Stellungnahmen/Gutachten
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1.412 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.412)
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Zu Regelungsvorhaben:
Forschungsförderung in der Luftfahrt: Haushaltsgesetz 2025
Deutschland sollte die Entwicklung klimaverträglicher Luftfahrzeuge bis 2030 jährlich mit nationalen Fördermitteln von mind. 400 Mio. Euro unterstützen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) am 21.05.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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24.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
-
02.10.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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22.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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11.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen des Schienengüterverkehrs sollten in den Wahlprogrammen der Parteien für die Legislaturperiode 2025 – 2029, den Koalitionsverhandlungen sowie dem Koalitionsvertrag wie folgt berücksichtigt werden: 1. Eisenbahnorganisation: Herauslösung des Monopols Schieneninfrastruktur aus dem DB-Konzern und Überführung in ein effizient gesteuerten Bundesunternehmen in der Rechtsform GmbH. 2. Das Trassenpreissystem muss grundlegend reformiert und planbar und transparent gestaltet werden. 3. Zur verlässlichen und überjährigen Finanzierung von Infrastrukturvorhaben sollte ein (Schienen)Infrastrukturfonds aus vordefinierten Einnahmequellen etabliert werden. 4. Beibehaltung des Prinzips „Verkehr finanziert Verkehr“.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme des IDW zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG
Das IDW hat zum Entwurf des BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG Stellung genommen. Die Vorschrift des § 8c Abs. 1a KStG verfolgt den Zweck, den Eintritt von Neugesellschaftern in einer Krise zu erleichtern und einen Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 KStG in Sanierungsfällen zu verhindern. Das IDW begrüßt, dass mit dem BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Stellungnahme regt das IDW an, im finalen BMF-Schreiben einige Klarstellungen und Ergänzungen vorzunehmen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 16.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines BMF-Schreibens zur Sanierungsklausel des § 8c Absatz 1a KStG GZ: IV C 2 - S 2745-a/00040/001/157, DOK: COO.7005.100.2.11583070
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Adressatenkreis:
-
05.05.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 16.05.2025
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Adressatenkreis:
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21.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten Informationsaustauschgesetz (FKAustG), Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.05.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 15.05.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der RL (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Jahressteuergesetz - Umsatzsteuerbefreiung beibehalten
Es wird angestrebt, dass die geplante Änderung des § 4 Nr. 21 UStG-E bei der Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen beibehalten wird. Es wird sich für ein Bescheinigungsverfahren für die Steuerfreiheit der Bildungsleistungen nicht öffentlicher Bildungseinrichtungen eingesetzt. Es werden Klarstellungen bei der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach SGB II und SGB III gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 14.05.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeshaushalt 2025 - Kürzungen bei SGB II sollten zurückgenommen werden
Der BBB spricht sich gegen eine Kürzung des Gesamtbudgets im SGB II aus. Es muss ausreichend Geld für Eingliederung zur Verfügung gestellt werden, um Personen mit hohem Beratungsbedarf, wie arbeitsmarktferne oder geflüchtete Menschen mit noch geringen Sprachkenntnissen, erfolgreich zu beraten und in Arbeit und damit in Gesellschaft zu integrieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e.V. am 14.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
-
BT-Drs. 20/12400
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 12.05.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
-
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mindestens 30 Prozent der Beschaffungsausgaben für Open Source Software
Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung ihre Macht als stärkster Einkäufer auf dem Markt nutzen und Open Source Software stärker nachfragen und beschaffen, damit entsprechende Impulse in den Markt gesendet werden können. Die Bundesregierung soll daher mindestens 30 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushalts für die Beschaffung von Softwarelösungen und -dienstleistungen auf Open Source Software verwenden.
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 12.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung und Beschluss einer Open-Source-Strategie
Zur Umsetzung der gesetzten Ziele zur Stärkung der digitalen Souveränität und dem verstärkten Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung soll die Bundesregierung eine Open-Source-Strategie erarbeiten und verabschieden, in der konkrete messbare Ziele, Fristen für die Umsetzung, konkrete Umsetzungsvorhaben sowie Umsetzungspfade aufgezeigt werden.
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 12.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen in Unternehmenskrisen
Das Vorhaben betrifft die Auslegung und Anwendung steuerlicher Vorschriften bei Restrukturierungen und Sanierungen in Unternehmenskrisen. Der VID setzt sich dafür ein, praktikable Nachweis- und Anwendungskriterien sowie eine sachgerechte Berücksichtigung kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, um Sanierungshindernisse zu vermeiden und Investitionsentscheidungen zu fördern.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen in Unternehmenskrisen
Das Vorhaben betrifft die Auslegung und Anwendung steuerlicher Vorschriften bei Restrukturierungen und Sanierungen in Unternehmenskrisen. Der VID setzt sich dafür ein, praktikable Nachweis- und Anwendungskriterien sowie eine sachgerechte Berücksichtigung kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, um Sanierungshindernisse zu vermeiden und Investitionsentscheidungen zu fördern.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.05.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit öffentlichen Geldern für öffentliche Verwaltungen entwickelte Software muss unter Freie-Software-Lizenzen veröffentlicht werden. Dieses als „Public Money? Public Code!“ bekannte Prinzip muss gesetzlich verankert und umgesetzt werden. Nur so kann die Abhängigkeit öffentlicher Verwaltungen von proprietärer Software und ihren Herstellern gelöst und technologische Souveränität erreicht werden.
- Bereitgestellt von: Free Software Foundation Europe e.V. am 05.05.2025
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Adressatenkreis:
-
27.11.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Tank- und Ladeinfrastruktur aus dem Bundeshaushalt 2025 sicherstellen
Ziel der Interessenvertretung ist eine angemessene Förderung des weiteren Ausbaus der öffentlichen und nicht-öffentlichen Tank- und Ladeinfrastruktur aus dem Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025.
- Bereitgestellt von: Ford-Werke GmbH am 28.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW regt an, eine kontinuierliche und systematische Überprüfung der Auswirkungen der noch bestehenden “Missbrauchsvermeidungsnormen“ vorzunehmen, um diese auf das notwendige Maß zu reduzieren und unternehmerische Freiheiten nicht unangemessen einzuschränken. Im Hinblick auf die mit der Mindeststeuer verbundenen Bürokratie- und steuerlichen Befolgungskosten drängt das IDW auf eine politische Lösung, um ein globales “level playing field“ in Bezug auf die Mindeststeuer gewährleisten zu können. Die vorgesehene Nachversteuerung passiver latenter Steuern sei in der Praxis kaum umsetzbar und verursache einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Das IDW regt daher an, sich auf internationaler Ebene für eine Streichung der Regelung einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.04.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
IDW nimmt Stellung zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen
Das IDW hat zum Entwurf eines BMF-Schreibens zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) an die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG Stellung genommen. Die Neuregelung, die mit dem Jahressteuergesetz 2024 zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, sieht unter anderem eine Änderung des sog. Bescheinigungsverfahrens vor und erweitert den Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen. Das IDW merkt an, dass für gewerbliche Bildungsanbieter, die bislang umsatzsteuerpflichtig waren, weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Vor diesem Hintergrund fordert das IDW großzügige und anwenderfreundliche Übergangsregelungen für das Jahr 2025.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative zielt darauf ab, dass bei den Koalitionsverhandlungen für die 21. Legislaturperiode die Branchenthemen des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs berücksichtigt werden. Dabei steht nicht nur die Weiterentwicklung des Deutschland-Tickets im Fokus. Vielmehr bedarf es im ÖPNV und Eisenbahnverkehr in vielen Bereichen einer grundsätzlichen Neuordnung. So müssen die bestehenden Strukturen im gesamten ÖPNV in Zukunft schlanker und effizienter aufgestellt werden. Auch eine Überprüfung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist aus Sicht der Branche dringend nötig. Im Eisenbahnverkehr bedarf es wiederum einer dringenden Neujustierung der Trassenpreissystematik. Aber auch bei der weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren besteht Handlungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 24.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (15):
- AEG [alle SG hierzu]
- PBefG [alle SG hierzu]
- GenBeschlG [alle SG hierzu]
- UVPG [alle SG hierzu]
- ERegG [alle SG hierzu]
- RegG [alle SG hierzu]
- BSWAG [alle SG hierzu]
- GVFG [alle SG hierzu]
- StGB [alle SG hierzu]
- EnWG 2005 [alle SG hierzu]
- BNatSchG 2009 [alle SG hierzu]
- NABEG [alle SG hierzu]
- AFGBV [alle SG hierzu]
- KWKG 2016 [alle SG hierzu]
- SGFFG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll sich für eine gezielte Überarbeitung des Omnibus-Vorschlags der EU-Kommission unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung einsetzen. Es sollten Inkohärenzen behoben werden, ohne die Ziele des EU Green Deals zu gefährden. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass Änderungen auf der Umsetzungsebene und nicht am grundlegenden Rechtsrahmen erfolgen. CSRD und CSDDD sollen schnellstmöglich in deutsches Recht umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller am 23.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zu den Koalitionsverhandlungen 2025: Empfehlungen zur humanitären Hilfe
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde ein Thesenpapier „Empfehlungen zur humanitären Hilfe“ erarbeitet. Darin werden die Verhandelnden aufgefordert, die deutsche humanitäre Hilfe zu stärken und hierfür eine bedarfsorientierte, prinzipientreue und verlässliche humanitäre Finanzierung sicherzustellen. Humanitäre und andere internationale Maßnahmen sollen eng abgestimmt und gleichzeitig die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der humanitären Hilfe bewahrt werden.
- Bereitgestellt von: Diakonie Katastrophenhilfe, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 17.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Senkung der Unternehmensbesteuerung auf maximal 25 % Belastung
Senkung des Unternehmensbesteuerungsniveau auf maximal 25 %
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 16.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. Erleichterung des Zugangs von Patient:innen und Patienten zu cannabisbasierten Arzneimitteln.
- Bereitgestellt von: Sanity Group GmbH am 16.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Familienpolitische Forderungen für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Begleitung der Debatten um die Koalitionsverhandlungen, Zusammenfassung der Positionen der eaf zu Infrastruktur für Familien, Zeitpolitik und Sorgearbeit, Finanzielle Leistungen, Familienrecht, Gewaltschutz, Familienförderung und Familienbildung, Demokratiebildung, Klimapolitik, Kinderrechte, Reproduktionsmedizin
- Bereitgestellt von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (11):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Familienbetriebe Land und Forst e.V. setzen sich für steuerliche Entlastungsmaßnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe; insbesondere für die Entfristung der Tarifglättung und Einführung einer Risikorücklage ein. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen für die Umsatzsteuerpauschalierung angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 15.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen anlässlich der Bundestagswahl 2025
Gemeinsame Positionierung der Tourismus-, Geschäftsreise-, Messe- und Veranstaltungswirtschaft im Rahmen der Bundestagswahl 2025.
- Bereitgestellt von: Verband Internet Reisevertrieb e. V. am 15.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forschungszulagengesetz - FZulG
Durch die Erweiterung und Anpassung der steuerlichen Anreize können mehr Unternehmen motiviert werden, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.
- Bereitgestellt von: EY Tax GmbH Steuerberatungsgesellschaft am 14.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für eine praxisnahe Ausgestaltung der Bonpflicht
Schaffung einer „Opt-out“-Möglichkeit für den Kunden bei der Bonpflicht. Aktuell wird Großteil der Kassenbons sofort nach dem Druck vernichtet. Die Pflicht sollte dann nicht bestehen, wenn Kunde aktiv auf den Beleg verzichtet.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Regierungentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 18. September 2024 enthält viele zielführende Reformvorschläge, die von Ministerien, Aufsicht, Sozialpartnern und bAV-Praxis gemeinsam und einvernehmlich entwickelt wurden. Diese Änderungen sollte die neue Regierung, teilweise mit geringen Anpassungen im Rahmeneines neuen Gesetzgebungsverfahrens schnell umsetzen. Weitergehende Reformansätze aus dem Fachdialog, der dem Gesetzgebungsverfahren zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschaltet war, sollten zügig weiterverfolgt werden. Kontraproduktive Reformvorschläge hingegen, wie etwa eine stärkere Förderung der Vermögensbildung als der Altersvorsorge, dürfen nicht weiterverfolgt werden.
- Bereitgestellt von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 08.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerrecht investitionsfähig machen
Nach deutschem Steuerrecht sind Zinsaufwendungen, die Gesellschaften für Investitionen zahlen, nur eingeschränkt absetzbar. Solche Regelungen entziehen Liquidität und erschweren Investitionen. Aufwendungen zur Finanzierung langfristiger öffentlicher Infrastrukturprojekte (wie zum Beispiel Investitionen in Netzausbau, um die Energiewende zu ermöglichen) sollten von der sogenannten Zinsschrankenregelung ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.04.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Interessenvertretung für eine praxisnahe Ausgestaltung der Bonpflicht
Schaffung einer „Opt-out“-Möglichkeit für Kund:innen bei der Bonpflicht. Aktuell wird ein Großteil der Kassenbons sofort nach dem Druck vernichtet. Die Pflicht sollte dann nicht bestehen, wenn die Kund:innen aktiv auf den Beleg verzichten.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Thesenpapier "Grundkonsens – Energieeffiziente Gebäude: Schlüssel für Klimaschutz, soziale Stabilität und Versorgungssicherheit" erarbeitet. Darin werden die Verhandler aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bedeutung energieeffizienter Gebäude adäquat zu verankern. Sechs Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Die Erreichung eines energieeffizienten, sozialverträglichen und klimaneutralen Gebäudebestands ist unverzichtbar 2. Vertrauen schaffen, Finanzierung sichern 3. Gebäudewerte erhalten und Zukunftsinvestitionen voranbringen 4. Soziale Gerechtigkeit sicherstellen 5. Transformationskosten senken, Unabhängigkeit und Inlandswertschöpfung stärken 6. Durch Vorreiterrolle der öffentlichen Hand Handlungsfähigkeit zeigen
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Thesenpapier "Grundkonsens – Energieeffiziente Gebäude: Schlüssel für Klimaschutz, soziale Stabilität und Versorgungssicherheit" erarbeitet. Darin werden die Verhandler aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bedeutung energieeffizienter Gebäude adäquat zu verankern. Sechs Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Die Erreichung eines energieeffizienten, sozialverträglichen und klimaneutralen Gebäudebestands ist unverzichtbar 2. Vertrauen schaffen, Finanzierung sichern 3. Gebäudewerte erhalten und Zukunftsinvestitionen voranbringen 4. Soziale Gerechtigkeit sicherstellen 5. Transformationskosten senken, Unabhängigkeit und Inlandswertschöpfung stärken 6. Durch Vorreiterrolle der öffentlichen Hand Handlungsfähigkeit zeigen
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Thesenpapier "Grundkonsens – Energieeffiziente Gebäude: Schlüssel für Klimaschutz, soziale Stabilität und Versorgungssicherheit" erarbeitet. Darin werden die Verhandler aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bedeutung energieeffizienter Gebäude adäquat zu verankern. Sechs Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Die Erreichung eines energieeffizienten, sozialverträglichen und klimaneutralen Gebäudebestands ist unverzichtbar 2. Vertrauen schaffen, Finanzierung sichern 3. Gebäudewerte erhalten und Zukunftsinvestitionen voranbringen 4. Soziale Gerechtigkeit sicherstellen 5. Transformationskosten senken, Unabhängigkeit und Inlandswertschöpfung stärken 6. Durch Vorreiterrolle der öffentlichen Hand Handlungsfähigkeit zeigen
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 04.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 UStG soll auch für private Bildungsträger erhalten bleiben. Die mit dem Jahressteuergesetz 2024 geplante Änderung, dass private Fortbildungsangebote zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein sollen, lehnen wir ab. Zudem sollte die geplante Änderung bei den umsatzsteuerlichen Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte (§ 24 Abs. 5 S. 4 UStG), die auch für die genossenschaftliche Landwirtschaft problematisch wäre, mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf für die Anwendung in der Praxis in Kraft treten.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 02.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.02.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
21/1866
- Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 02.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1866, 21/2469, 21/2669 Nr. 25 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Kay Gottschalk, Hauke Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2086 - Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten - Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken -
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes -
BT-Drs. 21/2469
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - Drucksache 21/1866 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BT-Drs. 21/2753
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform Übertragungsnetzentgelte
Reform Übertragungsnetzentgelte
- Bereitgestellt von: Energieintensive Industrien in Deutschland am 02.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. Erleichterung des Zugangs von Patient:innen und Patienten zu cannabisbasierten Arzneimitteln.
- Bereitgestellt von: Sanity Group GmbH am 02.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. Erleichterung des Zugangs von Patient:innen und Patienten zu cannabisbasierten Arzneimitteln.
- Bereitgestellt von: Sanity Group GmbH am 02.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Möglichst praktikable Regulierung im Sinne der betroffenen Personen in den oben genannten Bereichen. Erleichterung des Zugangs von Patient:innen und Patienten zu cannabisbasierten Arzneimitteln.
- Bereitgestellt von: Sanity Group GmbH am 02.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz - CanG) -
BT-Drs. 20/8704
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften - (Cannabisgesetz - CanG)
-
BR-Drs. 92/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sichere Energie für eine stabile Wirtschaft mit weniger Emissionen - Vorschläge von Shell
Um industrielle Wertschöpfung zu erhalten und neues Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, braucht es eine stabile und verlässliche Versorgung mit Energie, also mit Elektronen und Molekülen. Als verlässlicher Lieferant für Industrie, Stadtwerke und Konsumenten hat für Shell Versorgungssicherheit eine hohe Priorität. Damit künftig sichere Energie mit immer weniger Emissionen bezahlbar für eine starke Wirtschaft und eine emissionsärmere Mobilität bereitgestellt werden kann, investiert Shell und macht konkrete Vorschläge für Energie- und Klimapolitik.
- Bereitgestellt von: Deutsche Shell Holding GmbH am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sichere Energie für eine stabile Wirtschaft mit weniger Emissionen - Vorschläge von Shell
Um industrielle Wertschöpfung zu erhalten und neues Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, braucht es eine stabile und verlässliche Versorgung mit Energie, also mit Elektronen und Molekülen. Als verlässlicher Lieferant für Industrie, Stadtwerke und Konsumenten hat für Shell Versorgungssicherheit eine hohe Priorität. Damit künftig sichere Energie mit immer weniger Emissionen bezahlbar für eine starke Wirtschaft und eine emissionsärmere Mobilität bereitgestellt werden kann, investiert Shell und macht konkrete Vorschläge für Energie- und Klimapolitik.
- Bereitgestellt von: Shell Deutschland GmbH am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausfuhr- und Abnehmernachweises im nichtkommerziellen Reiseverkehr an Flughäfen
Fortbestand der Zulässigkeit des Nachweis der Ausfuhr bei umsatzsteuerfreien Verkauf im Sicherheitsbereich von Flughäfen durch andere Belege (Scan-Verfahren) gemäß Abschnitt 6.6 Abs. 6 UStAE zur Herstellen langfristiger Planungs- & Investitionssicherheit für Flughäfen und dem Einzelhandel an den Flughäfen. Idealerweise durch Anpassungen im UStAE und ggf. UStG.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausfuhr- und Abnehmernachweises im nichtkommerziellen Reiseverkehr an Flughäfen
Fortbestand der Zulässigkeit des Nachweis der Ausfuhr bei umsatzsteuerfreien Verkauf im Sicherheitsbereich von Flughäfen durch andere Belege (Scan-Verfahren) gemäß Abschnitt 6.6 Abs. 6 UStAE zur Herstellen langfristiger Planungs- & Investitionssicherheit für Flughäfen und dem Einzelhandel an den Flughäfen. Idealerweise durch Anpassungen im UStAE und ggf. UStG.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: