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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.503)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das im Entwurf für das KLWG und im zugrundeliegenden Nährwertprofil vorgesehene Werbeverbot für Süßstoff-gesüßte Lebensmittel und Getränke muss gestrichen werden. Süßstoffe sind ein nützliches, erprobtes und bewährtes Hilfsmittel für die Zucker- und Kalorienreduktion. Süßstoffe sollten daher der Lebensmittelwirtschaft weiterhin als Reformulierungsoption zur Verfügung stehen – innovative, reformulierte, kalorienreduzierte Produkte benötigen Werbung, um im Wettbewerb zu bestehen. Das stärkt die Lebensmittelvielfalt, die Verbraucher:innen schätzen und aus der sie nach ihren Bedürfnissen auswählen können.

    • Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie muss die Zucker- und Kalorienreduktion durch Süßstoffe weiterhin ermöglichen. Die Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen muss in der Entwicklung neuer Reduktionsziele berücksichtigt werden. Staatlich verordnete Rezepturen – ohne tatsächliche Einbindung der Lebensmittelwirtschaft mit Blick auf Lebensmitteltechnologie, Wirtschaftlichkeit und Marktpotenzial und ohne Rücksicht auf die Vielfalt der Geschmäcker der Verbraucher:innen – sind nicht zielführend.

    • Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie muss die Zucker- und Kalorienreduktion durch Süßstoffe weiterhin ermöglichen. Die Reformulierungsmöglichkeit mit Süßstoffen muss in der Entwicklung neuer Reduktionsziele berücksichtigt werden. Staatlich verordnete Rezepturen – ohne tatsächliche Einbindung der Lebensmittelwirtschaft mit Blick auf Lebensmitteltechnologie, Wirtschaftlichkeit und Marktpotenzial und ohne Rücksicht auf die Vielfalt der Geschmäcker der Verbraucher:innen – sind nicht zielführend.

    • Bereitgestellt von: Süßstoff-Verband e.V. am 10.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gesetzentwurf betrifft folgende relevante Themen: 1. Übernahme der Begriffsbestimmungen des EU-Tiergesundheitsrechts in das Tiergesundheitsgesetz 2. Schaffung einer Verordnugsermächtigung für Erlass einer Verordnung EU rechtlich angepassten Regelungen zur Seuchenmeldung, 3. Anpassung nationale Regelungen zu immunologischen Tierarzneimitteln an EU-Tierarzneimittelverordnung und ihre Überführung aus dem Tiergesundheitsgesetz in das Tierarzneimittelgesetz (mit Ausnahme der Anwendungsreglungen unter dem Tierseuchenrecht) 5. Erlaubnis zur Werbung zu Impfstoffen gegenüber dem professionellen Tierhalter schaffen zur Verbesserung der Krankheitsvorbeugung und Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband fuer Tiergesundheit e.V. am 09.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 27.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Sinne kleiner und mittlerer Unternehmen sollten Steuern, Abgaben sowie Umlagen auf den Strompreis reformiert werden, um eine Senkung der tatsächlichen Stromkosten herbeizuführen. Darüber hinaus bedarf es wirksamer Maßnahmen gegen übermäßig steigende Preise bei der Wärmeversorgung und allgemein einen für Unternehmen praxistauglichen Rahmen in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik.

    • Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 09.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13950 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
      2. BT-Drs. 21/2753 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken
      3. BT-Drs. 21/1587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/570 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG) - b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1150 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
    • Adressatenkreis:
      • 28.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die planmäßige Realisierung der Leitungen im Wasserstoffkernnetz sind gesetzliche Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. Die Interessenvertretung wird betrieben, damit das Wasserstoffkernnetz in den Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes kommt. Darüber hinaus weisen wir auf eine Ausnahme vom Vergaberecht und weitere Beschleunigungsmaßnahmen hin.

    • Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 09.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11899 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Standortallokation und damit die Ausschreibungskriterien für die zukünftigen Gas- und H2-Kraftwerke im Rahmen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes sollten sich nach Kriterien der Systemdienlichkeit richten. Kraftwerksstandorte sollten daher nicht nur aus Stromsicht netzdienlich, sondern auch für den Gasnetzausbau schonend und gleichzeitig perspektivisch mit Wasserstoff versorgbar sein.

    • Bereitgestellt von: Open Grid Europe GmbH am 09.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im vom BMWE erstellten Evaluierungsbericht zur SpielV wird unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise belegt, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes konkreter Handlungsbedarf in der Fortentwicklung des Spielerechts besteht. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels sowie Wirtschaftsdaten zeigen großes Potenzial für gezielte Handlungsschritte. Das Angebot muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 09.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ab dem 01.01.2026 muss gemäß § 20a Abs. 2 EnWG der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen sein. In der Praxis bedeutet eine Umsetzung der Vorgabe eine umfassende Anpassung der Prozesse und Systeme der Lieferanten und Netzbetreiber. Die Grundlagen hierfür wurden mit der Festlegung BK6-22-024 v. 21.03.2024 (Festlegung für einen beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24)) geschaffen, deren Vorgaben zum 04.04.2025 scharf gestellt werden. Es zeichnet sich ab, dass die prozessualen Umstellungen so anspruchsvoll sind, dass sich der 04.04.2025 als Umsetzungsstichtag nicht einhalten lässt. GEODE fordert deshalb eine Verschiebung des geplanten Umsetzungstermins auf den 01.10.2025.

    • Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 06.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb unterstützt das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu reformieren. Der aktuelle Koalitionsvertrag gibt als gleichstellungspolitische Ziele u.a. vor, sich für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern einzusetzen und für Geschlechtergerechtigkeit einzutreten. Bislang blieb die Umsetzung des Koalitionsvertrags insofern weitgehend aus. Der djb begrüßt die vorgelegten Entwürfe als einen guten Schritt in die richtige Richtung, soweit darin ausdrücklich die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verankert und das Ermessen eingeschränkt wird, sieht dies jedoch nicht als ausreichend an bezüglich des Ziels der Geschlechtergerechtigkeit.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14344 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
    • Adressatenkreis:
      • 18.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verfassungsauftrag zur Herstellung tatsächlicher Gleichberechtigung (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG) hat am 15. November Geburtstag – auch 30 Jahre nach seiner Einführung bleibt er ein uneingelöstes Versprechen. Das zeigt sich besonders bei der politischen Partizipation von Frauen. Angesichts dessen fordert der djb Bundes- und Landesgesetzgeber auf, verfassungskonforme Paritätsgesetze zu erlassen, um das Potential des Art. 3 Abs. 2 GG voll zu entfalten. Ergänzend sollte eine klarstellende Verfassungsänderung in Betracht gezogen werden, die die Verfassungsmäßigkeit derartiger Regelungen konkretisiert. Darüber hinaus sollte die politische Partizipation von Frauen proaktiv und ganzheitlich gefördert werden – auch durch die Parteien selbst.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Insoweit der Gesetzentwurf der CDU/CSU den besorgniserregenden Anstieg von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt konstatiert, welcher aus dem „Lagebild häusliche Gewalt“ für das Jahr 2023 ersichtlich wird, teilt der djb diese Problemanalyse. Der djb weist jedoch auf die wirtschaftliche und digitale Komponente sowie die strukturelle Dimension häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt hin, die im Entwurf fehlen. Auch sieht der djb erheblichen Handlungsbedarf im Bereich eines effektiven Opferschutzes sowie bei der Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12085 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb nimmt die aktuellen politischen Entwicklungen zum Anlass, seine Wahlforderungen für die anstehende Wahlperiode des 21. Deutschen Bundestages zu veröffentlichen. Zu den zentralen Forderungen des djb gehören der umfassende Gewaltschutz für Frauen, die rechtliche Sicherung der reproduktiven Selbstbestimmung und entschlossene Schritte zur ökonomischen Gleichberechtigung. Der djb fordert umfassende Reformen im Aufenthaltsrecht, um Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status Schutz zu gewähren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt nicht nur ausdrücklich die Einführung eines Gewalthilfegesetzes, mit dem ein Baustein der Verpflichtungen Deutschlands aus der Istanbul-Konvention umgesetzt würde, sondern drängt auch auf eine rasche Verabschiedung. Das am 19. November 2024 veröffentlichte erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ des Bundeskriminalamts alarmiert und gibt Anlass zu großer Besorgnis: 2023 gab es beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland. 938 Mädchen und Frauen wurden Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. Die Situation im Jahr 2023 hat sich gegenüber den Vorjahren nochmals verschärft. Denn es ist ein Anstieg in nahezu allen erfassten Deliktsbereichen über die letzten fünf Jahre zu verzeichnen. Sofortiges Handeln ist zwingend erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
    • Adressatenkreis:
      • 22.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 06.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Krankenhausreform muss auch die Notfallversorgung mit geregelt werden. Die Belange des Rettungsdienstes und der Luftrettung müssen berücksichtigt werden.

    • Bereitgestellt von: DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige GmbH am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Hochwasser- und Starkregenschutz in Deutschland zu stärken, insbesondere durch die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken, die Anpassung von Bauvorschriften in Überschwemmungsgebieten und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine nachhaltige Finanzierung des Hochwasserschutzes zu sichern, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu beschleunigen und klare gesetzliche Regelungen für Ausnahmetatbestände sowie die Integration von Starkregenrisikomanagement auf kommuanler Ebene zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1084 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
    • Adressatenkreis:
      • 04.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 13.01.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, den Hochwasser- und Starkregenschutz in Deutschland zu stärken, insbesondere durch die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Bewertung von Hochwasser- und Starkregenrisiken, die Anpassung von Bauvorschriften in Überschwemmungsgebieten und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine nachhaltige Finanzierung des Hochwasserschutzes zu sichern, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen zu beschleunigen und klare gesetzliche Regelungen für Ausnahmetatbestände sowie die Integration von Starkregenrisikomanagement auf kommuanler Ebene zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1084 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
    • Adressatenkreis:
      • 18.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In diesem Briefing werden die politischen Forderungen von ClientEarth zur Umsetzung des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (KMGBF) dargelegt, damit Länder auf der ganzen Welt über isolierte Vorhaben hinausgehen und umfassende, sektorübergreifende Rechtsrahmen verabschieden können, die die Natur in jeden Bereich der Regierungsführung einbeziehen und sicherstellen, dass die biologische Vielfalt zum zentralen Element der sozioökonomischen Entwicklung wird. In der Anfrage für ein Treffen im Rahmen der COP16 wurde die Rolle der EU bei der Umsetzung des Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework (KMGBF) sowie folgende wichtige Prioritäten als mögliche Diskussionspunkte vorgeschlagen: EU Deforestation-Free Products Regulation, Nature Restoration Law, 30x30 Conservation Target

    • Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 06.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 18.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch den Referentenentwurf sollen die Zugangsvoraussetzungen für die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin u.a. an die Erfahrungen der ärztlichen Praxis angepasst werden. Die vorgesehenen Änderungen sind für die Bundesärztekammer nachvollziehbar. Die derzeit geltenden Kriterien werden den individuellen Bedürfnissen und Krankheitsverläufen der Patienten nicht immer gerecht. Zugleich ist es jedoch weiter gerechtfertigt, dass die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin einer schweren Opioidabhängigkeit vorbehalten ist und als nachrangig eingeordnet wird. Die Erweiterung der Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer ist konsequent. Die Bundesärztekammer spricht sich zudem ausdrücklich für eine wissenschaftliche Evaluierung der Substitutionsbehandlung mit Diamorphin aus.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 06.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 629/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vierte Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Etsy unterstützt das Ziel der Kommission, mit der Zollreform den rechtlichen Rahmen für den Zoll zu stärken und Zollverfahren für Unternehmen zu vereinfachen. Wir halten es für erforderlich, dass keine Belastungen Kleinstunternehmen aufgebaut werden. Es ist von entscheidender Bedeutung Kleinstunternehmen den Online-Verkauf und den grenzüberschreitenden Handel zu ermöglichen, da diese Unternehmen wesentlich zum Wachstum in der EU beitragen. Unsere oberste Priorität ist daher die Unterstützung eines überarbeiteten Rechtsrahmens, der Kleinstunternehmen nicht vom Online-Verkauf abhält oder ausschließt. Deshalb ist Etsy nicht nur bei der EU sondern auch auf Ebene der Mitgliedstaaten aktiv. Deshalb haben wir dem Bundesministerium der Finanzen unsere Stellungnahme zur EU Zollreform übersandt.

    • Bereitgestellt von: Etsy Ireland UC am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Außerhalb der EU und Deutschlands sind in Naher Zukunft zahlreiche Innovationen im Bereich der Biotechnologie zu erwarten. Dies gilt sowohl für die pharmazeutische als auch die agrarwissenschaftliche Forschung. Damit der Forschungs- und Industriestandort Deutschland wettbewerbsfähig bleibt, muss ein praxistauglicher Rechtsrahmen entwickelt werden. Innovationen werden nur dann nachhaltig ermöglicht, wenn die dahinterstehenden Investitionen geschützt durch einen verlässlichen Patentschutz geschützt sind. Die Bundesregierung sollte sich daher für einen verlässlichen Patentschutz einsetzen und dies auch bei internationalen Organisationen offensiv vortragen. Dies ist elementare Voraussetzung für einen attraktiven Investitionsstandort.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Reporting von Nachhaltigkeitsaktivitäten kann ein wichtiges Steuerungsinstrument für Unternehmen sein. Die Umsetzung entsprechender Vorgaben darf aber für die Unternehmen nicht zu einer primären Bürokratieaufgabe werden. Dies gilt insbesondere für doppelte Berichtspflichten, die sich aus den unterschiedlichen Vorgaben der Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der deutschen Umsetzung der CSRD einerseits und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz andererseits ergeben. In besonderem Maße gilt das für die sich gerade auf EU-Ebene in der Erarbeitung befindlichen sektorspezifischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (sektorspezifische ESRS), welche Gefahr laufen eine reine Bürokratieaufgabe mit sehr hohem Aufwand zu werden.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel muss neu strukturiert und effizienter werden. Wie in Österreich und anderen EU-Staaten sollten die Kompetenzen hierzu in einer Behörde gebündelt werden. In Anlehnung an den Draghi-Bericht sollte zudem ein ausbalancierter Ansatz zwischen dem Gefahren- und Risikoansatz entwickelt werden. Nur so können Innovationen in diesem Bereich, die eine gezieltere Wirkung bei reduzierten Umwelteffekten leisten, auch Europa und Deutschland erreichen. Zudem müssen standardisierte, rechtssichere und praxisnahe Verfahren für den Export von Pflanzenschutzmitteln und deren Wirkstoffe erarbeitet werden, um eine Abwanderung von Produktion zuvorzukommen. Hier kann sehr schnell und sehr einfach ein Signal für bessere Standortbedingungen gesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Politik hat den Rahmen für eine hochwertige Selbstmedikation zu schaffen. Dies erfordert eine öffentliche und politische Anerkennung der Selbstmedikation in der Apotheke. In einigen Ländern gab es hierzu Initiativen, die Modellcharakter haben können. So sollten Patient*innen ermuntert werden, vor einem ärztlichen Besuch alle weiterführenden Möglichkeiten zur Selbstbehandlung wahrzunehmen, auch unter Einbeziehung ihrer Apotheke. Entsprechende Aufklärungsinitiativen seitens der Politik sollten auch in Deutschland initiiert werden.

    • Bereitgestellt von: Bayer AG am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Für die Einführung eines Fördermechanismus (Differenzkontrakte), um einen sicheren und planbaren Investitionsrahmen zu schaffen, der den Bau neuer und die Umstellung bestehender Speicher anreizt. - Für einen integrierten Planungsprozess, der sicherstellt, dass ausreichend H2-Speicherkapazitäten unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und im Einklang mit dem Wasserstoffmarkthochlauf entwickelt werden. - Für die Einführung eines Amortisationskontos, um die regulatorischen Referenzerlöse und damit vor allem die Kosten für die Speicherentwicklung möglichst verursachungsgerecht verteilen zu können.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Rahmengesetzgebung zu Lebensmittelkontaktmaterialien muss dringend überarbeitet werden, da lt. Analyse des EU-Parlaments, kein ausreichender Schutz vor Chemikalien gewährleistet werden kann und die Gesetzgebung für viele Materialien nicht harmonisiert ist. Die Regierung und Parteien sind über den Rat und das Parlament an der Revision und Umsetzung der Gesetze beteiligt. Ziel der Interessenvertretung ist es, den Schutz von Verbrauchern (und der Umwelt) vor Chemikalien in Lebensmittelkontaktmaterialien zu erhöhen, indem die EU-Rahmengesetzgebung sowie untergeordnete Regelungen angepasst werden. Insbesondere Verwendungsbeschränkungen für besorgniserregende Stoffe stehen im Vordergrund.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen vorgelegt. Dieser beschreibt laufende Aktivitäten Deutschlands auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zum Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Diese Aktivitäten gewährleisten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Zudem sind Zielsetzungen und zukünftige Maßnahmen im Aktionsplan sehr unkonkret und ohne Umsetzungsfristen beschrieben. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen einen konkreten und ambitionierten Maßnahmenplan zur Verbesserung des Schutzes vor hormonell wirksamen Stoffen aufzustellen und umzusetzen.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 15.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 12.11.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen vorgelegt. Dieser beschreibt laufende Aktivitäten Deutschlands auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zum Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Diese Aktivitäten gewährleisten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Zudem sind Zielsetzungen und zukünftige Maßnahmen im Aktionsplan sehr unkonkret und ohne Umsetzungsfristen beschrieben. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen einen konkreten und ambitionierten Maßnahmenplan zur Verbesserung des Schutzes vor hormonell wirksamen Stoffen aufzustellen und umzusetzen.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2024

      • 12.11.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen vorgelegt. Dieser beschreibt laufende Aktivitäten Deutschlands auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zum Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Diese Aktivitäten gewährleisten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Zudem sind Zielsetzungen und zukünftige Maßnahmen im Aktionsplan sehr unkonkret und ohne Umsetzungsfristen beschrieben. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen einen konkreten und ambitionierten Maßnahmenplan zur Verbesserung des Schutzes vor hormonell wirksamen Stoffen aufzustellen und umzusetzen.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der IDF spricht sich klar für die Beibehaltung der bisherigen sich bestens bewährten Fahrschüler-ausbildung aus. Die Inhalte bisher gültigen Fahrschülerausbildungsordnung dürfen keinesfalls anwachsen. Sollten Änderungen vorgenommen werden, ist ein klares Augenmerk auf die zu bestellenden Gutachter zu richten, dass diese nicht – wie in der Vergangenheit offensichtlich erfolgt – Ergebnisse präsentieren, die zu Lasten objektiver Aussagen wirtschaftliche Interessen widerspiegeln

    • Bereitgestellt von: Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. am 05.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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