | § 365b Abs. 2 S. 5 BGB-neu) 8 1.2 Widerrufsinformation..., ...Artikel 1 Nr. 8 | § 491 Abs. 2 BGB-neu) 13 3 Digitaler Kredit..., ...10 b | § 492 Abs. 1 S. 1 BGB-neu) 14 4 Produktbündelung..., ...Artikel 1 Nr. 11 | § 492a BGB-neu – zu Artikel 10 | §..., ...1 Nr. 17 | § 497a Abs. 1 BGB-neu) 22 III Anmerkungen..., .... 3 | § 365b Abs. 2 S. 5 BGB-neu) Petitum des ..., ...sieht in § 365b Abs. 2 S. 5 BGB-neu für den Widerruf von..., ...Artikel 1 Nr. 8 | § 491 Abs. 2 BGB-neu) Petitum des ..., ...10 b | § 492 Abs. 1 S. 1 BGB-neu) Petitum des ..., ... BGB) zu-gunsten der digitalfreundlichen Textform (§ 126b BGB) abgeschafft werden soll..., ... Gemäß § 492 Abs. 1 S. 1 BGB-neu soll es künftig zur..., ...Text-form im Sinne des § 126b BGB eingehalten wird. Als..., ...§ 126 Abs. 3 i.V.m. 126a BGB). Diese ist aber technisch..., ...Artikel 1 Nr. 11 | § 492a BGB-neu – zu Artikel 10 | §..., ...1 Nr. 17 | § 497a Abs. 1 BGB-neu) Petitum des ..., ...künftig gemäß § 497a Abs. 1 BGB-neu dazu verpflichtet sein..., ...Umsetzung des § 497a Abs. 1 BGB-neu im besten Sinne des..., ...Bezug auf § 505a Abs. 1 S. 3 BGB-neu auf unsere vorherigen..., ... sind im Wesentlichen im BGB geregelt (§§ 490 ff. BGB...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdar-lehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., ...z. B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarför-derdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösen-den..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wün-schenswerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nat. Umsetzung der novellierten VerbraucherR-RL 2011/83/EU idF der RL 2023/2673/EU
Die Petita bestehen im Aufzeigen von Spielraum bei der anstehenden Richtlinienumsetzung: - harmonisierte, praxisgerechte Umsetzung in Koordination mit der RL 2023/2225/EU - bes. Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Rechtssicherheitsgedanken der RL 2023/2673/EU - Schaffung von gesetzl. Mustern und sog. Gesetzlichkeitsfiktion - Regelung analog Art. 229 § 38 Abs. 3 EGBGB für Immo-FörderdarlehensV - Breite Interpretation der Regelung der Erlöschensregelung des Art. 16b Abs. 1 UAbs. 2 S. 3 RL 2023/2673/EU - Rechtssichere Gestaltung Widerrufsbutton ohne matielll-rechtliche Determination der Ausübung dieses Rechts sowie Klarstellung Anwendungsbereich - Abschaffung Widerrufsrecht (Finanzdienstleistungen) beim AußergeschäftsraumV; hilfsweise Schaffung sozialpolitischer Ausnahmen
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Immobiliarförderdarlehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarförderdarlehen..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösenden..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wünschenswerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsetzung der neuen EU-Vorgaben für den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen sollte im Hinblick auf die überarbeiteten Vorgaben zum Widerrufsrecht sparten- und vertriebsartübergreifend im VVG erfolgen. Das muss insbesondere auch für die Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts nach einem Jahr bei fehlerhafter Erteilung der (zusätzlichen) Verbraucherinformationen gelten. Daneben wird auch eine Klarstellung im Hinblick auf die Implementierung einer Schaltfläche für den Widerruf angeregt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 07.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Bezugnahme auf § 356a BGB dahingehend präzisiert..., ...Widerrufsfunktion gem. § 356a BGB aufmerksam zu machen, sollte..., ..., wie bislang, nach dem BGB. Durch die Vereinheitlichung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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12.03.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausgleichsforderung nach § 1378 BGB nicht zum Erwerb im Sinne..., ...Ausgleichsforderung nach § 1378 Abs. 1 BGB und die Zahlungen hierauf..., ...Forderung, eben § 1378 Abs. 1 BGB, zugrunde liegt; es wird..., ..., der nach § 1378 Abs. 1 BGB zur Hälfte dem anderen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Verbraucherkreditrichtlinie
Es wird gefordert, dass der Kauf auf Rechnung erhalten bleibt und die Vorgaben in einem angemessenen Verhältnis stehen. Es soll eine rechtssichere Anwendung der Vorschriften für Online-Händler gewährleistet werden. Es soll klargestellt werden, dass Marktplätze und Plattformen, die die Zahlungsabwicklung für Händler übernehmen, die über sie Verkäufe tätigen, nicht als "Dritte" i.S. des Art. 2 Abs. 2h) der RL gelten. Gleiches soll in Bezug auf organisatorisch oder gesellschaftlich in die Händlergruppe integrierte Zahlungsanbieter, die unternehmensintern Zahlungsabwicklungen durchführen, gelten. Ebenso sollen Factoring-Anbieter nicht als "Dritte" gelten. Die vollständige Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten für den Kauf auf Rechnung soll ausgeschöpft werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... anpassen (§ 506 Abs. 1 BGB-neu) Die Unterscheidung..., .... 1 S. 2 Nr. 4 und S. 3 BGB-neu erlaubt Nicht-KMU-Händlern..., ...Globalzessionen (§§ 398 ff. BGB) zu Sicherungszwecken ..., ...1 S. 2 Ziffer 4 und S. 3 BGB-neu aus, insbesondere für..., ...Einschränkungen in § 506 Abs. 1 S. 3 BGB-neu vor (Anpassungsvorschläge..., ...Sinne von § 312l Absatz 4 BGB, wenn der Vertrag über..., ...Sinne von § 312l Absatz 3 BGB zustande kommt, sowie mit..., ...insbesondere § 505b Abs. 2 BGB- neu) Kreditwürdigkeitsprüfungen..., ...des § 506 Abs. 1 Satz 3 BGB-neu viele Anbieter von ..., ...Eigentumsvorbehalt) formal unter § 506 BGB-neu fällt, ist der Warnhinweis...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG
Der bpa begrüßt die Intention des Gesetzgebers, Erleichterungen für Unternehmende im Rahmen des VSBG zu ermöglichen und unnötige Bürokratie abzubauen. Daher ist die in dem Referentenentwurf vorgesehene Entbürokratisierung ausdrücklich als richtiger Schritt zur Steigerung der Attraktivität des Verbraucherstreitbeilegungsverfahrens zu begrüßen. Insbesondere der Wegfall der Kostenlast für die vollständig obsiegenden Unternehmenden sowie die Reduzierungen der Informationspflichten, die in der Vergangenheit nicht selten zu Abmahnungen von Unternehmenden führten, sind grundsätzlich positiv hervorzuheben, wenn auch einzelne Punkte aus Sicht des bpa noch verbesserungsbedürftig sind.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 20.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereichs des § 356 BGB Sowohl Verträge nach ..., ...Anwendungsbereich des § 356 BGB (Widerrufsrecht) ausgenom-men..., ...Wider-rufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB und Erklärung zum Beginn..., ...Verbraucher gemäß § 627 Abs. 1 BGB jederzeit kündigen kann..., ...Anwendungsbereich des § 356 BGB auszunehmen. Änderungsvorschlag § 312g Abs. 2 BGB wird um folgende Ausnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schriftformerleichterung im Gesellschaftsrecht
Wir sprechen uns bei § 108 Abs. 3 AktG und § 35 Abs. 1, 2 SEAG für eine Formerleichterung von der Schriftform auf die Textform im Sinne von § 126b BGB aus. Das Formerfordernis sollte jedoch nicht ganz aufgegeben werden. Ferner regen wir an, weitere Schriftformerfordernisse zu prüfen. Das Schriftformerfordernis im Rahmen des § 122 AktG sollte dagegen aus unser Sicht erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 19.08.2024
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...strenge Schriftform des § 126 BGB erforderlich ist, so muss..., ...Textform im Sinne von § 126b BGB aus, das Formerfordernis..., ...Textform im Sinne von § 126b BGB sollte auch bei § 35 Abs...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband spricht sich gegen eine überschießende Umsetzung der geänderten Richtlinie 2011/83/EU im Hinblick auf Außergeschäftsraumverträge über Finanzdienstleistungen aus. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit sollten die gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster beibehalten werden. Bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen setzen wir uns für eine Änderung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Hinblick auf ein europäisches Widerrufsbelehrungsmuster oder zumindest für eine Öffnungsklausel für nationale Widerrufsbelehrungsmuster ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
30.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außergeschäftsraumverträgen nach § 312b BGB über Finanzdienstleistungen..., ...Fernabsatzverträge i.S.d. § 312c Abs. 1 BGB entsprechend den Vorgaben..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Außergeschäftsraumverträge i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB für Finanzdienstleistungen..., ...Widerrufsbelehrungsmuster nach § 312d Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246b § 1 ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.10.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...deutsches Recht (zu § 492 Abs. 1 BGB-neu, Einführung der Textform..., ...Papier (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Zwar steht mit der qualifizierten..., ...§ 126 Abs. 3 i.V.m. 126a BGB). Diese ist aber technisch..., ...Verzögerungen via Textform (§ 126b BGB) abge-schlossen werden ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur Ausgestaltung der elektronischen Widerrufsfunktion im Verbrauchervertragsrecht
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben zur elektronischen Widerrufsfunktion. Ziel ist die Klärung des verpflichteten Unternehmenskreises, die Vermeidung unnötiger Buttons bei nicht widerrufbaren Verträgen sowie die Festlegung, dass die Funktion im geschützten Login-Bereich platziert wird. So sollen Rechtsunsicherheiten und Missbrauchsrisiken verhindert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ihr Vorschlag aus § 356a BGB n. F. zur Einführung einer..., ...jedoch nach § 356 Abs. 5 BGB so abgeschlossen werden..., ...nach der in § 356a Abs. 1 BGB n. F. geplanten gesetzlichen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Anpassungen im Gesetzesentwurf für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Vorschläge zur Entlastung des Bürokratieaufwands in Deutschland, u.a. durch Einführung eines rechtssicheren AGB-Änderungsmechanismus, Abschaffung des Schriftformerfordernisses im Verbraucherdarlehensrecht, Reform des § 15 KWG, insb. Anpassung der Definition von "Organkrediten", Modifikation des Nachweisgesetzes: Vorschlag zur Zulassung digitaler Nachweise, Vereinfachung bei Ersatz-Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge gemäß § 45a Abs. 5 EstG, Erleichterung der Grundbucheinsicht für Kreditinstitute, Einführung eines Wahlrechts für den befreienden IFRS-Einzelabschluss in Deutschland und mehr Entlastung für SNCIs: Reduzierung der Komplexität von Vergütungsregelungen, Option eines 2-jährigen Turnus Geldwäscheprüfungen für alle SNCIs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 S. 1 BGB). Dortige Erleichterungen..., ...einer Änderung des § 492 BGB, keine Erwähnung im neuen..., ...Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) hinweisen: Das deutsche..., ... 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB die qualifizierte elektronische..., ...sollte die in § 492 Abs. 1 BGB erforderliche Schriftform..., ...Sollzinssatzes (vgl. § 493 Abs. 3 BGB i.V.m. § 492 Abs. 5 BGB..., ... gilt nach § 309 Nr. 12b BGB, wonach die Empfangsbestätigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll dazu bewegt werden, sich auf Europäischer Ebene mit Blick auf Maßnahmen zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr für einen Ansatz einzusetzen, der die unternehmerische Vertragsfreiheit wahrt und mit dem in Deutschland bestehenden System der Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen vereinbar ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.10.2025
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Adressatenkreis:
-
15.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in AGB (vgl. § 308 Nr.1a BGB); hier ist wegen der extremen..., ...vgl. § 310 Abs. 1a Nr. 2 BGB) denkbar. Sonstige Elemente..., ...Deutschland § 308 Nr. 1a BGB). Jedenfalls sollte die..., ... derzeit in das deutsche BGB umgesetzte Zahlungsverzugsrichtlinie..., ...(vgl. § 271a Abs. 1 S. 1 BGB) auf AGB- wie individualvertraglich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Als Bitkom fordern wir den kontinuierlichen Bürokratieabbau durch die Digitalisierung von (Verwaltungs-)Prozessen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung, Bürokratiekosten zu mindern. Der Gesetzentwurf weist jedoch eine Reihe von Schwächen auf. Wir setzen uns vor allem dafür ein, Schriftformerfordernisse abzubauen, doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und den automatisierten Datenaustausch zwischen Behörden voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Nutzung der Textform (§ 126b BGB) im Nachweisgesetz zulassen..., ...Signaturen i. S. d. § 126a BGB erweist sich nur dann als..., ...der Textform nach § 126b BGB unter Voraussetzung eines..., ...elektronischen Form (§ 126a BGB) könnte der Arbeitsvertragsschluss..., ... (§ 109 GewO sowie § 630 BGB) Befristung von Arbeitsverträgen..., ...Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB) Begründung eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages..., ...eine Änderung des § 126 ff. BGB vereinfacht und digitalisiert..., ...Unternehmen i. S. d. § 14 BGB die Textform als Regelfall...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsrechts
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarför..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösen..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wün...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet (zusammengefasst) die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lehen (§ 491 Abs. 3 S. 3 BGB). Hier sollten im Umsetzungsrecht..., .... B. nach § 675h Abs. 1 BGB (Art. 55 Abs. 1 Zweite ..., ...Rückzahlung (§ 500 Abs. 2 BGB) gibt es bei Immobiliarför..., ...ESIS-Merkblatt (§ 491a Abs. 4 BGB) als eines der fristauslösen..., ...17/EU bzw. § 491a Abs. 4 BGB) und nicht pauschal an ..., ...für die Textform (§ 126b BGB) gebotenen Abschlussfunktion..., ...werden, sollten in § 312b BGB für sozialpolitisch wün...
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Zu Regelungsvorhaben: