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124 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (124)

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
    • Beschreibung: Umstellung von der täglichen Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG auf eine Wochenarbeitszeit mit in der EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgesehen. Berücksichtigung moderner Arbeitsformen wie „Blended Travel“ oder „Workation“.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: BASF SE am 01.10.2025
    • Beschreibung: Wir setzen und dafür ein, die tägliche Höchstarbeitszeit im ArbZG durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit im Sinne der EUArbeitszeitrechtrichtlinie zu ersetzen und Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit weiterhin zu ermöglichen. Darüber hinaus setzen wir uns für eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung ein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 16.07.2024
    • Beschreibung: Wir treten ein für eine Wochen- statt Tageshöchstgrenze (vgl. EU-RL 2003/88/EG): Hilfreich wäre, die zulässige Höchstarbeitszeit auf Basis einer Woche zu ermitteln (48/60 Std.), ohne gesetzlich vorzugeben, wie viele Stunden/Tag höchstens gearbeitet werden können. Dann würden Einschränkungen nur noch aus der Mindestruhezeit folgen. Für die Ruhezeit nach § 5 II bietet das ArbZG eine Flexibilisierung etwa für (humanmedizinische) Krankenhäuser, die für Tierärzte nicht gilt. Auch hier sind laut EU-RL Flexibilisierungen durchaus zulässig. Wenig hilfreich sind derzeit allenfalls mögliche, einzelfallbezogene (je Arbeitsstätte separat) Ausnahmegenehmigungen, vgl. § 7 V ArbZG). Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen. Da deutschlandweit eine Problematik besteht, reichen punktuelle Lockerungen nicht.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
    • Beschreibung: Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 27.06.2024
    • Beschreibung: Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nämlich, den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmern ..., ...beschäftigen. § 10 Abs. 3 ArbZG nicht mehr ausreichend..., ... sich die im § 10 Abs.3 ArbZG formulierte 3-Stunden..., ...Vorschrift des § 10 Abs. 3 ArbZG. Wir sehen hierin einen..., ... Der jetzige § 10 Abs.3 ArbZG wurde im Jahr 1996 in ..., ...wiederholt Verstöße gegen das ArbZG festgestellt worden. Die..., ...Änderung von § 10 Abs.3 ArbZG vornehmen: Die Arbeitszeiten...
    • Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
    • Beschreibung: In 2022 hat das BAG den Gesetzgeber aufgefordert, die Vorgaben des EuGHs umzusetzen und im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Umsetzung zur Arbeitszeiterfassung zu regeln. Tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer muss elektronisch erfasst werden. Im April 2023 wurde ein sog. Referentenentwurf des BMAS bekannt, der einige Gestaltungsmöglichkeiten nach der EU -Richtlinie nicht zuließ. Bis heute hat die Bundesregierung keinen Gesetzentwurf vorgelegt. Lediglich ein Antrag der Opposition dokumentiert den Sachstand. Ford fordert eine klare, rechtssichere Regelung im Rahmen eines Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung vorzulegen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6909 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeiterfassung bürokratiearm ausgestalten - Mehr flexibles Arbeiten ermöglichen
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Customer Service & Call Center Verband Deutschland e. V. (CCV) am 27.06.2024
    • Beschreibung: Zentrale Forderung ist nicht die Erhöhung des Arbeitszeitvolumens in § 3 ArbZG, sind keine neuen Gesetze zur Teilzeit oder Wahlarbeitszeit. Vielmehr wird eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit gefordert; weg von der täglichen Betrachtungsweise, hin zu einer wöchentlichen. Auch stehen flexible Lösungen für Wochenend- und Schichtarbeit sowie die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Branchen und Betriebe im Fokus. Das fordert der CCV darum bundesweit: Eine flexible Gestaltungsmöglichkeit der Arbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtungsweise. Eine einheitliche Regelung der Sonn- und Feiertagsarbeit, welche Mitarbeiter- und Kundenwünschen gleichermaßen gerecht wird. Hingegen keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... von Beschäftigten § 3 ArbZG sieht heute starre Höchstarbeitszeiten..., ...verpflichtenden Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG ist damit die Flexibilität..., ...die über den in § 3 S. 2 ArbZG vorgesehenen Ausgleichszeitraum..., ...Ruhezeit kommt nach § 5 Abs. 2 ArbZG nur in ganz bestimmten..., ...Ruhezeit gemäß § 7 Abs. 2 ArbZG durch eine tarifliche ..., ...der Gesetzgeber über § 7 ArbZG auch bisher zumindest ..., ...Voraussetzungen des § 7 Abs. 3 ArbZG momentan Ausnahmeregelungen..., ...bei der Regelung in § 7 ArbZG bleibt der deutsche Gesetzgeber..., ...dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...gesetzlichen Regelung in § 18 ArbZG grundsätzlich im Industriebereich..., ...der Arbeitszeit) sind im ArbZG analog zu den aktuellen...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Arbeitszeitgesetz (kurz: ArbZG) entspricht den Vorgaben..., ...Höchstarbeitszeit gemäß § 3 ArbZG im Einklang mit Art...., ... sind. Nach § 10 Abs. 3 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an..., ...Verständnis des § 10 Abs. 3 ArbZG seit langem kritisiert..., ...Regelung des § 10 Abs. 3 ArbZG ist deswegen dringend ..., .... 12, § 7 Abs. .2 Nr. 2 ArbZG). Von den erleichterten...
    • Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 06.11.2025
    • Beschreibung: Die Luftrettung bildet eine tragende Säule der Notfallversorgung in Deutschland – insbesondere für die Versorgung besonders komplexer und zeitkritischer Fälle sowie im ländlichen Raum. Bestehende Regelungslücken im Bereich der täglichen Höchstarbeitszeit und der Arbeitnehmerüberlassung können jedoch zu Versorgungslücken im Luftrettungsdienst führen, sollte der Gesetzgeber hier nicht korrigierend eingreifen. Dabei geht es nicht um Arbeitszeitverlängerungen „um jeden Preis“, sondern um praxisnahe Regelungen, die Rechtssicherheit für Betreiber und Personal schaffen. Es gilt die Arbeits- und Ruhezeiten für Hubschrauberpersonal im Luftrettungsdienst zu harmonisieren sowie die Arbeitnehmerüberlassung an die Bedürfnisse im Rettungsdienst anzupassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetztes (ArbZG) oder der 2. Durchführungsverordnung..., ...unterliegen damit gem. § 20 ArbZG i.V.m. § 1 Abs. 1 der ..., ...die als lex specialis zum ArbZG gilt. Im 8. Abschnitt ..., ...mit der Folge, dass das ArbZG mit einer täglich zulässigen..., ... Stunden gilt, § 3 S. 2 ArbZG . • Die beiden Vorschriften..., ... ist. Daher sind die im ArbZG bereits angelegten Möglichkeiten..., ...„Opt-Out“ (§§ 7 Abs. 2a ArbZG i.V.m. § 7 Abs. 7 ArbZG..., ...Notarzt nach § 5 Abs. 1 ArbZG (§ 5 Abs. 2 und 3 ArbZG..., ... beispielsweise in § 20 ArbZG. Der bestehende § 20 ArbZG..., ... erweitert: § 20 S.2 ArbZG n. F. Beschäftigung in..., ...dargestellt, eine Änderung des ArbZG wäre demgegenüber jedoch..., ...Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG durch eine wöchentliche..., ...eine Neufassung von § 3 ArbZG möglich: § 3 ArbZG ..., ...(z. B. Opt-out gem. § 7 ArbZG) bleibt wegen der nicht..., ...Ausnahmetatbestände von § 18 ArbZG würde zu einer Nichtanwendbarkeit..., ...führen: § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG n. F. Nichtanwendung des..., ...Bewilligung nach § 15 Abs. 2 ArbZG o Der Weg, bei den jeweils..., ...Bewilligungen nach § 15 Abs. 2 ArbZG zu beantragen, ist diesseits..., ...Bundesregierung gem. § 7 Abs. 6 ArbZG o Von der Möglichkeit..., ... Abs. 1 oder § 7 Abs. 2 ArbZG zulässt, wurde bisher ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Dafür muss insbesondere § 7 ArbZG im Sinne der Richtlinie..., ...Angestellte und Chefärzte (§ 18 ArbZG). Die vbw fordert ..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG. Hierbei handelt es sich..., ...in § 15 Abs. 1 Nr. 1 b) ArbZG nachgedacht werden, für..., ...bietet § 15 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG. Diese Vorschrift ..., ...Bußgeldvorschrift in § 22 Abs. 1 Nr. 9 ArbZG muss abgeschafft oder ..., ... dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verpflichtet, die über..., ...erhalten In § 13 Abs. 1 und 2 ArbZG ist eine Ermächtigung ..., ...nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 c) ArbZG (aus Gründen des Gemeinwohls..., ...fertiggestellt werden. Das ArbZG erlaubt aber nicht einmal..., ...Ausnahmetatbestand. In § 10 ArbZG muss zumindest ein Ausnahmetatbestand...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Eine Flexibilisierung der Ruhezeitenregelung (Unterschreitungsmöglichkeiten, Ausgleichsmöglichkeiten etc.) trägt internationalen, digitalisierten Arbeitsumfeldern Rechnung und verbessert Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Beschreibung: Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...derzeitige Regelung in § 5 ArbZG zur elfstündigen Ruhezeit...
  • Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 27.06.2025

    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Im Zuge einer Novellierung des Arbeitszeitgesetzes befürwortet die BMW Group eine grundlegende Modernisierung des Arbeitszeitrechts im Rahmen der Europäischen Vorgaben. Konkret bedeutet dies die Schaffung von größeren Flexibilitätsspielräumen bei der Arbeitszeit durch die Umstellung auf eine wöchentliche Höchstgrenze und Anpassungen bei den Ruhezeiten. Eine mögliche Regelung zur Arbeitszeiterfassung sollte die gelebte betriebliche Praxis berücksichtigten und die bestehenden Gestaltungsspielräume nutzen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Beschäftigte darf nach § 5 Abs. 1 ArbZG die Arbeit frühestens ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... nach § 3 S. 1 und S. 2 ArbZG. Es gibt bei unseren...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Betroffene Norm: §§ 3,4,5 ArbZG Problem/Belastung: -..., ...10-Stunden-Regel des § 3 ArbZG berücksichtigt nicht die..., ...Ruhepausenregelung in § 4 ArbZG. Die Arbeit in internationalen..., ...Ruhezeitregelung in § 5 ArbZG. Lösung/Entlastung: - § 3 ArbZG (Regelung der maximalen..., ...ausgeglichen wird. - § 4 ArbZG (Regelung der Ruhepausen..., ...kann. - § 5 Abs. 2 und 3 ArbZG (Regelung der Ruhezeiten...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr..., ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 10.12.2024
    • Beschreibung: Die Patientensteuerung in der Notfallversorgung verbessern; Eine zukunftsweisende Neugestaltung der Notfallversorgung setzt eine enge (digitale) Vernetzung aller Beteiligten der Rettungskette voraus; Die bestehenden und künftigen Leitstellen müssen digital vernetzt werden; Die Sicherstellung einer 24/7-telemedizinischen Versorgung kann einen wichtigen Beitrag zu einer effizienteren medizinischen Versorgung für Hilfesuchende leisten; Anpassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes für medizinisches Personal im Rettungsdienst; Arbeitszeitrechtliche Anpassung des fliegerischen Personals und dem ärztlichen Personal in der Luftrettung; Länderübergreifende Planung und Koordination der Luftrettungsmittel; Gesetzliches Festhalten einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (3):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies verkompliziert ..., ...erreichen. Alternativ könnte im ArbZG eine im dringenden öffentlichen..., ...Luftrettungsdienst eine längere, von § 3 ArbZG abweichende, tägliche ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...„Die Nichtanwendung des ArbZG auf den gesamten liturgischen..., ...sind.“ § 18 Abs. 1 Nr. 4 ArbZG regelt die Nichtanwendung..., ... Anwendungsbereich des ArbZG aufgrund der geltenden..., ...den Anwendungsbereich des ArbZG. • Ver.di: „Zudem insgesamt...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
    • Beschreibung: Oftmals ergeben sich Doppelerhebungen, da Behörden und Datenquellen nicht ausreichend genug untereinander vernetzt sind. Dadurch ergeben sich vermeidbare bürokratische Lasten. Für die öffentliche Statistik sollten primär bereits erhobene Daten genutzt werden (z.B. aus amtlicher Preisstatistik). Steuerliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollten im Zuge der Digitalisierung verkürzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Mit Blick auf die Stromsteuer und die Schaffung von Ladeinfrastruktur hat ALDI Vorschläge erarbeitet, um Bürokratie abzubauen und digitale Lösungen zu schaffen (Schaffung einer Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung von Stromsteueranmeldungen, Einführung einer digitalen Akte für den Steuerpflichtigen, Rechtsanspruch auf ein zentral zuständiges Hauptzollamt bei Unternehmensgruppen, Einheitliche Verfahren für die Schaffung von Ladeinfrastruktur).
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 09.04.2025
    • Beschreibung: Oftmals ergeben sich Doppelerhebungen, da Behörden und Datenquellen nicht ausreichend genug untereinander vernetzt sind. Dadurch ergeben sich vermeidbare bürokratische Lasten. Für die öffentliche Statistik sollen primär bereits erhobene Daten genutzt werden (z.B. aus amtlicher Preisstatistik). Steuerliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollten im Zuge der Digitalisierung verkürzt werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
    • Angegeben von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 04.04.2025
    • Beschreibung: Die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie bringt umfangreiche Informations- und Dokumentationspflichten mit sich, die erheblich über die bisherigen gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Eine 1:1 Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne darüberhinausgehende Regelungen ist anzustreben, um die bürokratischen Aufwände möglichst gering zu halten.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ruhezeitenregelung im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) entspricht nicht mehr...
  • Bürokratieentlastungspaket, Nachweisgesetz

    Aktiv vom 27.06.2024 bis 30.09.2024

    • Angegeben von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Beschreibung: Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sein, das von einer werktäglichen..., ...Problem: Gem. § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche ..., ...Sie kann gem. § 3 Satz 2 ArbZG auf bis zu zehn Stunden..., ...gestalten, indem in § 3 ArbZG auf eine wöchentliche ..., ...gestalten Problem: § 5 ArbZG sieht vor, dass die Arbeitnehmer..., ...Ausnahmemöglichkeit in § 7 Abs. 3 Nr. 3 ArbZG, wonach die Ruhezeit per..., ...15, 16 BEEG; §7, Abs. 7 ArbZG; §623 BGB Beschreibung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
    • Beschreibung: Ein im Februar 2023 erstmalig aus dem BMEL bekannt gewordener Entwurf für ein KLWG sieht weitreichende Werbeverbote für rund 70 Prozent der Lebensmittel vor. Die auch nach verschiedenen Überarbeitungen durch das BMEL weiterhin enthaltenen, teils sehr allgemein gehaltenen Formulierungen für betroffene Formate wie „Presseprodukte oder andere gedruckte Veröffentlichungen“ können demnach auch kostenlose Wochenzeitungen einschließen. Der BVDA setzt sich dafür ein, dass das geplante Gesetz an die moderateren Formulierungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag angelehnt wird, in dem es heißt: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
    • Beschreibung: Der BVDA fordert die Beibehaltung des aktuellen Opt-out-Aufklebersystems für Haushaltswerbung, da ein Opt-in-System mit der Pressefreiheit kollidieren kann und die wirtschaftliche Grundlage von kostenlosem Journalismus gefährdet.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
    • Beschreibung: Der DSLV lehnt das Vorhaben ab, da eine höhere Tarifbindung nicht durch Regulierungen, sondern nur durch moderne und praxistaugliche Tarifverträge erreicht werden kann. Die Nach- und Hinweispflichten müssen so weit wie möglich reduziert werden und deren Erfüllung auch digital möglich sein. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht erforderlich. Das Gesetz darf zudem nicht zu einer Verdrängung von Haustarifverträgen führen. Zudem muss das Gesetz rechtssicher vorgeben, welcher regionale Flächentarif im Zweifelsfall repräsentativ ist und dessen Auswahl darf nicht zur Verdrängung anderer Tarifverträge führen. Im Sinne einer kooperativen Sozialpartnerschaft sollte der Antrag zur Festlegung verbindlicher Tarifbedingungen nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam gestellt werden dürfen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie des Strafgesetzbuches...
    • Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 20.11.2024
    • Beschreibung: Der DSLV lehnt das Tariftreuegesetz grundsätzlich ab. Im vorliegenden Entwurf plädiert der DSLV dafür, Lieferleistungen von der Nachunternehmerhaftung (§ 3 Abs. 2 BTTG) auszunehmen, da Tariftreue hier unverhältnismäßig ist. Zusätzlich sollten die Nachweispflichten (§ 9 Abs. 1 BTTG) begrenzt werden, um parallele Bürokratie zu vermeiden. Ebenfalls bedarf es aufgrund der bestehenden Haftungsregeln keiner Nachunternehmerhaftung (§ 11 BTTG). Weitergehend plädiert der DSLV dafür, die vorgesehenen Rechtsverordnungen an höhere Anforderungen und eine angemessene Beteiligung der Tarifpartner zu knüpfen, sowie die Voraussetzungen für die Online-Betriebsratswahlen möglichst niederschwellig anzusetzen. Die Einstufung der Behinderung von Betriebsratsarbeit oder -wahlen als Offizialdelikt ist abzulehnen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14345 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...) Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie des Strafgesetzbuches...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Angegeben von: Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH am 26.06.2024
    • Beschreibung: Optimierung Produktionsbedingungen in Deutschland: Die aktuelle Fülle an bürokratischen Anforderungen und Doppelstrukturen bremst Innovationen und Investitionen. Pfizer setzt sich daher ein für den Abbau von Bürokratie in den Bereichen: Versand und Export von hergestellten Arzneimitteln, Arbeitsrecht, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Prüfung von Produktions- und Kontrollschritten durch eine sachkundige Person (Qualified Person), Genehmigungsverfahren und Ausstellung bzw. Verlängerung der Herstellerlaubnis.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG). Dazwischen sind Ruhezeiten...
    • Angegeben von: Verband Deutscher Sektkellereien e.V. (VDS) am 23.12.2025
    • Beschreibung: Schaffung von mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen durch die Ermöglichung einer wöchentlichen anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, den Anforderungen moderner Arbeitsprozesse und individueller Lebensmodelle gerecht zu werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. am 08.10.2025
    • Beschreibung: Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen, flexibilisierung des Jugendarbeitschutzgesetzes in Anlehnung an die Gastronomie. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, dass es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Christ Capital GmbH am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
    • Angegeben von: Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Die im Arbeitszeitgesetz vorgeschriebene tägliche Höchstarbeitszeit ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht in einer modernen, digitalen Arbeitswelt weder den Anforderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch denen der Arbeitgeber. Dies trifft insbesondere auf die mittelständischen Bauwirtschaft zu, die für ihre Baumaßnahmen flexiblere Arbeitszeitmodelle benötigt. Wir setzen uns daher für eine Flexibilisierung in Richtung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ein, so wie es die europäischen Arbeitszeitrichtlinie auch vorsieht und zulässt.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14255 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz - ArbZFlexG)
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 30.06.2025
    • Beschreibung: Der BDZV hat sich in dem Brief an den Bundesminister der Justiz gegen die digitale Arbeitszeiterfassung gewandt. Die Änderung nimmt den Beschäftigten die Möglichkeit, in Vertrauensarbeitszeit zu arbeiten. Die elektronische Zeiterfassung widerspricht der betrieblichen Praxis und den verfassungsrechtlichen Grundsätzen, was sich besonders bei Redakteuren und Zustellern zeigt, die ihre Arbeitszeit frei gestalten und oft mobil tätig sind. Zwar sieht der Gesetzesentwurf Abweichungen vor, diese sind jedoch auf eine tarifvertragliche Öffnungsklausel reduziert, was den Grundrechtsschutz der autonom arbeitenden Journalisten sowie der tendenzgeschützten Presseverlage in Frage stellt. Auch lässt der Entwurf die Regelungen der MiLoAufzV für mobile Tätigkeiten wie die Pressezustellung ins Leere laufen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11651 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Arbeitszeiterfassung - Aktueller Stand und Umsetzungszeitplan
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband der Personalmanager e.V. am 05.06.2025
    • Beschreibung: Regelungsvorhaben: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und an-derer Vorschriften Der BPM bezweckt zu den Themen Pflicht zur elektronischen Erfassung am Tag der Erbringung, Zielgruppe, Fortbestand der Vertrauensarbeitszeit, Tarifbindung und Bußgeldbewährung eine Änderung im Vergleich zum RefE herbeizuführen. So soll die Bußgeldhöhe angepasst werden, Ausnahme auch für Unternehmen ohne Tarifbindung möglich sein, eine Anpassung der Ruhe- und Höchstarbeitszeit vorgenommen werden, eine Ausweitung der Ausnahmeregelungen auf Angestellte mit einem Bruttogehalt über der BBG und eine freie Wahl bei der Aufzeichnungsform.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 14.04.2025
    • Beschreibung: Umstellung auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit durch eine Harmonisierung einer nationalen Gesetzgebung und der europäischen Arbeitszeitrichtlinie
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 01.02.2025
    • Beschreibung: Um den Wohlstand Deutschlands nachhaltig zu sichern, braucht der Mittelstand aus Sicht des BVMW ein modernes, praxisnahes und bürokratiearmes Arbeitszeitgesetz mit flexiblen Rahmenbedingungen. In seinem Positionspapier zu einer Reform des Arbeitszeitgesetzes zeigt der BVMW Kernforderungen des Mittelstands auf: - Ehrenamtliche Tätigkeiten von Arbeitszeit ausnehmen - Wochenarbeitszeit statt starrer Tagesarbeitszeit - Monats- und Jahresarbeitszeitkonten einführen - Vertrauensarbeitszeit fördern - Ausnahmen für Neugründungen zulassen - Nichtanwendungsbereich des Gesetzes klarer definieren - Keine verpflichtende Vier-Tage-Woche - Lange Übergangsfristen regeln
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 09.12.2024
    • Beschreibung: Der Gesetzgeber soll im Rahmen des Gestaltungsspielraums der EU-Arbeitszeitrichtlinie dazu bewogen werden, eine Abkehr von der Tageshöchstarbeitszeit hin zu einer Wochenhöchstarbeitszeit, die Aufgabe des Kalendertagesbezugs für die Gewährung der wöchentlichen Ruhezeit sowie die Wahrnehmung der Abweichungs- und Ausnahmetatbestände des Unionsrechts in Betracht zu ziehen. Begrüßenswert wäre es zudem, wenn die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für den (Lebensmittel-) Einzelhandel im Vorfeiertagsgeschäft gelockert würden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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