Regelungsvorhaben

BSH-Konsultation: 2. Änderung des FEP 2025 (BSH, 19. Juni 2026)

Angegeben von:
AquaVentus Förderverein e.V. (R004009) am 21.07.2026

Beschreibung:
Das BSH hat die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans 2025 für Offshore Wind-Flächen überprüft, die noch nicht bezuschlagt sind. Ziel der heute vorgelegten Änderung ist, die Entwicklungen seit der Veröffentlichung des FEP im Januar 2025 im Hinblick auf einen effizienten und verstetigten Ausbau der Windenergie auf See zu berücksichtigen. Für die Flächen N-10.1 und N-10.2 werden verschiedene Anpassungsoptionen unter Einbeziehung des sonstigen Energiegewinnungsbereichs SEN-1 vorgeschlagen. Die Ausschreibung der Flächen N-12.4 und N-12.5 soll nicht im Jahr 2027 erfolgen, damit verschiebt sich auch deren Inbetriebnahme bis auf weiteres. https://wp.bsh.de/blog/2026/06/19/flaechenentwicklungsplan-2025-entwurf-fuer-eine-2-aenderung-veroeffentlicht/

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607210025 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 20.07.2026 an:

      • Bundesregierung

    • Versendet am 20.07.2026 an:

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