Regelungsvorhaben
Verlängerung des Elektromobilitätsgesetzes und Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Fahrzeugklassen N
Angegeben von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
26.09.2024
Beschreibung:
Das Elektromobilitätsgesetz gewährt die Möglichkeit, Elektrofahrzeugen straßenverkehrsrechtliche Bevorrechtigungen zu gewähren. Der Referentenentwurf sieht einen Befristung bis 2035 vor. Um den Hochlauf der Elektromobilität weiter unterstützen zu können, sollte das Gesetz über 2035 hinaus verlängert werden. Daher schlagen wir das Jahr 2045 als Frist der Teilentfristung vor. Das schafft langfristig Planungsmöglichkeiten zur Förderung der Elektromobilität vor Ort. Der VDA begrüßt, die im Referentenentwurf enthaltene, Erweiterung des Anwendungsbereiches auf Fahrzeugklassen N.
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.05.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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