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60 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"UrhG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (60)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das derzeitige Modell der Streaming-Abrechnung muss hinterfragt werden, da sie oft keine faire Vergütung für Künstler*innen garantiert. Vor diesem Hintergrund setzt sich der VUT für eine Reform des Streaming-Marktes ein, um eine transparentere, gerechtere und nachhaltigere Wirtschaftslage für Künstler*innen und Musiknutzer*innen zu schaffen. Im Vordergrund stehen die mit Musikrechten generierten Einnahmen und deren Verteilung sowie weitere Forderungen bezüglich Transparenz, Vielfalt und Nachhaltigkeit im Musikstreaming.

    • Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 14.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Vergütungsregeln (§ 36 UrhG) zur Verwertung von Leistungsschutzrechten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um Deutschland und Europa als Standort für die Anwendung wie auch Entwicklung von KI zu stärken, bedarf es Anpassungen in verschiedenen Bereichen: - Gründungsdynamik erhöhen und Konditionen für Unternehmensgründungen verbessern - Finanzierungsbedingungen für KI verbessern - Spitzenforschung stärken, Attraktivität des Wissenschaftsstandorts erhöhen und Wissenstransfer fördern - Datensicherheit gewährleisten und Harmonisierung von Datenschutzstandards vorantreiben - Zugang zu Daten sicherstellen und Datenqualität verbessern - Potenziale der KI durch innovationsorientierte Regulierung nutzen - Urheberrechte sichern und praxistaugliche Verifizierungsmechanismen KI-generierter Inhalte einführen - Mitbestimmung und Weiterbildung stärken

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Data-Mining-Schranke (§§ 44b, 60d UrhG): Diese Regelung wurde ..., ...kommerzielle Nutzer nach § 44b UrhG zu nennen, die durch die..., ...Schöpfungen (gemäß § 2 Abs. 2 UrhG) fällt, wirft eine zentrale..., ...KI-erstellte Tonaufnahme (§ 85 UrhG), Laufbilder (§§ 94, 95 UrhG) oder eine Datenbank (§ 87a UrhG). 32 Im Bereich der generativen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist eine Anpassung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) im Rahmen der laufenden Evaluierung. Akteure, die Rechte mehrerer Urheber gegenüber Nutzern lizenzieren (z. B. unabhängige Verwertungseinrichtungen oder Direktlizensierer), sollen vergleichbaren regulatorischen Mindestanforderungen unterliegen wie Verwertungsgesellschaften. Dies betrifft insbesondere Transparenz-, Aufsichts- und Gleichbehandlungspflichten sowie nachvollziehbare Tarife und Lizenzbedingungen. Ziel ist es, regulatorische Lücken zu schließen und einen einheitlichen, rechtssicheren Rahmen für die Lizenzierung urheberrechtlicher Nutzungsrechte zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 09.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Veranstalters nach § 81 UrhG wahrnimmt und eine gesonderte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand des Regelungsvorhabens sind die politischen und rechtlichen Folgerungen aus der vom Bundesministerium der Justiz beauftragten Studie zur angemessenen Vergütung im Urheberrecht im Kontext von Streaming- und Plattformmodellen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und inwieweit die Studienergebnisse auf die Games-Branche übertragbar sind und ob gesetzliche oder außerrechtliche Anpassungen des Vergütungssystems für gesetzlich erlaubte Nutzungen erforderlich oder sachgerecht erscheinen. Dabei werden insbesondere die spezifischen Markt- und Beschäftigungsstrukturen der Games-Branche sowie bestehende Vergütungsmodelle berücksichtigt.

    • Bereitgestellt von: game - Verband der deutschen Games-Branche am 31.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 30.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auch Miturheberschaft (§ 8 UrhG) und Werkverbindungen (§ 9 UrhG) tragen zur Komplexität..., ...Geräte im Sinne des § 54 UrhG. Diese erlauben es im Rahmen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in den letzten Jahren in Kraft getretenen Cyber-Security-Regelungen wie die UNECE R 155 (Cyber Security Management-Systeme) oder der Cyber Resilience Act fordern von Fahrzeugherstellern zur Identifikation von Sicherheitslücken die Durchführung von Penetrationstests. Speziell wenn mit der Durchführung dieser Tests externe Fachfirmen beauftragt werden, können sich diese nach aktueller Rechtslage nach dem seit 2007 gültigen StGB §202a ff strafbar machen. Zu der vom BMJ angekündigten und bereits im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung des StGB §202a ff möchte der VDA nun im Sinne seiner Mitglieder Stellung nehmen.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2024

      • 12.09.2024

        • Bundesregierung:

      • 23.09.2024

      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesetze-im-internet.de) 6 § 106 UrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Umsetzung der Transparenzregeln des AI Acts begleiten inkl. der Pflichten an die KI-Entwickler zu Transparenz und Legalität verwendeter urhebeerrechtlich geschützter Werke; Beachtung der urheberrechtlich relevanten Prozesse; Mitgestaltung an den Umsetzungen des Code of Pratice des AI Office.

    • Bereitgestellt von: Netzwerk Autorenrechte am 09.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...kommerzielle Nutzung, umgesetzt in UrhG 44b, dazu führen kann, ..., ...Schutzrechte nach §§ 70 bis 95 UrhG) an KI-Erzeugnissen beibehalten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EU-Datenbankschutzrichtlichtlinie (§ 87a UrhG) erfüllt. Folglich würden..., ...Leistungsschutzrechte §§ 87 a-e UrhG Anwendung finden. Diese...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Teil des Bündnisses Transparenzgesetz fordert Transparency Deutschland die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes in dieser Legislaturperiode. Das Bündnis hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der das bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationgesetz (UIG) in einem fortschrittlichen Transparenzgesetz zusammenführen und viele Ansätze weiterentwickeln würde. Wir schlagen unter anderem die folgenden Neuerungen vor: ein möglichst weiter Anwendungsbereich, Vereinfachung der Gesetzeslage, aktive Informationspflicht, enge Fassung der Ausnahmen, Abwägungsklausel, Vorrang für Informationen, Bürgerfreundlichkeit, Rechtsschutz und Ombudsrolle.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird wie..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 3 Änderung des § 5 UrhG § 5 UrhG Abs. 2 wird..., ...Artikel 3 (Änderung des § 5 UrhG) Die Änderung des UrhG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Insbesondere durch § 5 Abs. 3 UrhG wird klargestellt, dass..., ...beachten ist, dass § 5 Abs. 3 UrhG ormen nicht „automatisch..., ...Schöpfungen Werke im Sinne des UrhG sein. Nur dann unterliegen..., ...Schutz (§ 2 Abs. 1 u. 7 UrhG).77 Diese Eigenschaft wird...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 1 UWG und § 97a Abs. 1 UrhG sogar ausdrücklich gefordert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 14.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG) normiert hat. Mit dem ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ZUM 2008, 528. 98 BeckOK UrhG-Engels, 43 Ed., § 22 KUG..., ...Schulze-Specht-Riemenschneider, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 22 KUG..., ...Schulze-Specht-Riemenschneider, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 22 ..., ...Schulze-Specht-Riemenschneider, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 22 KUG...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Urheberrechtsgesetz (UrhG) eine besondere Regelung..., ... werden: § 97a Abs. 3 UrhG Soweit die Abmahnung berechtigt..., ...Regelung in § 97a Abs. 3 UrhG, wo eine Obergrenze für...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Urheberrechtsgesetz (UrhG), sein. Trotz der Überlagerung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform soll die gesamte Filmförderung in Deutschland neu aufstellen durch eine Novellierung des FFG, eine Reform der wirtschaftlichen Anreizförderung und eine mögliche Einführung von Investitionspflichten für Mediendiensteanbieter. Wir sind bestrebt, mit unserem Beitrag auf eine wettbewerbsfähige, wirtschaftliche Notwendigkeiten berücksichtigende Ausgestaltung des Regelungsvorhabens hinzuwirken, die den Filmproduktionsstandort Deutschland stärkt und ein positives Investitionsklima schafft. Mit Blick auf die geforderte Investitionsverpflichtung ist uns der Schutz der Medien- und Investitionsfreiheit sowie der Programmautonomie der Medienanbieter, die Wahrung der Verhältnismäßigkeit wie auch die Sicherung der Medienvielfalt und Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher*innen wichtig.

    • Bereitgestellt von: Netflix Services Germany GmbH am 20.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 238/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
      2. BT-Drs. 20/12660 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zugänglichmachung nach § 19a UrhG, das ausschließliche Sender-echt nach § 20 UrhG und weitere damit verbundene..., ...bestehenden §§ 19a und 20 UrhG zu modifi-zieren und sich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zitate im Sinne von § 51 UrhG sollen mit folgender Quellenangabe...
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