Stellungnahmen/Gutachten
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186 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (186)
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Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Härtere Strafen für illegalen Kältemittelhandel
Die geplante Verschärfung der Vorschriften zur Bekämpfung und Ahndung von Umweltstraftaten - insbesondere beim illegalen Handel mit Kältemitteln (F-Gasen) - wird befürwortet. Anpassungs- und Optimierungsbedarf besteht bei § 27f. des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Umweltstrafrechtsrichtlinie hinsichtlich 1. einer Ausweitung des Tatbestands der „schweren Chemikalienstraftat“, 2. einer Ausweitung auf die gesamte Lieferkette, 3. erweiterter Ermittlungsbefugnisse und 4. eines eigenständigen Straftatbestands im Kernstrafrecht.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 27.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
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BT-Drs. 21/6133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zum Gesetzentwurf wurde verfasst und an das BMJ gesandt.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Faktenpapier "Fahren ohne Fahrschein". Der Unrechtsgehalt des „Erschleichens von Leistungen“ ist so gering, dass es nicht angemessen ist, diese Handlung unter Strafe zu stellen. Die Schadenshöhe ist sehr gering und für das Vorliegen einer Beförderungserschleichung müssen keine Zugangsbarrieren oder -kontrollen überwunden, Fahrscheine gefälscht oder Kontrollpersonen getäuscht werden. Der bloße Anschein, sich ordnungsgemäß zu verhalten, reicht aus. Das Strafrecht als die Ultima Ratio des staatlichen Zwanges hat nur gewichtige Formen schädigenden Sozialverhaltens als Unrechtstatbestände zu sanktionieren.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) am 26.05.2026
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die Ausweitung des §86a StGB auf den schulischen Bereich aus.
Der DAV teilt die Sorge um das Erstarken extremistischer Tendenzen in Schulen, lehnt aber die Erweiterung des Tatbestandes des §86a StGB auf den schulischen Bereich ab. Das Strafrecht darf aufgrund des Ultima-ratio-Grundsatzes nicht Ersatz für fehlende präventive Maßnahmen wie Jugendarbeit und politische Bildung sein. Es sollten daher ausschließlich erzieherische Maßnahmen nach dem Schulrecht und die der Jugendhilfe hinzugezogen werden. Gegebenenfalls kann hier sorgfältig geprüft werden, ob der Maßnahmenkatalog des Schulrechts erweitert werden muss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung §19 Strafgesetzbuch
Die Forderung nach der Absenkung der Strafmündigkeit ist von unterschiedlichen Parteien wieder in die Diskussion gebracht worden. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch sind Kinder ab einem Alter von 14 Jahren unter bestimmten Umständen strafmündig und können für ihr Handeln strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Unterhalb dieser Altersgrenze ist davon auszugehen, dass grundsätzlich eine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des eigenen Handelns und damit eine Strafmündigkeit nicht gegeben ist. Anstatt den Fokus auf Bestrafung zu legen, muss stattdessen an den Ursachen angesetzt werden. Kinder und Jugendliche brauchen wirksame Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um sie in ihrer Entwicklung – und damit auch im Erlangen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Appell für bessere Gesetze gegen digitale Gewalt
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) veröffentlicht ein Policy Paper zu digitaler Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Es zeigt auf, was im Strafrecht und Zivilrecht getan werden muss und wie der Zugang zu Recht für Betroffene wirksam werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 06.05.2026
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sympathiewerbung für Terrorismus ins StGB aufnehmen
Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts Israels
Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen. Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
- Bereitgestellt von: WerteInitiative e.V. am 29.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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29.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafgesetzbuches zum Schutz von dem Gemeinwohl dienender Tätigkeiten
Die Diakonie Deutschland begrüßt das Anliegen, gemeinwohlorientierte Tätigkeiten zu schützen, hälteine weitere Strafrechtsverschärfung hierbei jedoch für nicht zielführend.
- Bereitgestellt von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 21.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einziehung von Tat-Kfz nach kriminellen Handlungen zu erleichtern, wenn diese nicht im Eigentum der Täter sondern von Autovermietungen stehen, soll erleichtert werden. ... soll lt. BR 55/26 erreicht werden durch eine Änderung des § 315f StGB und des § 33 BtMG, um auf einfach fahrlässiges Verhalten des Eigentümers abzustellen anstatt des bisherigen Rechtsbegriffes des leichtfertigen dazu Beitragens des § 74a StGB, das als grobe Fahrlässigkeit interpretiert wird. Wir halten die Gesetzesinitiative des Bunderates zur Schaffung einer Grundlage des Einziehens bei einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters jedoch für nicht ausgereift und formulieren konkrete Gründe. Die Gesetzesinitiative ist jedoch mangels Zielgenauigkeit und aufgrund der erheblichen Auswirkungen für Unbeteiligte abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des Computerstrafrechts
Die Strafbarkeitsausnahme für sog. "Ethical Hacker" geht nach Ansicht des ADAC e. V. nicht weit genug. Bei Nachforschung zum Zweck der Aufdeckung von Datenschutzverstößen, besteht weiterhin ein Strafbarkeitsrisiko. Es bedarf einer Erweiterung der geplanten Tatbestandsausnahmen zum Schutz von Personen, die Datenschutzverstöße aufdecken.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Computerstrafrechts (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt die Gesetzesentwürfe zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich. Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein -
BT-Drs. 21/2722
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
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BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Befürwortung der Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe
Befürwortung der Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes von Angehörigen der Gesundheitsberufe, insbesondere auf Ebene der Strafzumessung und durch Schaffung eines eigenen Tatbestandes. Forderung nach effizienter Strafverfolgung.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 09.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Schutzbereichs in den §§ 46 Abs. 2 S. 2 und 116 StGB für einen besseren Schutz von Mitarbeitenden im Betriebsdienst des ÖPV.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 05.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Änderungen der §§ 46, 113 ff. und die Einführung des § 116 StGB. Dabei geht es insbesondere um die Erweiterung des geschützten Personenkreises auf Angehörige der Heilberufe und deren Mitarbeitende sowie um Klarstellungen zu Strafrahmen, Tatbestandsmerkmalen und strafzumessungsrelevanten Auswirkungen bei Angriffen auf Personen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben.
- Bereitgestellt von: Hausärztinnen- und Hausärzteverband e.V. am 28.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens
Der Gesetzentwurf stellt die besondere Schutzbedürftigkeit von Personen in den Vordergrund, die im Dienste des Gemeinwohls stehen, darunter zahlreiche Ehrenamtliche. Durch Änderungen im Strafgesetzbuch (StGB) soll die besondere Verwerflichkeit von Gewalt gegen Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind, herausgestellt und so ein rechtspolitisches Signal zur Stärkung des Schutzes dieser Personengruppen gesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 28.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hatte sich bereits zum Gesetzesentwurf des Bundesrats (BT-Drs. 21/551) mit Stellungnahme 22/2025 ablehnend geäußert. Der vorliegende Referentenentwurf, in welchem die Qualifikation (noch) weiter gefasst wird, wird ebenfalls kritisch gesehen. Es besteht keine Notwendigkeit für eine Erweiterung der Qualifikation. Dem strafrechtlichen Unwert und Schuldgehalt der Verwendung von K.o.-Tropfen kann – wie auch der BGH betont – adäquat im Rahmen der Strafzumessung Rechnung getragen werden; tat- und schuldangemessene Strafen sind bereits jetzt möglich. Der DAV regt stattdessen an, einen Schwerpunkt auf mehr und effektivere Präventionsarbeit zu legen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der RL über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11.04.2024 die RL (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der RL 2008/99/EG und 2009/123/EG beschlossen (ABl. L, 2024/1203). Mit der Richtlinie sollen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Mindestvorschriften für die Definition von Umweltstraftaten und für die Verhängung von Strafen zum Schutz der Umwelt festgelegt werden. So soll eine bessere Durchsetzung des Umweltrechts der EU gewährleistet und Umweltkriminalität wirksamer verhindert und verfolgt werden. Ziel der Tätigkeit zu diesem konkreten Regelungsvorhaben ist es, auf eine möglichst vollständige Umsetzung der Richtlinie im Interesse des Schutzes von Umwelt- und Gemeinwohlbelangen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Green Legal Impact Germany e.V. am 03.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Mit dem Gesetzentwurf reagiert das Bundesjustizministerium auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgeht, und schlägt eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor.
- Bereitgestellt von: Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) am 02.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Das Regelungsvorhaben betrifft den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechts zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Ziel ist die Anpassung des deutschen Strafrechts, einschließlich des Strafgesetzbuchs, des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie umweltbezogener Nebengesetze. Vorgesehen sind u. a. neue Straftatbestände, erweiterte Versuchsstrafbarkeit, höhere Strafrahmen, Einbeziehung des Begriffs „Ökosystem“, Sanktionen für juristische Personen und Anpassungen bestehender Umweltstraftatbestände.
- Bereitgestellt von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 14.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
14.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters
Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich der BKJPP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.
- Bereitgestellt von: BKJPP Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland eV am 20.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen unserer Forderung einer Transformation der Maßregeln sind die §§ 63, 64 und 20, 21 StGB langfristig überflüssig. Es sind jedoch viele weitere Schritte erforderlich. So muss die Gesundheitsversorgung der sich im Freiheitsentzug befindenden Personen von den Ärzten und Diensten am Ort wahrgenommen werden. Alle im Freiheitsentzug befindlichen Personen müssten in die Sozialversicherungen aufgenommen werden. Näheres dazu findet sich im DGSP-Plädoyer für eine Transformation der Maßregeln von 2022 unter: https://www.dgsp-ev.de/veroeffentlichungen/standpunkte-stellungnahmen/transformation-der-massregeln
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie am 21.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Eine Änderung des deutschen Strafrechts nach dem Vorbild der Regelungen in Spanien und Schweden, „Nur Ja heißt Ja“, ist dringend erforderlich. Der Deutsche Frauenrat setzt sich dafür ein, dass Deutschland sich auch in Zukunft um einen gemeinsamen europäischen Standard bemüht mit dem Ziel, sexuelle Handlungen nur bei ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten als einvernehmlich gelten zu lassen. Eine entsprechende Reform würde nicht nur einen wichtigen Schritt im Kampf gegen sexuelle Gewalt darstellen, sondern auch die Rechte und den Schutz von Frauen stärken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
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Adressatenkreis:
-
25.06.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters
Anlässlich der aktuellen Thesen von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann zur Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters spricht sich die DGKJP klar für eine Beibehaltung des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren aus.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 01.07.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2025
-
Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: