Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (345)
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 21.11.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert gezielte Anpassungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), um dessen Praxistauglichkeit zu verbessern und bürokratische Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu reduzieren. Konkret setzt sich der BDEW für längere Intervalle bei Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen, eine Einschränkung der Berichtspflichten, eine klare Begriffsdefinition sowie eine rein beratende Rolle des BAFA ein. Zudem fordert der BDEW die Einführung einer Wesentlichkeitsschwelle für KMU mit Konzernzugehörigkeit und eine Harmonisierung mit europäischen Vorgaben (z. B. CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetzes (LkSG). Der Entwurf verfolgt ..., ...Abgleich Art. 2 CSDDD mit § 1 LkSG) und zur Begrenzung auf..., ...Risikoanalyse (§ 5 Abs. 4 LkSG): Die jährliche Durchführung..., ... § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5 LkSG): Auch die vorgesehenen..., ...Geschäftsbereich (§ 5 Abs. 1 LkSG): Für deutsche Standorte..., ...Zulieferer“ (§ 2 Abs. 7 LkSG): Die aktuell sehr weite..., ...substantiierte Kenntnis“ (§ 9 Abs. 3 LKSG) klarer darlegen – um für..., ...Berichtspflicht (§ 10 Abs. 2–4 LkSG): Sehr begrüßen möchten..., ...Grundsatzerklärung nach § 6 LkSG: Unabhängig vom Wegfall...
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- Angegeben von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Ziel ist es die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in deutsches Recht im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention zu gestalten, zum Beispiel dass Unternehmen, die unter der CSRD berichten und in den Anwendungsbereich des LkSGs fallen, auch ihren Sorgfaltspflichten im Sinne des LkSG vollständig nachkommen, und der Berichtsrahmen der CSRD dafür genutzt wird, dass Unternehmen ihre damit zusammenhängenden Prozesse kinderrechtlich wirksam umsetzen können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 13.11.2025
- Beschreibung: Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat Deutschland einen Sonderweg beschritten, der für betroffenen Unternehmen im Binnenmarkt Wettbewerbsnachteile bringt. Mit der anstehenden Umsetzung der CSDDD in nationales Recht wird in absehbarer Zeit ein regulatorisches Level Playing field im Bereich der Due Diligence geschaffen. Die national geltenden Regeln sollten bereits heute abgeschafft werden, um sowohl hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs als auch bezüglich der materiellen Vorgaben Klarheit für die betroffenen Unternehmen zu schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
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BT-Drs. 21/2474
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 01.10.2024
- Beschreibung: Deutsche Unternehmen wollen Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten und tun bereits, was sie können, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Durch ihr Engagement im Ausland tragen sie aktiv zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besseren Lebens- und Arbeitsbedingungen, besserer Bildung und nachhaltiger Entwicklung bei. Der Verantwortung und dem Einfluss von Unternehmen sind jedoch Grenzen gesetzt und der EU-Vorschlag geht zu weit, sogar weit über das deutsche „Gesetz über Sorgfaltspflichten von Unternehmen in Lieferketten“ (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) hinaus. Der EU-Vorschlag droht die Unternehmen zu überfordern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hinaus. Mit der Billigung..., ...Binnenmarkt sicherstellt und das LkSG bis zum Beginn der Anwendungsfristen..., ...Unternehmen im Vergleich zum LkSG abzubauen, z. B. durch ..., ...dazu beispielsweise die LkSG-Umsetzungsvorgaben entschlacken...
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- Angegeben von: TÜV NORD AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Mit dem EU Critical Raw Materials Act sollen Veredelung, Verarbeitung und Recycling von kritischen Rohstoffen in Europa erheblich verbessert werden. Rohstoffe sind von entscheidender Bedeutung, wenn es darum geht, Schlüsseltechnologien wie Windkrafterzeugung, Wasserstoffspeicherung oder Batterien zu entwickeln, die für den grünen und den digitalen Wandel benötigt werden. Wir fordern: - die Auflegung eines Explorationsfonds (da große Teile des tiefen Untergrunds noch nicht erkundet sind), - Reduzierung bürokratischer Hürden, - Verkürzung von Planfeststellungen - strenge Kontrolle von Umwelt/ESG/LkSG-Auflagen
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit..., ... CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...harmonisiert werden würden. Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
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- Angegeben von: Miele & Cie. KG am 25.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf sieht vor, die europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 1:1 umzusetzen. Unternehmen werden dadurch künftig verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss eine Nachhaltigkeitsinformation bereitzustellen. Damit soll der Umgang von Unternehmen mit Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette transparenter gemacht werden. Miele setzt sich dafür ein, dass Angaben nicht nur durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden können, sondern auch durch sogenannte ""unabhängige Prüfdienstleister"". Bei den Übergangsregelungen für das LkSG sollten doppelte Berichtspflichten vermieden werden - und das nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für Familienunternehmen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (6):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 19.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ... werden würden. Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 13.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...werden würden. Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 13.02.2025
- Beschreibung: Schaffung von Maßnahmen, um die Effizienz, Steuerungsrelevanz und Umsetzbarkeit der bestehenden Sustainable Finance Regulatorik zu verbessern. Hierfür sollen über eine Omnibus-Initiative auf EU-Ebene diverse Anpassungen an Rahmenwerken zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, zur Taxonomie und zum EU-Sorgfaltspflichtengesetz vorgenommen werden. Diese Maßnahmen sollen die Funktionsweise der regulatorischen Vorgaben stärken und Unternehmen parallel entlasten. Damit diese Entlastungen greifen, sind zudem Anpassungen an aufsichtlichen Vorgaben für den Finanzsektor notwendig. Die Entwicklungen im Rahmen der Omnibus-Initiative sollten zudem auch in nationalen Maßnahmen münden, insb. zur CSRD und zum LkSG.
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) schnellstmöglich mit der CS3D harmonisieren per LkSG Quick-Fix Problem: Die..., ...direkten Einhaltung der LkSG-Sorgfaltspflichten befreit..., ... Anwendungsbereiche des LkSG und der CSDDD schnellstmöglich..., ...Interne Informationen Lösung LkSG-Quick-fix: Deutschland ..., ...Schwellenwert in § 1 Abs. 1 LkSG anpassen. Konkret: Berücksichtigung..., ...sind die Anforderungen des LkSG weiterhin umzusetzen und..., ... Anwendungsbereichs des LkSG könnte ohne großen Aufwand...
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- Angegeben von: Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) am 10.06.2025
- Beschreibung: Erhöhung der Mittel für Messeförderprogramme (BMWK/BMEL); Übernahme der Reisekosten für Auskunftspersonen auf deutschen Gemeinschaftsständen im Ausland; Digitalisierung, Erleichterung und Beschleunigung der Visa-Verfahren für Messeteilnehmende; Aussetzung des LkSG und Überarbeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie, bürokratiearme Umsetzung von EU-Rechtsakten und Reduktion des Berichtsumfangs für KMU; Begrenzung der Lohnnebenkosten und der Gesamtsteuerlast für Unternehmen, Senkung der Energiepreise und der MwSt. auf Bewirtungsleistungen; Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur, Abschaffung der Luftverkehrssteuer und Senkung der Flugsicherungsgebühren; Abschluss von Freihandelsabkommen; Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen und Erleichterung des Anwerbens internationaler Fachkräfte.
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Betroffene Bundesgesetze (14):
- LkSG [alle RV hierzu]
- ArbZG [alle RV hierzu]
- GewStG [alle RV hierzu]
- KStG 1977 [alle RV hierzu]
- UStG 1980 [alle RV hierzu]
- StromNEV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- SGB 6 [alle RV hierzu]
- SGB 11 [alle RV hierzu]
- SGB 3 [alle RV hierzu]
- GasNEV [alle RV hierzu]
- LuftVStG [alle RV hierzu]
- FlusAAGV [alle RV hierzu]
- BQFG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Plan International Deutschland e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Wichtige Aspekte, für die wir im Rahmen des deutschen Gesetztes sowie der EU-Richtlinie geworben haben: der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung, der Schutz vor Landraub, der Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Recht auf faire Löhne, das Recht, Gewerkschaften zu bilden, der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen. Nach Ratifizierung des Gesetzes lag unser Fokus auf der Umsetzung und auf Änderungsvorschlägen. Aufgrund der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2024/1760 (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ist eine Anpassung des LkSG erforderlich, um die erweiterten und harmonisierten Anforderungen der EU umzusetzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10062
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Deutsche Unternehmen entlasten - Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz abschaffen
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BT-Drs. 20/10062
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Es muss sichergestellt..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die Einführung der..., ...deutlichen Rückverweis auf das LkSG im Referentenentwurf. Die..., ...und Berichtsinhalte des LkSG, insbesondere jene, die..., ... des Berichts nach § 10 LkSG Gebrauch, hat der Nachhaltigkeitsbericht..., ...auch die Anforderung des LkSG in vollem Umfang zu erfüllen..., ...wird. Die Integration des LkSG in die CSRD muss gewährleistet..., ...Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) • Öffnung des Prüfmarktes..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Es muss sichergestellt..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die Einführung der..., ...klarer Rückverweis auf das LkSG, dessen Berichtspflichten..., ... des Berichts nach § 10 LkSG Gebrauch, hat der Nachhaltigkeitsbericht..., ...auch die Anforderung des LkSG in vollem Umfang zu erfüllen...
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Transparency setzt sich für Nachbesserungen am Hinweisgeberschutzgesetz ein. Dazu gehört die Erweiterung des sachl. Anwendungsbereichs auf jegl. Rechtsverstöße und Fehlverhalten, dessen Offenlegung im öff. Interesse liegt. Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot sollen eingeschränkt und ein Bundestransparenzbeauftragter eingeführt werden für einen differenzierteren Umgang mit Verschlusssachen und Verstößen im Bereich der nat. Sicherheit. Außerdem fodert Transparency die verpfl. Entgegennahme und Bearbeitung anonymer Meldungen, Anpassung der Konzernlösung an unionsrechtl. Vorgaben, Übernahme der Unterstützungsmögl. für meldende Person aus der Richtlinie (EU) 2019/1937, Einrichtung externer Meldestellen bei der Staatsanwaltschaft sowie Anpassung der Anforderungen des LkSG und des HinSchG.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden -
BT-Drs. 20/5992
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
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BT-Drs. 20/3442
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 25.09.2025
- Beschreibung: Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Men- schenrechtsverletzungen in Lieferketten ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Zudem ist auf europäischer Ebene am 25. Juli 2024 die Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht durch die sogenannte „Stop-the-clock-Richtlinie“ um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht verlängert worden. Die CSDDD enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG angepasst, um administrative Lasten für Unter- nehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 422/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes - Entlastung der Unternehmen durch anwendungs- und vollzugsfreundliche Umsetzung
-
BR-Drs. 422/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) entschieden ab. Die geplante..., ...voreilige Schwächung des LkSG vor Umsetzung der CSDDD..., ...nach § 10 Absatz 2 bis 4 LkSG ist ein fataler Fehler...., ...kontraproduktiv Die Begründung, das LkSG solle bis zur Umsetzung..., ...vorübergehende Schwächung des LkSG läuft den europäischen ..., ...untergraben die Wirksamkeit des LkSG und senden ein fatales ...
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- Angegeben von: FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk, Sektion der Bundesrepublik Deutschland (FIAN Deutschland) am 12.06.2024
- Beschreibung: Der Finanzsektor soll vom Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nicht ausgeschlossen werden. Dazu soll die Handreichung des BAFA zum Kredit- und Versicherungswirtschaft geändert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Allgemeiner Bürokratieabbau für den Handel
Aktiv vom 22.07.2025 bis 24.07.2025
- Angegeben von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 22.07.2025
- Beschreibung: Verschlankung von bürokratischen Auflagen für den Handel allgemein
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
-
BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Hoffnungszeichen | Sign of Hope e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Hoffnungszeichen tritt für eine zügige Überführung des Europäischen Lieferkettengesetzes in deutsches Recht ein. Das EU-Lieferkettengesetz geht etwa bei der zivilrechtlichen Haftung über das bestehende deutsche Gesetz hinaus: Bei Menschenrechtsverletzungen, die von Unternehmen verursacht wurden, erhalten Betroffene Zugang zu EU-Gerichten, um Schadenersatz einzufordern. Hoffnungszeichen tritt in diesem Zusammenhang für eine Nachschärfung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ein.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
-
BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Aktiv vom 28.06.2024 bis 30.06.2025
- Angegeben von: B. Braun SE am 28.06.2024
- Beschreibung: Sondierung hinsichtlich der Möglichkeit der Einführung einer sogenannten "White List" sicherer Herkunftsländer (z.B. in der Europäischen Union) sowie weiterer Maßnahmen zur Reduzierung von bürokratischem Aufwand.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
-
BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: natureplus e.V. - Internationaler Verein für zukunftsfähiges Bauen und Wohnen am 27.05.2024
- Beschreibung: Beibehalt und Förderung der Unsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Berücksichtigung der Interessen und Notwendigen von Unternehmen im Bereich der Bauprodukte
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
-
BR-Drs. 495/21
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 02.09.2025
- Beschreibung: - Erweiterung der Intervallfrequenzen: Risikoanalysen und Wirksamkeitskontrollen sollen statt jährlich nur alle fünf Jahre durchgeführt werden, um den Aufwand zu reduzieren - Ausschluss des eigenen Geschäftsbereichs von Risikoanalysen: Unternehmen sollen von der Pflicht zur Risikoanalyse für den eigenen Geschäftsbereich ausgenommen werden, wenn in Deutschland bereits ein ausreichendes Schutzniveau gewährleistet ist - Schaffung von Rechtsgrundlagen gegenüber Lieferanten: Unternehmen sollen gesetzlich legitimierte Rechte erhalten, um Pflichten wie Risikoanalysen oder Abhilfemaßnahmen gegenüber Lieferanten durchzusetzen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Intervallfrequenz, § 5 Abs. 4 LkSG Verursachte Belastung:..., ...Gesetzestextes, § 5 Abs. 4 LkSG Die Risikoanalyse ist..., .... 5, 7 Abs. 4, 8 Abs. 5 LkSG Verursachte Belastung:..., ...Gesetzestextes: § 6 Abs. 5 LkSG Die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen..., ...überprüfen. […] § 7 Abs. 4 LkSG Die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen..., ...Geschäftsbereich, § 5 Abs. 1 LkSG Verursachte Belastung:..., ...Mehrwert die Pflichten des LkSG bzgl. dieser Themen bei..., ...Gesetzestextes: § 5 Abs. 1 LkSG: Im Rahmen des Risikomanagements..., .... 1 u. 2 sowie 9 Abs. 3 LkSG Verursachte Belastung..., ...mittelbare Lieferanten. Im LkSG sind jedoch keine Rechtsgrundlagen..., ...Änderung/Erweiterung des LkSG. Ziel ist hier die Herbeiführung..., ...Vereinbarungen Pflichten aus dem LkSG zu erfüllen. 5..., ...Zulieferer”, § 2 Abs. 7 LkSG Verursachte Belastung..., ...die als Lieferant i.S.d. LkSG gelten und somit bei der..., ...ergänzen § 2 Abs. 7 LkSG Unmittelbarer Zulieferer..., ...Risikoanalyse, § 5 Abs. 1 LkSG Verursachte Belastung:..., ...keine Klarheit, ob der im LkSG verwendete Begriff “Risiko..., ...Gesetzestextes § 5 Abs. 1 LkSG Im Rahmen des Risikomanagements..., ...Sorgfaltspflichten, § 10 Abs. 2-4 LkSG Sehr zu begrüßen ist..., ...Sorgfaltspflichten, § 10 Abs. 2-4 LkSG wegfallen soll. ...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Das Lieferkettensorgfaltsgesetz soll für kleine Unternehmen leichter anwendbar werden; übermäßige Bürokratie und Berichtspflichten sollen vermieden werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) durch eine bürokratiearme..., ...Berichtspflicht nach dem LkSG 2/3 schnellstmöglich ..., ...gem. § 10 Abs. 2 und 3 LkSG unterstützen wir ebenso..., ... Die Regelung des § 10 LkSG, die sich künftig nur noch..., ...bislang in § 10 Abs. 4 LkSG befindliche Regelung zur..., ... § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5 LkSG Gem. § 5 Abs. 4 LkSG müssen..., ... § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 5 LkSG sollten daher auf verpflichtende..., ...Risikoanalyse gem. § 5 Abs. 1 LkSG für den eigenen Geschäftsbereich § 5 Abs. 1 LkSG verpflichtet Unternehmen..., ...Auch ohne Anwendung des LkSG dürften die Unternehmen..., ...Risikoanalysen gem. § 5 Abs. 1 LkSG hat, soweit es um Standorte..., ...im Rahmen des § 5 Abs. 1 LkSG nicht zu erwarten sein. Nach § 5 Abs. 1 S. 1 LkSG sollte daher folgender ..., ... „Risiko“ in § 5 Abs. 1 LkSG Im Rahmen des Risikomanagements..., ...keine Klarheit, ob der im LkSG verwendete Begriff “Risiko...
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- Angegeben von: Initiative Lieferkettengesetz am 30.06.2024
- Beschreibung: Die CSDDD regelt menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten von Unternehmen. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass im gegenwärtigen Omnibus-Verfahren der EU das Schutzniveau der CSDDD nicht abgesenkt wird.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vorstößen zur Aussetzung des LkSG 6. Mai 2024 Nach der ..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die die verbesserten..., ...andere Bestimmungen des LkSG abzuschwächen. Beunruhigt..., ...Forderungen der FDP, das LkSG auszusetzen, bis die CSDDD..., ...Wirtschaftsminister Habeck, das LkSG solle freundlicher und..., ... oder gar Aussetzen des LkSG durch die Regierung würde..., ...Berichtspflichten aus dem LkSG ist die Bundesregierung..., ...weitere Verschlankung des LkSG sehen wir nicht als erforderlich..., ...Zukünftige Anpassungen des LkSG sollten vielmehr im Rahmen..., ...deutschen Unternehmen durch das LkSG in einer Vorreiterposition..., ...mindestens vollumfänglich in das LkSG überführt werden. Ebenso..., ...Anwendungsbereich des deutschen LkSG daher nicht eingeschränkt..., ...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und der EU-Lieferkettenrichtlinie..., ...überführt wird, und 3. das LkSG bis dahin unverändert in..., ...zeigen wir auf, wie das LkSG bereits wirkt, um z. B...., ...entscheidend zu verbessern und das LkSG wirksamer und zugleich ..., ... einer Abschwächung des LkSG ihre völkerrechtlichen ...
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- Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 07.03.2025
- Beschreibung: Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sorgt für viel Bürokratie und stellt Unternehmen unter Generalverdacht. Die EU-Kommission möchte die Einführung der europäischen Richtlinie entsprechend verschieben und anpassen. Der deutsche Gesetzgeber sollte dieser Entwicklung folgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) benachteiligt deutsche..., ...Zulieferer. Eine Abschaffung des LkSG wird bereits seit Langem..., ...Festhalten am deutschen LkSG, während Unternehmen sich..., ...zeitnahe Abschaffung des LkSG bringt nicht nur dringend..., ...werden weit über die des LkSG hinausgehen. Die nationale..., ...werden, muss gegenüber dem LkSG deutlich reduziert werden...