Stellungnahmen/Gutachten
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18.302 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.302)
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Zu Regelungsvorhaben:
AMNOG zur Flexibilisierung der Nutzenbewertung und Erstattungssystematiken für neuartige Therapien
Pfizer setzt sich im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren und Reformdiskussionen zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) dafür ein, dass sich der innovative Charakter neuartiger, insbesondere onkologischer Therapien, in den rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen der Nutzenbewertung und der Erstattungsbetragsverhandlungen widerspiegelt. Bestehende Verfahren sollen überprüft und weiterentwickelt werden, um die Anwendbarkeit innovativer Erstattungsmodelle zu ermöglichen. Zudem bringt Pfizer Positionen zur Ausgestaltung der Umsatzschwelle für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkrankungen im Kontext des GKV Finanzstabilisierungsgesetzes ein.
- Bereitgestellt von: Pfizer Pharma GmbH am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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04.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Nationalen Geburtenregisters
In Deutschland ist die Datenlage rund um die Geburt unvollständig und zersplittert. An vielen Stellen fehlt die Grundlage für eine international anschlussfähige Versorgungsforschung und eine umfassende Qualitätsbewertung. Dem stehen Versorgungsdefizite gegenüber, wie eine im Vergleich hohe Rate an Tot- und Fehlgeburten. Über viele Bereiche wissen wir nichts oder zu wenig, so bleibt die Müttersterblichkeit unklar, ambulante Qualitätssicherungsdaten und Befragungen zum Erleben der Schwangeren und Mütter fehlen ganz. Dieser Beitrag schlägt ein Geburtenregister als Lösung vor, das in mehreren Schritten aufgebaut werden kann und auf der Zusammenführung und Ergänzung der vorhandenen Daten beruht.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 15.04.2026
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Adressatenkreis:
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13.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geplante vorzeitigen Beendigung der Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure
Die BNetzA hat am 16.1.2026 im Rahmen des AgNes Verfahrens (Allgemeines Netzentgeltsystematik Strom) Orientierungspunkte für künftige Speichernetzentgelte vorgelegt. Grundlage sind § 29 Abs.1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie die §§ 21 und 21a EnWG. Die BNetzA plant, ihre Abweichungskompetenz zu nutzen, um § 118 Abs. 6 EnWG vorzeitig zu beenden. Im Zentrum steht dabei die geplante Neuregelung für elektrische Speicher, insbesondere Batteriespeicher. Zudem beabsichtigt die BNetzA in diesem Zusammenhang die bisherige Netzentgeltbefreiung für Elektrolyseure vorzeitig zu beenden, die ebenfalls im § 118 Abs. 6 EnWG geregelt ist. Eigentliches Fristende wäre der 31.12.2028, ein vorzeitiges Ende von Seiten der BNetzA ist für den 31.12.2026 vorgesehen.
- Bereitgestellt von: MB Energy Holding GmbH & Co.KG am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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16.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Der Eintrag bezieht sich auf die in der Bundestagsdrucksache 21/555 verabschiedete Entschließung des Deutschen Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks spricht sich gegen eine entsprechende Erweiterung der Tierhaltungskennzeichnung aus.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 14.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
Wir sehen die mit der NIS-2-Umsetzung verbundene Chance zur Erreichung einer harmonisierten IT-Sicherheitsregulierung als vertan an. Deutschland behalte nun neben seiner fragmentierten IT-Sicherheitsarchitektur, seiner fragmentierten Cybersicherheitsstrategie auch eine fragmentierte IT-Sicherheitsregulierung.
- Bereitgestellt von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 14.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Cybersecurity Acts (CSA)
Wir setzen uns für eine europäische Cybersicherheitsgestzgebung ein, die die Umsetzung bestehender Regeln und Gesetze prorisiert sowie für klare Zuständkitkeiten sorgt. Insbesondere fordern wir, die strategische Ausrichtung und das Aufgabenspektrum der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) zu überarbeiten.
- Bereitgestellt von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aktive Cyberabwehr im Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit
Zur Lösung zentraler struktureller Probleme (fragmentierter Zuständigkeit, fehlender Governance, unzureichende Resilienzstärkung) empfiehlt interface: - Systematische Evaluierung der messbaren Sicherheitsgewinne für jede Maßnahme der Cyberabwehr - Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen durch Beschränkung auf das notwendige Minimum - Verfassungsrechtliche Klarheit durch klare Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern - Operative Plattform mit allen relevanten Behörden für Effizienzgewinne - Koordination zwischen BKA, BPol, BSI, BND und Länderpolizeien mit Abstimmungs- und Konfliktlösungsmechanismen - Personelle Kapazitäten im BSI gezielt ausbauen - Transparenz- und Schutzmechanismen ausbauen bezüglich Beschaffung, Nutzung und Verwaltung von Schwachstellen, Werkzeugen, und Maßnahmen.
- Bereitgestellt von: interface - Tech analysis and policy ideas for Europe e.V (ehem. Stiftung Neue Verantwortung e.V.) am 14.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regulierung des Ticketzweitmarktes
Regulierung des Ticketzweitmarktes zum Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, durch: - Klare Verkäuferidentifikation - Transparenz zu Ticketmerkmalen - Angabe des Original- und Begrenzung des Wiederverkaufspreises - Verbindliches „Notice-and-Takedown“-Verfahren - Begrenzung des Wiederverkaufspreises
- Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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10.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitszuweisung für ÖbVI zur Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG
Aktuell sind nur Baubehörden für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zuständig. Es wird angestrebt, dass daneben eine Zuständigkeit der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) eingeführt wird. Es werden zudem weitere Vorschläge zur Verbesserung und Modernisierung des WEG vorgeschlagen: zur Ausgestaltung der Pläne für die Abgeschlossenheitsbescheinigung, zur Ausgestaltung der Teilungserklärung sowie zum Nachweis der Ausdehnung von Wohnungseigentum im Grundbuch und Liegenschaftskataster.
- Bereitgestellt von: Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollen ambitionierte Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen im Gebäude- und Energiesektor erreicht werden. Gerade vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der seit Jahren bestehende Sanierungsstau im deutschen Wohngebäudebestand ein zentrales Hemmnis für das Erreichen der Klimaziele darstellt. Derzeit hemmen insbesondere fehlendes Eigenkapital und ein unzureichender individueller Nutzen für Eigentümer:innen und Verwalter:innen die Modernisierung ineffizienter und fossiler Heizungsanlagen. Hier bietet das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Chance, durch gezielte regulatorische und förderpolitische Impulse wirksame Anreize zu setzen und bestehende Marktbarrieren abzubauen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EEG: Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben
Im Rahmen der EEG-Novelle muss für Kleinanlagen/Dach-PV ein Förder- bzw. Vergütungsanspruch im EEG erhalten bleibt und keine verpflichtende Direktvermarktung für diese Anlagengruppe eingeführt wird. Es werden klare Regelungen zur Fortführung der Einspeisevergütung/Abnahme für Kleinanlagen, zu Schwellenwerten/Anwendungsbereich, zu Übergangs- und Bestandsschutzregelungen sowie zu vereinfachten administrativen Pflichten für Betreiber angestrebt.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit für Kundenanlagen schaffen
Der BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage entschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Die Bundesregierung muss hier zeitnah für mehr Rechtssicherheit sorgen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BEW ist das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau von Wärmenetzen. Wärmenetze spielen eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Die Umsetzer von Wärmenetzen benötigen Investitions- und Planungssicherheit. Die Finanzierung der Förderung muss gesichert sein und die Förderrichtlinie ist in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
KWKG: gleichwertige Behandlung von dezentralen Anlagen bis 500 kW
Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) im kleineren und mittleren Leistungssegment bis 500 kW unterstützt, sichert ab und treibt die Energiewende insbesondere im Bereich der Wärme- und Stromversorgung von Bestandsgebäuden, Quartieren sowie der Industrie voran. Dabei sind KWK-Anlagen im Energiemix bereits heute, aber auch in Zukunft dezentrale, stromgeführte Kraftwerke, die mit höchster Effizienz bedarfsgerecht Strom bereitstellen und bei Nachfrage Nutzwärme liefern. Sie stellen sicher, dass Strom zum Antrieb von elektrischer Wärmeerzeugung auch dann zur Verfügung steht, wenn das Angebot regenerativen Stroms gering ist. Daher darf es keine Benachteiligungen für dezentrale KWK-Anlagen bis 500 kW geben.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BEW ist das zentrale Förderinstrument für die Einbindung von klimaneutralen Energieträgern sowie für den Ausbau von Wärmenetzen. Wärmenetze spielen eine wichtige Rolle für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Die Umsetzer von Wärmenetzen benötigen Investitions- und Planungssicherheit. Die Finanzierung der Förderung muss gesichert sein und die Förderrichtlinie ist in ein eigenständiges Gesetz zu überführen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung setzt die europarechtlichen Vorgaben für die Europäische Brieftasche für die Digitale Identität (EUDI-Wallet) in nationales Recht um und schafft ergänzende rechtliche Voraussetzungen dafür
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 14.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung Behindertengleichstellungsgesetz
Zielsetzung ist eine vollständige Einbeziehung des privatwirtschaftlichen Bereichs in das BGG, eine präzise und eng begrenzte Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen sowie zeitnahe Fristen für den Abbau von Barrieren.
- Bereitgestellt von: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. am 14.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5140
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/5140
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtzeitige Ratifikation des Abkommens durch Deutschland um negative Auswirkungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 14.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollten Sponsoringpartnerschaften zwischen gesetzlichen Krankenkassen und dem organisierten Sport in ihrer strukturellen Bedeutung berücksichtigt und verlässlich abgesichert werden. Hierzu sollte die bestehende Werbeausgaben Obergrenze der gesetzlichen Krankenkassen beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter e.V. am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung und ganzheitliche Ausrichtung von Förderkulissen
Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die ESF‑Plus‑Förderpraxis für die kommende Förderperiode zu reformieren. Konkret sollen Kommunikations‑, Prüf‑ und Nachweisprozesse standardisiert und digitalisiert, die Finanzierungs‑ und Mittelabruflogik flexibilisiert sowie das ZEUS‑Portal modernisiert werden. Zudem sollen Förderrichtlinien stärker an Unternehmensbedarfe angepasst und die Förderlogik für Qualifizierungs‑ und Transformationsprojekte vereinfacht und skalierbar gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der Chancen am 14.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf macht die Wirksamkeit von Vaterschaftsanerkennungen bei einem „aufenthaltsrechtlichen Gefälle“ grundsätzlich von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig, soweit keine gesetzlichen Ausnahmetatbestände greifen. Dies ist Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien und Teil der aktuellen Verschärfungen im Migrationsrecht. Der Gesetzentwurf geht von einem strukturellen Missbrauchsproblem aus, obwohl dafür keine belastbaren Daten vorliegen, und belastet sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zur tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Er führt zu systematischer Ungleichbehandlung im Anerkennungsverfahren; erheblicher Rechtsunsicherheit und Gefährdung des Kindeswohls.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BT-Drs. 21/4081
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben: