Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (180)
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
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- Angegeben von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
- Beschreibung: Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtsbeschwerdegerichts erfordert. § 575 ZPO gilt entsprechend. § 274..., ...und die Wirkung des § 313 ZPO erreichen. Ebenfalls ..., ...Rechtsgedanken des § 139 ZPO konkret vor der Entscheidung..., ...Hinblick auf § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wieder gesetzlich zu regeln...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Beschleunigung nachlassgerichtlicher Verfahren durch punktuelle Gesetzesanpassungen, die ohne tiefere Eingriffe in das bestehende Regelungsgefüge kurzfristig umsetzbar wären; im Einzelnen Entlastung der Nachlassgerichte bei Erbausschlagungen durch stärkere Einbindung der Notariate, Reduzierung des Ermittlungsaufwandes der Nachlassgerichte bei Testamentseröffnung, Beschleunigung der Erteilung von Erbscheinen in unstreitigen Fällen sowie eine schnellere Verfügbarkeit von Informationen und Nachweisen für Beteiligte und Gerichte durch das „Once Only“ Prinzip und flächendeckende Digitalisierung der Nachlassakten sowie Gewährung elektronischer Akteneinsicht
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... bereits in § 299 Abs. 3 ZPO angelegt, der über § 13...
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- Angegeben von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Anpassung der Einkommensteuerrichtlinien und weiterer Richtlinien
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...eine Ordnungsvorschrift der ZPO, öffentlich bestellte Gut-achter...
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- Angegeben von: Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen e.V. am 19.07.2025
- Beschreibung: Stellungnahme zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten aus verwaltungsgerichtlicher Sicht
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8095
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
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BT-Drs. 20/8095
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Bisher ist es weder Verbrauchern noch Wettbewern möglich gegen die wettbewerbswidrige Praxis der Wettbewerber aus Drittstaaten gerichtlich vorzugehen, weil die Wettbewerber aus Drittstaaten nur "verantwortliche" Personen innerhalb der EU benennen müssen, die bestimmte Informationen für die Marktüberwachung vorhalten müssen. Gesamttextil schlägt einen rechtlichen Weg vor, dies zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Gemeinsame Erklärung der Initiative proAGB Recht für die Beibehaltung der derzeitigen nationalen Regelungen zu dem Justizstandortstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fsas Technologies (a Fujitsu company) am 28.05.2026
- Beschreibung: Wir setzen uns für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Digitalisierung der Justiz ein. Dazu zählt insbesondere die flächendeckende Ausstattung der Gerichte mit modernen digitalen Technologien, die Etablierung einheitlicher Schnittstellen für einen reibungslosen elektronischen Rechtsverkehr zwischen allen Verfahrensbeteiligten und den Fachverfahren sowie die Anpassung der prozessrechtlichen Regelungen an digitale Prozessabläufe.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 26.06.2024
- Beschreibung: Stärkung des Justizstandortes Deutschland, keine Änderung des materiellen Rechts
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Centralvereinigung Deutscher Wirtschaftsverbände für Handelsvermittlung und Vertrieb (CDH) e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Behauptung, die Erfolgschancen von „Commercial Courts“ hingen von einer weniger starren AGB-Kontrolle ab, ist weder schlüssig noch belegbar. Im Gegenteil: Von der Rechtssicherheit und Verhandlungsklarheit des etablierten deutschen AGB-Rechts profitieren alle Geschäftspartner, indem Risiken bei Vertragsverhandlungen überschaubar bleiben, Verlässlichkeit hinsichtlich unwirksamer Vertragsklauseln gewährleistet wird, kosten- sowie zeitintensive Rechtsberatungsleistungen im Rahmen bleiben und gleichzeitig Spielraum für individuelle Abreden bleibt. Diese Faktoren machen das deutsche AGB-Recht attraktiv und zukunftssicher.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8649 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11466
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
- Beschreibung: Keine Erweiterung des Katalogs der Diskriminierungsmerkmale gem. § 1 AGG. Streichung der Beschränkung des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots auf Massengeschäfte (§ 19 AGG). Keine Einführung von Sondervorschriften zum Schutz vor Diskriminierung durch künstliche Intelligenz (KI) im AGG sowie keine Fristverlängerung zur Geltendmachung von Ansprüchen (§ 21 Abs. 5 AGG). Keine Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene nach § 22 AGG. Die Einführung eines Verbandsklagerechts soll vermieden werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen dürfen durch Neuregelungen im AGG und den damit verbundenen Rechtsunsicherheiten nicht belastet werden. Der Rechtsschutz der Betroffenen sollte nicht mit weitere Beweiserleichterungen und verlängerten Fristen zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche erweitert werden. Die mittelständische Wirtschaft darf nicht durch weitere bürokratische Vorgaben (z. B. durch eine Verpflichtung zur Gewährleistung angemessener Vorkehrungen im Hinblick auf die Barrierefreiheit) belastet werden. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs durch neue Diskriminierungsmerkmale wird abgelehnt. Der Gesetzgeber sollte sich – wenn überhaupt – auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Die mittelständische Wirtschaft bekennt sich ausdrücklich zum verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz und lehnt ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen im Zivilrechtsverkehr ebenso wie Diskriminierungen ab. Sie unterstützt Maßnahmen, welche eine Durchsetzung des Gleichheitsgrundsatzes unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit gewährleisten. Gleichzeitig darf dies berechtigte und rechtlich zulässige Differenzierungen im Zivilrechtsverkehr nicht ausschließen. Die Vorschläge sind insgesamt zu weitgehend. Insbesondere mittelständische Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen würden durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten belastet. Eine Novelle des AGG ist nicht erforderlich. Zu schließende Schutzlücken sind bisher nicht überzeugend dargelegt worden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Die aktuell diskutierten Vorschläge zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wie etwa eine Erweiterung der Diskriminierungsmerkmale, Erweiterung der Beweiserleichterungen für Betroffene (§ 22 AGG), Verschärfung von Schadensersatzansprüchen und Einführung eines Verbandsklagerechts werden als zu weitgehend abgelehnt. Insbesondere die unverhältnismäßige Belastung mittelständischer Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilungen durch die Neuregelungen und die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten muss verhindert werde. Der Gesetzgeber sollte sich bei einer eventuellen Novelle des AGG auf klarstellende Regelungen beschränken.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns dafür ein, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in seiner bisher geltenden Fassung beibehalten wird: - Verzicht auf die Einführung eines neuen Diskriminierungsmerkmals "soziale Herkunft"; - Beibehaltung der abschließenden Aufzählung von Diskriminierungsmerkmalen; - Beibehaltung der Beschränkung der Diskriminierungsmerkmale auf Massengeschäfte. In jedem Falle sollten vor einer Überarbeitung des AGG die Auswirkungen des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes abgewartet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Danach würde gemäß § 294 ZPO die „überwiegende Wahrscheinlichkeit...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Die geplante Altersvorsorgepflicht für Selbständige sollte gründerfreundlich ausgestaltet werden. Existenzgründer sollten auch in Zukunft die Möglichkeit haben, während der ersten drei Jahre nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Wichtig ist dabei die Wahlfreiheit zwischen der Aufnahme der neuen Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie alternativen privaten Vorsorgemöglichkeiten. Alle Selbständigen sollten in den Kreis der Förderberechtigten bei der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG aufgenommen werden. Auch im Übrigen sollten die Interessen der Selbständigen im Vertrieb berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... damit nach § 851 Abs. 1 ZPO nicht pfändbar. Sehr...
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 20.06.2024
- Beschreibung: In den Entwürfen fehlen geeignete Regelungen zum Schutz der Hör-/Gesundheit von Dolmetschern, die in Verfahren der Zivil- und Fachgerichtsbarkeiten beauftragt werden. Ebenso fehlen Maßnahmen zum Schutz von Dolmetschern. Wir sprechen uns gegen eine Gefährdung und für den Gesundheits-/Schut von Dolmetschern aus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 228/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten -
BT-Drs. 20/8095
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten
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BR-Drs. 228/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Formulierungen zu §128a ZPO 1, 2, 4 und 5 lassen offen...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...richterliche Schätzung § 287 ZPO ersetzt werden kann, um...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 28.02.2025
- Beschreibung: Der DAV sieht den Reformbedarf mit Blick auf die Parallelität von Nichtigkeitsverfahren und Einspruchsverfahren in patentrechtlichen Streitigkeiten. Er spricht sich daher in seiner Stellungnahme für die ersatzlose Streichung des Subsidiaritätsgrundsatzes in § 81 Absatz 2 Satz 1 PatG aus. Die Subsidiarität der Nichtigkeitsklage, die vielen ausländischen Rechtsordnungen fremd ist, führte in der Vergangenheit in einer erheblichen Anzahl von Fällen zu Problemen. Bei einer Streichung müssen jedoch die damit verbundenen zusätzlichen Fragestellungen angemessen gelöst werden. So darf etwa das in Deutschland geltende Trennungsprinzip zwischen Verletzungsverfahren und Rechtsbestandsverfahren nicht außer Acht gelassen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verletzungsverfahrens nach § 148 ZPO zu erreichen. Zudem ist...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.12.2025
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Neuordnung des anwaltlichen Aufsichtsrechts, kritisiert jedoch den Rückschritt gegenüber dem Erstentwurf. Der DAV fordert weiterhin die schon im Erstentwurf vorgesehene Einführung eines Antragsrechts auf Erteilung rechtlicher Hinweise und zur Stärkung der Kammeraufsicht die Schaffung einer verwaltungsrechtlichen Untersagungsverfügung sowie die Möglichkeit der Entscheidung im schriftlichen Verfahren. Zugleich plädiert er für die ersatzlose Streichung des überholten § 43b BRAO sowie für eine Angleichung der Haftungs- und Versicherungsregelungen an das Recht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Unterlassungsverfügung nach der ZPO, denn die Risiken nach § 945 ZPO sind viel weitreichender...
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- Angegeben von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 19.03.2026
- Beschreibung: - Kritik gegenüber geplanten Artikel 1 - Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz - KPAnG) - Ablehnung eines geplanten neuen § 29a GWB - Ablehnung der geplanten Änderung § 32f GWB
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
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BT-Drs. 21/4744
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... - anerkannt (vgl. § 292 ZPO). Bei der geplanten Regelung...
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- Angegeben von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 12.03.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes fordern wir gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V., deren Mitglied der Deutsche Schaustellerbund ist, Schutz- und Transparenzlücken gegenüber unabhängigen Verwertungseinrichtungen zu schließen, One-Stop-Shop Lizenzierung zu ermöglichen, DPMA-Aufsicht über Tarife und Verfahren zu stärken, Gesamtvertrags- und Schiedsstellenverfahren zu beschleunigen und das Kostenrisiko kalkulierbar zu halten sowie die Hinterlegung/Leistung unter Vorbehalt zu reformieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für das Verfahren nach der ZPO vor den ordentlichen Gerichten...
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- Angegeben von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 05.07.2024
- Beschreibung: Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...klargestellt werden, dass § 287 ZPO auch für den Nachweis der...
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- Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 05.07.2024
- Beschreibung: Soll privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in einer zunehmend von Digitalmonopolen dominierten digitalen Welt erhalten bleiben, muss auch das GWB weiter angepasst werden. Es müssen sowohl Effizienzen durch Kosteneinsparungen ermöglicht werden (insbes. effektive Ermöglichung von Kooperationen, Herabsetzung des Pressefaktors) als auch im Plattforminternet ein diskriminierungsfreier und fairer Pressevertrieb gegenüber den Digitalplattformen durchgesetzt werden (insbes. unmittelbare Geltung und Verbesserungen bzw. Konkretisierungen des § 19a II GWB, Streitbeilegungsmechanismus für gewerbliche Plattformnutzer).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...klargestellt werden, dass § 287 ZPO auch für den Nachweis der...
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- Angegeben von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 12.03.2026
- Beschreibung: In der Praxis zeigt sich zunehmend, dass Nutzer und Nutzervereinigungen nach wie vor durch die aktuellen Regelungen des VGG nicht ausreichend vor Intransparenz, Rechtsunsicherheit, überlangen Verfahren und überhöhten Vergütungsforderungen geschützt sind. Dies geht auch auf die Tätigkeiten von unabhängigen Verwertungseinrichtungen zurück, die gegenüber Verwertungsgesellschaften und abhängigen Verwertungseinrichtungen schwächer reguliert sind.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...für das Verfahren nach der ZPO vor den ordentlichen Gerichten...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vollstreckung nach § 888 ZPO durch die gewaltbetroffene...
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 15.04.2026
- Beschreibung: Wir raten zu mehr Augenmaß bei Gesetzgebung, es werden bei manchen Regelungsvorschlägen Konflikte mit höherrangigem Recht riskiert; teilweise ist Beschleunigungswirkung fraglich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze (7. VwGOÄndG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 25.09.2025
- Beschreibung: Mit der fortschreitenden Digitalisierung müssen verbraucherschützende Standards gesichert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Schuldner_innen ihre Rechte auch in digitalen Verfahren uneingeschränkt wahrnehmen können: durch barrierefreie Zugänge, Transparenz bei automatisierten Entscheidungen, Schutz sensibler Daten und verständlichen Informationspflichten. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass die Digitalisierung der dazugehörigen Beratungsstellen personell und finanziell abgesichert wird.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 06.12.2025
- Beschreibung: Schaffung eines in sich schlüssigen Inkassoberufsrechtes. Dabei soll den Anforderungen der Wirtschaft an entsprechenden Angeboten in Einklang mit den Erfordernissen des Verbraucherschutzes genügt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Sepsis-Stiftung am 21.02.2025
- Beschreibung: Weiterentwicklung der Patientenrechte im Interesse der Beseitigung bestehender Defizite bei der zeitgerechten Erkennung und Behandlung von Sepsis und damit verbundener vermeidbarer Patientenschädigungen, Einführung von Organisationshaftung und Härtefallfonds sowie Zugang zu qualitätsgesicherten Gutachten.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Der DRV setzt sich für die Beibehaltung des Rechts der AGB ein, da es Gerechtigkeit und Rechtsfrieden im unternehmerischen Rechtsverkehr fördert. Es verhindert unfaire Vertragsbedingungen und schützt vor einseitigen, unangemessenen Benachteiligungen und Risikoübertragungen. Die Vertragspartner können auf klare Kriterien für die rechtssichere Gestaltung ihrer Verträge auch mit AGB zurückgreifen. Für die von der Initiative pro AGB-Recht vertretenen deutschen Wirtschaftsteilnehmer ist diese Planungs- und Rechtssicherheit von grundlegender Bedeutung. Die Initiative pro AGB-Recht widerspricht nachdrücklich Änderungen des AGB-Rechts, welche zum Entwurf eines Justizstandort-Stärkungsgesetzes gefordert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V. (ZTG) am 17.06.2024
- Beschreibung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstand- ort-Stärkungsgesetz)
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit - (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/8649
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. am 14.06.2024
- Beschreibung: Das geplante Justizstandortstärkungsgesetz ist grundsätzlich zu begrüßen. Der Bauindustrieverband Hessen-Thüringen e.V. sieht in diesem Zusammenhang allerdings keinen Anlass, zugleich das deutsche AGB-Recht zu ändern. Da sich der Gesetzesentwurf mit dem AGB-Recht selbst nicht auseinandersetzt, haben wir zu mehreren Vertretern des Rechtsausschusses des Bundestages (Dr. Thorsten Lieb, Awet Tesfaiesus, Stephan Brandner und Esther Dilcher) Kontakt aufgenommen und Gespräche geführt, um die Gründe für die - unerwartete - Erörterung in Erfahrung zu bringen und das Thema Reform des AGB-Rechts auch grundsätzlich zu erörtern. Zielrichtung der Kontaktaufnahme war zudem eine Ergänzung des Gesetzes um materiellrechtliche Änderungen im Bereich des AGB-Rechts zu verhindern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-Stärkungsgesetz)
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BR-Drs. 374/23
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 06.04.2024
- Beschreibung: Anpassung der Formulare in der Zwangsvollstreckung
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
-
BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: Frank Michael Goebel am 06.04.2024
- Beschreibung: Prüfung der Notwendigkeit weiterer Änderungen im Inkassorecht im weitesten Sinne
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
- Beschreibung: Mit dem Referentenentwurf zur Vaterschaftsanfechtung verpasst das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eine erneute Chance, das Abstammungsrecht grundlegend zu modernisieren. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme, dass der Entwurf die grundlegenden Probleme des Abstammungsrechts nicht beseitigt.
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...anders als die etwa in § 580 ZPO bislang normierten Wiederaufnahmegründe...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Der DAV lehnt eine Kodifizierung des Rechts des Unternehmenskaufs ab. Dies gilt auch für dispositiv ausgestaltete Vorschriften. Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Privatautonomie der Vertragsparteien stärken und bestehende Beschränkungen des geltenden Rechts für die kautelarjuristische Gestaltungsfreiheit abbauen. In diesem Zusammenhang zu nennen sind etwa die Abschaffung jedweder AGB-Kontrolle für Unternehmenskaufverträge, die Reform des § 444 BGB für den Bereich des Unternehmenskaufrechts oder die Abdingbarkeit zwingender vorvertraglicher Haftungsnormen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...teilweisem Unterliegen (§ 92 ZPO) angelehnten Regelung liegen...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Der djb befürwortet u.a. die Einführung der zweiten Instanz bei Umgangsentscheidungen, die per Eilanordnung ergangen sind, und die vorgeschlagenen Neuregelungen zur finanziellen Entlastung der Verfahrensbeistände. Ergänzend fordert der djb die gesetzliche Regelung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen im Hinblick auf Partnergewalt. Der djb begrüßt, dass der Reformentwurf einen Versorgungsausgleich bezüglich vergessener oder übergangener Anrechte vorsieht. Ein zentraler Begriff des Entwurfs ist der Begriff „Partnerschaftsgewalt“, der allerdings nicht näher definiert wird. Der Entwurf lässt an dieser Stelle ein klares Bekenntnis zur Istanbul-Konvention vermissen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Regelung des § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zu orientieren, der eine...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 25.10.2024
- Beschreibung: Entwurf ist redaktionell zu überarbeiten, detaillierte Gesetzesbegründung (und später entsprechende Anwendungshinweise) sind zu geben. Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch der Zugang zum Recht aus der Haft, sind zu verbessern. Sie dürfen so nicht Gesetz werden. Keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit,: Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollgenerell untersagt werden. § 25 AufenthG-E muss modifiziert werden.Die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG ist aufzuheben
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...173 VwGO iVm § 222 Abs. 1 ZPO und § 187 Abs. 1 BGB,...
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Abwehr von Änderungen im Arbeitsgerichtsgesetz, der Zivilprozessordnung, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Unterlassungsklagengesetzes (keine Möglichkeiten von Sammelklagen und Verbandsklagen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten)
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Besserer Qualifizierung der Gerichtsvollzieher Vorrang vor Zuständigkeitserweiterung geben
Aktiv vom 07.10.2024 bis 10.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 07.10.2024
- Beschreibung: Mit dem Gesetz sollen bisher dem Vollstreckungsgericht vorbehaltene Zuständigkeiten auf den Gerichtsvollzieher übertragen werden. Der BDIU setzt sich vorrangig für die Wahrung der Gläubigerrechte ein und fordert eine nachhaltige, weitere Qualifizierung der Gerichtsvollzieher. Die Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern sollte erst in einem nächsten Schritt erfolgen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren
Aktiv vom 07.08.2024 bis 09.09.2024
- Angegeben von: Christoph Köpernick M.Sc. am 07.08.2024
- Beschreibung: Die Einführung eines Wahlgerichtsstands (u.a. § 152 II 2. FamFG-E) soll verhindert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Referentenentwürfe zur Umsetzung des GEAS. Er fordert eine klare Gesetzesbegründung und praxisnahe Anwendungshinweise. Die Regelungen zum Rechtsschutz, insbesondere aus der Haft, sind unzureichend. Neue Haftformen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und räumliche Beschränkungen lehnt der DAV ab, insbesondere für Minderjährige. Der DAV fordert gesetzlich geregelte Überwachungsmechanismen, besseren Rechtsschutz im ScreeningVerfahren sowie Aenderungen bei Paragraf 25 und die Aufhebung von Paragraf 12a AufenthG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...VwGO i.V.m. § 222 Abs. 1 ZPO und § 187 Abs. 1 BGB, wird...
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 16.07.2025
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Referentenentwürfe zur Umsetzung des GEAS. Er fordert eine klare Gesetzesbegründung und praxisnahe Anwendungshinweise. Die Regelungen zum Rechtsschutz, insbesondere aus der Haft, sind unzureichend. Neue Haftformen, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und räumliche Beschränkungen lehnt der DAV ab, insbesondere für Minderjährige. Der DAV fordert gesetzlich geregelte Überwachungsmechanismen, besseren Rechtsschutz im Screening-Verfahren sowie Änderungen bei Paragraf 25 und die Aufhebung von Paragraf 12a AufenthG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...VwGO i.V.m. § 222 Abs. 1 ZPO und § 187 Abs. 1 BGB, wird...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...innen (§ 54 VwGO, §§ 41 ff. ZPO, § 24 StPO) von der grundsätzlichen...
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation BAFM e.V. am 25.08.2025
- Beschreibung: Der Zugang zur Familienmediation soll finanziell gefördert werden, ähnlich der Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe.Eine finanzielle Förderung von Vollmediationen könnte auch über die Jugendhilfe erfolgen. Konfliktparteien sollten angeregt werden, immer zunächst einen außergerichtlichen Weg zur Konfliktlösung, respektive Mediation, zu suchen, bevor sie eine gerichtliche Regelung anstreben.
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 28.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: DK begrüßt grundsätzlich das Bestreben, zeitintensive Massenverfahren zu beschleunigen. Die DK befürchtet aber massive Eingriffe in die Dispositionsmaxime der Parteien. Unklar bleibt, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat. Keien Definition von "Masseverfahren" enthalten. Zeitpunkt, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist, muss klar fixiert sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
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BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Vorschläge zur Gestaltung eines möglichen Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
Aktiv vom 25.06.2024 bis 04.11.2024
- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Beschleunigung von zeitintensiven Massenverfahren grundsätzlich begrüßenswert; Verhinderung von massiven Eingriffen in die Dispositionsmaxime der Parteien; Klarstellung, welches Gericht die Leitentscheidung zu treffen hat; Definition von "Massenverfahren" aufnehmen; klare Fixierung des Zeitpunkts, zu dem eine Entscheidung über ein Leitentscheidungsverfahren zu treffen ist
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
-
BT-Drs. 20/8762
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):