Stellungnahmen/Gutachten
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22.814 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.814)
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Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente Nutzung der offshore Windkraft, insb. durch flexible Regeln zu Elektrolyse-Kapazitäten.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ist das zentrale Instrument für den Ausbau der Windenergie auf See. Der Referentenentwurf reformiert das WindSeeG mit dem Ziel, den Offshore-Wind-Ausbau kosteneffizienter und resilienter zu gestalten. Vorgesehen sind u. a. ein zweistufiges Ausschreibungsmodell, neue Präqualifikationskriterien für Cyber- und Datensicherheit sowie Resilienz und Anpassungen bei Netzanbindung und Flächenplanung. Für Wasserstoff öffnet der Entwurf sonstige Energiegewinnungsbereiche für netzgekoppelte Elektrolyse und hybride Konzepte. Elektrolyse auf Windenergieflächen bleibt als Pilotanwendung auf 2,5 % der zugewiesenen Netzanbindungskapazität begrenzt.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Sicherheitsvorgaben für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen.
Mit der Kohlendioxidleitungsverordnung sollen Sicherheitsvorgaben für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen sowie deren Überprüfung bundesweit einheitlich geregelt werden
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung über Kohlendioxidleitungen (Kohlendioxidleitungsverordnung - KLtgV) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz KiMoG
13 Forderungen der DGGG und DGRM - siehe Stellungnahme
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern
Das Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern zu schaffen. Es gibt aktuell keine Grundlage für den Einsatz dieser Fahrzeuge, unter anderem weil es in der Straßenverkehrszulassungsverordnung keine passende Fahrzeugkategorie gibt. Ein Einsatz ist momentan nur mit einer Ausnahmegenehmigung befristet und zu Erprobungszwecken möglich. Dies soll geändert werden.
- Bereitgestellt von: Starship Technologies am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Neufassung des EU-Netzkodex für Stromerzeugungsanlagen
Der BDEW fordert Änderungen am Network Code on Requirements for Generators. Insbesondere sollen die Kriterien für eine wesentliche Modernisierung bestehender Stromerzeugungsanlagen präzisiert und routinemäßige Instandhaltungs- und Ersatzmaßnahmen ausgenommen werden. Neue Anforderungen sollen bei Bestandsanlagen nur auf tatsächlich modernisierte Teile angewendet werden. Der BDEW fordert zudem, Kosten-Nutzen-Analysen zur Einbeziehung von Bestandsanlagen nicht verpflichtend vorzuschreiben, Ausnahmemöglichkeiten für Netzbetreiber beizubehalten und vor Geltung des bisherigen Netzkodex angeschlossene Bestandsanlagen weiterhin auszunehmen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von Anhang B der EU-Verordnung 838/2010 zu Übertragungsnetzentgelten
Der BDEW fordert die Beibehaltung von Anhang B der Verordnung (EU) Nr. 838/2010. Die dort festgelegten Vorgaben zu den von Stromerzeugern zu tragenden Übertragungsnetzentgelten sollen nicht aufgehoben werden, solange keine tragfähige alternative Regelung besteht. Der BDEW setzt sich dafür ein, die bestehenden Vorgaben zur Begrenzung der Erzeugernetzentgelte beizubehalten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Erzeugungsanlagen in benachbarten Märkten zu vermeiden und den grenzüberschreitenden Stromhandel nicht zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Private und betriebliche Altersvorsorge stärken
Die R+V setzt sich dafür ein, das bewährte Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge (pAV) zu erhalten und insbesondere die zweite und dritte Säule zu stärken. In der geförderten pAV setzen wir uns ein für eine vorab planbare lebenslange monatliche Rente. Bei der bAV setzt sich die R+V für einen höheren Verbreitungsgrad insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein.
- Bereitgestellt von: R+V Versicherung AG am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ITAD begrüßt das Ziel, UVP-Verfahren für umwelt- und klimaschutzdienende Änderungsvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die vorgesehene Privilegierung nach § 9 Abs. 3a UVPG-E i. V. m. Anlage 1a sollte jedoch auch thermische Abfallbehandlungsanlagen erfassen. ITAD fordert daher, klar definierte Maßnahmen an TAB, etwa zur Steigerung der Energieeffizienz, Wärmeauskopplung und Abwärmenutzung, Energiespeicherung sowie Elektrifizierung fossil betriebener Nebenprozesse, in Anlage 1a aufzunehmen. Voraussetzung sollten klare Kriterien und Schwellenwerte sein, die erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen ausschließen. Perspektivisch sollte auch die Einbeziehung weiterer Dekarbonisierungstechnologien wie CO2-Abscheidung geprüft werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisorientierte Ausgestaltung der tatbestandlichen Voraussetzungen (insbesondere die Ermittlung des betragsmäßigen Schwellenwerts) für die Einführung der Kassenpflicht
- Bereitgestellt von: Dipl.-Finw. Mirco Heidrich am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Austausch zu im Koalitionsvertrag verankerten Plänen, im Handel neben Bargeld, ein digitales Zahlverfahren verpflichtend einzuführen. Hinweis auf die Bedeutung der girocard als nationales Zahlverfahren und wichtigste und meistgenutzte Debitkarte in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen für Studierendenwerke bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung
Bei der Neufassung des UVgO fordert das DSW im § 2 mehrere Anpassungen für die Studierendenwerke in Absatz 2 und 3. Hier geht es um die Wertgrenze von 50.000 € und die Bekanntmachung ab 25.000 €, wir fordern eine Wertgrenze von min. 100.000 € für Direktaufträge sowie eine Erhöhung der Bekanntmachungsgrenze auf min. 50.000 €.
- Bereitgestellt von: Deutsches Studierendenwerk am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Reform der Unterschwellenvergabeverordnung
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung innovativer Förderinstrumente in der Energiewende
Konzentration der begrenzt verfügbaren staatlichen Zuschussmittel auf alternativlose Anwendungsfälle in der Wärmewende. Stemmen der Hauptlast der der Finanzierung durch staatliche Förderkredite und Bürgschaften. Anpassung der Anforderungen von Krediten an realwirtschaftliche Vorgaben. Schaffung eines nachhaltigen Finanzierungsinstrumentes außerhalb der Schuldenbremse. Aufstockung von Eigenkapital der Förderbanken. Nutzung weiterer innovativer Finanzierungsmodelle wie Beteiligungen wie Bürgerfonds vor Ort, Öffentlich-Private Kooperationsmodelle, Energiewende-Fonds und Blended-Finance Modelle.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung sektorübergreifender Planungen in der Wärmewende und Vernetzung mit Gebäuderecht
Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen
Änderung der Bundesärzteordnung zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Der Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung wird zugunsten eine direkten Einstiegs in die Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten. Die Bundesärztekammer unterstützt die Zielrichtung des Vorschlags, fordert aber einen qualitätsgesicherten Nachweis der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die diesbezügliche Umsetzung der Approbationsordnung für Ärzte ÄApprO wird ebenfalls unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der WRRL-Ziele von der UVP-Pflicht und UVP-Vorprüfung
Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen des UVP-Anpassungsgesetzes eine gesetzliche Regelung für Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen, nach der diese typisierend von der UVP-Pflicht bzw. UVP-Vorprüfung freigestellt werden und nur in atypischen Fällen eine weitergehende Prüfung erfolgt. Die Regelung soll Neu- und Änderungsvorhaben erfassen und durch klar bestimmte Fallgruppen und Abgrenzungskriterien rechtssicher ausgestaltet werden. Ergänzend wird die Prüfung entsprechender Regelungen für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Freistellung von Maßnahmen zur Erreichung der WRRL-Ziele von der UVP-Pflicht und UVP-Vorprüfung
Ziel der Interessenvertretung ist, im Rahmen des UVP-Anpassungsgesetzes eine gesetzliche Regelung für Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen, nach der diese typisierend von der UVP-Pflicht bzw. UVP-Vorprüfung freigestellt werden und nur in atypischen Fällen eine weitergehende Prüfung erfolgt. Die Regelung soll Neu- und Änderungsvorhaben erfassen und durch klar bestimmte Fallgruppen und Abgrenzungskriterien rechtssicher ausgestaltet werden. Ergänzend wird die Prüfung entsprechender Regelungen für bestimmte Hochwasserschutzmaßnahmen angestrebt.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahme für das Reisegewerbe von der Pflicht zur Führung einer Registrierkasse
Im Koalitionsvertrag wird die Einführung einer Registrierkassenpflicht für Unternehmen ab 100.000 € Jahresumsatz ab dem Jahr 2027 vereinbart. Die Initiative des BSM e.V. hat das Ziel, hiervon eine Ausnahme für das Reisegewerbe zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Schausteller und Marktkaufleute e.V. am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
-
09.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2027 und Netzanschlusspaket
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Bereitgestellt von: Thüringer Bauernverband e.V. am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
-
10.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK unterstützt das Ziel, Wachstum, Beschäftigung und verfügbare Einkommen zu stärken. Dieses Ziel sollte jedoch mit einer Steuerpolitik verbunden werden, die die wirtschaftliche Stabilität der freien Berufe sichert und Investitionen in den Gebäudebestand fördert. Gerade für die Architekturbranche sind verlässliche Rahmenbedingungen, tragfähige Personalkosten und investitionsfreundliche steuerliche Anreize zentrale Voraussetzungen für die Bewältigung der anstehenden Bau-, Sanierungs- und Transformationsaufgaben.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen das mit dem Entwurf verbundene Ziel, die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu vereinfachen und die Vergabe von Aufträgen in der Unterschwelle dadurch zu beschleunigen. Wir begrüßen, dass der Losgrundsatz in der neuen Regelung beibehalten bleibt und dass auch die Neufassung der UvgO sicherstellt, dass nur Sonderregelungen Anwendung finden, wenn Planungsleistungen vergeben werden. Die neue UVgO sollte ein echtes eigenes Unterschwellenvergaberecht etablieren und nicht mehr, wie bislang, mehr oder weniger eine Nachbildung der VgV darstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ETS 1 - Konditionalitäten an Transformationsfähigkeit knüpfen
ETS 1 Review Prozess des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 28.08.2026
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: