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499 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (499)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB) (Österreich), §§ 96 - ..., ...9eae-eddd79e0885e.html; Strafgesetzbuch (StGB) (D.), §§ 218 - 219b, http..., ...//www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=218-219b; Ποινικός Κώδικας...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Hilfeleistung nach § 323c StGB; vgl. hierzu auch Ausführungen..., ...Voraussetzungen die in § 203 StGB benannten Geheimnisträger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich, ausgehend von ihren grundlegenden Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und 2005, immer wieder für Verbesserungen im Bereich der Lebendorganspende eingesetzt. Zuletzt hatte der Deutsche Ärztetag die politischen Entscheidungsträger aufgefordert, die Vorschriften zur Lebendorganspende im TPG zu reformieren, den Spenderkreis bei der Lebendorganspende auszuweiten und eine Richtlinienkompetenz der BÄK für den Gesamtbereich der Lebendorganspende festzuschreiben. Ziel ist und bleibt es, in Deutschland die Organspende insgesamt als Gemeinschaftsaufgabe weiter zu stärken. Unverändert setzt sich die BÄK daher auf Grundlage der Entschließung des 121. Deutschen Ärztetags 2018 weiterhin dafür ein, § 2 Absatz 2 TPTPG im Sinne einer Widerspruchslösung zu formulieren.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 31.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3619 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Nummer 1 oder Nummer 2 StGB, unterfällt, damit der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unterhaltspflicht ist nach § 170 StGB strafbewehrt. So wäre es...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... der in §§ 174 bis 184l StGB genannten Tatbestände verwirklicht..., ... 174c, 176 bis 180, 182 StGB zugrunde liegt, verjährt...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in § 261 Abs. 8 Nr. 1 StGB normierte Strafbefreiung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gefordert werden ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz und eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Im Referentenentwurf zur Suizidprävention fehlen wesentliche Themenfelder, insbesondere eine klare Zuordnung, wie bereits vorhandene und gut funktionierende Strukturen der Suizidpräventionsangebote und deren Fortbestand finanziell gesichert werden sollen, nicht zuletzt auch um Doppelstrukturen zu vermeiden. Eine Stärkung der Suizidprävention ist Voraussetzung für eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Bei der Regelung der Suizidhilfe ist das vom BVerfG genannte Schutzkonzept entscheidend, erforderlich sind ausreichende Beratungs- und Hilfsangebote. Die Mitwirkung bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
    • Adressatenkreis:
      • 05.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB“ veröffentlicht, welches...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der CCV setzt sich seit langem für gesetzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz ein, die branchenspezifische Besonderheiten aufgreifen. Denn in der Call- und Contactcenter-Branche stellt das gesprochene Wort des Mitarbeitenden die zu erbringende Dienstleistung dar. Diese muss nach gängigen Qualitätsstandards gemessen und ohne Verletzung von Datenschutzinteressen optimiert werden können. Nach Verabschiedung der DSGVO und der für unsere Branche unbefriedigenden Novellierung des BDSG bedarf es einer weiteren Reform und Anpassung des BDSG oder eines gesonderten Beschäftigendatenschutzgesetzes, das künftig den deutschen Arbeitnehmerdatenschutz auf eine klare gesetzliche und praxistaugliche Grundlage stellt.

    • Bereitgestellt von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 13.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...rechtlich geschützt (§ 201 StGB). Mangels einer konkreten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nachbildung analog zu § 131 StGB, der bereits die verherrlichende..., ...Vorschriften, etwa § 184 f StGB, Anwendung, was insofern..., ... Definition bei § 184 f StGB führt allerdings zu der..., ...Nr. 1 sowie § 330 Abs. 1 StGB) und liegt vor bei einem..., ...Nr. 3, 330 Abs. 2 Nr. 1 StGB, wo es allerdings nicht..., ...dass § 17 TierSchG in das StGB überführt wird. Dies hätte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ergänzung des § 203 Abs. 3 StGB vorzunehmen, die Inkassodienstleistungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht nach §§ 43, 44 GwG fest. Im Lichte der europäischen Harmonisierung des Geldwäscherechts haben die Verpflichteten des Geldwäschegesetzes bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die europarechtlichen Vorgaben fristkonform umzusetzen. Eine nationale Verordnung müsste voraussichtlich zum 9. Juli 2027 außer Kraft treten, weil dann europäische Vorgaben unmittelbar anwendbar werden. Unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen sollte die Einführung der seit 2018 angedachten GwG-Meldeverordnung überdacht und zurückgestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 14.05.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Tatbestandsmerkmale des § 261 StGB einschließlich der der ..., ...Voraussetzungen einer Tat nach § 261 StGB oder einer Terrorismusfinanzierung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sonstigen Repräsentanten (§ 14 StGB, § 9 OWiG) Strafbarkeits..., ...Verbotsirrtum (§ 17 S. 1 StGB) wäre grundsätzlich erforderlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Die Neufassung des § 261 StGB sieht vor allem alle Straftaten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... in § 261 Abs. 8 Nr. 1 StGB normierte Strafbefreiung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... in § 261 Abs. 8 Nr. 1 StGB normierte Strafbefreiung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die in § 261 Abs. 8 Nr. 1 StGB normierte Strafbefreiung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus der WPO, HGB und dem StGB bzw. den Satzungen ganz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...strafbewehrt (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB). Daher sollte der berufs...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 13.12.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 68b Satz 3 Nr. 3 StGB, insbesondere bei der Gefahr...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die in § 261 Abs. 8 Nr. 1 StGB normierte Strafbefreiung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Anforderungen, die die Kreislaufwirtschaft stellt, sollen stärker berücksichtigt werden. Bessere Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen sollen die Zahl der illegal entsorgten Altfahrzeuge verringern. Verwertungsnachweise sollen auch auf elektron. Weg übermittelt werden können. Der Anwendungsbereich soll auf neue Kategorien wie Motorräder etc. ausgeweitet werden. Verbraucher, die Halter oder Eigentümer älterer Fahrzeuge oder von diesen stammenden Teilen sind, sollen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegen und nicht mit bürokrat. Hürden oder zusätzl. Kosten belastet werden. Kriterien zur Einordnung als „Altfahrzeug“ sollen in der VO und dessen Anh. präzisiert und entsprechend geändert werden. Zudem sollen Fahrzeuge von historischem Interesse, geschützt würden.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
      • 23.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Strafvorschriften (z.B. §§ 324a, 326 StGB) sichergestellt ist. d...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die unterzeichnenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbünde mit Schwerpunkt in der Notfallmedizin, in Digitalisierung, Medizinischer Informatik, Register- und Versorgungsforschung begrüßen den vorliegenden Kabinettsentwurf zur Reform der Notfallversorgung vom 22. April 2026. Der Kabinettsentwurf setzt zentrale, seit Jahren fachlich begründete und aus der Versorgungspraxis geforderte Reformelemente um: die digitale Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 in einem Gesundheitsleitsystem, den Aufbau Integrierter Notfallzentren (INZ), eine qualifizierte und softwarebasierte Ersteinschätzung, digitale Fallübergaben, den Versorgungskapazitätennachweis sowie die Neuordnung der medizinischen Notfallrettung als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

    • Bereitgestellt von: AKTIN - Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2214 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ist äquivalent zu §203 StGB oder §7 GDNG unter Strafe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...in § 261 Abs. 8 Nr. 1 StGB normierte Strafbefreiung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die in § 261 Abs. 8 Nr. 1 StGB normierte Strafbefreiung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen; keine Verpflichtung kirchlicher Träger zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
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