Stellungnahmen/Gutachten
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1.101 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.101)
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen
§ 21a KStG regelt die steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen. Die heutige Regelung erscheint sachgerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DAV fordert Reform des § 130d ZPO - Ersatzeinreichung
Der DAV schlägt daher eine Abkehr von der bisherigen Ersatzeinreichung hin zu einer Fristverschiebung und schlägt hierfür eine Neufassung von § 130d S. 2, 3, 4 und 5 ZPO vor. Danach soll die Frist im Fall einer technischen Störung erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages enden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die geplante Verschlankung des DCGK grundsätzlich und unterstützt die vorgeschlagenen Streichungen/Kürzungen mit einigen Detailabweichungen. Dies betrifft insbesondere die detaillierten Vorgaben zur Vorstandsvergütung, zum Kompetenzprofil und zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Beibehalten werden sollen jedoch die Empfehlungen zu Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; eine Herabstufung zu bloßen Anregungen wird wegen geringerer Transparenz und Risiken für Nachfolgeplanung sowie Machtkonzentration abgelehnt. Ebenfalls kritisch sieht der DAV die Streichung der Empfehlungen zur Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft und zu den Fristen für die Veröffentlichung der Finanz- und Halbjahresfinanzberichte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzbildungsstrategie des Bundes
Finanzielle Bildung ist ein wesentlicher Teil der Allgemeinbildung. Mehr Finanzkompetenz bedeutet mehr Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe, Unabhängigkeit und selbstbestimmtem Handeln. Der Entwurf bildet die Grundlage für die weitere Abstimmung und die nachhaltige Umsetzung der Strategie, die ab 2027 erfolgen wird. Die Bundearbeitsgemeinschaft bringt die Erfahrungen und Aspekte der Schuldenberatungspraxis ein.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 14.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Finanzbildungsstrategie
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Adressatenkreis:
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09.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konsequente Risikoorientierung der Regelung
Die überwiegende Mehrheit der Freien Berufe erzielt ihre Umsätze nicht in bargeldintensiven Geschäftsmodellen. Honorare und Vergütungen werden regelmäßig auf Grundlage von Rechnungen abgerechnet und überwiegend per Überweisung beglichen. Die Registrierkassenpflicht für Freie Berufe hat keinen Mehrwert für die Betrugsbekämpfung, wenn lediglich einzelne Bar- oder Kartenzahlungen oder die Vereinnahmung gesetzlicher Zuzahlungen erfasst werden sollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 09.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Ziel ist eine Bundesgesetzgebung, die Rechtssicherheit schafft und eine landesgesetzliche Regelung zur Vergesellschaftung von Wohnimmobilien obsolet macht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.10.2026
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Adressatenkreis:
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01.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Landvolk Niedersachsen fordert, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere sollen die §§ 1a und 20a BNatSchG so geändert werden, dass sie nicht zu pauschalen naturschutzrechtlichen Aufwertungen großer Flächen führen, die die bauliche und wirtschaftliche Entwicklung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich faktisch verhindern. Es verlangt klare Abgrenzungskriterien, die Berücksichtigung der tatsächlichen Wiedervernässbarkeit sowie Rechtssicherheit hinsichtlich der Rechtsfolgen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Hofstellen und ländliche Räume dauerhaft in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden und die Akzeptanz sowie Teilnahme an der ANK-Förderung gefährdet werden.
- Bereitgestellt von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 08.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregungen zum Rechtsrahmen der Elektromobilität, z.B. an BMWK/E Aufnahme von Regelungen ins EnWG zum beschleunigten Netzanschluss als eine der größten Hürden des Aufbaus von Ladeinfrastruktur; Erleichterungen im Mess- und Eichrecht u.a. zur Instandsetzung und zum Direktverkauf; Anregungen an das BMF: Aufnahme einer klaren Regelung im Stromsteuerrecht, dass der Ladepunkt als Letztverbraucher eingeordnet wird wie im EnWG und im Messstellenbetriebsgesetz, auch für CPOs, die EVU sind. Aktuelle entsteht in dem Rechtsverhältnis eine Doppelbesteuerung. Novellierung der Regelungen über THG-Quote, um aktuelle Hürden zu beseitigen; Appell an BMDV: Stoppen/Ändern der Ausschreibung von eLkw-Schnellladeinfrastruktur (massive Eingriffe in Wettbewerb durch Durchleitungsmodell/Infrastrukturentgelt)
- Bereitgestellt von: INSPIRE - Institut für praxisorientiertes integriertes Recht der Elektromobilität am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
-
14.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 01.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung genossenschaftlicher Prüfungsverbände im Steuerberatungsgesetz
Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
-
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung genossenschaftlicher Prüfungsverbände im Steuerberatungsgesetz
Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
-
BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Allianz Fairer Tickethandel setzt sich für eine umfassende, ausgewogene Regulierung des Ticketmarktes ein. Ziel ist es, die monopolistische Stellung im Primärmarkt, kritisch zu überprüfen, um wettbewerbswidriges Verhalten und Verbraucherbeschränkungen zu verhindern. Zentral ist die Förderung von Wettbewerb und Transparenz im Primärmarkt sowie die Sicherstellung eines freien und unabhängigen Sekundärmarktes, der Verbrauchern Flexibilität beim Weiterverkauf und Übertragen von Tickets ermöglicht. Damit soll ein ausgewogenes, verbraucherfreundliches und wettbewerbsorientiertes Ticketing-Ökosystem geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Allianz Fairer Tickethandel setzt sich für eine umfassende, ausgewogene Regulierung des Ticketmarktes ein. Ziel ist es, die monopolistische Stellung im Primärmarkt, kritisch zu überprüfen, um wettbewerbswidriges Verhalten und Verbraucherbeschränkungen zu verhindern. Zentral ist die Förderung von Wettbewerb und Transparenz im Primärmarkt sowie die Sicherstellung eines freien und unabhängigen Sekundärmarktes, der Verbrauchern Flexibilität beim Weiterverkauf und Übertragen von Tickets ermöglicht. Damit soll ein ausgewogenes, verbraucherfreundliches und wettbewerbsorientiertes Ticketing-Ökosystem geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Allianz fairer Tickethandel am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bekämpfung des Missbrauchs von Online-Ticketbörsen - Verbesserung des Verbraucherschutzes und Schaffung fairer Marktbedingungen
-
BT-Drs. 20/13293
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der EU-Vergaberichtlinien
Die EU-Kommission hat angekündigt, im kommenden Jahr einen Vorschlag zur Reform der EU-Vergaberichtlinien vorzulegen. Der VDMA setzt sich hierbei für ein schlankes Vergabeverfahren ein, welches grundlegende Vergabeprinzipien achtet und zugleich die europäische Wirtschaft resilient machen kann.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung zur Meldung von Verdachtsfällen auf Kindesmissbrauch
Angehörigen von Gesundheitsberufen u.a. soll eine Meldung von Verdachtsfällen für sexuellen Kindesmissbrauch oder Ausbeutung wie bisher möglich sein. Sie sollen jedoch nicht hierzu verpflichtet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie von Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (Neufassung)
-
BR-Drs. 145/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für eine Erweiterung der Sachverständigentätigkeit von Psychotherapeut*innen auf Unterbringungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen
-
BT-Drs. 21/7561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert einen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen für Psychotherapeut*innen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in zu schützen und den vorgesehenen Schutz des psychotherapeutischen Gesprächs nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert einen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen für Psychotherapeut*innen, um das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut*in und Patient*in zu schützen und den vorgesehenen Schutz des psychotherapeutischen Gesprächs nachhaltig zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
-
BT-Drs. 21/7868
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundesopferbeauftragtengesetz (BOpfBeG)
Die BPtK wirbt dafür, die Stellung der bzw. des Bundesopferbeauftragten gesetzlich zu verankern und psychotherapeutische Hilfen für Opfer im Gesetzentwurf explizit zu benennen.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) im organisierten Sport im Zuge möglicher Reformen der Alterssicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Verhinderung einer Abschaffung oder grundlegenden Einschränkung des Status geringfügiger Beschäftigungen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung der Verordnung über die Eigenschaft von Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Dabei soll erreicht werden, dass Regelungen zur Bargeldversorgung und Krisenvorsorge verhältnismäßig, technologieoffen und unter Berücksichtigung bestehender Marktstrukturen ausgestaltet werden. Zudem wird eine klare Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen öffentlichen Stellen und Marktteilnehmern sowie die Vermeidung zusätzlicher verpflichtender Infrastrukturvorgaben und Berichtspflichten angestrebt. Die DK setzt sich weiterhin für einen marktwirtschaftlichen Ansatz zur Sicherstellung der Bargeldversorgung ein, der Kreditinstitute nicht zur Wahrnehmung quasihoheitlicher Aufgaben drängt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das RV i. Zsh. m. multimodalen Reisen-COM (2023)752 u. dem Schutz v. Fahrgästen mit einzigen Fahrkarten (Single Tickets) COM(2026)233 final macht die Notwendigkeit der kohärenten Ausgestaltung d. Ansprüche v. Reisenden deutlich. Der ADAC unterstützt, den Schutz v. Reisenden bei grenzüberschreitenden u. verkehrsträgerübergreifenden Reisen zu stärken u. bestehende Schutzlücken zu schließen. Ein kohärenter Rechtsrahmen mit klaren,konsistenten Verbraucherrechten kann dazu beitragen,nachhaltige Mobi-Angebote zu fördern.Dies gilt für multimod. Reiseketten u. Bahnreisen mit mehreren beteiligten Eisenbahnunternehmen bei Buchung im Rahmen eines Single Tickets.In einzelnen Bereichen besteht weiterhin Präzisierungsbedarf zur Sicherstellung v. Rechtsklarheit u. praktikabler Anwendung d. Vorschriften.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen
-
BR-Drs. 25/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns im Rahmen der Reform der WPO dafür ein, - die in § 43 Absatz 7 Satz 3 WPO-E bisher nur für die genossenschaftlichen Prüfungsverbände vorgesehenen Ausnahme von der Rotationspflicht bei Prüfern der auftragsbegleitenden Qualitätssicherungsprüfung auf Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände zu erweitern und - den Schwellenwert für die verpflichtende prüfungsbegleitende Qualitätssicherung bei der Abschlussprüfung von Sparkassen von 3 auf 5 Mrd. Euro Bilanzsumme (§ 57h Abs. 3 Satz 2 WPO) anzuheben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 7/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer -
BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
-
BR-Drs. 7/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass zusätzliche Anforderungen in BioAbfV nicht für klassische, zellulosebasierte Teebeutel und Kaffeepads gelten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung, dass zusätzliche Anforderungen in BioAbfV nicht für klassische, zellulosebasierte Teebeutel und Kaffeepads gelten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Entgeltregelung in § 28 Absatz 4 VerpackDG
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 28.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in seiner jetzigen Form
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsbeschluss höhere Hürden für Informationsanfragen an Behörden. Wir setzen uns ein für die Verhinderung der folgenden geplanten Änderungen: Abhängigmachen von IFG-Anfragen von einem berechtigten Interesse, Kostenerhöhung für IFG-Anfragen, Einschränkungen von Anfragen in den Bereichen Kritischen Infrastruktur, Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung, wissenschaftliche Forschung und das Schwärzen der Namen von Behördenmitarbeitenden.
- Bereitgestellt von: ClientEarth gGmbH am 23.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Sicherung der Bargeldversorgung
Wir setzen uns mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Bargeldversorgung für die Schaffung fairer und wettbewerbsneutraler Rahmenbedingungen ein. Hierzu sollte die Bargeldversorgung als kritische Infrastruktur anerkannt, hinsichtlich der Kosten der Bargeldversorgung eine faire Verantwortungsteilung zwischen allen Marktteilnehmer geschaffen, regulatorische Doppelbelastungen vermieden und bestehende Infrastrukturbetreiber nicht durch zusätzliche regulatorische Anforderungen einseitig belastet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 21.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es besteht Prüfungsbedarf, ob die vorgesehenen Regelungen den berechtigten Geheimhaltungsinteressen aller von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten erfassten Vertrauensbeziehungen ausreichend Rechnung tragen. Besondere Aufmerksamkeit verdient dabei der Schutz von Behandlungs-, Beratungs-, Prüfungs- und Mandatsverhältnissen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) am 11.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 453/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
-
BR-Drs. 453/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: