Stellungnahmen/Gutachten
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1.283 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.283)
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOG Verfahrens für innovative und neuartige Therapien
Verbesserung der Rahmenbedingungen im AMNOG-Verfahren
- Bereitgestellt von: Gilead Sciences GmbH am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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14.01.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung Abrechnung von §§ 73b und 140a SGB V-Verträgen
Erleichterung der Abrechnungsdatenverarbeitung auf Leistungserbringerseite bei der Abrechnung von Verträgen nach §§ 73b und 140a SGB V, mindestens Klarstellung der Möglichkeit des Einsatzes weisungsgebundener Auftragsdatenverarbeiter, insbesondere Cloud-Dienstanbieter für Datenverarbeitung
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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03.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung (Genehmigungsfreigrenze)
Einführung einer gesetzlich im SGB V verankerten Genehmigungsfreigrenze von 1.000 Euro für verordnete Hilfsmittel, um die Bürokratiekosten bei Kassen und Leistungserbringern radikal zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung (Genehmigungsfreigrenze)
Einführung einer gesetzlich im SGB V verankerten Genehmigungsfreigrenze von 1.000 Euro für verordnete Hilfsmittel, um die Bürokratiekosten bei Kassen und Leistungserbringern radikal zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Psychotherapeutische Versorgung in Deutschland weiterentwickeln
Die psychotherapeutische Versorgung soll im Sinne der Patient:innen besser gesteuert und solidarische Beitragsmittel sollen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Dies soll mit Maßnahmen erreicht werden, die die Therapiewirksamkeit erhöhen, Bürokratieaufwand reduzieren und Behandlungskapazitäten freisetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Kombinationsrabatt gem. 130e SGB V
Abschaffung des Kombinationsrabatts gem. § 130e SGB V
- Bereitgestellt von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH am 26.03.2026
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Adressatenkreis:
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26.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
Das KHAG konkretisiert und ergänzt durch das KHVVG eingeführte Regelungen in der Gesundheitsversorgung. Die DKG verfolgt hier das Ziel, sicherzustellen, dass das Gesetzesvorhaben der Sicherstellung der erforderlichen Krankenhausversorgung gerecht wird, insbesondere durch Modifikationen an den Regelungen zum Klinikatlas sowie der sachgerechten Weiterentwicklung der Regelungen zum Leistungsgruppensystem, etc.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. MSD setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer nachhaltigen GKV-Finanzierung
Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist angesichts u.a. des demografischen Wandels unter Druck. MSD setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität der GKV ein. Auf diese Weise soll u.a. die Versorgung von Versicherten mit innovativen Arzneimitteln und Impfstoffen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: MSD Sharp & Dohme GmbH am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spezielle sektorengleiche Vergütung
Stellungnahmen zu einer qualitätsgetriebenen und kostendeckenden Umsetzung einer sektorengleichen Vergütung im Bereich der Gastroenterologie
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e. V. am 25.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9168
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Einführung einer sektorengleichen Vergütung im Rahmen der geplanten Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten medizinischen Leistungen
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BT-Drs. 20/9168
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Medizinregistergesetz
Einbezug der Ethikkommissionen in der Bewertung der Register für die medizinische Forschung vor deren Errichtung im Sinne des Art. 19 der Deklaration von Taipeh sowie Art. 23 und 32 der Deklaration von Helsinki.
- Bereitgestellt von: Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) am 24.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebammen als Teil der Primärversorgung gesetzlich etablieren
Hebammen sind ein oft ungenutztes Potential für die flächendeckende Versorgung. Hebammengeleitete Versorgungsmodelle stellen eine kostenwirksame Strategie dar, um Outcomes für Frauen und Kinder zu optimieren bei gleichzeitiger Reduktion unnötiger Interventionen. Eine starke Primärversorgung braucht Hebammen als festen Bestandteil: -Definition der Hebammen als Teil der Primärversorgung -Einbezug von Hebammen, Hebammenpraxen oder Geburtshäusern im Rahmen der Einführung eines Primärarzt- oder Primärversorgungsteams -Konsequenter Einbezug von Hebammen in regionalen Versorgungsnetzwerken, auch in der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Definition Schnittstellen zur Hebammenhilfe bei der Reform der Notfallversorgung (Notfallversorgungsgesetz) -Kompetenzerweiterung für Hebammen
- Bereitgestellt von: Deutscher Hebammenverband am 20.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Seit 2007 existiert der „Aktionsplan des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ (Aktionsplan AMTS), um die Risiken für das Auftreten von AMTS1-Problemen zu reduzieren. Der Aktionsplan trägt dazu bei, die Diskussion über die AMTS und die optimale Organisation des gesamten Medikationsprozesses in der Öffentlichkeit, Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung zu vertiefen. Pharma Deutschland begrüßt alle Maßnahmen, die zur Verbesserung einer sicheren Anwendung von Arzneimitteln beitragen. Die sichere Anwendung ist unter Berücksichtigung der bereits aus dem regulatorischen Umfeld bekannten Risiken von Arzneimitteln aus Sicht der pharmazeutischen Hersteller von besonderer Bedeutung.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 19.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf AMTS 2026 bis 2029 des BMG zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur finanziellen Entlastung krebskranker Privatversicherter sollte die PKV in die Hilfstaxe einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Generationengerechte und nachhaltige Finanzierung der GKV sicherstellen
Eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung der GKV ist erforderlich, um die Lohnzusatzkosten zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu gewährleisten. Eine Ausweitung von Beiträgen und Leistungen im Umlageverfahren ist nicht generationengerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 17.03.2026
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Digital-Gesetz und entsprechende nachgelagerte Verordnungen bilden das konzeptionelle bzw. technologische Fundament eines ganzheitlichen digitalen Gesundheitswesens. Die Fortentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Anbindung und Stärkung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) stellen in diesem Kontext zwei wesentliche Fokusthemen für den vfa dar. Der vfa wirkt darauf hin, dass die Erstattungspreisfindung für DiGA ausschließlich über einen Verhandlungsprozess erfolgt und nicht über administrativ-technische Kriterien der Anwendungen definiert wird. Darüber hinaus werden branchenunbekannte Kriterien, wie z.B. Probezeiten für Medizinprodukte bzw. DIGA abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 13.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elektronische Patientenakte an Bedürfnissen und Nutzen der Verbraucher:innen ausrichten
Der vzbv setzt sich dafür ein, dass die ePA ermöglicht, dass Patient:innen selbst entscheiden können, welche Ärzt:innen welche Diagnosen und Therapiemaßnahmen einsehen können. Zudem sollte nach Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation erfolgen.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 10.03.2026
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Adressatenkreis:
-
16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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17.02.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision gesetzlicher Regelung aus dem GKV-FinStG
Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien sowie die mit dem GKV-FinStG eingeführten sog. „AMNOG-Leitplanken“ revidiert werden.
- Bereitgestellt von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH am 16.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des Einlöseprozesses für das DiGA-E-Rezept
Das E-Rezept für Digitale Gesundheitsanwendungen ist in Vorbereitung. Die Herstellerverbände schlagen eine praxistaugliche Lösung vor, die gesetzeskonform, nutzerfreundlich und technisch realisierbar ist und auf einer Multi-Kanal-Strategie für die Einlösung beruht. Zentrale Elemente dieser Lösung sind: Ergänzung der für Medikamente vorgesehenen Lösung PoPP (Proof of Patient Presence) für das DiGA-E-Rezept; Nutzung der etablierten Infrastruktur (85 % Reichweite) der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in Verbindung mit NFC-fähigen Smartphones; Ermöglichen einer direkten Einlösung in der DiGA; Versorgung vor Abrechnung - die gematik wird zur neutralen Prüfstelle, aus dem bisherigen Freischaltcode der Kassen wird ein Abrechnungscode.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 13.02.2026
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Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kardiometabolische Erkrankungen zählen in Deutschland zu den führenden Gesundheits- und Versorgungsherausforderungen. Die Amgen GmbH setzt sich für gesetzgeberische Maßnahmen ein, die eine frühzeitige Erkennung und gezielte Behandlung kardiometabolischer Risikofaktoren ermöglichen. Ziel ist die Einführung standardisierter Vorsorgezeitpunkte sowie einer umfassenden Risikobewertung, um Versorgungslücken zu schließen und die Krankheitslast zu senken.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 12.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.02.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Kardiometabolische Erkrankungen zählen in Deutschland zu den führenden Gesundheits- und Versorgungsherausforderungen. Die Amgen GmbH setzt sich für gesetzgeberische Maßnahmen ein, die eine frühzeitige Erkennung und gezielte Behandlung kardiometabolischer Risikofaktoren ermöglichen. Ziel ist die Einführung standardisierter Vorsorgezeitpunkte sowie einer umfassenden Risikobewertung, um Versorgungslücken zu schließen und die Krankheitslast zu senken.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 12.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mitwirken bei der EU-HTA-Implementierung
Angesichts der Implementierung des EU-HTA auf europäischer und nationaler Ebene werden zentrale Anpassungen beim AMNOG gefordert und EU-Durchführungsverordnungen begleitet. Ziel ist es, dadurch vermehrte Bürokratie zu vermeiden und eine rasche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit innovativen Arzneimitteln sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 12.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Präqualifizierung durch Entbürokratisierung
Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Präqualifizierung durch Entbürokratisierung
Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Seit dem 1. Februar 2023 müssen Kostenvoranscvhläge auf digitalem Wege bei den Krankenkassen eingereicht werden. Deren Verfahrensvereinfachung stehen Kosten bei den Leistungserbringern gegenüber, weshalb die Krankenkassen als eigentliche Nutznießer der Regelung verpflichtet werden sollten, den Leistungserbringern diese Kosten zu erstatten..
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 10.02.2026
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Adressatenkreis:
-
10.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: