Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.202)
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- Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 04.09.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine rechtssichere und beschleunigungsorientierte Öffnung der Bundeswehrbeschaffung für unabhängige Prüforganisationen. Der TÜV-Verband setzt sich für ein gesetzlich geregeltes Benennungs- und Beleihungsmodell ein, das zusätzliche Prüfkapazitäten erschließt, BAAINBw, Wehrtechnische Dienststellen und ZtQ-Strukturen entlastet und zugleich die hoheitliche Verantwortung des Staates wahrt. Die TÜV-Organisationen können mit ihrer Expertise bei standardisierten Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsaufgaben dazu beitragen, Beschaffungsprozesse zu beschleunigen, Qualität abzusichern und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMVg): Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: TÜV Rheinland AG am 04.09.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist ein verbindlicher, praxisnaher und sicherheitsorientierter Ordnungsrahmen zur Stärkung der Resilienz kritischer Funktionen und der Gesamtverteidigung. Der TÜV-Verband setzt sich dafür ein, klare Mindestanforderungen für Notbetrieb, Wiederanlauf, Redundanz, Ersatzversorgung und Wiederherstellung kritischer Funktionen zu verankern sowie unabhängige Prüfungen systematisch als Instrument der Vorsorge, Qualitätssicherung und Früherkennung in verteidigungsrelevante Strukturen einzubinden.
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- Angegeben von: Klenk & Hoursch AG am 04.09.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Streichung der geplanten Anhebung der Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer durch Änderungen im AlkStG und SchaumwZwStG im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes. Der aktuelle Zustand soll beibehalten werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
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BR-Drs. 442/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Börse AG am 04.09.2026
- Beschreibung: 1. Beschränkung der Definition von nicht-technischen KRITIS-Räumen auf Standorte, deren Funktionen ausschließlich vor Ort erfüllt werden müssen und nicht online durchführbar sind, um das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren. 2. Ablehnung der Verwendung von Medienberichterstattung zur Bestimmung kritischer Infrastruktur, da sie nicht mit systemischer Bedeutung korreliert und objektive Indikatoren wie Transaktionsvolumina zuverlässiger sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Verordnung zur Bezeichnung kritischer Infrastrukturen (KRITIS-VO)
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- Angegeben von: Andreas Hermes – Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes am 04.09.2026
- Beschreibung: Angesichts der erheblichen Binnenmarkthindernisse und hohen Kosten durch territoriale Lieferbeschränkungen sollte sich auf europäischer Ebene für einen Legislativvorschlag eingesetzt werden, der solche Praktiken wirksam unterbindet und den freien Warenverkehr sowie fairen Wettbewerb stärkt.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Andreas Hermes - Rechtsanwaltskanzlei Andreas Hermes
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- Angegeben von: RheinEnergie AG am 04.09.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist es, dass sich die Bundesregierung für eine Anpassung des IAA einsetzt. Es sollen faire Wettbewerbsbedingungen zwischen öffentlichen und privaten Unternehmen erhalten bleiben, zusätzliche Kosten und Bürokratie reduziert werden, der Ausbau der Energie- und Netzinfrastruktur nicht verteuert oder verzögert wird und industriepolitische Ziele stärker über Förderprogramme und Investitionsanreize statt über Vergabevorgaben erreicht werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Notarverein am 04.09.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Notarverein begrüßt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht. Die Erweiterungen der notariellen Online-Verfahren erfolgen mit Augenmaß, berücksichtigen die unterschiedlichen Schutz- und Belehrungszwecke der betroffenen Formvorschriften und knüpfen an die bereits bewährten Erfahrungen mit den seit 2022 bestehenden Online-Verfahren an. Bei aller Zustimmung zur nun vorgesehenen – in diesem Maße zweckmäßigen – Ausweitung möchten der Deutsche Notarverein zu bedenken geben, dass die Einführung und Fortentwicklung notarieller Online-Verfahren weiterhin nur mit Augenmaß erfolgen darf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4782
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
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BT-Drs. 21/4782
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: terranets bw GmbH am 04.09.2026
- Beschreibung: Die BReg wird aufgefordert, sich ggü der EU für eine Änderung des geplanten Industrial Accelerator Acts einzusetzen, um Wettbewerbsvorteile von öffentlich geprägten Energieunternehmen zu vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Marco Wanderwitz am 04.09.2026
- Beschreibung: Das TKG sollte wesentliche Verbesserungen für die Möglichkeiten des Netzausbaus, der digitalen Infrastruktur und Erleichterungen bei bürokratischen Hürden enthalten. Weitere Themen, die in diesem Zusammenhang behandelt werden, sind u.a. der mehrfache Ausbau von Glasfasernetze sowie die Kupfer-Glas-Migration.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Marco Wanderwitz
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- Angegeben von: Joachim Maurice Mielert am 04.09.2026
- Beschreibung: Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BT-Drs. 21/6808
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 03.09.2026
- Beschreibung: Die Sozialversicherungsbeiträge sollten gesenkt werden. Die Altersteilzeit im Blockmodell sollte erhalten bleiben. Im Arbeitszeitrecht sollten eine bedarfsgerechte Verteilung der Arbeitszeit, unter anderem durch die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, und mehr Flexibilität bei der Arbeitszeiterfassung vorgesehen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 03.09.2026
- Beschreibung: Der Verband fordert auf, auf Kürzungen bei familien- und sozialpolitischen Leistungen zu verzichten. Migrationsberatung und Integrationskurse müssen ausgebaut statt abgebaut werden. Das Elterngeld sowie der Unterhaltsvorschuss dürfen nicht gekürzt werden. Der Kindersofortzuschlag und die vollständige Heizkostenkomponente beim Wohngeld dürfen nicht gestrichen werden. Wir kritisieren die geplante Verschärfung der Zugangsbedingungen in der Pflegeversicherung. Zudem fordert wir eine verlässliche Absicherung pflegender Angehöriger sowie eine Rentenpolitik, die Sorgearbeit und Migrationsbiografien angemessen berücksichtigt.
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH am 03.09.2026
- Beschreibung: Anhebung der Alkoholsteuer und Schaumweinsteuer im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes, AlkStG und SchaumwZwStG
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2027
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BR-Drs. 442/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH am 03.09.2026
- Beschreibung: In der Umsetzung der Grüngasquoten-Regulierung sollten sämtliche Brennstoffeinsätze, die bereits dem EU ETS 1 unterliegen, von der Grüngasquote ausgenommen werden. Dies vermeidet Doppelbelastungen, reduziert Bürokratie und gewährleistet eine konsistente Ausgestaltung der Klimaschutzinstrumente. Hinzu kommt, dass bei Fernwärmesystemen regelmäßig KWK-Anlagen eingesetzt werden. Werden KWK-Anlagen in eine verpflichtende Grüngasquote einbezogen und reine Stromerzeugungsanlagen nicht, erfolgt eine Kostenerhöhung der KWK und damit eine Diskriminierung der KWK-Anlagen gegenüber reinen (Gas-)Kraftwerken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BEW Berliner Energie und Wärme GmbH am 03.09.2026
- Beschreibung: Momentan bestehen im Wärmeplanungsgesetz und bestehenden EU-Vorgaben unterschiedliche Vorgaben bei einigen Regelungen. Um die EU-Vorgaben umzusetzen und nicht verschiedene Vorgaben nebeneinander bestehen zu lassen, sollte das Wärmeplanungsgesetz (WPG) mit EU Vorgaben synchronisiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
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BT-Drs. 21/6587
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 03.09.2026
- Beschreibung: Die EU-Kommission hat im Rahmen eines Umweltomnibusses einen "Stresstest" für die FFH- und die Vogelschutzrichtlinie auf den Weg gebracht und will Umweltprüfungen massiv beschleunigen. Wir setzen uns gegen die Abschwächung des EU-Naturschutzrechts und das Aufweichen von Umweltstandards in den Prüfverfahren ein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 63/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung von Umweltprüfungen
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BR-Drs. 63/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Revolution Medicines am 03.09.2026
- Beschreibung: Revolution Medicines setzt sich für verlässliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen in Deutschland ein. Dazu gehören einfachere und besser planbare Verfahren für klinische Studien sowie eine Weiterentwicklung des AMNOG-Verfahrens, die den medizinischen Fortschritt und den besonderen Nutzen innovativer Krebstherapien angemessen berücksichtigt.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e. V. am 03.09.2026
- Beschreibung: Der VWA-Bundesverband strebt die Abschaffung oder differenzierte und grundlegende Überarbeitung des Fernunterrichtsschutzgesetz an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Organtransplantation am 03.09.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der postmortalen Organ- und Gewebespende durch Änderung des Transplantationsgesetzes. Es bezieht sich insbesondere auf den Gesetzentwurf einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Abgeordneten „Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz“ vom 13.08.2026 (BT-Drucksache 21/7570) sowie auf die Gesetzesinitiative des Bundesrates. Ziel ist, den Gesetzesentwurf zu unterstützen, der eine Steigerung der Organverfügbarkeit für die Patienten auf der Warteliste durch Einführung einer Widerspruchsregelung unter Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger anstrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
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BT-Drs. 21/7570
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Dipl.Ing (Fh) Rainer Spiering am 02.09.2026
- Beschreibung: Es wird darauf hingearbeitet, dass stabile regulatorische Grundlagen für Planung, Genehmigung und Entwicklung von Stromnetzinfrastruktur bestehen und weiterentwickelt werden, sodass ein verlässlicher Ausbau und Betrieb gewährleistet bleibt.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dipl.Ing (Fh) Rainer Spiering
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- Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
- Beschreibung: Der DBVW begrüßt weitgehend die beabsichtigten Änderungen im Naturschutzrecht, vor allem die Ausdehnung der Flächensuchkulisse sowie die Erleichterung der Nutzung von Ersatzgeld bei Hochwasserschutzprojekten. Negativ gesehen wird aber, dass die natürliche Infrastruktur mit überragendem öffentlichen Interesse ausgestattet wird, ohne dass die überragend bedeutsame öffentliche Wasserversorgung dem formal gleichgestellt wird, was zu späteren Konflikten führen kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
- Beschreibung: Der WVT begrüßt die Weiterentwicklung des ANK, das Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Maßnahmen sowie die grundsätzliche Förderstruktur und die beschriebenen Förderprojekte, vor allem die Aufnahme des wichtigen Landschaftswasserhaushalts und die Betonung der Wichtigkeit natürlicher Gewässerstrukturen. Bedenken werden bei diesem Themenbereich aber hinsichtlich einer alleinigen Fokussierung auf natürliche Gewässerstrukturen zwecks Stärkung des Wasserrückhalts in der Fläche geäußert, da die stark volatilen und durch den Klimawandel verstärkten wasserwirtschaftlichen Gegebenheiten (z.B. Dürren, Starkregen) oft auch steuerbare und damit technische Wasserregulierung (für Abfluss und Rückhalt) erfordern können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Die Weiterentwicklung des ANK wird begrüßt; zugleich wird die Berücksichtigung technischer Wasserregulierungsmaßnahmen angeregt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
- Beschreibung: Der WVT regt an, im UVGP auch bisher nicht bei der Beschleunigung berücksichtigte Projekte des Hochwasserschutzes sowie Grundwasserentnahmen, vor allem für die Wasserversorgung, durch Herausnahme aus der UVP-Pflicht oder Anhebung von Schwellenwerten zu vereinfachen und damit zu beschleunigen. Gleichfalls spricht er sich dafür aus, die typischen Gewässerentwicklungsprojekte zur Erreichung der Ziele der EG-WRRL bzw. der §§ 27 bis 31 WHG soweit wie möglich von UVP-Pflichten freizustellen, weil negative Umweltauswirkungen hierbei regelmäßig unbedeutend oder nicht vorhanden sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V. am 02.09.2026
- Beschreibung: Der DBVW begrüßt grundsätzlich das Anliegen des Verordnungsgebers, den Vollzug der Ersatzbaustoffverordnung zu vereinfachen, bürokratischen Aufwand zu reduzieren und bestehende Unklarheiten zu beseitigen. Aus Sicht der Wasserwirtschaft darf eine Vereinfachung jedoch nicht zu einer Schwächung des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes führen. Die öffentliche Wasserversorgung ist auf einen vorsorgenden und langfristig wirksamen Schutz der Grundwasserressourcen angewiesen. Vor diesem Hintergrund sieht der DBVW bei einzelnen Regelungen des Entwurfs Nachbesserungsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Otto GmbH & Co. KGaA am 02.09.2026
- Beschreibung: Leitziel einer weiterentwickelten europäischen Marktüberwachung muss sein, dass für jedes auf dem EU-Markt bereitgestellte Produkt ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur existiert, der verantwortlich, registriert, greifbar und finanziell ausreichend ausgestattet ist. Die Rolle der verantwortlichen Akteure für Anbieter, die aus Drittstaaten in den EU-Markt liefern, muss durch strengere Anforderungen gestärkt werden.