Stellungnahmen/Gutachten
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22.135 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.135)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Verkehrsbereich
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBG-Verkehr) sowie des Entwurfs einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (BRBV-Verkehr) hinsichtlich der für den Eisenbahnsektor vorgesehenen Regelungen. Gegenstand sind insbesondere Änderungen im Schienenlärmschutzrech und im Bundesschienenwegeausbaugesetz. Darüber hinaus wird eine Ausweitung von Maßnahmen zur Vereinfachung, Digitalisierung und Beschleunigung von Verfahren im Eisenbahnsektor sowie eine Erweiterung der vorgesehenen Regelungen zu Elektrifizierungsmaßnahmen angestrebt.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Bereitgestellt von: ADAC Luftrettung gGmbH am 08.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ZIA begrüßt , dass die grunderwerb-steuerrechtlichen Regelungen des vom Deutschen Bundestag am 24. April 2026 beschlossenen Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften nunmehr auf dem Wege einer Fraktionsinitiative der Regierungskoalitionen von CDU/CSU und SPD erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurden. Besonders hervorzuheben und zu begrüßen ist, dass der vorliegende Entwurf die Weitergeltung der Regelungen für Personengesellschaften (§§ 5 und 6 GrEStG) dauerhaft sicherstellt. Der ZIA spricht sich nachdrücklich für eine zügige Umsetzung und den schnellen Beschluss der vorgesehenen Änderungen aus.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6002
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
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BT-Drs. 21/6002
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
Anlass für die mit vorliegendem Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen des Baugesetzbuchs ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der insbesondere in vielen urbanen Räumen nach wie vor besteht. Mit dem Gesetzentwurf sollen Erleichterungen, wie die Einführung einer befristeten Sonderregelung in Anlehnung an § 246 Absatz 14 BauGB, von Wohnbauvorhaben den Gemeinden zur Verfügung gestellt und der Mietwohnungsbestand durch eine befristete Fortgeltung von Instrumenten gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verlässlichen Transformationspfad sicherstellen: Die Abschaffung der 65-Prozent-Vorgabe darf nicht zu einer Abschwächung der klimapolitischen Steuerungswirkung führen. Erforderlich sind klare, konsistente und investitionssichere Leitplanken, die den Klimapfad einhalten können. Nachsteuerungsrisiken vermeiden: Es muss verhindert werden, dass Investitionen in fossile Heizsysteme zu nachträglichen ordnungsrechtlichen Verschärfungen für den gesamten Gebäudesektor führen und damit Akteure, die bereits um-fangreiche Investitionen in die Dekarbonisierung getätigt haben, benachteiligen.Systemkohärenz wahren: Neue Regelungen müssen eng mit bestehenden Instrumenten (ETS 2/CO2-Bepreisung, Förderung, EU-Gesetzgebung) abgestimmt werden und dürfen keine gegenläufigen Anreize setzen.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes und einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) hat mit Mail vom 12. Mai 2026 ausgewählten Verbänden den „Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“ sowie den „Entwurf einer Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich“ zugeleitet, mit denen Bürokratie im Verkehrsbereich reduziert werden soll.
- Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine gesetzliche Grüngasquote im Gebäudebereich
Gegenstand des Regelungsvorhabens ist die mögliche Einführung einer pauschalen Grüngasquote im Gebäudesektor. Betroffen wären insbesondere Vorgaben zum Einsatz von Biomethan und anderen grünen Gasen in der Wärmeversorgung von Gebäuden sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf Gasnetze, Biomasseeinsatz, Infrastrukturkosten, Netzentgelte und die Systemeffizienz der Wärmewende. Ziel der Interessenvertretung ist eine Regulierung, die knappe grüne Gase vorrangig dort einsetzt, wo sie systemisch besonders erforderlich sind.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 08.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Massenbilanzielle Anrechnung bei Grünheizölquote und Bio-Treppe ermöglichen - Länderregelung gem. § 9 GModG konkretisieren - Technische Erfüllungsoptionen für kleine Wohngebäude erleichtern - Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungskostengesetzes - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) aktualisieren - Ausnahmeregelung für die geplante Änderung des § 14 Absatz 3 GEIG-E
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 08.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kosmetikverordnung stellt sicher, dass Verbraucher*innen und Beschäftigte keinen Risiken durch kosmetische Produkte ausgesetzt sind. Die Verordnung soll überarbeitet werden. CHEM Trust setzt sich dafür ein, dass das Schutzniveau verbessert wird.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 07.06.2026
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Adressatenkreis:
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25.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kosmetikverordnung stellt sicher, dass Verbraucher*innen und Beschäftigte keinen Risiken durch kosmetische Produkte ausgesetzt sind. Die Verordnung soll überarbeitet werden. CHEM Trust setzt sich dafür ein, dass das Schutzniveau verbessert wird.
- Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 07.06.2026
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Adressatenkreis:
-
25.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Nachweis- und Bewertungsverpflichtung der Versicherungswirtschaft darüber, ob ein Fahrzeug ein Altfahrzeug iSv Artikel 37 des Ratsvorschlages geworden ist oder nicht.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Fahrschulausbildung
Der GDV begrüßt die Modernisierung der Fahrausbildung. Mit der Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung im Rahmen der praktischen Fahrausbildung für Kraftfahrzeuge der Klasse B betritt die Bundesregierung Neuland. Dies darf aber nicht zu einer Haftungserweiterung außerhalb des etablierten Haftungssystems für den beifahrenden Praxisanleiter führen. Die Erprobung ist u.E. daher nur vertretbar, wenn vor Inkrafttreten eindeutig geregelt ist, wer Fahrzeugführer ist, welche Rolle der Fahrpraxisanleiter haftungsrechtlich einnimmt, wie der Versicherungsschutz ausgestaltet ist und unter welchen Voraussetzungen keine Obliegenheitsverletzung für das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen beim sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellungsverfahren
Die Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass für die Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die von Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht anerkannte allgemeine gesetzgeberische Wertung von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB weiterhin maßgeblich bleibt. Diese anerkannten Abgrenzungskriterien dürfen nicht durch etwaig neu eingeführte Abgrenzungskriterien beeinflusst werden. Insbesondere dürfen keine Rückschlüsse auf das Bewertungsergebnis der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Statusabgrenzung gezogen werden. Eine Pflicht zur Absicherung von Selbstständigen ist nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu beschränken. Andere Formen der Altersvorsorge müssen möglich bleiben.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
-
04.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einrichtungen der Tagespflege sollten von den bürokratischen Anforderungen des Personenbeförderungsrechts ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Entwurfs hinsichtlich der Verbesserung der Rahmenbedingungen, der Vermeidung von zusätzlichen administrativen Anforderungen (Bürokratieabbau) und der Verbesserung von Datenverknüpfungen (analog EHDS-Möglichkeiten).
- Bereitgestellt von: Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Ausarbeitung einer Wasserstoffspeicherstrategie zur Förderung von Untergrundspeichern für Wasserstoff. Ein zentrales Element dieser Strategie muss die Schaffung staatlicher Fördermechanismen sein, um den rechtzeitigen Wasserstoffspeicherhochlauf zur Dekarbonisierung der Energiesysteme zu gewährleisten. Zudem braucht es eine frühzeitige und dauerhafte Festlegung zur Ausgestaltung der Marktzugangsregelungen in Form eines regulierten Speicherzugangs. Dabei muss ein regulierter Speicherzugang Raum für Anreize zur Entwicklung innovativer Speicherprodukt lassen. Zudem muss der Bau neuer Untergrundspeicher für Wasserstoff bei der Planung von Wasserstoffnetzen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Storengy Deutschland GmbH am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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01.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Vereinheitlichung des europäischen, kapitalmarktrechtlichen Meldewesens
Bewusstsein für die Optimierung des kapitalmarktrechtlichen Meldewesens schaffen. Sicherung bzw. Verbesserung der Datenqualität unter gleichzeitiger Entlastung von Aufsichtsbehörden und Meldepflichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
-
04.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der kapitalmarktrechtlichen Regulierungslast auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen kapitalmarktrechtlichen Regulierungsrahmens, u. a. mehrjähriges Moratorium im Hinblick auf bereits implementierte Regulierung; Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung; Vermeidung von Doppelregulierung; kritische Überprüfung bereits bestehender Regulierung im Hinblick auf Effizienz und Wirksamkeit; keine Doppelung von Aufsichtsstrukturen; Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen und deutschen Wirtschaftsstandortes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
-
22.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angesichts der weltweit zunehmenden Anzahl, Komplexität und Ausmaßes von Cyberangriffen begrüßt ISC2 den allgemeinen Ansatz des jüngsten Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Inneres und Heimat zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen und ist der Ansicht, dass er durch klarere Beschreibungen des Bedarfs an Cybersicherheits-Know-how und Fachkräften verstärkt werden könnte. ISC2 bietet den politischen Entscheidungsträgern weiterhin seine Erfahrung und Fachwissen an, wobei wir uns auf mehr als 30 Jahre Erfahrung im Aufbau von Kapazitäten stützen, und würden die Gelegenheit begrüßen, mit deutschen Behörden zusammenzuarbeiten, um deutsche Fachkräfte im Bereich der Cybersicherheit zu stärken.
- Bereitgestellt von: International Information System Security Certification Consortium, Inc. am 05.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
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BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Nach § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz ist innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode durch die Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Das BMUKN als federführendes Ressort hat Länder, Kommunen sowie Wirtschaftsverbände, zivilgesellschaftliche Verbände und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung eingeladen, sich mit eigenen Vorschlägen an der Arbeit am Klimaschutzprogramm zu beteiligen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Verkehrsforum am 05.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes
Die Einflussnahme richtet sich gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht.
- Bereitgestellt von: KM8 Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte am 05.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 441/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
-
BR-Drs. 441/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der qualifizierten Meisterpräsenz
Gemäß §§ 1,7 HwO ist in zulassungspflichtigen Gewerken der Meister die grundsätzliche Qualifikation für den Betriebsleiter, damit die von ihm geführte Betriebsstätte in die Handwerksrolle eingetragen werden kann. In der Praxis ergibt sich daraus das Gebot der Meisterpräsenz, das qualitativ nicht gleichwertig durch eine Fernaufsicht mittels moderner Technik in Form einer Zuschalten des Meisters von einem externen Standort aus erfüllt werden kann.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 05.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Präqualifizierung durch Entbürokratisierung
Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 05.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterter Einsatz von Führerscheinklasse B bei beschussgeschützten Fahrzeugen
Die Gewichtsgrenze für die Ausnahmeregelung bei der Nutzung der Führerscheinklasse B für beschussgeschützte Fahrzeuge sollte angehoben werden, da die Fahrzeuge insgesamt schwerer geworden sind und auch eine Elektrifizierung der Fahrzeuge bereits mitgedacht werden sollte.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Umsetzung EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationale Gesetzgebung (GEIG)
Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA: Ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 05.06.2026
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: