Stellungnahmen/Gutachten
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22.102 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.102)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK ist Teil der Koalition Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland (k3d), die sich für eine zukunftsfähige nationale und europäische Strategie der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) einsetzt. KKW erwirtschaftet als Branche 123 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung, beschäftigt knapp 2 Millionen Erwerbstätige und ist 2023 entgegen dem gesamtwirtschaftlichen Trend um über 5 Prozent gewachsen. k3d fordert u. a. die Entbürokratisierung des § 50a EStG: Der deutsche Sonderweg bei der Abzugsteuer stellt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar. Notwendig sind eine EU-weite Vereinheitlichung sowie vereinfachte Antrags- und Freistellungsverfahren mit schnelleren Bearbeitungszeiten. Am 22.04.2026 fand eine Anhörung im Bundestagsausschuss Kultur und Medien statt.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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22.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) steht im Einklang mit unseren langjährigen Verpflichtungen. IKEA unterstützt deren Zielsetzung sowie die Bemühungen der Europäischen Kommission, diese wichtige, aber komplexe Gesetzgebung zu vereinfachen. Die am 19. Dezember 2025 vorgenommenen Änderungen („EUDR 2.0“) brachten europäische Unternehmen zwar einige Vorteile, führten aber auch zu Herausforderungen – insbesondere zu unnötigen Doppelprüfungen durch in der EU ansässige Einzelhändler.
- Bereitgestellt von: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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08.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben zielt auf eine Anpassung des EEG‑Ausschreibungsdesigns ab, um eine regionale Schieflage beim Windenergieausbau zu korrigieren. Aktuelle Ausschreibungsergebnisse zeigen, dass Windenergieprojekte in Süddeutschland trotz vorhandener Flächen und Genehmigungen systematisch unterrepräsentiert sind. Ursache ist ein primär kostengetriebenes Ausschreibungsdesign, das projektbezogene Erzeugungskosten fokussiert und systemische Kosten und Nutzen wie Netzausbau, Redispatch, Übertragungsverluste und Versorgungssicherheit unberücksichtigt lässt. Studien belegen, dass ein stärker verbrauchsnaher Ausbau der Windenergie volkswirtschaftlich effizienter ist. Ziel ist ein systemdienlicher, regional ausgewogener Ausbau durch gezielte Anpassungen im EEG.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 77/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land
-
BR-Drs. 77/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm 2026 im Gebäudebereich praxistauglich ausgestalten
Die BAK bewertet die geplanten Maßnahmen des Klimaschutzprogramms 2026 mit Blick auf den Gebäudebereich und formuliert Empfehlungen zur praxistauglichen Ausgestaltung ordnungsrechtlicher und förderpolitischer Instrumente. Im Fokus stehen insbesondere die Umsetzbarkeit für Planung und Baupraxis sowie die Verknüpfung von Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Baukultur.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Zivilrechts zur Erleichterung von Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik
Planen und Bauen müssen einfach, kostengünstig, innovativ und damit auch klimafreundlich werden. Das Ziel, in Zukunft kostengünstiger und ressourcenschonender zu bauen, darf nicht durch Rechtsunsicherheit auf Seiten aller am Bau Beteiligten konterkariert werden. Die BAK setzt sich daher ein für Erleichterung bei Abweichung von bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen, für Erleichterung von Abweichungen von den sog. anerkannten Regeln der Techik und für rechtliche Grundlagen zur Möglichkeit der Vereinbarung eines Gebäudetyp-E.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG)
Die Intention des Gesetzgebers ist, die Kinder- und Jugendhilfe durch eine inklusive Ausrichtung zukunftsfest aufzustellen. Junge Menschen sollen auch in Zukunft durch die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt und damit gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit gefördert werden. Die Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderungen zur Reduzierung der Komplexität von Schnittstellen ist konsequent.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Referentenentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-gesetzes (1. KJHSRG) des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Arzneimittelversorgungssicherheit: drei Versorgungslagen - drei Maßnahmen
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung verschiedener Erstattungs- und Steuerungsinstrumente im SGB V zur Stabilisierung der Versorgung mit Generika. Vorgesehen sind insbesondere Regelungen zur temporären Anpassung oder Aussetzung von Festbeträgen bei versorgungskritischen Arzneimitteln, Anpassungen der Vorgaben für Rabattverträge zur Förderung von Mehrpartnermodellen und Open-House-Verträgen sowie gesetzliche Grundlagen für gezielte Preis- und Vergütungsanpassungen bei instabiler Versorgungslage. Zudem sollen wirtschaftliche und administrative Markteintrittsbarrieren für Generikaanbieter reduziert werden. Die Maßnahmen sollen insbesondere bei offiziell festgestellten Versorgungsengpässen und instabilen Versorgungslagen Anwendung finden.
- Bereitgestellt von: Pro Generika e.V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sympathiewerbung für Terrorismus ins StGB aufnehmen
Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts Israels
Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen. Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
-
BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des GG zum Schutz jüdischen Lebens
Das Grundgesetz, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.03.2025 I Nr. 94, soll in Art. 3 wie folgt geändert werden: Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt: „(4) Der Staat fördert das jüdische Leben und die jüdische Kultur. Er tritt Antisemitismus entgegen.“
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Redispatch-Vorbehalt und Abschaffung Erdkabel Vorrang
Wir argumentieren für eine Neuregelung beim Redispatch-Regime die besagt, dass eine EEG-Anlage die sich bewusst in einem Netzengpass Gebiet anschließen lässt, obwohl der Netzbetreiber darauf hingewiesen hat, zukünftig keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Redispatchkosten hätte. Wir versuchen unseren Standpunkt zu erläutern, dass Erdkabel diverse physikalische, finanzielle und zeitliche Nachteile gegenüber einer Freileitung im 110kV Bereich haben.
- Bereitgestellt von: Avacon AG am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einordnung des Netzausbaupakets des BMWE
Seitens Avacon wird der Vorschlag aus dem BMWE eingeordnet und vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Netzgebiet analysiert und kommentiert sowie mit weiteren Vorschlägen für darüber hinausgehende Maßnahmen konkretisiert.
- Bereitgestellt von: Avacon AG am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Mit dem Urteil vom 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Entscheidungsspielraum der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Funktion als Regulierungsbehörde zu gering sei und nicht unabhängig genug erfolge. Die BNetzA hat daher eine Reform der Rahmenfestlegungen für die Allgemeine Netzentgeltsystematik auf den Weg gebracht.
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Mit dem Urteil vom 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Entscheidungsspielraum der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Funktion als Regulierungsbehörde zu gering sei und nicht unabhängig genug erfolge. Die BNetzA hat daher eine Reform der Rahmenfestlegungen für die Allgemeine Netzentgeltsystematik auf den Weg gebracht.
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
-
Adressatenkreis:
-
23.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Genaue Darstellg. d. zu erwartenden Umsetzungs-/Folgekosten u. Benenng. d. Finanzierg.quellen; Gefahr d. Abhängigkeit v. d. Preispolitik v. IT-Serviceanbietern, Notwendige Klärg. v. Haftg.fragen i. R. u. als Folge neuer Implementierg. auf Seiten d. Verbraucher u. diesbezügliche Entschädig., Kritik an niedriger Anzahl v. nur 7 MG im Expertengremium, da Gefahr besteht, dass Gesamtheit d. vielfältigen Interessen (d. Gemeinwohls) nicht ausreichend widergespiegelt werden können Bedeutg. med. Expertise gegenüber reiner IT–Expertise ist unbedingt zu beachten (angemessene Anzahl v. Vertretern aus Ärztegruppen mit direkter Pat.Tätigkeit aus d. versch. Bereichen d. Gesundheitswesens, nicht in d. reinen IT–nahen Verwaltg. tätige Ärztegruppen oder arztnahe Berufe)
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (Neufassung) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- GIGV [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DGOU, DGOOC und DGU verweisen auf die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Definition für die LG 14 "Allgemeine Chirurgie" sowie der Definition von Fachkliniken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform, Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG
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Adressatenkreis:
-
05.12.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktive Veredelung für Zucker erhalten
Bei der aktiven Veredelung handelt es sich um ein in vielen Branchen etabliertes zollrechtliches Instrument zur Stärkung der Wertschöpfung in der Europäischen Union, welches einer strengen zollrechtlichen Kontrolle unterliegt. Es kommt ebenfalls in der zuckerverarbeitenden Lebensmittelwirtschaft zur Anwendung, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind, die dem Schutz der Landwirtschaft dienen. Der BDSI tritt daher für den Erhalt der Aktiven Veredelung bei Zucker ein und spricht sich gegen eine Aussetzung auf europäischer Ebene aus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung EU AI Act und MDR/IVDR
Wir setzen uns für die Vermeidung doppelter inkonsistenter Regulierung für die Medizintechnologie-Branche durch den EU AI Act im Verhältnis zu EU MDR/IVDR ein.
- Bereitgestellt von: Siemens Healthineers AG am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: