Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (38)
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- Angegeben von: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. am 14.04.2026
- Beschreibung: Zielsetzung ist eine vollständige Einbeziehung des privatwirtschaftlichen Bereichs in das BGG, eine präzise und eng begrenzte Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen sowie zeitnahe Fristen für den Abbau von Barrieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5140
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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BT-Drs. 21/5140
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: innn.it e.V: am 17.03.2026
- Beschreibung: Die Petition hat eine Verpflichtung der Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zum Ziel: https://innn.it/bgg
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 96/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
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BR-Drs. 96/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- René Schaar
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- Angegeben von: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR) am 02.01.2026
- Beschreibung: Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, die Barrierefreiheit sowohl im öffentlichen Bereich weiter zu verbessern als auch in der Privatwirtschaft auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken. Das Vorhaben der Bundesregierung soll mit dem vorliegenden Referentenentwurf umgesetzt werden. Mit der Stellungnahme aus der DVfR wird die Intention begrüßt, ist aber enttäuscht, dass die vorgesehenen Regelungen dieses Ziel nicht erreichen, da das Verhältnis von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen im Entwurf nicht richtig ausgestaltet ist.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit der UN-Behindertenrechtskonvention vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der zunehmenden Digitalisierung von Dienstleistungen. Die BAGFW unterstützt die Zielsetzung des Referentenentwurfs, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern sowie die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes weiter zu verbessern, sieht sie aber durch die vorgesehenen rechtlichen Änderungen bei weitem nicht erreicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Gesetzentwurf hat im privaten Sektor das Ziel, den Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei eine übermäßige Belastung für Unternehmen zu erzeugen. Im öffentlichen Sektor zielt der Entwurf darauf ab, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in den Bundesbehörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu verbessern
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) am 15.12.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf erweitert die Pflichten zur barrierefreien Kommunikation, zur barrierefreien Bereitstellung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen sowie zur Erläuterung von Dokumenten in einfacher und verständlicher Weise auf alle im Verwaltungsverfahren relevanten Dokumente. Dazu zählen insbesondere Anträge, Antragsbegründungen sowie Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden. Die gesetzliche Unfallversicherung begrüßt die Neufassung der §§ 10 und 11 BBG-E im Grundsatz, weist allerdings auf die Notwendigkeit eines angemessenen, bestenfalls gestuften Umsetzungszeitraums sowie den Bedarf der Gewährleistung von Rechtssicherheit in Bezug auf die relevanten Rechtsquellen (SGB VII, SGB X, BBG etc.) hin.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 11.12.2025
- Beschreibung: Die Pflicht von privaten Anbietern zum Ergleifen von angemssenen Vorkehrungen darf nicht unter Ausschluss baulicher Veränderungen oder Veränderungen an Produkten und Dienstleistungen geregelt werden. Mesnchen mit Behinderung müssen bei Verstößen gegen die Pflichtne zur Barrierefreiehit und angemessene Vorkehrungen auf Unterlassung und Beseitigung des Verstoßes sowie auf Schadensersatz und Entschädigung klagen können. Zumindest ist klarzustellen, dass etwaige Einschränkungen des Rechtsschutzes sowie des Anspruchs auf angemessene Vorkehrungen, die im Entwurf vorgesehen werden, Rechte und Rechtsschutzmöglichkeiten aus anderen Gesetzen unberührt lassen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Es besteht kein Bedarf, den Anwendungsbereich des BGG auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen auszuweiten. Die Ausweitung, wie sie nun vorgesehen ist, geht mit massivem Aufwand, Unsicherheit und u. U. auch hohen Kosten für Unternehmen einher. Arbeitgeber bekennen sich zur Barrierefreiheit nach den bisherigen gesetzlichen Vorschrif-ten und setzen diese auch erfolgreich um. Eine darüberhinausgehende gesetzliche Verpflichtung der privaten Unternehmen führt zu extremen zusätzlichen Belastungen und würde Unternehmen – in einer ohnehin geschwächten wirtschaftlichen Lage – deutlich treffen. Entsprechend darf es nicht zu einer Ausweitung des BGG auf die Privatwirtschaft kommen. Zur Verbesserung der Inklusion im Arbeitsumfeld sind Information und Sensibilisierung wichtig.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Bahn am 05.12.2025
- Beschreibung: Bürokratiearme und praxistaugliche Ausgestaltung bei der Förderung der Herstellung von Barrierefreiheit. Beibehaltung der bestehenden Begriffsdefinition der Öffentlichen Stelle des Bundes in § 12 Abs. 2 BGG zur Aufrechterhaltung der Wettbewerbsgleicheit mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: PRO RETINA e.V. - Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Netzhautdegenerationen am 01.08.2025
- Beschreibung: Ziel der Einflussnahme auf die BGG-Reform ist die Sicherung einer wirksamen und praxistauglichen Umsetzung. Dies umfasst neben der Konkretisierung der „angemessenen Vorkehrungen“ für Private insbesondere die dafür notwendige Stärkung der im Gesetz verankerten Rechtsdurchsetzungsmechanismen. Konkret sollen die Verbandsklagerechte und die Kompetenzen der Schlichtungsstelle so angepasst werden, dass die neuen Ansprüche für Menschen mit Behinderungen im Alltag effektiv geltend gemacht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetzentwurf für eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Behindertenrat am 28.07.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert die Bundesregierung und das Parlament auf, die dringend notwendige BGG-Reform zügig auf den Weg zu bringen. Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat Deutschland im Rahmen des Staatenprüfungsverfahrens zum wiederholten Mal aufgefordert, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu verschärfen und auch private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall zu verpflichten. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert die Bundesregierung und das Parlament auf, die dringend notwendige BGG-Reform zügig auf den Weg zu bringen, Die argumentative Grundlage des Fordeurngspapiers 2025 dient dazu als Grundlage auch für die Kontaktierung der relevanten politischen Akteure.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die Barrierefreiheit zu stärken ist ein wichtiges Ziel. Die Maßnahmen der BGG-Reform gehen aber zu weit. Daher wären in jedem Fall Nachbesserungen erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 20.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns als Bitkom dafür ein, dass sich das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) weiterhin in erster Linie an die öffentliche Verwaltung und nicht an die Privatwirtschaft richtet, da die maßgeblichen Barrierefreiheitsanforderungen für den privaten Sektor schon über das BFSG geregelt sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 15.12.2025
- Beschreibung: Die Versicherungswirtschaft unterstützt die Bemühungen um eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Das AGG bietet bereits einen weitgehenden Schutz vor Benachteiligungen; demnach ist eine unterschiedliche Behandlung nur zulässig, soweit sie auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht. Wir begrüßen, dass der vorliegende Entwurf diesen in der privaten Versicherung essentiellen Punkt im Grundsatz ebenfalls berücksichtigt. Es sollten jedoch auch auf technischer Ebene bei den Regelungen zur Reichweite der Ausnahme und zum Ausschluss von Schadenersatzansprüchen Klarstellungen erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Berufsförderungswerke e.V. am 08.12.2025
- Beschreibung: Der BV-BFW hat in seiner Stellungnahme vom 8. Dezember 2025 seine Einschätzung zu dieser neufassung des BGG an das BMAS üversandt. Wir sind um diese Stellungnahme gebeten worden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 08.12.2025
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass die sich aus dem Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes ergebenden neuen Anforderungen konsistent mit den bisherigen Regelungen, wie dem BFSG, sind, eine Doppelregulierung vermieden wird und die Umsetzung verhältnismäßig sein soll.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 24.07.2025
- Beschreibung: Ausweitung des BGG auf alle Akteure der Daseinsvorsorge, inkl. private Anbieter. Zentrales Benachteiligungsverbot mit einklagbarem Anspruch auf angemessene Vorkehrungen. Verpflichtende bauliche, kommunikative und digitale Barrierefreiheit mit klaren Fristen. Stärkere Klagerechte und kostenfreier Rechtsweg für Betroffene und Verbände. Einrichtung von Barrierefreiheitsbeauftragten in Bundesbehörden. Verpflichtung zu barrierefreien Leistungen in allen relevanten Rechtsbereichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 05.05.2025
- Beschreibung: Unterstützung findet der Vorschlag, private Investitionen in barrierefreie Umbauten und Bewusstseinsbildung zur Barrierefreiheit zu fördern. Zudem setzt sich der DRV dafür ein, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes aus 2024 praktikabel und rechtssicher ausgestaltet wird. Das Benachteiligungsverbot des § 7 BGG, welches derzeit nur für öffentliche Träger gilt, soll auf private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet werden. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verpflichtung angemessene Vorkehrungen zu ergreifen. Der derzeitige Vorschlag führt aufgrund der Unbestimmtheit zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und einem vermeidbaren Bürokratieaufwand.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Anspruchs auf "angemessene Vorkehrungen" wird zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und neuen bürokratischen Belastungen der Wirtschaft führen und sollte daher zurückgestellt werden. Sollte der Anspruch gleichwohl eingeführt werden, muss er rechtssicher ausgestaltet werden. Weiterhin sind unverhältnismäßige Kostenbelastungen der Unternehmen zu vermeiden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme der Verpflichtung privater Anbieter (so auch Versicherungen, Banken, Arztpraxen, Kinos, Restaurants etc.) zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):