Regelungsvorhaben

Beibehaltung der qualifizierten Meisterpräsenz

Angegeben von:
Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (R003313) am 05.06.2026

Beschreibung:
Gemäß §§ 1,7 HwO ist in zulassungspflichtigen Gewerken der Meister die grundsätzliche Qualifikation für den Betriebsleiter, damit die von ihm geführte Betriebsstätte in die Handwerksrolle eingetragen werden kann. In der Praxis ergibt sich daraus das Gebot der Meisterpräsenz, das qualitativ nicht gleichwertig durch eine Fernaufsicht mittels moderner Technik in Form einer Zuschalten des Meisters von einem externen Standort aus erfüllt werden kann.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606050013 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

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