Stellungnahmen/Gutachten
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815 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (815)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des Mindeststeuergesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Bürokratieaufwand
Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen. Wir haben unsere Positionen zur internationalen Mindestbesteuerung weiterentwickelt und zusätzliche Anmerkungen zu praktischen Umsetzungsfragen, Übergangsregelungen sowie zu den technischen und administrativen Anforderungen im Zusammenhang mit den OECD Vereinfachungspaketen („Side by Side Package“) eingebracht. Deutschland sollte zügig das Gesetzgebungsverfahren für das GIR-MCAA-Umsetzungsgesetz beginnen, ggf. als Fraktionsantrag.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Diskussionsentwurfs – Decluttering im EStG .........................., ...Steuerschulden i. S. d. § 50a EStG ausgenommen werden („Recapture..., ...nach den Vorschriften des EStG jedoch nicht zulässig –..., ...Diskussionsentwurfs – Decluttering im EStG Die Vorschriften in § 4i EStG und § 4j EStG sind durch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter
Derzeit sind Sonderabschreibungen auf immaterielle Güter - also auch betriebswirtschaftliche Software auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht sonderabzugsfähig. Diese Regelung ist angesichts der grundlegenden Rolle von betriebswirtschaftlicher Software für die Digitalisierung und damit die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht mehr zeitgemäß, erschwert nachhaltige und für Unternehmen nötige Investitionen und wirkt damit kontraproduktiv. Die Installation von Sonderabschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter als politisches Instrument zur ordnungspolitischen Wirtschaftsförderung ist daher geboten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Software – auf Basis von § 7g EStG und der Rechtsprechung ..., ...Schwellenwerte gem. § 7g EStG. – Eine Ausweitung unbedingter...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Startup-Ausnahmetatbestand im Tariftreuegesetz
Forderung nach einem Startup-Ausnahmetatbestand im Tariftreuegesetz. Ziel ist die Sicherung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit junger Unternehmen durch Berücksichtigung ihrer flexiblen Arbeitskultur und Beteiligungsmodelle. Eine starre Tarifbindung würde unverhältnismäßigen Aufwand erzeugen, den Bedürfnissen der Mitarbeitenden widersprechen und Startups faktisch von der Bundesvergabe ausschließen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereichs auf den § 19 a III EStG verwiesen werden. Hier ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ressortübergreifender Bürokratieabbau
Die Bundesregierung beabsichtigt, Bürokratie abzubauen, die Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen bremst. Auf Basis einer Umfrage unter unseren Mitgliedern konnte wir überflüssige oder nicht mehr zeitgemäße bürokratische Lasten konkret zu identifizieren und Vorschläge für einen wirksamen Bürokratieabbau zu bündeln.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 22.09.2025
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Adressatenkreis:
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08.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG, der Wegfall der Kürzungsvorschriften...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Fondsspardepot in der privaten geförderten Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einkommensteuergesetzes Zu § 52 Absatz 50a EStG - neu – Wir regen an, § 52 Absatz 50a EStG - neu - wie folgt zu fassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz/StoFöG)
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Adressatenkreis:
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17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wie setzen uns für vereinfachte Korrekturverfahren bei Feststellungserklärungen, eine Vereinfachung für Steuererklärungen bei steuerbefreiten Anlegern und die dauerhafte Gültigkeit bei Statusbescheinigungen ein.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
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04.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... grds. in § 15 Absatz 1 EStG aufgenommen werden und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehr Diversität in der Wirtschaft durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Als Startup-Verband setzen wir uns für strukturelle Verbesserungen ein – für mehr unternehmerische Diversität und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Gründerinnen und Selbstständige. Insbesondere bei den Themen Mutterschutz für Selbstständige, der Ausgestaltung des Elterngelds und der systematischen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bleiben gravierende Lücken bestehen: Unzureichende finanzielle Absicherung rund um Schwangerschaft und Geburt; Elterngeldregelungen, die auf Angestelltenverhältnisse zugeschnitten sind; Hürden bei der steuerlichen Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). In den letzten Wochen..., ... Abs. 1 und § 3 Nr. 33 EStG). Zuschüsse des Arbeitgebers...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme des IDW zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG
Das IDW hat zum Entwurf des BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG verfolgt den Zweck, den Eintritt von Neugesellschaftern in einer Krise zu erleichtern und einen Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG in Sanierungsfällen zu verhindern. Das IDW begrüßt, dass mit dem BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Stellungnahme regt das IDW an, im finalen BMF-Schreiben einige Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 16.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG GZ: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/157, DOK: COO.7005.100.2.11583070
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Adressatenkreis:
-
05.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...KStG i.V.m. § 10d Abs. 2 EStG verrechnen. Die Sanierungsklausel..., ...Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Hs. 1 EStG bewertet werden. Dies ist...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungs- und Ergänzungsbedarf im Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II)
Der VDA lehnt die vorgesehene Einführung einer Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen ab. Zudem sollten die in der Wachstumsinitiative der BReg vom 5.7.24 genannten steuerliche Maßnahmen zur Förderung des EMob-Standorts Deutschland zügig umgesetzt werden. Dazu gehören: die Anhebung des Bruttolistenpreisdeckels für BEV im Rahmen der Firmenwagenbesteuerung, die Einführung einer Sonder-Afa für gewerbliche vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge sowie die steuerliche Gleichstellung von reinen BEV mit vergleichbaren Nullemissionsfahrzeugen. Weiterer Regelungsbedarf besteht hinsichtlich der Verlängerung der Steuerbefreiung von reinen BEV in der Kfz-Steuer mit Ende 2034 und die Einführung einer Strompreispauschale beim steuerlichen Auslagenersatz bei Firmenwagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 18.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II)
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Meldung nach § 45b Abs. 9 EStG ab 2025, Meldeverpflichtung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen im Heim-Bereich (V2H) und am öffentlichen Stromnetz (V2G) sowie von Geschäftsmodellen; u.a.: Wirtschaftliche Gleichstellung mobiler Speicher (E-Fahrzeuge) mit Stationärspeichern bei der Befreiung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie allg. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Speichern im Energiesystem
- Bereitgestellt von: Volkswagen Group Charging GmbH am 31.03.2026
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Adressatenkreis:
-
27.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einkommenssteuergesetz (EstG) Aufnahme eines neuen Tatbestands...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gleicher Steuerbonus für alle, die im Alter aktiv arbeiten. Keine Ausgrenzung von Selbständigen.
Ziel ist es, die Aktivrente vollständig statusneutral auszugestalten und alle Formen aktiver Erwerbstätigkeit im Rentenalter steuerlich gleich zu behandeln. Dies schafft Gerechtigkeit, stärkt die Selbständigkeit, erhöht die Wirksamkeit der Reform und verhindert neue systemische Ungleichheiten.
- Bereitgestellt von: Bund der Selbständigen/Gewerbeverband Deutschland e.V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Einkommensteuergesetz (EStG) wie folgt geändert: a...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausnahmeregelungen für Startups bei Fragen der Tarifautonomie
Die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Startups könnte in einem ersten, schnell umzusetzenden Schritt durch die Schaffung eines Ausnahmetatbestands im Tariftreuegesetz angegangen werden. Dabei sollte der administrative Aufwand für junge Unternehmen signifikant reduziert und gleichzeitig deren flexible und innovative Arbeitsweisen geschützt werden. Ferner sollten Startups von tarifvertraglichen Regelungen ausgenommen werden, wenn diese ihre Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität als Arbeitgeber beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 588/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
-
BR-Drs. 588/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anwendungsbereichs auf den § 19 a III EStG verweisen werden. Hier ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 05.02.2026
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Adressatenkreis:
-
05.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...minimal sind. Anpassung im EStG, GewStG & UStG Es bedarf..., ...steuerfrei im Sinne des § 3 EStG bzw. § 3 GewStG klassifiziert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Abschaffung der Meldepflicht bei Millionenkrediten, Einführung praxistauglicher und damit rechtssicherer Regelungen für AGB-Änderungen. Fokus auf steuerliche sowie bank- und kapitalmarktrechtliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
-
BR-Drs. 550/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitslohn dar. § 3 Nr. 39 EStG gewährt hierfür einen Freibetrag..., ...gemäß § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG grundsätzlich allen Mitarbeitenden..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG nicht zu konterkarieren..., ...Sinne des § 3 Nr. 39 S. 2 EStG sollte dahingehend sachgerecht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Mutterschutzes für Selbständige
Selbstständig Frauen haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die gesetzlichen Mutterschutzfristen oder die Zahlung von Mutterschutzgeld. Die EU-Richtlinie zum Elternurlaub von 2010 legt fest, dass Selbstständige Mutterschaftsansprüche von mind. 14 Wochen haben müssen. Im Fall einer Schwangerschaft sind Selbständige einem großen finanziellen Risiko ausgesetzt: Die Arbeit kann nicht immer von anderen Mitarbeitenden miterledigt werden, häufig müssen für einen Ersatz zusätzliche finanzielle Mittel aufgebracht werden. Zudem laufen häufig betriebsbedingte Kosten weiter, auch ohne Einnahmen. Es braucht einen Mutterschutz für, um die Selbständigkeit zu ermöglichen: Alle Selbstständigen (also Männer und Frauen) sollten sich durch Beiträge am Ausgleichsverfahren für Mutterschutzleistungen beteiligen
- Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). In den letzten Wochen..., ...10 Abs. 1 und § 3 Nr. 33 EStG). Zuschüsse des Arbeitgebers...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Elterngelds und Berücksichtigung von selbständigen Eltern
Das Elterngeld ist aktuell vor allem auf abhängig Beschäftigte ausgerichtet. Selbstständige haben eine andere Arbeitssituation, ihr Einkommen schwankt in Abhängigkeit von der Auftragslage, welche sich während der geplanten Bezugsdauer von ElterngeldPlus schwer voraussagen lassen und können stark schwanken. Wichtig wäre daher, bei der Beantragung des Elterngelds die Wahlmöglichkeit zu geben, als Bemessungszeitraum das Einkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt (analog abhängig Beschäftigter) oder das durchschnittliche Jahreseinkommen mehrerer Jahre zugrunde zu legen. Auch muss das tatsächlich zur Verfügung stehende Einkommen während der Dauer des Elterngeldbezugs bei der Berechnung des Elterngelds in den Blick genommen werden, abzügl. Betriebskosten o.Ä.
- Bereitgestellt von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 29.07.2025
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Adressatenkreis:
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10.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). In den letzten Wochen..., ...10 Abs. 1 und § 3 Nr. 33 EStG). Zuschüsse des Arbeitgebers...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BürokratieentlastungsGesetz IV
Der BDI fordert einen konsequenten Bürokratieabbau für Unternehmen aller Größen, Branchen und Regionen am Standort Deutschland
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BR-Drs. 129/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Freistellungsverfahren (§ 50a EStG) verursacht unverhältnismäßigen..., ...Freistellungsverfahrens (§ 50c EStG) beim Quellensteuerabzug...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungsbedarf beim Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
Wesentliche Forderungen: - Nachbesserung bzgl. § 20 Abs. 2 Satz 5 UmwStG-E, bzgl. Einlagen/ Entnahmen im Rückwirkungszeitraum (§ 27 KStG) - Ergänzung zeitlicher Anwendungsregelung (§ 22 Abs. 2 Satz 5 UmwStG) - Klarstellung zu § 87a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 AO-E bzgl. alternativer elektronischer Kommunikation sowie Ersetzung von Verfahren - Unterrichtung iSd § 139a Abs. 1a AO-E für natürliche Personen - freiwillig elektronisch - zu § 5b EStG-E: Klarstellung Umfang Datensatz - zu § 3a und § 15 UStG-E weitere Ausführungen zu Begriffen und Nichtbeanstandungsregelung - zu § 4 Nr. 21 UStG-E: Fassung lt. RefE beibehalten - keine eRechnungspflicht für Kleinunternehmern - Klarstellung zu den Nachbehaltensfristen §§ 5, 6 GrEStG ab 1.1.2027 - Streichung § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. B. Nichtbeanstandungsregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 09.10.2024
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Adressatenkreis:
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18.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG gewerblich infizierten ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Optimierung des BRSG II soweit betriebliche Zeitwertkonten betroffen sind
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten e. V. (AG ZWK) am 28.08.2024
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Adressatenkreis:
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19.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Aufstockungsleistungen nach § 3 Nr. 28 EStG bei Bezug der Flexirente...
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Zu Regelungsvorhaben: