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  • Interessen- und Vorhabenbereiche: Erneuerbare Energien

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3.310)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG ist historisch auf die Förderung und Marktintegration von Anlagen ausgerichtet, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Logik lässt sich jedoch nicht auf die Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme- und Stromversorgung übertragen. Unsere Mitgliedsunternehmen betreiben in der Regel keine nennenswerten Bioenergieanlagen zur Netzeinspeisung. Zukünftige Anlagen werden konsequent so ausgelegt, dass sie der industriellen Selbst- und Direktversorgung dienen.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG sollte vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen der Energiewirtschaft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind stärkere Anreize für Flexibilitäten, Speicher und neue Geschäftsmodelle sowie eine an EU-Vorgaben angepasste Fördersystematik. Ziel bleibt eine bürgernahe Energieversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien. Regulatorische Schwerpunkte sind u. a. die planungssichere Ausgestaltung von CfD, die Absicherung förderfreier EE-Vermarktung über PPA, standardisierte Netzanschlüsse, begrenzte Pachthöhen für Windflächen, der Erhalt der Südquote, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen und eine effizientere Direktvermarktung für Kleinanlagen.

    • Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der "Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor" der Bundesregierung ist Teil der Nationalen Wasserstoffstrategie. Er fokussiert sich auf den Hochlauf von Wasserstofftechnologien im Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr und wurde in Teilen zuletzt Anfang 2026 durch Empfehlungen des Nationalen Wasserstoffrates konkretisiert. Die nächste Phase des Wasserstoffhochlaufs muss den Übergang von Pilotprojekten zur industriellen Skalierung ermöglichen. Dafür braucht es heute verlässliche Rahmenbedingungen entlang der gesamten H2-Wertschöpfungskette, die Investitionssicherheit schaffen, marktnahe Strukturen aufbauen, und profitable Geschäftsmodelle etablieren.

    • Bereitgestellt von: Volvo Group Trucks Central Europe GmbH am 23.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die am 31.12.2026 auslaufende beihilferechtliche Genehmigung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss durch Novelle verlängert werden. Nach der EU-Strommarkt-Verordnung 2024/1747 ist Deutschland zudem verpflichtet, direkte Preisstützungssysteme in Form zweiseitiger Differenzverträge oder gleichwertiger Systeme mit denselben Auswirkungen für Verträge im Rahmen direkter Preisstützungssysteme für Investitionen in neue Stromerzeugungsanlagen einzuführen, die ab dem 17. Juli 2027 geschlossen werden. Hier bedarf es einer planbaren Umsetzung, um einen Fadenriss beim Ausbau von Wind- und Solarenergie zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: wpd onshore GmbH & Co. KG am 22.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hemmnisse durch die Netzbetreiber müssen beseitigt werden. Für die Vergabe von Netzanschlüssen braucht es verbindliche Transparenz nach objektiven Kriterien. Die Ausweisung von sog. „kapazitätslimitierten Leitungsabschnitten“ (Engpassgebieten) durch die Verteilnetzbetreiber ist abzulehnen. Den Verpflichtungen zum Netzausbau muss zur Auflösung von Engpassgebieten schnellstmöglich nachgekommen und im Fall der Zielverfehlung sanktioniert werden. Projektgenehmigungen sind bis mindestens zwei Jahre über den Zeitraum der Limitierung hinaus einzufrieren, um getätigte Investitionen nicht zu entwerten. Die Einführung eines Redispatch-Vorbehalts ist aus Gründen von Finanzierungs- und Investitionsunsicherheiten abzulehnen.

    • Bereitgestellt von: wpd onshore GmbH & Co. KG am 22.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert Änderungen am EU Grids Package, um Netzplanung, Netzanschluss, Finanzierung und Genehmigung von Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastruktur praxistauglich auszugestalten. Der BDEW setzt sich für konsistente Genehmigungsfristen, wirksame Genehmigungsfiktionen, Erleichterungen bei Umweltprüfungen und Ersatzneubauten sowie einheitliche digitale Verfahren ein. Er fordert nationale Gestaltungsspielräume, eine sachgerechte Einbindung der Netzbetreiber, weniger Bürokratie bei PCI- und PMI-Verfahren sowie investitionsgerechte Regelungen für Netzausbau und Wasserstoffinfrastruktur.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BSH hat die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2025 für Offshore Wind-Flächen überprüft, die noch nicht bezuschlagt sind. Ziel der heute vorgelegten Änderung ist, die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des FEP im Januar 2025 im Hinblick auf einen effizienten und verstetigten Ausbau der Windenergie auf See zu berücksichtigen. Für die Flächen N-10.1 und N-10.2 werden verschiedene Anpassungsoptionen unter Einbeziehung des sonstigen Energiegewinnungsbereichs SEN-1 vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Flächen N-12.4 und N-12.5 soll nicht im Jahr 2027 erfolgen, damit verschiebt sich auch deren Inbetriebnahme bis auf weiteres. https://wp.bsh.de/blog/2026/06/19/flaechenentwicklungsplan-2025-entwurf-fuer-eine-2-aenderung-veroeffentlicht/

    • Bereitgestellt von: AquaVentus Förderverein e.V. am 21.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Änderung des § 3a CO2KostAufG ein. Die Verpflichtung zur Ausweisung individueller Biogas-Beschaffungskosten soll entfallen. Stattdessen fordert der BDEW eine praxistaugliche, bürokratiearme und rechtssichere Regelung, die Geschäftsgeheimnisse schützt, unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand vermeidet und einen einheitlich ermittelten Durchschnittspreis für Biogaszertifikate als Grundlage der Kostenaufteilung ermöglicht. Zudem setzt sich der BDEW dafür ein, Detailregelungen auf Verordnungsebene auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stoßrichtung der Novelle, Vereinfachung für kleine Kommunen, Rechtssicherheit bei der Datenerhebung, ist im Kern nachvollziehbar. Aus stadtplanerischer Sicht zentral problematisch ist jedoch, dass die Novelle die Wärmeplanung weniger als integrierte räumliche Strategie und als Steuerungs-, sondern stärker als Bürokratiereduzierungsinstrument denkt, denn erste grobe Schätzungen gehen von einer Aufwandsreduktion auf nur noch 20 Prozent des vormaligen Aufwands aus. Letztlich stellt sich die Frage, ob damit auch damit ambitionierte Kommunen auf ihrem Weg der regionalen Wertschöpfung und damit Stärkung der lokalen Wirtschafskraft gar gezielt ausgebremst werden, da die Datenlagen oberflächlicher und grober und somit für Wirtschaftlichkeitsberechnungen schwieriger nutzbar werden.

    • Bereitgestellt von: Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) e.V. am 21.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6587 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 14.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist einer der größten Hersteller von Wasserstoff und investiert sowohl in die Produktion von erneuerbarem als auch kohlenstoffarmem Wasserstoff, um Kunden zu versorgen und sie bei der Dekarbonisierung zu unterstützen. Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele in Deutschland und der EU schnell und kostengünstig zu erreichen. Linde wirbt für eine pragmatische Umsetzung der RFNBO-Quoten in der REDIII Richtlinie und setzt sich für Technologieoffenheit und die Schaffung eines ermöglichenden, regulatorischen Rahmens für kohlenstoffarmen Wasserstoff ein, der Abnehmern und Produzenten ausreichend langfristige Sicherheit für Investitionen bietet.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.02.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der "Masterplan Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Mobilitätssektor" der Bundesregierung ist Teil der Nationalen Wasserstoffstrategie. Er fokussiert sich auf den Hochlauf von Wasserstofftechnologien im Straßen-, Luft- und Schiffsverkehr und wurde in Teilen zuletzt Anfang 2026 durch Empfehlungen des Nationalen Wasserstoffrates konkretisiert. Die nächste Phase des Wasserstoffhochlaufs muss den Übergang von Pilotprojekten zur industriellen Skalierung ermöglichen. Dafür braucht es heute verlässliche Rahmenbedingungen entlang der gesamten H2-Wertschöpfungskette, die Investitionssicherheit schaffen, marktnahe Strukturen aufbauen, und profitable Geschäftsmodelle etablieren.

    • Bereitgestellt von: cellcentric GmbH & Co. KG am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 20.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung ggü. dem bisherigen Ref.-E. kritisiert, dass der Entwurf zentrale Ziele der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie verfehlt und die Zukunft der Biomethanproduktion in Deutschland gefährdet. Die zentralen Forderungen lauten: - Die konsequente Ausrichtung der Gesetzgebung an den europäischen Klimazielen und die Förderung erneuerbarer Gase. - Die Sicherstellung von Versorgungssicherheit, Dekarbonisierung und Investitionsschutz für Biogasanlagen. - Die Forderung, dass wirtschaftliche Interessen der Netzbetreiber nicht über Gemeinwohl und Energieeffizienz gestellt werden dürfen. - Klare Vorgaben für Anschluss- und Nutzungskosten sowie Schutz vor willkürlicher Netztrennung.

    • Bereitgestellt von: BALANCE Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG am 20.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung ggü. dem bisherigen Ref.-E. kritisiert, dass der Entwurf zentrale Ziele der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie verfehlt und die Zukunft der Biomethanproduktion in Deutschland gefährdet. Die zentralen Forderungen lauten: - Die konsequente Ausrichtung der Gesetzgebung an den europäischen Klimazielen und die Förderung erneuerbarer Gase. - Die Sicherstellung von Versorgungssicherheit, Dekarbonisierung und Investitionsschutz für Biogasanlagen. - Die Forderung, dass wirtschaftliche Interessen der Netzbetreiber nicht über Gemeinwohl und Energieeffizienz gestellt werden dürfen. - Klare Vorgaben für Anschluss- und Nutzungskosten sowie Schutz vor willkürlicher Netztrennung.

    • Bereitgestellt von: BALANCE Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG am 20.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung ggü. dem bisherigen Ref.-E. kritisiert, dass der Entwurf zentrale Ziele der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie verfehlt und die Zukunft der Biomethanproduktion in Deutschland gefährdet. Die zentralen Forderungen lauten: - Die konsequente Ausrichtung der Gesetzgebung an den europäischen Klimazielen und die Förderung erneuerbarer Gase. - Die Sicherstellung von Versorgungssicherheit, Dekarbonisierung und Investitionsschutz für Biogasanlagen. - Die Forderung, dass wirtschaftliche Interessen der Netzbetreiber nicht über Gemeinwohl und Energieeffizienz gestellt werden dürfen. - Klare Vorgaben für Anschluss- und Nutzungskosten sowie Schutz vor willkürlicher Netztrennung.

    • Bereitgestellt von: BALANCE Beteiligungsmanagement GmbH & Co. KG am 20.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 186/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudenergiegesetz ablösen. Es betrifft den Tausch von Heizsystemen. Bestehende gesetzliche Regelungen, die eine verpflichtende Quote von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch vorsehen, sollen abgeschafft werden. Dies verändert die Lenkungswirkung von einer starken Elektrifizierung der Wärmebereitstellung (bisher), hin zu einer verlängerten Nutzungsdauer von fossilen Heizsystemen. Ein technologischer Lock-in von traditionellen Brennkesseln würde zu einer geringeren Emissionsminderung als unter der aktuellen Gesetzeslage, sowie zu einer verlängerten Importabhängigkeit von fossilen Brennstoffen führen.

    • Bereitgestellt von: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. am 17.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ein schnellerer Ausbau von Batteriespeichern und Flexibilität im Stromsystem könnte Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Bundeshaushalt in Deutschland um Milliardenbeträge entlasten. Das zeigt eine neue Analyse des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE im Auftrag des Bundesverbands Erneuerbare Energie, des Bundesverbands Solarwirtschaft und des Bundesverbands WindEnergie.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 17.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.07.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      MAHLE unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung nachdrücklich, einen Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr zu entwickeln. Dieser sollte darauf abzielen, kurz- bis mittelfristig alle politisch-regulatorischen Hürden entlang der Wertschöpfungskette abzubauen und den Markteintritt der Technologiepfade einzuleiten. Zu den zentralen Anliegen zählen der Aufbau von Wasserstofftankinfrastruktur, die energiesteuerliche Gleichbehandlung von Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor sowie die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe in den CO2-Flottenregulierungen.

    • Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      MAHLE unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung nachdrücklich, einen Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr zu entwickeln. Dieser sollte darauf abzielen, kurz- bis mittelfristig alle politisch-regulatorischen Hürden entlang der Wertschöpfungskette abzubauen und den Markteintritt der Technologiepfade einzuleiten. Zu den zentralen Anliegen zählen der Aufbau von Wasserstofftankinfrastruktur, die energiesteuerliche Gleichbehandlung von Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor sowie die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe in den CO2-Flottenregulierungen.

    • Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen für die Bewältigung der Transformationserfordernisse setzen wir uns für Folgendes ein: 1. Standardisierte und transparente Modelle für Kooperative Partnerschaftsmodelle (ÖPP) in der Breite etablieren 2. Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus der Infrastruktur berücksichtigen 3. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 4. Garantiestrukturen von Bund und Ländern 5. Breitere Finanzierungsbasis zur Auflösung des kommunalen Investitionsstaus bei der Bewältigung der Anforderungen aus Transformation bzw. Energiewende.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.06.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband begrüßt einzelne soziale Verbesserungen der BEG-Förderreform, insbesondere den neuen Familienzuschlag und die gezielte Unterstützung besonders sanierungsbedürftiger Gebäude. Zugleich kritisiert er die kurzfristige Umsetzung ohne ausreichende Übergangsfristen sowie die parallele Kürzung wesentlicher Förderbestandteile, die Investitionsanreize für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer schwächen.

    • Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 16.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die von der Regierungskoalition präsentierten Eckpunkte zur Reform des Gebäude energiegesetzes tragen dazu bei, die zuletzt entstandene Verunsicherung über die künftige Klimapolitik im Gebäudebereich zu verringern. Verlässliche und stabile regulatorische Rahmenbedingungen sind zentrale Voraussetzungen für die Umsetzung von Dekarbonisierungsprojekten im Gebäude-, Industrie- und Energieinfrastrukturbereich. Häufige Anpassungen führen zu Unsicherheit entlang der Wertschöpfungskette, verzögern Investitionsentscheidungen und erschweren die Planung sowie Umsetzung konkreter Maßnahmen

    • Bereitgestellt von: Elevion Energy & Engineering Solutions GmbH am 15.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMWE-Referentenentwurf sieht vor, das gesonderte Ausschreibungskontingent sowie den erhöhten Höchstwert für Gebote (Technologiebonus) für sog. besondere Solaranlagen – einschließlich Moor-PV – ersatzlos zu streichen. Die Bodensee-Stiftung hält dies für einen schwerwiegenden Fehler. Ohne diese Förderkulisse fehlt eine tragfähige Nutzungsperspektive und damit ein zentraler Hebel für die freiwillige Wiedervernässung, die erklärtes Ziel der Bundesregierung ist. Die Bodensee-Stiftung fordert, die Streichung der EEG-Privilegierung für Moor-PV aus dem Entwurf zu nehmen. Stattdessen sollte die bestehende Förderstruktur erhalten und mit der Palu-Richtlinie koordiniert werden, um die gesetzlich verankerten Klima- und Wiederherstellungsziele kohärent zu verfolgen.

    • Bereitgestellt von: Bodensee-Stiftung - Internationale Stiftung für Natur und Kultur am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die fehlende gesetzliche Definition des Unternehmensbegriffs im Energieeffizienzgesetz (EnEfG), insbesondere im Hinblick auf die Pflichten zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen. Die derzeit maßgebliche Abgrenzung erfolgt nach der Verwaltungspraxis des BAFA, wonach die kleinste rechtlich selbständige Einheit als Unternehmen gilt, ohne dass dies gesetzlich klar geregelt ist. Ziel des Vorhabens ist eine Klarstellung, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und eine konsistente Anwendung der Schwellenwerte sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 14.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der EEG-Novelle gilt es die Rahmenbedingungen für schwimmende Photovoltaikanlagen auf Baggerseen zu verbessern. Schwimmende PV-Anlagen bieten erhebliche Potenziale für die erneuerbare Stromerzeugung ohne zusätzliche Flächenkonkurrenz und unterstützen die Dekarbonisierung der Rohstoffindustrie. MIRO fordert daher die dauerhafte Einstufung als eigenständige EEG-Sonderanlage, einen technologiespezifischen Vergütungszuschlag von mindestens 2 ct/kWh zur Berücksichtigung höherer Investitions- und Betriebskosten, wirtschaftlich tragfähige Bedingungen für die Netzeinspeisung sowie praxistaugliche Regelungen für den Einsatz von Stromspeichern. Zudem fordert MIRO Planungs- und Investitionssicherheit für bestehende und künftige Projekte.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dynamische Einspeisenetzentgelte sind aufgrund fehlender Kalkulierbarkeit grundsätzlich ungeeignet. Auch „statische“ Einspeisenetzentgelte in Form von jährlich angepassten Kapazitätsnetzentgelten würden potenziell zu Fehlanreizen und zusätzlichen Systemkosten führen. Baukostenzuschüsse (BKZ) sind hingegen als Einmalzahlung gut kalkulierbar, leisten einen Beitrag zur Netzfinanzierung und bieten die bestmögliche Anreizwirkung zur effizienten Netzanschlussdimensionierung und Standortwahl. Für Bestandsprojekte sowie Projekte in Umsetzung muss ab Gebotsabgabe ein umfassender Vertrauensschutz greifen, der zwingend alle Netzentgeltkomponenten umfasst. Es wird angeregt, dass eine Konsistenz zwischen dem AgNes-Prozess sowie der EEG-Reform und dem Netzpaket erfolgen muss.

    • Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 14.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf zur Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 12 lit. a BauGB sieht vor, dass das Vorhaben (= Batteriespeicher) in einer Entfernung von mindestens 100 Metern und höchstens 200 Metern zu der Grundstücksgrenze eines UW’s errichtet werden muss. Nach aktueller Fassung ist der gesamte 200 Meter Bereich ab dem UW für BESS vorgesehen, mit dem Entwurf werden die ersten 100 Meter ab dem UW aus der privilegierten Fläche herausgenommen. Die mögliche Fläche für BESS wird dadurch also verkleinert, was negativ zu bewerten ist.

    • Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 14.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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