Stellungnahmen/Gutachten
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18.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Nachfrist beim Nichtbestehen der HU soll von einem auf zwei Monate verlängert werden, wenn nur geringe oder erherbliche Mängel vorliegen. Damit soll dem Umstand begegnet werden, dass es immer schwieriger wird, einen Werkstatttermin zu erhalten bzw. dass entsprechend kurzfristig die benötigten Ersatztteile verfügbar sind. Zudem steigen bisher nach einem Monat die Prüfgebühren erheblich, obwohl der Autofahrer für die Nichteinhaltung der Frist hier oft nicht verantwortlich ist.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC spricht sich gegen d. zeitliche Beschränkung der Gültigkeit von HU-Berichten aus anderen MS aus u. sieht d. Datenbanklösung zur Verhinderung v. Tachomanipulation als nicht ausreichend. Die jährl. HU für ältere Pkw (ab 10 J.) ist aus ADAC-Sicht nicht verhältnismäßig. D. Ausweitung der Partikelanzahlmessung auf weitere Fahrzeuge (Euro 5b- und 5a-Diesel, sowie Ottomotoren ab Euro 6c) sollte nur nach sorgfältiger techn. Prüfung erfolgen. Die separate NOx-Messung wird für nicht erforderlich gehalten. Es ist zudem klarzustellen, dass ein nicht funktionierender 112 eCall nicht als Mangel gewertet wird u. der Prüfumfang für E-Fahrzeuge auf wenige technisch sinnvolle Sichtprüfungen beschränkt wird. Der Prüfumfang vorgeschriebener Fahrerassistenzsysteme muss in vertretbarem Rahmen bleiben.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und der Richtlinie 2014/47/EU über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen
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BR-Drs. 217/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung privater Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zum Umstieg auf Elektromobilität
Nach Ansicht des ADAC ist die Förderung privater Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen zum Umstieg auf Elektromobilität positiv zu bewerten.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Masterplan Infrastruktur 2030 enthält Maßnahmen, die die Rahmenbedingungen und den Ausbau von privater und öffentlicher Ladeinfrastruktur in Deutschland verbessern und fördern sollen. Der ADAC setzt sich für einen bedarfsgerechten, flächendeckenden und verbraucherorientierten Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Deutschland ein.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC wertet das Deutschlandticket mit mehr als elf Millionen Nutzern grundsätzlich als Erfolg. Aus Sicht des ADAC ist eine langfristig gesicherte Preisgestaltung des Deutschlandtickets von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen der Nutzer und potenzieller Nutzer in das Angebot aufrechtzuerhalten und Bezahlbarkeit zu gewährleisten. Es bedarf dafür stabile überjährige Finanzierungsmodelle und klare politische Rahmenbedingungen. Ohne diese Voraussetzungen besteht die Gefahr, dass das Ticket an Attraktivität verliert.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der ADAC begrüßt die von der Bundesregierung geplanten Bestrebungen, über die Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität eine mehrjährige gesicherte Finanzierung für Investitionen zu schaffen und den diesbezüglichen Wirtschaftsplan im Gesetz zu verankern. Dieser sollte eine klare Priorisierung beinhalten sowie der volkswirtschaftlich bedeutenden Rolle der Verkehrsinfrastruktur zum Erhalt unserer Wirtschaftskraft und unseres Wohlstandes Rechnung tragen. Aus Sicht des ADAC sollten die Schwerpunkte im Verkehr vor allem auf der Modernisierung und dem Erhalt der Bestandsinfrastruktur Fernstraßen und Bundesschienenwege sowie dem gezielten Ausbau des Schienennetzes zur Kapazitätssteigerung liegen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVlKG)
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserten Hochlauf alternativer Kraftstoffe durch nationale Umsetzung der RED III vorantreiben
Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Novelle der REDII Verbraucherinteressen in den Fokus zu nehmen. Die Emissionseinsparung soll bis 2030 noch ambitionierter vorangetrieben werden (höhere Biokraftstoffquoten). Maßnahmen für bezahlbaren Strom, Steigerung EE-Anteil, Stärkung & Flexibilisierung des Netzes, Laststeuerung, verbraucherfreundliche Regelung zum Bidi-Laden sowie die dafür nötigen Zugänge zu Fahrzeugdaten etc. sollen umgesetzt werden. Zuverlässige und lückenlose Zertifizierung von (fortschrittlichen) Biokraftstoffen muss gewährleistet werden, um Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden. Widersprüche zwischen EU-Verordnung ReFuelEU Aviation und nationaler Umsetzung RED II Novelle sollen aufgelöst werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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06.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserten Hochlauf alternativer Kraftstoffe durch nationale Umsetzung der RED III vorantreiben
Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Novelle der REDII Verbraucherinteressen in den Fokus zu nehmen. Die Emissionseinsparung soll bis 2030 noch ambitionierter vorangetrieben werden (höhere Biokraftstoffquoten). Maßnahmen für bezahlbaren Strom, Steigerung EE-Anteil, Stärkung & Flexibilisierung des Netzes, Laststeuerung, verbraucherfreundliche Regelung zum Bidi-Laden sowie die dafür nötigen Zugänge zu Fahrzeugdaten etc. sollen umgesetzt werden. Zuverlässige und lückenlose Zertifizierung von (fortschrittlichen) Biokraftstoffen muss gewährleistet werden, um Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden. Widersprüche zwischen EU-Verordnung ReFuelEU Aviation und nationaler Umsetzung RED II Novelle sollen aufgelöst werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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21.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserten Hochlauf alternativer Kraftstoffe durch nationale Umsetzung der RED III vorantreiben
Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Novelle der REDII Verbraucherinteressen in den Fokus zu nehmen. Die Emissionseinsparung soll bis 2030 noch ambitionierter vorangetrieben werden (höhere Biokraftstoffquoten). Maßnahmen für bezahlbaren Strom, Steigerung EE-Anteil, Stärkung & Flexibilisierung des Netzes, Laststeuerung, verbraucherfreundliche Regelung zum Bidi-Laden sowie die dafür nötigen Zugänge zu Fahrzeugdaten etc. sollen umgesetzt werden. Zuverlässige und lückenlose Zertifizierung von (fortschrittlichen) Biokraftstoffen muss gewährleistet werden, um Nachhaltigkeitsanforderungen gerecht zu werden. Widersprüche zwischen EU-Verordnung ReFuelEU Aviation und nationaler Umsetzung RED II Novelle sollen aufgelöst werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
-
06.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung und Ausgleich der CO2-Bepreisung entlang BEHG/TEHG/EU-ETS II
Der nationale CO2-Preis im Rahmen des BEHG sollte ursprünglich ab 2027 in den europäischen Emissionshandel (ETS II) übergehen. Dies verzögert sich nun auf 2028. Der ADAC setzt sich dafür ein, die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der nationale CO2-Preis im Jahr 2027 nicht weiter steigt. Der ADAC betont darüber hinaus, dass eine weitere Erhöhung des CO2-Preises nur dann akzeptabel ist, wenn die Politik zuerst ausreichende Entlastungen und mehr Alternativen zu fossiler Energie schafft. Daher fordert der ADAC, dass die Einnahmen künftig stärker als bisher im Verkehr eingesetzt werden, damit schneller mehr Alternativen zu fossiler Energie bereitstehen, und jetzt zügig, vor Beginn des ETS 2, wirksame Kompensationsmechanismen für steigende CO2-Preise geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- TEHG 2011 [alle SG hierzu]
- BEHG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Verordnung Verordnung (EU) 2019/631 bezüglich der CO2-Flottengrenzwerte für Pkw
Der in der Verordnung festgelegte Pfad in die Elektromobilität muss mit geeigneten politischen Rahmenbedingungen, die den Umstieg für die Menschen attraktiv macht, unterlegt werden (etwa bzgl. Ladeinfrastrukur, Ladepreisen und Verteilerausbau). Dies ist in der anstehenden Revision zu berücksichtigen. Gleichzeitig fordert der ADAC einen technologieoffenen Ansatz bei Antrieben und Antriebsenergien ein. Es sollte daher eine Lebenszyklusbetrachtung in die Flottengrenzwertregulierung integriert werden. Darüber hinaus ist schnellstmöglich der zugesagte Rechtsrahmen für ausschließlich mit klimaneutral erzeugten Kraftstoffen betankten Fahrzeugen zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Eckpunkte zum Aufbau einer Work-and-Stay-Agentur für Fachkräfteeinwanderung
DEKRA begrüßt ausdrücklich die Ziele der Bundesregierung zur Einrichtung einer digitalen Work-and-Stay-Agentur (WSA) und unterstützt die angestoßene Umsetzung. Insbesondere der Abbau bürokratischer Hürden, mehr Transparenz durch harmonisierte Prozesse sowie das vollständig digitale Konzept sind zentrale Schritte hin zu einer attraktiveren und planbareren Fachkräftemigration. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Wettbewerbsneutralität der WSA. Darüber hinaus ist es unerlässlich, dass bereits in der Konzeptionsphase eine konsequente Nutzerzentrierung auf alle beteiligten Akteure erfolgt.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begleitung Umsetzungsgesetz Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Aufnahme von unabhängigen Erbringern von Bestätigungsdienstleistungen (IASPs), wie dies in der Richtlinie (EU) 2022/2464 explizit angelegt ist. Vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen für die berichtspflichtigen Unternehmen gilt es, alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln und diese für den Wirtschaftsstandort Deutschland einzusetzen.
- Bereitgestellt von: DEKRA SE am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
KMUs in der Medizintechnik stärken
Die Medizintechnikbranche in Europa besteht überwiegend aus KMUs, die für Innovation und eine verlässliche Patientenversorgung unverzichtbar sind. Um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, müssen die KMU-Definition aktualisiert und eine „mid-cap“-Kategorie eingeführt sowie ihre Repräsentanz in EU-Entscheidungsprozessen gestärkt werden. Gesetzgebungsverfahren sollten KMU-Belange stärker berücksichtigen, Bürokratie abbauen und Berichtspflichten reduzieren. Zudem sind gezielte Fördermaßnahmen für die hohen MDR- und IVDR-Zertifizierungskosten erforderlich sowie faire Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen. Diese Schritte sind entscheidend, um die Zukunftsfähigkeit der KMUs und die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Europa nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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01.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Umsetzung der EU-KI-Verordnung (AI Act) für Medizinprodukte. Ziel der Interessenvertretung ist es, sicherzustellen, dass die Meldepflichten für schwerwiegende KI-Vorfälle bei Medizinprodukten nicht als eigenständige, parallele Prozesse etabliert werden, sondern vollständig in die bestehenden Meldeverfahren der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) integriert werden. Dadurch sollen Doppelstrukturen, redundante Berichtswege und inkonsistente Zuständigkeiten vermieden sowie ein einheitliches, effizientes und praxisnahes Meldesystem gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die Umsetzung der EU-KI-Verordnung (AI Act) für Medizinprodukte. Ziel der Interessenvertretung ist es, die vollständige Verzahnung der neuen Anforderungen des AI Act mit den bestehenden Prozessen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) sicherzustellen. Dadurch sollen Doppelregulierung, parallele Meldepflichten und widersprüchliche Anforderungen vermieden werden. Konkret soll die MDR als lex specialis im Verhältnis zum AI Act bestätigt, eine Fristverlängerung um mindestens 24 Monate erreicht und eine klare rechtliche Grundlage für klinische Prüfungen von KI-basierten Medizinprodukten geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Enge Auslegung von Rechtsbegriffen und Plausibilität, klare Leitlinien für Haftung und Massenklagen
Ergänzung der Gestzesbegründung mit den Punkten: Enge Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe im Rahmen der Beweislast; enge Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Plausibilität bei der Offenlegung von Beweismitteln; Kohärenz des neuen Haftungsregimes mit dem europäischen und deutschen Rechtsrahmen, ergänzt durch klare Leitlinien zum Zusammenspiel von Massenklagen, Prozessfinanzierung und Produkthaftung
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 775/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts
-
BR-Drs. 775/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BVMed möchte mit seiner Interessenvertretung erreichen, dass das deutsche Gesetz zur Durchführung der EU-KI-Verordnung für Medizinprodukte eindeutig und rechtssicher ausgestaltet wird. Konkret soll sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Anforderungen der KI-Verordnung vollständig in die bestehenden Strukturen der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) und des Medizinprodukterechtdurchführungsgesetzes (MPDG) integriert werden. Ziel ist die klare Festlegung von Zuständigkeiten für Marktüberwachung, Notifizierung und Akkreditierung sowie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für klinische Prüfungen von KI-Medizinprodukten, um Doppelregulierung, Interpretationsspielräume und Verzögerungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 22.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz) (Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für Maßnahmen, die den Hochlauf von grünem H2 fördern (ambitionierte energetische Unterquote für RFNBO H2 im Verkehr, hohe separate RFNBO-Pönale); für die Anrechnung des gesamten grünen H2, sobald er Eingang in die Raffinerie und die mit ihr verbundenen Anlagen findet, auf die THG-Quote; für die Einführung eines Absicherungsmechanismus im Falle von Verspätungen bei H2-Kernnetz; für eine Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe; für eine Anwendung der RED ohne Nachteile für den Standort (Erlaubnis von Co-Processing und allen RED-konformen Rohstoffen); für verschärfte Regeln zur Betrugsprävention und für eine Sicherstellung des Bestandsschutzes in der Übergangszeit; für die Sicherstellung eines level playing field für die Inverkehrbringer von Flugkraftstoffen.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Für Maßnahmen, die den Hochlauf von grünem H2 fördern (ambitionierte energetische Unterquote für RFNBO H2 im Verkehr, hohe separate RFNBO-Pönale); für die Anrechnung des gesamten grünen H2, sobald er Eingang in die Raffinerie und die mit ihr verbundenen Anlagen findet, auf die THG-Quote; für die Einführung eines Absicherungsmechanismus im Falle von Verspätungen bei H2-Kernnetz; für eine Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe; für eine Anwendung der RED ohne Nachteile für den Standort (Erlaubnis von Co-Processing und allen RED-konformen Rohstoffen); für verschärfte Regeln zur Betrugsprävention und für eine Sicherstellung des Bestandsschutzes in der Übergangszeit; für die Sicherstellung eines level playing field für die Inverkehrbringer von Flugkraftstoffen.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
20.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Für Maßnahmen, die den Hochlauf von grünem H2 fördern (ambitionierte energetische Unterquote für RFNBO H2 im Verkehr, hohe separate RFNBO-Pönale); für die Anrechnung des gesamten grünen H2, sobald er Eingang in die Raffinerie und die mit ihr verbundenen Anlagen findet, auf die THG-Quote; für die Einführung eines Absicherungsmechanismus im Falle von Verspätungen bei H2-Kernnetz; für eine Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe; für eine Anwendung der RED ohne Nachteile für den Standort (Erlaubnis von Co-Processing und allen RED-konformen Rohstoffen); für verschärfte Regeln zur Betrugsprävention und für eine Sicherstellung des Bestandsschutzes in der Übergangszeit; für die Sicherstellung eines level playing field für die Inverkehrbringer von Flugkraftstoffen.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Aktivrentengesetzes auf Selbständige
Einführung eines Steuerfreibetrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich (Aktivrente).
- Bereitgestellt von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 22.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Industriestrompreises
Zur Entlastung energieintensiver Unternehmen von den hohen Stromkosten, soll zum 1. Januar 2026 ein Industriestrompreis für die Jahre 2026, 2027 und 2028 eingeführt werden. Die Zementindustrie zählt zum Kreis der begünstigten Branchen.
- Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 22.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: