Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (65)
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- Angegeben von: Asklepios Klinik Schildautal Seesen GmbH am 03.07.2025
- Beschreibung: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. am 29.04.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die gesundheitspolitische Ausgestaltung der Legislaturperiode 2025 bis 2029. Ziel der Einflussnahme ist die strukturelle Verankerung evidenzbasierter Medizin in Gesetzgebungsverfahren und Versorgungsstrukturen, u.a. durch den Ausbau von Leitlinienförderung und -implementierung, bessere Rahmenbedingungen für unabhängige Forschung, Digitalisierung auf Basis interoperabler Standards sowie die frühzeitige Beteiligung wissenschaftlicher Fachgesellschaften an gesundheits- und forschungspolitischen Entscheidungsprozessen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.01.2025
- Beschreibung: Die Diakonie Deutschland setzt sich dafür ein, spezialisierte Krankenhäuser für die Versorgung von Menschen mit Behinderungen und eine Finanzierung nach dem Selbstkostendeckungsprinzip einzuführen. Die Diakonie Deutschland setzt sich für die Festlegung von Mindeststandards für die Barrierefreiheit von Gesundheitseinrichtungen, die Berücksichtigung von Barrierefreiheit bei der Nachbesetzung von vertragsärztlichen Praxen, eine Stärkung der Fort- und Weiterbildung des Gesundheitsfachpersonals, die Etablierung von Kompetenzteams und Ansprechpersonen für die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern der stationären Regelversorgung, flächendeckenden Ausbau der bestehenden MZEB-Strukturen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 18.10.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG soll die Behandlungsqualität in Krankenhäusern gesichert, Bürokratie abgebaut und eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden. Insbesondere soll die Finanzierungssystematik der stationären Versorgung grundlegend verändert und in eine leistungsunabhängige Finanzierung überführt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bündnis Gute Geburt am 18.10.2024
- Beschreibung: Aufnahme des bereits zertifizierten Hebammenkreißsaals (HKS+) in das SGB V zur Förderung der Eins-zu-Eins-Betreuung und Stärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit im Kreißsaal. Aufnahme des HKS + in die Qualitätskriterien der Leistungsgruppe Geburt zur Darstellung von Betreuungsqualität in der Auswertung der Geburtshilfe.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Krankenhausreform
Aktiv vom 11.10.2024 bis 05.09.2025
- Angegeben von: Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit Seltenen Erkrankungen am 11.10.2024
- Beschreibung: Die geplante Reform soll durch stärkere Koordinierung und Konzentrierung der spezialisierten Versorgung eine Qualitätsverbesserung insbesondere auch für Menschen mit Seltenen Erkrankungen erreichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 29.08.2024
- Beschreibung: Die Deutsche Diabetes Gesellschaft setzt sich dafür ein, dass im Zuge der Krankenhausreform auch künftig in allen Kliniken diabetologische Expertise vorgehalten wird. Dafür muss eine adäquate Finanzierung und konsequente Förderung der Fort- und Weiterbildung im Bereich der Diabetologie gesichert werden, die wir nachdrücklich fordern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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- Angegeben von: Pharma Deutschland e.V. am 03.07.2024
- Beschreibung: Mit der Digitalisierungsstragetie soll den Versicherten ein zentraler und aktiver Part im Rahmen der gesundheits- und Pflegversorgung eingeräumt werden. Mit dem Gesetz sollen ua Potentiale in Richtung einer stärker sektorübergreifend geprägten Erbringung von Krankenhausleistungen genutzt werden. Pharma Deutschland unterstützt diese Intention mit Blick auf eine bedarfsgerechte Implementierung digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen in alle Sektoren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Die qualitativ hochwertige fachärztliche Weiterbildung u. die dafür notwendigen Ressourcen u. Rahmenbedingungen müssen bei den strukturellen Änderungen der Versorgungslandschaft berücksichtigt werden. Dies gilt bei der Einführung von Leistungsgruppen, aber auch der zunehmenden Ambulantisierung u. den Aufwendungen für Verbundweiterbildung, Rotationen etc. Kosten für ärztliche Weiterbildung müssen differenziert erhoben u. abgebildet sowie Kliniken u. ambulante Weiterbildungsstellen entsprechend gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Darstellung u. Diskussion aktueller Probleme im Fachgebiet Anästhesiologie durch - Fachkräftemangel - Ambulantisierung - Unterfinanzierte Kliniken - Bürokratiezuwachs - Weiterbildung mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages, Vertretern der Bundesärztekammer, Anästhesistinnen u. Anästhesisten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Die qualitativ hochwertige fachärztliche Weiterbildung u. die dafür notwendigen Ressourcen und Rahmenbedingungen müssen bei den strukturellen Änderungen der Versorgungslandschaft berücksichtigt werden. Die gilt bei der Einführung von Leistungsgruppen, aber auch der zunehmenden Ambulantisierung und den Aufwendungen für Verbundweiterbildung, Rotationen etc. Kosten für ärztliche Weiterbildung müssen differenziert erhoben u. abgebildet u. Kliniken u.ambulante Weiterbildungsstellen gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. am 30.06.2024
- Beschreibung: Fachgebiet Anästhesiologie ist in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- u. Palliativmedizin) zu berücksichtigen. Anästhesiologische und intensivmedizinische Ressourcen sind in der stationären Versorgung essenziell, aber nicht zutreffend im Leistungsgruppenmodell abgebildet und von anderen Fachgruppen abgrenzbar. Diese Kosten sind zur Vermeidung der Unterfinanzierung anästhesiol. Fachabteilungen als separate Vorhaltekostenanteile auszugliedern. Die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen beinhalten sozialversicherungsrechtl. Hürden, die die gesetzlich geplanten Kooperationen zwischen Vertragsärzten u. Krankenhäusern erschweren. Die Kosten ärztlicher Weiterbildung sollten im Finanzierungssystem stärker berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 29.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der klinischen Infrastrukturen, um leistungsfähige Notfallstrukturen sicherzustellen; Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu implementieren, um neben stationären Leistungen auch mit sektorenübergreifenden Leistungen eine effektive Notfallversorgung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Asklepios Kliniken Management GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der klinischen Infrastrukturen, um leistungsfähige Notfallstrukturen sicherzustellen; Krankenhäuser als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zu implementieren, um neben stationären Leistungen auch mit sektorenübergreifenden Leistungen eine effektive Notfallversorgung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundespsychotherapeutenkammer am 28.06.2024
- Beschreibung: Die BPtK wirbt dafür, dass in das KHVVG Regelungen zu einer leitliniengerechten Versorgung in Psychiatrien aufgenommen sowie die Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung geregelt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 16.05.2025
- Angegeben von: Christ&Company Consulting GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten, Steigerung der Effizienz in der Krankenhausversorgung sowie Entbürokratisierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: 1. Der G-BA definiert die Anforderungen in der Regelung zu einem gestuften System der Notfallstrukturen, die von Sicherstellungshäusern nur optional erbracht werden müssen, z. B. die Art und Anzahl der Intensivkapazitäten, Einschränkg. bei der 24/7-Versorgung und der Vorhaltg. und Qualif. v. Personal. Die Länder können hiervon zur Sicherstellung einer flächendeckenden Notfallversorgung abweichen. 2. § 5 Abs. 2 Satz 1 KHEntgG: Streichung „die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs“ 3. Ergänzung des § 115 g SGB V (Entwurf KHVVG) für „Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, welche stationäre Leistungen der Leistungsgruppen AllgINN und AllgCHI erbringen und zur Versorgung von Notfällen geeignet sind, um eine Beschreibung der Teilnahme an einer – integrierten – Notfallversorgung“
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 25.06.2024
- Beschreibung: Eine sichere und langfristig tragfähige Finanzierung der Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin durch entsprechende Berücksichtigung der besonderen Belange und Aspekte in der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen im KHVVG. Das KHVVG hat mit Definition der Leistungsgruppen auch Auswirkungen auf die Sicherstellung der spezialfachärztlichen pädiatrischen Versorgung auch in Zukunft. Bisher ist in dem Gesetzentwurf die Breite der spezialfachärztlichen Versorgung unzureichend dargestellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Schaffung einer Krankenhausstruktur mit Fokus auf Patientenorientierung, Ergebnisqualität und Wirtschaftlichkeit
Aktiv vom 25.06.2024 bis 27.06.2025
- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 25.06.2024
- Beschreibung: Helios unterstützt die Grundzüge der geplanten Krankenhausreform. Eine Zentralisierung komplexer Behandlungsfälle bei einer weiteren Spezialisierung der Krankenhäuser ist sowohl aus Sicht der medizinischen Qualität als auch aus ökonomischen Erwägungen sinnvoll. Zentrenbildung, Konzentration und Spezialisierung von Krankenhausleistungen werden bereits seit Jahren von Fresenius Helios umgesetzt und erfolgreich praktiziert. Wenn alle Krankenhäuser alles machen, sind die Ergebnisqualität niedrig und die Kosten hoch. Die Einführung von Leistungsgruppen und deren Verknüpfung mit der Vergütung ist ein Schritt in die richtige Richtung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Auswirkungsanalyse statt Blindflug. Freigemeinnützige Krankenhausversorgung erhalten. Versorgungssicherheit durch bürokratiearme Vorhaltefinanzierung kalkuliert auf Basis der realen Vorhaltekosten sicherstellen. Versorgungsqualität durch spezialisierte Leistungen in Versorgungsverbünden ermöglichen. Planungssicherheit für Krankenhäuser: Kooperationsmöglichkeiten dauerhaft sicherstellen. Regionale Planung statt zentralistischer Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
KHVVG
Aktiv vom 24.06.2024 bis 12.02.2025
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Sachgerechte Umsetzung der Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer bundesweit adäquaten Krankenhausversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Verbesserg. d. Versorg.qualität: Erhöhg. d. Qualitätsstandards in d. unfallchir. Versorg. mit Hilfe d. Sicherstellg. einer adäquaten personellen u. materiellen Ausstattg d. Krankenhäuser u. Förderg. v. Maßnahmen zur Qualitätskontr. u. -sicherg., Förderg. d. Spezialisierg. u. Weiterbildg.: Stärkg. spezialisierter Zentren f. d. Versorg. v. Unfallverletzten u. Verbesserg. d. Weiterbildg.möglichkeiten f. unfallchir. Fachpersonal, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg.: Unterbindg. d. drohenden Gefahr v. erheblichen Versorg.lücken durch d. Wegfall v. regionalen Traumazentren, Berücksichtig. d. Traumatologie in einer speziellen Leistungsgruppe, Schaffg. v. angemessenen Rahmenbeding. hinsichtl. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Abbott Laboratories Deutschland GmbH am 23.06.2024
- Beschreibung: Die vom BMG einzuführen beabsichtigten Leistungsgruppen sollen ach internationale ICD und OPS Code genau definiert werden, um sie in ihrem Komplikationsgrad genau einschätzen zu können, so dass die Bundesländer nach der Reform aussagekräftige Kriterien für die Übertragung des Rechts auf Leistungserbringung durch die einzelnen Kliniken haben.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Aktiv vom 20.06.2024 bis 30.09.2025
- Angegeben von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 20.06.2024
- Beschreibung: Die Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft unter Bezug auf den Bedarf und die Versorgungsschwere sowie die Ziele zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhausversorgung und zur Reduzierung von Anreizen zur Mengenausweitung im stationären Sektor werden unterstützt. Die geplante Finanzierung der Krankenhausstrukturreform über einen hälftig aus GKV-Mitteln finanzierten Transformationsfonds, eine Umverteilung von Beitragsmitteln zur Finanzierung von Tarifsteigerungen im stationären Sektor sowie die Abkehr der Einzelfallprüfungen im Rahmen der Krankenhausrechnungsprüfung werden abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Einbeziehung gemeinnütziger Krankenhäuser in ihrer Rechtsform in die Gestaltung des Versorgungsmixes und entsprechend zwingend in die Krankenhausreform.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Im Zuge der angedachten Krankenhausreform soll darauf hingewirkt werden, dass die Interessen der Länder bzgl. der Planungshoheit beachtet werden. Gleichzeitig soll ein Zusatzbelastung der Beitragszahler durch den geplanten Transformationsfonds verhindert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 23.05.2024
- Beschreibung: Die Folgen der Ambulantisierung auf die Hilfsmittelversorgung sind mittels einer Folgenabschätzungsanalyse zu bemessen. Es muss Regelungen für eine unmittelbare Abgabe von Hilfsmitteln nach einem Eingriff im Krankenhaus geben sowie eine gute Überleitung in die ambulante Versorgung für die Nachsorge. Der vorgesehene Transformationsfonds ist in Bezug auf seine Finanzierungsquellen, die zur Hälfte aus GKV-Beitragsmitteln bestehen, zu überprüfen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: OcuNet GmbH & Co KG am 30.06.2025
- Beschreibung: Im Zuge des KHVVG bzw. KHVVF ist eine Anpassung der Genehmigungskriterien für belegärztliche Leistungsgruppen nach § 135e Absatz 4 Satz 7d SGB V erforderlich. Derzeit wird ein vollzeitäquivalenter ärztlicher Qualitätsnachweis bzw. VZQ gefordert, obwohl dies mit den Arbeitsstrukturen im Belegarztwesen nicht vereinbar ist. Stattdessen wird vorgeschlagen, dem Qualitätsnachweis einer vollen vertragsärztlichen Zulassung zu entsprechen. Ziel ist eine praxisgerechte und sektorenübergreifend kompatible Regelung, die der tatsächlichen Versorgungsstruktur gerecht wird.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie - Berufsverband Psychosoziale Berufe (DGVT-BV) e. V. am 27.06.2025
- Beschreibung: Der DGVT-Berufsverband wirbt für eine verbesserte Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Psychiatrien und psychosomatischen Kliniken und fordert eine Regelung zur Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. - VDGH am 26.06.2025
- Beschreibung: Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zielt auf bessere Behandlungsqualität, Entbürokratisierung und flächendeckende Versorgung. Dies unterstützt der VDGH. Für mehr Qualität im stationären Bereich muss Labordiagnostik als Mindestanforderung in den über 60 Leistungsgruppen definiert und finanziert werden. Am Beispiel der Notfallmedizin kritisiert der VDGH unzureichende Strukturanforderungen im Entwurf. Zudem müssen sektorenübergreifende Einrichtungen befähigt werden, bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte und innovative In-vitro-Diagnostik weiterhin zu leisten.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
- Angegeben von: BDH Bundesverband Rehabilitation e. V. am 08.04.2025
- Beschreibung: Losgelöstes Bestehen der neurologischen Rehabilitationsphase B von angeschlossenen Krankenhausintensivstationen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/12894
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - Drucksache 20/11854 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/13059
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen - (Eingangszeitraum: 29. August bis 18. September 2024)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: SNPC GmbH am 04.02.2025
- Beschreibung: Innovative Pflegetechnologien bieten eine effektive Möglichkeit, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege nachhaltig zu verbessern. Vor dem Hintergrund der Attraktivitätssteigerung des Berufsbildes Pflege und zum Schutz von Pflegenden im Krankenhaus setzt sich SNPC gemeinsam mit seinem Auftraggeber dafür ein, innovative Pflegetechnologien sowie technologische Innovationen im Medizinproduktebereich im Rahmen der Krankenhausreform zu fördern und zu stärken.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 09.01.2025
- Beschreibung: Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfes im Bundestag und der Billigung im Bundesrat wird das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz am 01.01.2025 in Kraft treten. Der Wirtschaftsrat sieht Verbesserungsbedarf und viele handwerkliche Fehler im Gesetz. Wir fordern Nachbesserungen, nämlich: - Länder sollten Ihre Planungshoheit behalten und stärker an der Zuweisung der Leistungsgruppen beteiligt werden - Leistungsgruppen sollten in Kooperation erbracht werden - Besondere Vorsicht sollte bei Leistungsgruppen von Fachkrankenhäusern gezeigt werden. Diese werden durch die Krankenhausreform unnötig bestraft, trotz hoher Spezialisierung - Auskömmliche Finanzierung - Echte Vorhaltevergütung und nicht "geheime" fallbasierte Vorhaltevergütung - Vorschaltgesetz in der Übergangsphase
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Bosch Health Campus GmbH am 23.10.2024
- Beschreibung: insbesondere der Aspekt Ambulantisierung & sektorenübergreifende Versorgung
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 30.09.2024
- Beschreibung: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte spielen eine entscheidende Rolle für die wohnortnahe Versorgung der Menschen in Deutschland. Um diese wichtige Funktion zu sichern, müssen gesundheitspolitische Rahmenbedingungen die vertragsärztliche Versorgung als unverzichtbares Element unseres Gesundheitssystems unterstützen, statt sie zu gefährden. Eine starke und unabhängige Selbstverwaltung ist dabei ebenso essenziell wie eine faire und attraktive Vergütung ärztlicher Leistungen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband Geriatrie e.V. am 26.09.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG soll die Behandlungsqualität in Krankenhäusern gesichert, Bürokratie abgebaut und eine flächendeckende Versorgung gewährleistet werden. Insbesondere soll die Finanzierungssystematik der stationären Versorgung grundlegend verändert und in eine leistungsunabhängige Finanzierung überführt werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG
Aktiv vom 19.08.2024 bis 11.11.2024
- Angegeben von: The Partners Beratungsgesellschaft mbH am 19.08.2024
- Beschreibung: Darlegung der Interessen der Schön Klinik Gruppe in Bezug auf die Reform des Krankenhauswesens gegenüber politischen Entscheidungsträgern auf Bundes- und Länderebene.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Aktiv vom 19.08.2024 bis 28.11.2024
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. am 19.08.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes sind Leistungsgruppen definiert. Die DGG sieht die Gefäßmedizin und Gefäßchirurgie hier nicht ausreichend abgebildet. Die DGG hält es für erforderlich, die Leistungsgruppen an den realen Versorgungsalltag anzupassen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: ANOA Arbeitsgemeinschaft orthopädischer nicht operativer manualmedizinscher Akutkliniken e.V. am 11.08.2024
- Beschreibung: 1. Leistungsgruppe (Komplexbehandlung) 2. NRW-Systematik weiterzuführen (mit Ausnahmeregeln) Diese Ausnahmeregeln, bspw. für Fachkliniken, sollten im Gesetz verankert sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. am 24.07.2024
- Beschreibung: Fachkliniken mit Ausnahme versehen / adjuvante Fachabteilungen in Kooperation erbringen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Asklepios Kliniken Hamburg GmbH am 01.07.2024
- Beschreibung: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
KHVVG: Qualitätsgesicherte und tragfähige Krankenhausreform ermöglichen
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die Interessen der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die Privatversicherten müssen bei der Reform des Krankenhaussektors berücksichtigt werden. Die Einführung einer Vorhaltevergütung darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken. Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist staatliche Aufgabe.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
- Angegeben von: Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Mit der Krankenhausreform werden laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) drei zentrale Ziele verfolgt: Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität, Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung für Patientinnen und Patienten sowie Entbürokratisierung. Die Diakonie Deutschland vertritt mit dem DEKV in dem Reformverfahren die Interessen der evangelischen Krankenhäuser für eine gerechte und faire Krankenhausreform unter der Beachtung der Trägerpluralität sowie die Berücksichtigung von vulnerablen Patient:innengruppen bei der Reform.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA am 28.06.2024
- Beschreibung: Das Finanzierungssystem der Reform muss angepasst werden. Insbesondere muss für die Jahre 2022 und 2023 die Refinanzierung der Kostensteigerung eingeführt werden. Es muss ein Inflationsausgleich eingeführt werden. Die Länder müssen in die Einteilung der Leistungsgruppen/KH-Level mit einbezogen werden. Die neuen Verpflichtungen zur Datenprüfung und Datenerhebung des Gesetzesentwurfs zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz müssen zur Zielerreichung der Entbürokratisierung gestrichen werden. Die Sektoren müssen durchlässiger sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: FGS Global (Europe) GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Beobachtung des Gesetzgebungsverfahrens, Einordnung relevanter Entwicklungen und Unterstützung des Auftraggebers bei der Positionierung gegenüber politischen Stakeholdern.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der ZVEI unterstützt die Modernisierung der Krankenhausstrukturen in Deutschland. Innovative Technik kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Deshalb sollte im Verfahren der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen die Mitwirkung und ein Vorschlagsrecht der Industrie gesetzlich verankert werden.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: DGA Group Deutschland GmbH (vormals Dentons Global Advisors Deutschland GmbH) am 28.06.2024
- Beschreibung: DGA setzt sich im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) generell für die Verbesserung der Versorgungsqualität ein. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund: die Weiterentwicklung fachspezifischer Leistungsgruppen, die stärkere Berücksichtigung der Kinderorthopädie und Kinderunfallchirurgie, die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sowie Optimierung der Krankenhausstrukturen für die Gewährleistung einer effektiveren und effizienteren Patientenversorgung, die Forderung nach angemessenen personellen, strukturellen und technischen Ressourcen, sowie die Förderung der ärztlichen Aus- und Weiterbildung zur Sicherung der erforderlichen Qualität in der zukünftigen ärztlichen Versorgung.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/12894
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - Drucksache 20/11854 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: B. Braun SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Reduktion der mengenbezogenen Komponenten (DRGs) zugunsten einer bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Vorhaltefinanzierung, Einführung von Zuschlägen für bestimmte Bereiche (z.B. Pädiatrie, Notfallmedizin)
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bedarfe von Kindern im Krankenhaus, in der Kinderkrankenpflege und bei sektorenübergreifender Versorgung in der Neuregelung durch das KHVVG umsetzen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e. V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Sicherstellung der Versorgung in der Leistungsgruppe komplexe Gastroenterologie
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: Bei der Definition der Leistungsgruppen muss sichergestellt werden, dass die unterschiedlichen Versorgungsschwerpunkte von Universitätsklinika und Fachkliniken jeweils die Zuordnung zu der rheumatologischen Leistungsgruppe ermöglichen. Im Rahmen der Krankenhausreform muss sichergestellt werden, dass die internistische Rheumatologie in größeren Krankenhäusern vertreten ist und damit eine ausreichende Zahl von Weiterbildungsplätzen geschaffen werden kann. Durch eine entsprechende Vergütung im neuen System wird ein finanzieller Anreiz zum Ausbau der Weiterbildungsplätze geschaffen.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) am 27.06.2024
- Beschreibung: - Instrumente für eine Krankenhausreform, die zu stärkerer Konzentration und Spezialisierung führen - möglichst wenige (bundeseinheitlich) Ausnahmetatbestände bei der Einführung von Leistungsgruppen in Verbindung mit Vorhaltefinanzierung - Abbau vergleichbarer Vorgaben bei Einführung von Qualitätskriterien für Leistungsgruppen, auch im Sinne des Bürokratieabbaus - Einführung eines Transformationsfonds unter Berücksichtigung der Universitätsklinika - Koordinierungsfunktion für Universitätsklinika und ggf. Maximalversorger - umfassende Refinanzierung der Mehrausgaben durch Tarifverträge
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
Aktiv vom 27.06.2024 bis 24.06.2025
- Angegeben von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 27.06.2024
- Beschreibung: Krankenhausreform mit dem Ziel der Konzentration von Leistungen in spezialisierten Kliniken und gesteigerter Behandlungsqualität sowie engerer Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors; Einführung einer Vorhaltevergütung , Ermittlung der Höhe je Land und Leistungsgruppe durch das InEK, Prüfung der Einhaltung der für die Leistungsgruppen maßgeblichen Qualitätskriterien durch die Medizinischen Dienste, Ausbau der sektorübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung in struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen; Unterstützung der Länder aus Mitteln eines Transformationsfonds; Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und der Liquidität der Krankenhäuser durch Tarifkostenrefinanzierung, Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
- Angegeben von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Universitätskliniken sind die Hauptpartner für die Medizinischen Fakultäten im Bereich hochschulmediznischer Lehre und Forschung. Diese besondere Rolle muss im Gesundheitssystem besser abgebildet werden. Um die nötigen Kapazitäten für Forschung und Lehre bereitstellen zu können, müssen die Universitätskliniken dementsprechend ausfinanziert sein.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Aktiv vom 25.06.2024 bis 23.01.2025
- Angegeben von: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts am 25.06.2024
- Beschreibung: Der AOK-Bundesverband fordert im Rahmen der Krankenhausreform die Modernisierung der Klinikstrukturen durch die Verbindung einer Leistungskonzentration mit einer bedarfsorientierten Vorhaltekostenfinanzierung. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Entkoppelung von Finanzierungs- und Strukturreform steht dieser Forderung diametral entgegen. Die Nachlagerung der verbindlichen Definition der Leistungsgruppen, verschiebt die eigentliche Strukturreform auf einen späteren Zeitpunkt und wird entsprechend ebenfalls abgelehnt. Der AOK-Bundesverband spricht sich außerdem gegen die Finanzierung der Krankenhaustransformation auf Kosten der Beitragszahlenden aus. Stattdessen sollten die Transformationskosten als Maßnahme der Daseinsvorsorge durch Bund und Länder getragen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: PsyFaKo e.V. (Psychologie-Fachschaften-Konferenz) am 21.06.2024
- Beschreibung: Eine gesetzliche Regelung zur Finanzierung der stationären psychotherapeutischen Weiterbildung muss in Form einer Refinanzierung der Personalkosten für die Psychotherapeut*innen in Weiterbildung in die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) aufgenommen werden. Die Vergütung der Psychotherapeut*innen in Ausbildung ist mindestens an die Inflation seit 2019 anzugleichen. Sie ist jedoch in Anbetracht des hohen Qualifikationsniveaus und der erbrachten Versorgungsleistungen eigentlich noch deutlich darüber hinaus anzuheben. Neben dem stationären Teil sind auch für den ambulanten Teil der psychotherapeutischen Weiterbildung zwingend gesetzliche Regelungen zur Finanzierung erforderlich.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 21.06.2024
- Beschreibung: Ende der Unterfinanzierung insbesondere für die Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Psychiatrie und Notfallmedizin. Verbesserung der Lohnanpassung, Abbau von Personalmangel sowie der Arbeitsbelastung. Förderung von Klimaresilienz, Klimaschutz und Nachhaltigkeit in der Gesundheitsversorgung. Stärkung der Prävention (Primärprävention) gegenüber kurativen Ansätzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Rheinland-Pfalz und dem Saarland e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Landesverband der Privatkliniken in Hessen e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Mit dem KHVVG sind weitreichende Änderungen in der Krankenhausplanung und -finanzierung geplant. Im Rahmen unserer Interessenvertretung setzen wir uns gezielt für Anpassungen in zentralen Bereichen ein. Ein wesentlicher Punkt ist die Vorhaltefinanzierung, die in der geplanten Form nicht umgesetzt werden sollte. Ein weiteres zentrales Anliegen ist der Erhalt der spezialisierten Fachkliniken innerhalb der neuen Leistungsgruppenstruktur. Damit diese Einrichtungen auch nach der Reform mit ihrem spezialisierten Angebot bestehen bleiben können, bedarf es spezifischer Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Strukturvorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Hebammenverband am 20.06.2024
- Beschreibung: In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. Im KHVVG sind folgende Maßnahmen daher notwendiges Minimum: -Stärkung der physiologischen Geburt durch Hebammengeleitete Geburtshilfe im Gesetz z.B. Aufnahme der geprüften, interdisziplinären Hebammenkreißsäle in die Regelversorgung -Einführung verbindliche Personalbemessung zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung unter der Geburt. -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung der Leistungsgruppe Geburt, Stimmrecht im entsprechenden Ausschuss analog der Pflege. Perspektivisch in der klinischen Geburtshilfe die bestehenden Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen. Einführung mind. einer weiteren Leistungsgruppe “Hebammengeleitete Geburt” mittelfristig notwendig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. am 23.05.2024
- Beschreibung: - Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppen: keine Relativierung der Anforderungen oder dauerhafte Abweichungen von der gemeinsamen Planungslogik - Onkochirurgische Eingriffe: keine zu differenzierte Betrachtung nach Leistungsgruppen bei onkologischer Zentren - Koordinierungsfunktion: Ausgestaltung mit klarem regionalen Bezug und Verbindung zur Versorgungsrolle - Vorhaltevolumen: je Land und Leistungsgruppe fallunabhängig ausgestalten - Auszahlung des Vorhaltebudgets: über einen Vorhaltefonds um Fehlanreizen entgegenwirken - Transformationsfonds: Schaffung Ausnahmeregelung im Rahmen des Wettbewerbsrechts und analoge Weiterentwicklung Strukturfonds - Notfallreform: zeitliche und inhaltliche Abstimmung mit dem KHVVG, konsistente Einbindung der Notfallstufen und Koordinierungsfunktion
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bündnis Krankenhaus statt Fabrik am 30.04.2024
- Beschreibung: Es geht um die Reform des Systems der Krankenhausfinanzierung. Ziel von KsF ist eine bedarfsgerechte und kostendeckende Finanzierung, in der Gewinne verboten sind und die notwendigen Strukturen unter breiter demokratischer Beteiligung geplant und kostendeckend finanziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):