Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (62)
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Umsetzung des Masterplan Ladeinfrastruktur
Aktiv vom 04.06.2025 bis 24.11.2025
- Angegeben von: Pro Mobilität - Initiative für Verkehrsinfrastruktur e.V. am 04.06.2025
- Beschreibung: Pro Mobilität fordert den beschleunigten Aufbau einer flächendeckenden, sicheren und leistungsfähigen Lade- und Tankinfrastruktur für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben. Ziel ist es, die technischen und logistischen Voraussetzungen für die Dekarbonisierung des Straßengüterverkehrs zu schaffen und Planungs- sowie Investitionssicherheit für die Logistikbranche herzustellen. Erforderlich sind verbindliche Ausbauziele, klare Zuständigkeiten und unterstützende rechtliche Rahmenbedingungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Christ & Company GmbH & Co. KG am 07.05.2025
- Beschreibung: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Westfalen AG am 25.03.2025
- Beschreibung: Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung: Ablehnung einer Verpflichtung zur Errichtung von E-Ladesäulen an Tankstellen durch die Tankstellenbetreiber.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 04.03.2025
- Beschreibung: Übermittlung von Handlungsempfehlungen zum Ausbau von Elektromobilität im ländlichen Raum.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.10.2024
- Beschreibung: Bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Orangegas Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine praxisgerechte Ausgestaltung des Gesetzes und eine Vermeidung von unwirtschaftlichen Maßnahmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verschiedene Änderungen: Versorgungsauflage (Masterplan LIS 2 - Maßnahme 5)
Aktiv vom 28.06.2024 bis 18.12.2025
- Angegeben von: BP Europa SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ACE Auto Club Europa e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Ein flächendeckendes und leistungsfähiges Ladenetz ist eine entscheidende Voraussetzung, damit die Verbreitung von E-Mobilität nicht durch mangelnde Lademöglichkeiten gebremst wird. Der Ausbau der Tankstellen mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist dafür geeignet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Verpflichtung von Tankstellenunternehmen mit Preissetzungshoheit für mindestens 200 Tankstellen zum Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur an Tankstellen. Ziel von Ford ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für den Markthochlauf der Elektromobilität aufzubauen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AUDI AG am 27.06.2024
- Beschreibung: Unterstützung einer gesetzlichen Regelung für die Ausstattung von Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fastned Deutschland GmbH & Co. KG am 27.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Tankstellen dazu verpflichtet werden, Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Versorgungsauflage Tankstellen
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit der angestrebten Änderung des GEIG sollen Unternehmen, die an Tankstellen die Preissetzungshoheit für den Kraftstoff haben, dazu verpflichtet werden, an öffentlichen Tankstellen Schnellladeinfrastruktur aufzubauen und zur Verfügung zu stellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Der BDI setzt sich dafür ein, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene so genannte Versorgungsauflage für Tankstellen zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur nicht eingeführt wird. Der BDI unterstützt das Ziel der Bundesregierung, den raschen Hochlauf der Elektromobilität durch einen flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur für Pkw zu flankieren. Eine grundsätzliche Verpflichtung von Tankstellenunternehmen zum Aufbau von Schnellladeinfrastruktur lehnt der BDI allerdings ab. Die Maßnahme ist nicht zielgenau und belastet einseitig Tankstellenbetreiber.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: METRO AG am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei der nationalen Umsetzung der EPBD muss der tatsächliche Für den stationären Handel ist das Thema Elektromobilität insbesondere mit Blick auf die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für unsere Kunden interessant. Dabei ist besonders wichtig, dass wir die Ladeinfrastruktur an die Bedürfnisse unserer Kunden anpassen. Da Kunden häufig nur 30-45 Minuten in unseren Märkten sind sind hier wenige Schnellladestationen deutlich effektiver als viele 23KW-Ladestationen. Daher setzen wir uns bei der nationalen Umsetzung für einen qualitativen Ansatz bei der Ladeleistung statt einem quantitativen Ansatz bei den Ladepunkten ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Shell Holding GmbH am 24.06.2024
- Beschreibung: Mehr Flexibilität bei der Erfüllung der geplanten Einführung einer Versorgungsauflage von Ladeinfrastruktur an Tankstellen sowie Ausschluss von Standorten, bei welchen im Umkreis von 10 km staatlich geförderter Ladeinfrastruktur in Betrieb ist (Deutschlandnetz).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Ablehnung des Gesetzesentwurfs in Gänze
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 21.06.2024
- Beschreibung: Vorzeitige Umsetzung Art. 14 des Europäischen Gebäudeeffizienzgesetzes (EPBD) in deutsches Recht zur Ermöglichung eines bedarfsgerechten Ladeinfrastrukturaufbaus.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: BP Europa SE am 18.12.2025
- Beschreibung: Rahmenbedingungen verbessern: 1) Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen 2) Standardisierung & Digitalisierung der Netzanschlussverfahren mit gesetzlich geregelten Bearbeitungs- und Umsetzungszeiten. Alternativvorschläge: 1) Tankstellenunternehmen werden verpflichtet, bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Gesamtladeleistung zu installieren 2) Tankstellenunternehmen müssen standortunabhängig bis zum 01.01.2028 eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten installieren, die der Anzahl ihrer deutschlandweit betriebenen Eigentümerstandorte entspricht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hager Electro GmbH & Co. KG am 27.06.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Entwurfs zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes im Hinblick auf die Integration von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in die elektrische und digitale Gebäudeinfrastruktur. Ziel ist es, eine technisch und wirtschaftlich praktikable Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu ermöglichen. Ein besonderer Fokus liegt auf der digitalen Einbindung der Ladeinfrastruktur in die Energiesysteme der Endkundinnen und Endkunden sowie der Energieversorgung, insbesondere im Zusammenhang mit Energiemanagement, Lastmanagement und Netzintegration. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Anforderungen für den Einsatz von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern analysiert und bewertet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 31.07.2024
- Beschreibung: Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht eine bestimmte Anzahl an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge an Stellplätzen in Wohn- und Nichtwohngebäuden vor. Sie wird im GEIG umgesetzt. Ziel des VDA ist eine ambitionierte Umsetzung der EBPD ins GEIG, d.h. eine Erhöhung der Anzahl von Ladepunkten in Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber den Vorgaben der EPBD. Dies führt zu einer flächendeckenden Verfügbarkeit nicht-öffentlicher Ladepunkte am Wohn- und Arbeitsort.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Beibehaltung der aktuellen Fassung des GEIG-Regierungsentwurfs
Aktiv vom 29.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Die vorgesehene Ausnahme für bewirtschaftete Rastanlagen an Autobahnen mit Blick auf die speziellen gesetzlichen Regelungen im Bundesfernstraßen- und Schnellladegesetz soll beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/12774
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (4):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2024
- Beschreibung: Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Autos
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anzahl der Ladepunkte ist ein falsches Kriterium für den Ausbau von Ladeinfrastrukur an Handelsstandorten aufgrund des besonderen Ladeverhaltens und der aktuell sehr niedrigen Auslastung an bereits aufgebauten Ladepunkten. Sehr wichtig ist außerdem die Beachtung der Stuation in den Verteilnetzen im Zusammenhang mit den Ausbaupflichten für Ladeinfrastruktur.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität
- Angegeben von: REWE-Zentralfinanz eG (REWE Group) am 28.06.2024
- Beschreibung: Begleitung der Umsetzung der EU Energy Performance of Buildings Directive in nationales Recht; Umsetzung sollte so erfolgen, dass die installierte Ladeleistung im Fokus steht und nicht eine bloße Anzahl an Ladepunkten
- Betroffene Bundesgesetze (1):