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19.424 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.424)
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Zu Regelungsvorhaben:
Waffenrechtsnovellierung nach praxis- und sicherheitsorientierter Sachargumentation
Verhinderung von nicht sicherheitsfördernden Neuregelungen. Abwehr von Regelungen, die eine erneute Erhöhung der Kosten für Waffenbehörden, Polizeien, Waffenfachhandel durch Regelungen oder Bürokratie bedeuten (wie zuletzt: Nationales Waffenregister, Verbot von hochkapazitiven Magazinen, Einführung neuer wesentlicher Waffenteile, Verbot von verschiedenen Waffengattungen). Es soll verhindert werden, dass Armbrüste und SRS-Waffen weiter reglementiert werden, ohne dass es hierzu eine valide Datenbasis an Straftaten gibt. Es soll dafür gesorgt werden, dass einzelne Gesetzesveränderungen der Vergangenheit evaluiert werden. Es soll eine eigene Kostenfolgeabschätzung eingebracht werden, da die Schätzung der Regierung oftmals deutlich unterhalb der reellen Kosten liegen (3.WaffRÄndG)
- Bereitgestellt von: VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen -
BR-Drs. 263/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen" -
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Waffenrechtsnovellierung nach praxis- und sicherheitsorientierter Sachargumentation
Verhinderung von nicht sicherheitsfördernden Neuregelungen. Abwehr von Regelungen, die eine erneute Erhöhung der Kosten für Waffenbehörden, Polizeien, Waffenfachhandel durch Regelungen oder Bürokratie bedeuten (wie zuletzt: Nationales Waffenregister, Verbot von hochkapazitiven Magazinen, Einführung neuer wesentlicher Waffenteile, Verbot von verschiedenen Waffengattungen). Es soll verhindert werden, dass Armbrüste und SRS-Waffen weiter reglementiert werden, ohne dass es hierzu eine valide Datenbasis an Straftaten gibt. Es soll dafür gesorgt werden, dass einzelne Gesetzesveränderungen der Vergangenheit evaluiert werden. Es soll eine eigene Kostenfolgeabschätzung eingebracht werden, da die Schätzung der Regierung oftmals deutlich unterhalb der reellen Kosten liegen (3.WaffRÄndG)
- Bereitgestellt von: VDB - Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes: Einführung der Erlaubnispflicht (Kleiner Waffenschein) für den Erwerb und den Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen -
BR-Drs. 263/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates "Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen" -
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BR-Drs. 67/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungsgesetze zu RED III RL (EU) 2023/2413
Stärkung der Biomasse als erneuerbarer Energieträger
- Bereitgestellt von: GETEC heat & power GmbH am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/797
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/568 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
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BT-Drs. 21/797
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Beschaffungswesens der Bundeswehr
STARK setzt sich dafür ein, das Beschaffungswesen durch durch mehr Verantwortung für die Bundeswehrbeamten beschleunigt wird. Flexible Vertragswerke sollen Innovationen dauerhaft für die Bundeswehr verfügbar machen.
- Bereitgestellt von: SKD SE am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG)
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Adressatenkreis:
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30.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BwBBG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG)
Das FernUSG soll in der aktuellen Legislatur modernisiert werden. Hierbei sind die inzwischen qualitätssichernd eingeführten Regelungen zur Akkreditierung von Studiengängen - auch Fernstudiengängen - zwingend zu beachten und die Studiengänge von Hochschulen weitestgehend aus dem Prpüverfahren der ZFU herauszunehmen.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Hochschulen e.V. am 07.10.2025
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung
Vorschlägen der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung zur „Reform der Notfall- und Akutversorgung: Rettungsdienst und Finanzierung“ vom 7. September 2023
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND e.V.) am 07.10.2025
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten
Verbesserung der Hilfsmittelversorgung von GKV-Patienten durch: - verbesserte Regelungen zur Aufnahme neuartiger Hilfsmittel ins Hilfsmittelverzeichnis in Bezug auf den Nachweis des medizinischen Nutzens durch eine Pflicht zur Darlegung der Erforderlichkeit und eine Vereinbarung zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband dazu. - Es muss eine eigene Regelung für Festbeträge für Hilfsmittel geben. Die Anpassung ist jährlich vorzunehmen mit einer Bindung an die Inflation. - Klarstellung, dass es keine Bürokratie-Anforderungen bei der Abgabe von Hilfsmitteln über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus geben darf - Weichenstellungen, um auch bei Einführung der elektronischen Verordnung für Hilfsmittel die Therapiehoheit des Arztes und die Wahlfreiheit der Patienten zu wahren.
- Bereitgestellt von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
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BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fehlanreize und Lock-in-Effekte für Biomethan verhindern
Vor dem Hintergrund der Transformation des Gasnetzes und der wirtschaftlichen Effizienz des Netzbetriebs ist es geboten, dass das Anschlussregime der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zeitnah ausläuft. Eine rechtliche Folgeregelung ist lediglich für die Kostenwälzung der Anschlusskosten erforderlich. Mit dem Auslaufen der GasNZV wird ein überholtes Fördersystem beendet. Spätestens ab 2026 gelten die allgemeinen Regeln des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Die verschärften THG-Mindestanforderungen durch die RED III-Umsetzung drohen, Biomethan-KWK-Bestandsanlagen unnötig aus dem Markt zu drängen. Die Bundesregierung sollte Bestandsanlagen eine praktikable Übergangsregelung einräumen.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz kurzfristige Beschäftigung
Erweiterung der 70 Tage Regelung auf 90 Tage für sozialversicherungsfreie Beschäftigung
- Bereitgestellt von: Zentralverband Gartenbau e.V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 423/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BR-Drs. 423/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Richtige Weichen für eine klimafreundliche Energieversorgung stellen
Netzorientierten EE-Ausbau für eine bezahlbare Energiewende ermöglichen. Netzdienlichen Einsatz von Speichern und Flexibilitäten anreizen. Digitalisierung für bessere Kapazitätsnutzung und Sektorenkopplung fördern. Zukunftsfähige Regulierung für das Klimaneutralitätsnetz gewährleisten. Genehmigungsverfahren auf allen (Netz-)Ebenen beschleunigen und Bürokratie abbauen.
- Bereitgestellt von: HanseWerk AG am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
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BT-Drs. 20/14235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer differenzierten Mindestlohnsystematik
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Regelung des Mindestlohns, insbesondere im Rahmen der geplanten Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung sowie künftiger gesetzlicher Anpassungen des Mindestlohns. Ziel der Einflussnahme ist die Einführung einer differenzierten Mindestlohnsystematik, die zwischen Tätigkeiten von gelernten und ungelernten Beschäftigten unterscheidet.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 07.10.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Rechenzentrumsstrategie
Teilnahme am Konsultationsprozess zur nationalen Rechenzentrumsstrategie des BMDS. Antworten auf die vom BMDS formulierten Leitfragen. Ziel: Übergreifende Strategie, um beim Ausbau von Rechenzentren den Anschluss an führende Nationen nicht zu verlieren. Zentrale Empfehlungen: 1. Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. 2. Zuverlässige Versorgung mit bezahlbarem, sauberem Strom. 3. Einheitliche Regeln in der Europäischen Union statt deutscher Sonderwege. 4. Pragmatische Regulierung von Abwärme. 5. Bereitstellung vorbereiteter Flächen
- Bereitgestellt von: Microsoft Deutschland GmbH am 07.10.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der bankaufsichtsrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen bankaufsichtsrechlichen Regulierungsrahmens, u.a.Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk, Angleichung KMU-Definition, Reduzierung ESG-Offenlegung, Auschluss von durchgeleiteten Förderdarlehen im Rahmen v. MREL, Aufhebung des Bonus Caps in der Vergütung und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen, Anwendung der Definition der Baseler Core Principles zur Bestimmung von Schattenbanken, Schaffung der Option der Meldung von Betragsdaten in Mio. EUR statt EUR (EBA-Meldeanford.), Vermeidung Doppelregul. (DORA, Outsourcing), Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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08.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Cyber Resilience Act
Artikel 2 (5) der CRA enthält eine Öffnungsklausel, die eine Beschränkung oder einen Ausschluss für Produkte zulässt, „die unter andere Unionsvorschriften mit Anforderungen fallen, die alle oder einige der Risiken abdecken, die von den grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen in Anhang I abgedeckt werden“, wenn dies mit dem für diese Produkte geltenden allgemeinen Rechtsrahmen vereinbar ist und die sektoralen Vorschriften das gleiche oder ein höheres Schutzniveau erreichen als das in dieser Verordnung vorgesehene. EU-weit durch den Finanzsektor vertriebene digitalisierte Finanzprodukte kommen für eine solche Beschränkung oder einen solchen Ausschluss gemäß Artikel 2 (5) in Frage und damit auch für einen entsprechenden delegierten Rechtsakt der Europäischen Kommission.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einführung eines nationalen Durchführungsgesetzes zur KI-Verordnung
Bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland ist darauf zu achten, Kohärenz mit bestehenden Vorschriften und Aufsichtsstrukturen im Finanzsektor herzustellen, die heute bereits den Einsatz von KI mit abdecken. Daher sollte für Banken die Marktüberwachung von KI-Systemen über die bestehenden Finanzaufsichtsbehörden erfolgen. Zudem ist eine einheitliche, innovationsfreundliche und rechtssichere Umsetzung in der gesamten EU durch die Mitgliedstaaten und über die zu schaffenden europäischen Governance-Strukturen sicherzustellen. Es sollte von verschärfenden Regelungen bei der nationalen Umsetzung abgesehen werden. Zum Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sollte die Umsetzung möglichst unbürokratisch erfolgen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
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BR-Drs. 97/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
GEODE setzt sich im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Gasrichtlinie 2024/1788 in das EnWG dafür ein, dass die neuen Regelungen für Gas- und Wasserstoffnetzbetreiber praxistauglich, rechtssicher und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden. Dabei fordert GEODE die Einführung einer einheitlichen lokalen Transformationsplanung für Gasverteilernetze anstelle getrennter Stilllegungs- und Wasserstoffnetzpläne sowie die Ablehnung einer De-minimis-Ausnahme für kleine Netzbetreiber, um eine kohärente Regulierung und Gleichbehandlung sicherzustellen. Zudem spricht sich GEODE für eine Ergänzung der §§ 17 und 18 EnWG um zusätzliche Kündigungsgründe aus. Darüber hinaus fordert der Verband gezielte Fördermechanismen für den Aufbau von Wasserstoffverteilnetzen.
- Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 06.10.2025
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Adressatenkreis:
-
24.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Ausarbeitung einer Wasserstoffspeicherstrategie zur Förderung von Untergrundspeichern für Wasserstoff. Ein zentrales Element dieser Strategie muss die Schaffung staatlicher Fördermechanismen sein, um den rechtzeitigen Wasserstoffspeicherhochlauf zur Dekarbonisierung der Energiesysteme zu gewährleisten. Zudem braucht es eine frühzeitige und dauerhafte Festlegung zur Ausgestaltung der Marktzugangsregelungen in Form eines regulierten Speicherzugangs. Dabei muss ein regulierter Speicherzugang Raum für Anreize zur Entwicklung innovativer Speicherprodukt lassen. Zudem muss der Bau neuer Untergrundspeicher für Wasserstoff bei der Planung von Wasserstoffnetzen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Storengy Deutschland GmbH am 06.10.2025
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Adressatenkreis:
-
06.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Besteuerung der individuellen Mobilität (Firmenwagenbesteuerung und Kfz-Steuer)
Die geltende 1%-Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen ist sachgerecht, verfassungsgemäß und praxisbewährt. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV fördern wirksam die E-Mobilität und damit den Klimaschutz. Der VDA setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Regelungen zur Stärkung der Elektromobilität ein. Auch bei der Kfz-Steuer befürwortet der VDA den Fortbestand der bestehenden Systematik und lehnt ein Bonus-Malus-System oder eine Zulassungssteuer ab. Zudem fordert er die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2034 sowie die steuerliche Gleichstellung von Nullemissionsfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 06.10.2025
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz.
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) am 06.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Elektrolyse
Aufhebung des Mindestpreis, durch eine Reform der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ (§ 13k EnWG)
- Bereitgestellt von: EWE GASSPEICHER GmbH am 06.10.2025
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 06.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: