Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (28.223)
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Der BDF setzt sich für eine praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes ein, die die Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über seinen gesamten Lebenszyklus in die Bewertung einbezieht, zugleich aber den materiellen, planerischen und verwaltungstechnischen Mehraufwand begrenzt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. am 30.06.2026
- Beschreibung: Der BDF setzt sich für eine rechtssichere Umsetzung der EPBD ein. Dazu gehört ein klar differenzierter Fahrplan mit nachvollziehbaren Zwischenzielen und die bessere Berücksichtigung der Möglichkeiten der seriellen Sanierung und der frühzeitigen Konzipierung von geeigneten Förderanreizen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Nationaler Gebäuderenovierungsplan
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bergische Struktur und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Schaffung einer bundesweiten Wirtschafts- und Industriepolitik für den Standort Deutschland zur Stärkung auch der regional ansässigen Betriebe der Fahrzeug- und Zuliefererindustrie
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (7):
- Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid
- Klingenstadt Solingen
- Stadt Remscheid
- Stadtsparkasse Remscheid
- Stadt-Sparkasse Solingen
- Stadtsparkasse Wuppertal
- Stadt Wuppertal
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- Angegeben von: Bergische Struktur und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Profilierung des Bergischen Landes als Kompetenzregion für Cybersicherheit in NRW. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen anderen Regionen als Modell dienen und die Politik motivieren, gezielte Maßnahmen zu implementieren.
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (7):
- Bergische Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid
- Klingenstadt Solingen
- Stadt Remscheid
- Stadtsparkasse Remscheid
- Stadt-Sparkasse Solingen
- Stadtsparkasse Wuppertal
- Stadt Wuppertal
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- Angegeben von: Dr. Anja Zimmer – Rechtsanwältin am 30.06.2026
- Beschreibung: Das Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz soll Mediendiensteanbieter auf Abruf zu Investitionen in europäische audiovisuelle Werke verpflichten. Dabei sollen verschiedene Subquoten erfüllt werden; Rechte sollen nach festgelegten Nutzungszeiten an die Produzenten zurückfallen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (2):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Anja Zimmer - Rechtsanwältin
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- Angegeben von: Dan Bauer am 30.06.2026
- Beschreibung: Regelungsvorhaben ist die Umsetzung der Digitalziele des Koalitionsvertrags 2025–2028, insbesondere die Schaffung der rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für eine zentrale Steuerung digitalpolitischer Maßnahmen durch eine Digitale Zukunftsagentur sowie die Beschleunigung von Digitalisierungs-, Daten-, Infrastruktur-, Cybersecurity- und Kompetenzmaßnahmen in Bund, Ländern und Kommunen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Aidshilfe am 29.06.2026
- Beschreibung: Veränderung des Gesetzentwurfs durch Streichung des Begriffs Rasse, Einführung der gleichen Behandlung der Merkmale Behinderung, rassistischer und geschlechtlicher Diskriminierung
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Aidshilfe am 29.06.2026
- Beschreibung: §71 und §87d Sicherung der flächendeckenden, qualitätsgesicherten ambulanten Versorgung durch entsprechende Berücksichtigung der Vergütungen Rücknahme der individuellen Zusatzbelastungen der Patient*innen durch Zuzahlungen, fehlende Kostenübernahmen für Mobilität, Nicht-Erstattung von Präventionsleistungen und Vorsorgeuntersuchungen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Aidshilfe am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung wird aufgefördert, sich für die Stärkung der globalen Gesundheit und die nachhaltige Sicherung der Strukturen einzusetzen und dafür u.a. die Förderung des GFATM und UNAIDS zu sichern und und den Bedarfen anzupassen.
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- Angegeben von: Deutsche Aidshilfe am 29.06.2026
- Beschreibung: Eine Aktualisierung des Präventionsgesetzes ist dringend notwendig. Aufgenommen werden muss der Geltungsbereich virtuelle Welten. Die Kategorie Lebenswelten sollte überdacht werden, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen müssen in die Definition von Geltungsbereichen einbezogen werden. Die Finanzierung von Präventionsaktivitäten in allen Lebensbereichen muss vorgesehen werden. Der Zugang für Organisationen, die Präventionsarbeit anbieten, muss unabhängig von der Größe der Organisation allen möglich sein.
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: en2x fordert im Zusammenhang mit dem 2. Energiesteuersenkungsgesetz eine grundlegende nationale Reform der Kraftstoffbesteuerung. Ziel ist eine systematische Ausrichtung der Energiesteuer an Klimazielen, Wettbewerbszielen und Resilienzzielen, insbesondere durch eine Absenkung der Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des EU-Kommissionsvorschlags sowie die Schaffung verlässlicher CO2 Preissignale. Ergänzend wird eine steuerliche Privilegierung neuer Technologien, insbesondere eine Befreiung von Wasserstoff als Kraftstoff, gefordert.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/5321
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: In der Industrial Carbon Mangement Strategy der EU soll der Umgang mit Abscheidung, Transport, Speicherung und Nutzung von CO2 geregelt werden. Raffinerien, als Verarbeiter von Kohlenwasserstoffen, sind davon betroffen. en2x setzt sich dafür ein, dass Raffinerien bei der Definition von "schwer vermeidbaren Emissionen" mit einbezogen werden, um Zugang zu der Infrastruktur, aber auch zu Förderinstrumenten zu bekommen.
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: Mit dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz hat der nationale Gesetzgeber von der den EU-Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Europäischen Brennstoffemissionshandel (EU ETS 2) auf den Sektor Agrarwirtschaft auszuweiten. In ihrem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen: „Vom Opt-in für den Sektor Landwirtschaft in den ETS 2 machen wir keinen Gebrauch.“ Der Gesetzgeber sollte am Opt-in für den Sektor Landwirtschaft festhalten und die betroffenen Betriebe in anderer Form von den CO2-Kosten des EU-ETS 2 zu entlasten. Dies könnte beispielsweise im Zusammenhang mit der so genannten Agrardieselvergütung erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: Nach Schaffung des Rechtsrahmens für CO2-Leitungstransport und -Speicherung sind nun weitere Maßnahmen notwendig, um den Aus- und Aufbau einer CO2-Wirtschaft, d.h. Abscheidung, Transport, Speicherung und Nutzung von CO2, in Deutschland zu bewerkstelligen. Raffinerien, als Verarbeiter von Kohlenwasserstoffen, sind davon betroffen. Für Raffinerien muss die Abscheidung und Speicherung von CO2 unbedingt möglich sein. Auch die Nutzung ist wichtig, als künftige Kohlenstoffquelle. Dafür müssen Raffinerien bei entsprechenden Förderinstrumenten berücksichtigt werden. Zudem muss eine multimodale Infrastruktur (inkl. Transport per Schiff und Bahn sowie Umschlaginfrastrukturen in den Häfen) aufgebaut werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine koordinierte Wasserstoffallianz auf EU-Ebene zu initiieren und dabei eine führende Rolle zu übernehmen, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen. Im Zentrum stehen eine grundlegende Überarbeitung der EU‑Regulatorik für Produktion und Import von Wasserstoff, die Schaffung eines einheitlichen und international anschlussfähigen Zertifizierungssystems sowie ein beschleunigter Ausbau der Infrastruktur. Gleichzeitig sollen Investitionshemmnisse, z.B. durch hohe Kosten, regulatorische Unsicherheiten und fehlende Nachfrage - durch geeignete Instrumente und Entlastungen für Elektrolyseure adressiert werden, um verlässliche Marktbedingungen zu schaffen und die Rolle von Wasserstoff zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: Die 12. GWB Novelle zielt auf eine effizientere Ausgestaltung des Kartellrechts, kombiniert Entlastungen - etwas in der Fusionskontrolle - jedoch mit erweiterten Eingriffsbefugnissen, insbesondere durch zusätzliche Datenerhebungen im Kraftstoffbereich. Aus der Sicht des en2x ist die Ausweitung dieses sektoralen Sonderregimes für den Kraftstoffmarkt nicht gerechtfertigt. Die Datenlage zeigt kein strukturelles Wettbewerbsproblem im deutschen Kraftstoffmarkt. en2x fordert, auf zusätzliche Eingriffe zu verzichten und die Regelungen wieder in den allgemeinen kartellrechtlichen Ordnungsrahmen zurückzuführen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: Die bestehenden Regelungen zur Biomassecodeliste und zum Nabisy‑System sind zu komplex, uneinheitlich und intransparent. Das führt zu Unsicherheiten bei der Zuordnung von Rohstoffen, erschwert die Ausstellung verlässlicher Nachhaltigkeitsnachweise und beeinträchtigt die Anrechnung auf die THG‑Quote. Unternehmen tragen dadurch erhebliche wirtschaftliche Risiken und zusätzlichen Bürokratieaufwand. en2x fordert daher eine grundlegende Vereinfachung und Harmonisierung: klare, einheitliche und EU‑weit abgestimmte Biomassecodes, transparente und zügige Antragsverfahren mit festen Fristen, eine digitale und stets aktuelle Bereitstellung der Daten sowie eine verbesserte Qualität und Nachvollziehbarkeit der Codes. Ziel ist ein praxistaugliches,
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Belastung der deutschen Industrie durch hohe Stromkosten wurde von der Bundesregierung erkannt und es soll durch die Gewährung eines Industriestrompreises eine Entlastung herbeigeführt werden. Dies ist nun im europäischen Rahmen (CISAF) für drei Jahre möglich. Diese Absicht ist begrüßenswert und soll auf der nationalen Ebene möglichst rasch umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen - Bauernverband Weserbergland e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans im Zuge der Online-Beteiligung zur EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
- Beschreibung: Beibehaltung von § 95 SGB V in Hinblick auf die Gründung von MVZ
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
- Beschreibung: Fresenius setzt sich für eine bürokratiearme und praxisgerechte Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht ein. Zentral ist dabei eine 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben ohne nationale Verschärfungen. Die Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme ist für Fresenius als tarifgebundenes Unternehmen von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus sprechen wir uns für handhabbare Umsetzungsfristen aus, die Unternehmen eine rechtssichere und praktikable Anpassung ihrer Vergütungsstrukturen ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
- Beschreibung: Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
- Beschreibung: Fresenius setzt sich im Rahmen des ApoVWG für eine Ausgestaltung des Biosimilarmarkts ein, die nachhaltigen Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern sichert und damit dauerhaft stabile Preise sowie eine verlässliche Versorgung gewährleistet. Ziel ist es, Marktverengungen und einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden. Hierzu befürwortet Fresenius Open-House-Modelle und spricht sich gegen exklusive Rabattverträge der Krankenkassen aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 299/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BR-Drs. 299/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fresenius SE & Co. KGaA am 29.06.2026
- Beschreibung: Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Flankierung des Gesetzgebungsverfahrens zum KSpTG. Kernanliegen ist die Beschleunigung des Infrastrukturaufbaus für den CO2-Transport sowie die gesetzliche Ausweitung der zulässigen Speicherorte. Das Unternehmen setzt sich dafür ein, dass über die reine Offshore-Speicherung hinaus auch die Onshore-Speicherung in Deutschland (unter Beachtung von Länderklauseln) rechtssicher ermöglicht wird, um für die ostdeutsche Chemieindustrie lokale und wirtschaftliche Dekarbonisierungspfade zu sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 633/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 21/2077
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes - Drucksache 21/2077 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 21/2594
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1494, 21/2077, 21/2146 Nr. 1. 16 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 633/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Interessenvertretung im Rahmen des WasserstoffBG und dessen nachgelagerten Verordnungen. SKW Piesteritz plädiert für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs und der Privilegierungseffekte des Gesetzes über den reinen Infrastruktur- und Erzeugungssektor hinaus. Konkret gefordert wird die Gleichstellung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für die industrielle Endnutzung von Wasserstoff und dessen Derivaten in emissionsintensiven Branchen wie der Grundstoffchemie.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 128/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/2506
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/3203
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften - Drucksache 21/2506 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 21/4326
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/2506, 21/3203 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 128/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Einflussnahme auf die Ausgestaltung des TEHG und die Weiterentwicklung des EU-ETS. Das Unternehmen setzt sich für den wirksamen Schutz vor Carbon Leakage und den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie ein. Gefordert werden eine Dämpfung der Kostensteigerungen bei Zertifikaten und eine marktfähige Infrastruktur sowie die politische Anerkennung und Sonderberücksichtigung von Ammoniak als systemkritisches Molekül für die europäische Versorgungssicherheit (z. B. Düngemittelproduktion).
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 hinsichtlich des Gültigkeitsverfalls von Zertifikaten in der Marktstabilitätsreserve
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BR-Drs. 201/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Begleitung der Ausgestaltung und anstehenden Revisionen der europäischen CBAM-Verordnung. SKW Piesteritz fordert die dringende Etablierung eines WTO-konformen Exporterstattungs- bzw. Fördermechanismus für EU-Produzenten, da der aktuelle Grenzausgleich Exporte in Drittstaaten ungeschützt lässt. Zudem wird eine gezielte Rückführung der CBAM-Einnahmen und nationaler Finanzhilfen in die Transformation der betroffenen chemischen Wertschöpfungsketten gefordert.
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- Angegeben von: LOGO Deutschland Selbstständige in der Logopädie e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: (1) Verzicht auf die Wiedereinführung der Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich; (2) Verzicht auf die vorgesehene Erhöhung und automatische Dynamisierung der Patientenzuzahlungen im Heilmittelbereich; (3) Verzicht auf das gesetzliche Verbot versorgungsbezogener Pauschalen in der Blankoversorgung. Hilfsweise: bei Grundlohnsummenanbindung Streichung des zusätzlichen Abschlags von 1 Prozentpunkt, Befristung auf drei Jahre und verbindliche Evaluation; bei Zuzahlungen Streichung des 10-Prozent-Aufschlags im Heilmittelbereich und Korrektur der Systematik zugunsten von Patientinnen und Patienten mit langfristigem Heilmittelbedarf; bei Pauschalen Abwarten der vorgesehenen Evaluation nach vier Jahren vor jeder gesetzlichen Streichung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am 29.06.2026
- Beschreibung: Die LkSG-Novelle sieht die Abschaffung von Berichtspflichten und eine drastische Reduzierung der Sanktionen des LkSG für Sorgfaltspflichtenverletzungen vor. Ziel des CorA-Netzwerks gemeinsam mit der Initiative Lieferkettengesetz ist es, die Abschwächung des LkSG zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung am 29.06.2026
- Beschreibung: Gemäß EU-Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (Richtlinie (EU) 2019/1937, sog. EU-Zwangsarbeitsverordnung) verbietet ab dem 14. Dezember 2027 in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf dem EU-Binnenmarkt. Die EU-Verordnung muss in nationales Recht umgesetzt werden. Ziel des CorA-Netzwerks ist eine im menschenrechtlichen Sinne ambitionierte Auslegung der Verordnung und die Schaffung einer starken Durchsetzungsbehörde, damit die Verordnung konsequent und risikobasiert entlang globaler Lieferketten durchgesetzt wird und Verantwortlichkeiten für Unternehmen und Behörden klar geregelt wrden.
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) setzt sich für die kurzfristige Fortführung und Anpassung der KWK-Ausschreibungsverordnung (KWKAusV) ein. Gefordert wird die zeitnahe Vorlage eines Vorschlags der Bundesregierung zur Fortsetzung der Ausschreibungen sowie hilfsweise die Verlängerung der bestehenden Regelungen, um Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheit für KWK- und innovative KWK-Anlagen (iKWK) zu gewährleisten. Ziel ist die Sicherung von Investitionen in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung, die Unterstützung der Wärmewende, die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung sowie die Stärkung von Versorgungssicherheit und Netzstabilität.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
- Beschreibung: Begleitung der EnWG-Novelle mit dem Ziel, rechtliche Rahmenbedingungen für Kraft-Wärme-Kopplung und dezentrale Energieversorgung zu verbessern. Gefordert werden Klarstellungen zu Kundenanlagen, die Einbeziehung von KWK in die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, die Verlängerung der KWK-Ausschreibungen, Bürokratieabbau für dezentrale Stromliefermodelle sowie technologieoffene und investitionssichere Regelungen für die Energiewende.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird sich dafür eingesetzt, den Anwendungsbereich von Wärmespeichern auf Wärme aus KWK-Anlagen zu erweitern, die mit erneuerbaren Gasen wie Wasserstoff, Biogas oder Biomethan betrieben werden. Ziel ist es, die Nutzung und Speicherung klimaneutral erzeugter Wärme technologieoffen auszugestalten, die Effizienz von KWK-Systemen zu erhöhen, bestehende Speicherpotenziale besser zu nutzen und die Versorgungssicherheit im Energiesystem zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1928
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
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BT-Drs. 21/1928
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
- Beschreibung: KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine hohe Brennstoffflexibilität aus, deren Bandbreite ebenfalls unterschiedliche Formen der Biomasse und Biogas umfasst. Im Folgenden spielt auch die Nutzung von Holz zur energetischen Verwertung als Pellets oder anderer Brennstoff eine wichtige Rolle. Der B.KWK setzt sich für die Nutzung der vollen Bandbreite von Holz als nachhaltigen Energieträger ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
- Beschreibung: Hocheffiziente KWK-Anlagen zeichnen sich durch eine Vielzahl technischer Vorteile aus, die sowohl bei der Versorgungssicherheit als auch die Umstellung auf klimaschonende Brennstoffe eine bedeutende Rolle im Energiesystem spielen. Eine Vielzahl von sogenannten iKWK-Projekten kann diese Vorteile nur technisch weiterentwickeln wenn diese durch Förderung oder steuerliche Eleichterungen und Befreiung sich wirtschaftlich rentiert. Daher ist es eine zentrale Säule KWK innerhalb des Energie- und Stromsteuerrechts so zu berücksichtign, dass auch künftig innovative Projekte mit KWK für die stetige technische Entwicklung vorangetrieben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Waldbesitzerverband Niedersachsen am 29.06.2026
- Beschreibung: Erfolgt über die AGDW
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- Angegeben von: Schön Klinik SE am 29.06.2026
- Beschreibung: Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz — KHAG)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Lokale Signale beim Ausbau erneuerbarer Energien beschreiben standortbezogene Informationen, die zeigen, wo neue Erzeugungsanlagen aus systemischer Sicht besonders sinnvoll sind. Dazu zählen unter anderem die Verfügbarkeit von Wind- oder Solarressourcen, die Nähe zu Stromverbrauchern, freie Netzkapazitäten, bestehende Netzengpässe sowie Flächen-, Umwelt- und Akzeptanzaspekte. Erzeugungsanlagen sollten daher bevorzugt dort gebaut werden, wo sie nicht nur viel Strom produzieren, sondern auch das Stromsystem entlasten, Netzausbaukosten reduzieren und lokal einen hohen Nutzen stiften.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Langfristszenarien des BMWE sind modellgestützte Szenarien, die untersuchen, wie sich das deutsche Energiesystem langfristig in Richtung Treibhausgasneutralität entwickeln kann. Sie zeigen mögliche Ausbaupfade für Erzeugung, Nachfrage, Speicher, Netze und weitere Energieinfrastrukturen auf und dienen als Orientierung für energiepolitische Entscheidungen. Im Kontext des Ausbaus erneuerbarer Energien geben sie Hinweise darauf, welche Mengen an Wind-, Solar- und weiteren Erzeugungskapazitäten künftig benötigt werden und wie diese in ein kostenoptimiertes, klimaneutrales Gesamtsystem integriert werden können.
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
- Beschreibung: Hybride CfDs sind Förderinstrumente für erneuerbare Energien, die Elemente produktionsabhängiger und produktionsunabhängiger Differenzverträge miteinander verbinden. In normalen Marktphasen richtet sich die Förderung grundsätzlich nach der tatsächlich erzeugten Strommenge. In bestimmten systemkritischen Situationen, etwa bei negativen Strompreisen oder Netzengpässen, kann die Abrechnung jedoch auf eine Referenzmenge oder eine produktionsunabhängige Komponente umgestellt werden. Dadurch sollen Investoren weiterhin Planungssicherheit erhalten, während Fehlanreize zur Einspeisung in Zeiten mit geringem Systemnutzen reduziert werden. Ziel ist es, erneuerbare Anlagen kosteneffizient zu fördern und zugleich stärker systemdienliches Verhalten anzureizen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Der im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vorgesehene dynamische Herstellerabschlag trifft Hersteller von Orphan Drugs strukturell unverhältnismäßig. Aufgrund langer Entwicklungszyklen, kleiner Patientenpopulationen und hoher Investitionsrisiken ist eine Dynamisierung des Abschlags wirtschaftlich nicht tragfähig und gefährdet Forschungs- und Versorgungsentscheidungen. BioMarin setzt sich für die Streichung der Dynamisierung sowie für eine realistische Ausgestaltung des Standortbonus ein, insbesondere durch eine Entweder-oder-Regelung bei den Zugangsvoraussetzungen und eine Absenkung der Forschungsschwelle für Orphan Drugs auf 3 %.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Die im BStabG vorgesehene Preis-Mengen-Regelung mit gesetzlichem Fallback-Mechanismus ab dem dritten Jahr nach Markteinführung sowie das Sonderkündigungsrecht für bestehende AMNOG-Erstattungsbeträge seit November 2022 sind für nicht-onkologische Orphan Drugs strukturell ungeeignet. Volumenbasierte Preismechanismen setzen eine Nachfragedynamik voraus, die bei Seltenen Erkrankungen nicht existiert. Rückwirkende Eingriffe in abgeschlossene Vereinbarungen untergraben die Verlässlichkeit des AMNOG-Rahmens und gefährden die Bereitschaft zur Markteinführung neuer Therapien in Deutschland. BioMarin fordert die Ausnahme nicht-onkologischer Orphan Drugs vom Fallback-Mechanismus sowie die vollständige Streichung des Sonderkündigungsrechts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: BioMarin Deutschland GmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Die im BStabG geplante Ausschreibungsmöglichkeit für Krankenkassen bei therapeutisch vergleichbaren patentgeschützten Arzneimitteln ist im Bereich der Orphan Drugs strukturell nicht anwendbar. In Märkten mit sehr kleinen Patientenpopulationen fehlt die Grundvoraussetzung von echtem Wettbewerb für ein funktionierendes Ausschreibungsmodell. Selektive Rabattverträge können dazu führen, dass Patient:innen mit Seltenen Erkrankungen je nach Kassenzugehörigkeit keinen Zugang zur einzigen verfügbaren Therapie haben. BioMarin fordert, dass nicht-onkologische Orphan Drugs ausdrücklich und dauerhaft vom Anwendungsbereich jedes Ausschreibungsmechanismus ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Offener Brief an die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Kleinen Anfrage „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15035
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen
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BT-Drs. 20/15035
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Mitzeichnung der folgenden Stellungnahme: Pride With Pride! Stop Mass Surveillance at Pride, Stop Face Recognition Now: https://algorithmwatch.org/en/pridewithpride/
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 - (Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz)
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BT-Drs. 21/4594
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Stellungnahme zum Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der privaten Rechtsdurchsetzung im Internet des Bundesministeriums der Justiz durch Das NETTZ gGmbH
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Das NETTZ gGmbH am 29.06.2026
- Beschreibung: Empfehlungen an die neue Koalition 2025 - Statement von toneshift - Netzwerk gegen Hass im Netz und Desinformation (Das NETTZ und fünf weitere Organisationen)
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- Angegeben von: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. am 29.06.2026
- Beschreibung: Die Ausgestaltung regulatorischer Anforderungen an digitale Dienste, insbesondere im Kontext des Opferschutzes, sollen technisch praktikabel, rechtssicher und grundrechtskonform umsetzbar sein. Hierzu sollen gesetzliche Vorgaben so konkretisiert werden, dass sie die realen Umsetzungsbedingungen digitaler Dienste, bestehende datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Ermöglichung anonymer Kommunikation angemessen berücksichtigen und in der Anwendung klare, umsetzbare Anforderungen schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):