Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (139)
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Erreichung sachgerechter Ausnahmevorschriften bei der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie
Aktiv vom 19.06.2024 bis 20.03.2025
- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Kein unangemessener Eingriff in den Zivilrechtsverkehr durch neue Regeln zum Diskriminierungsschutz; kein neuer Diskriminierungsschutz für das Merkmal „Weltanschauung“; Ausweitung der Rechtfertigungsmöglichkeiten für differenzierte Behandlungen; Erreichung angemessener Ausnahmevorschriften für die Kreditvergabe; Beschränkung zur Herstellung der Barrierefreiheit auf verhältnismäßige Maßnahmen;Schutz der Werbe- und Medienfreiheit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird ...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 19.02.2025
- Beschreibung: Einflussnahme auf das Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinien (EU) 2024/1499 und (EU) 2024/1500 in das nationale Recht
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFSFJ) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erforderlich. Daraus ergeben..., ...Zivilprozessordnung (ZPOEG). Im AGG ist die Einrichtung einer..., ...Möglichkeit erhalten, in AGG-bezogenen Gerichtsverfahren..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir evaluieren,..., ...immer fehlt eine Regelung im AGG, nach der die Versagung..., ...angemessenen Vorkehrung“ in das AGG aufzunehmen, dort näher..., ...der Arbeitgeber nach dem AGG verpflichtet, den hierdurch..., ...Voraussetzungen nach § 23 Abs. 1 AGG erfüllen, sollen künftig..., ...Prozessstandschaft in das AGG gehört zu den langjährigen..., ...des Bundes (ADS) In § 25 AGG soll ergänzend aufgenommen..., ... Streitigkeiten nach dem AGG eingerichtet werden. Die..., ...vorgesehenen Regelungen im AGG. Die Regelungen sind dem..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG gelten und sanktioniert werden. §§ 7 und 19 AGG müssen entsprechend ergänzt..., .... Darüber hinaus muss im AGG klargestellt werden, dass..., ... Einschränkungen in § 19 AGG sind aufzuheben. Menschen..., ...unzulässig zu bewerten. Das AGG muss auch für Menschen ..., ...Klagemöglichkeiten nach dem AGG müssen erweitert werden..., ...ein Verbandsklagerecht im AGG vorgesehen werden, damit..., ...können. Insoweit ist § 23 AGG zu erweitern. Dies wäre...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 11.10.2024
- Beschreibung: Das 2019 von der ILO verabschiedete Übereinkommen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt (ILO-Übereinkommen Nr. 190) wurde durch Gesetz vom 22. Mai 2023 endlich auch von Deutschland ratifiziert und ist am 24. Juni 2024 für Deutschland in Kraft getreten. Nach Aussage der Bundesregierung soll das nationale Umsetzungsgesetz eine Regelungslücke schließen. Der djb begrüßt das Gesetz, kritisiert jedoch, dass das Umsetzungsgesetz deutlich hinter den Erwartungen an eine echte Umsetzung des ILO-Übereinkommens in das deutsche Recht zurückbleibt und so die Chance verpasst wird, den Rechtsschutz gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt im Sinne des Übereinkommens und damit völkerrechtskonform tatsächlich und effektiv zu verbessern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 2019 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
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BT-Drs. 20/5652
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006[15] setzte die..., ...materiellen Aspekt, der § 12 AGG ähnelt, gibt es auch im..., ...Antidiskriminierungsrecht (AGG), im Arbeitsschutz (ArbSchG..., ... Das AGG ist, so auch die Einschätzung..., ...ILO-Übereinkommens mit dem AGG bereits erfüllt.[76] Denn..., ... in § 3 Abs. 3 AGG ein wiederholtes Auftreten..., ...Belästigung in § 3 Abs. 4 AGG auf das feindliche Umfeld..., ...die beiden Tatbestände im AGG an das „Bezwecken“ oder..., ... und Belästigung, was im AGG nicht vorgesehen ist. Die..., ...Auslegung von § 3 Abs. 4 AGG,[79] eine Klarstellung ..., ...dass die Vorgaben in § 13 AGG vor dem Hintergrund der..., ..., 24. Aufl. 2024, AGG, § 12 Rn. 1. [22] Berghahn..., ...downloads/DE/publikationen/AGG/agg_evaluation.pdf?__blob..., ...Forderung des Bündnisses „AGG Reform jetzt“ (2024), S. 4f. (https://agg-reform.jetzt/wp-content..., ...Schlachter, 24. Aufl. 2024, AGG, § 6 Rn. 1 ff. [65] ..., ...Schlachter, 24. Aufl. 2024, AGG § 12 Rn. 1 m.w.N. [74..., ...Vgl. ErfKArbR/Schlachter, AGG § 3 Rn. 19, 20. [78] ErfKArbR/Schlachter, AGG § 3 Rn. 20. [79] Vgl..., ...wie aber auch § 17 Abs. 2 AGG. [89] Karimova/Boehmer...
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Beratungen in der Ratsarbeitsgruppe zur gemeinsamen Ausrichtung des Europäischen Rates zum Entwurf einer EU-Antidiskriminierungsrichtline Kurzposition der Wirtschaft
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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Barrierefreiheit in öffentlichen und privaten Bauten erhöhen für soziale Teilhabe aller Generationen
- Angegeben von: VDMA e.V. am 28.02.2025
- Beschreibung: Barrierefreie Revitalisierung bestehender Gebäude durch nachträglichen Ein- oder Anbau von Aufzügen zur Sicherung der Zugänglichkeit für alle Generationen. Vereinheitlichung der 16 Landesbauordnungen, die auf der Musterbauordnung (§ 39 MBO) basieren, um klare und gerechte Regelungen von Aufzügen sowohl im Neubau als auch im Bestand zu schaffen. Ordnungsrechtliche Vorgabe für den Einbau eines Aufzuges in Neubauten und als Minimum den Einbau einer Vorrichtung für den nachträglichen Einbau eines Aufzuges in Neubauten. Barrierefreiheit an Bahnhöfen durch Zugänglichkeit aller Bahnsteige durch Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit von Aufzügen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes..., ...erleichtern. 5. Anpassung AGG / BGG: rechtliche Verbindlichkeit..., ...) • VDMA Forderung: BGG/AGG anpassen, Rechtsanspruch...
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 27.10.2025
- Beschreibung: Notwendig ist eine risikoadäquate Regulierung von KI in der Versicherungswirtschaft. Eine pauschale Hochrisiko-Einstufung von KI-Systemen zur Risikobewertung und Preisbildung in der Krankenversicherung wird abgelehnt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelli-genz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...FinDAG-Verbraucherschutz, AGG sowie DSGVO, DORA und Lauterkeitsrecht..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch für Versicherungs-verträge. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 AGG sind Benachteiligungen ..., ...beruhen (§ 20 Abs. 2 S. 2 AGG). Ergänzend gelten DSGVO...
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- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit der UN-Behindertenrechtskonvention vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und der zunehmenden Digitalisierung von Dienstleistungen. Die BAGFW unterstützt die Zielsetzung des Referentenentwurfs, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern sowie die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes weiter zu verbessern, sieht sie aber durch die vorgesehenen rechtlichen Änderungen bei weitem nicht erreicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Benachteiligungsverbots des § 7 AGG auf Unternehmer ausgeweitet..., ... i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG verboten ist. Vor diesem..., ...bereits nach § 19 Abs. 1 AGG verboten ist. Eine Einschränkung..., ...sind, enthält § 19 Abs. 1 AGG nicht. Vor diesem Hintergrund..., ... Klarstellung, dass § 19 AGG unberührt bleibt. Der jetzige..., ...zumindest offen, ob § 19 Abs. 1 AGG umfasst sein soll. Änderungsbedarf..., ...Gleichlauf mit § 21 Abs. 1 AGG hergestellt werden. Die..., ...Gleichlaufs mit § 21 Abs. 2 AGG be-grüßt. Im Hinblick ..., ...Gegenüber der Regelung in § 22 AGG muss im Streitfall eine...
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- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
- Beschreibung: Der DF setzt sich mit Forderungen im Bereich Arbeitsmarkt, Vereinbarkeit, Familienrecht, Gesundheit, Gewaltschutz, Strukturen der Gleichstellungspolitik, Flucht und Migration, Wirtschaft und Finanzen, Demokratie, Bildung und Wissenschaft und Außenpolitik und internationale Zusammenarbeit für die Geschlechterperspektive im Koalitionsvertrag ein.
- Betroffene Bundesgesetze (11):
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Stellungnahmen/Gutachten (12):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG): Um effektiven Schutz ..., ... gewährleisten, muss das AGG reformiert werden. ..., ...Diskriminierung stark machen und das AGG reformieren. Wir stärken..., ...Verbandsklagerecht in das AGG auf. Wir werden auf ...
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- Angegeben von: SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für Optik, Photonik, Analysen- und Medizintechnik e.V. am 20.02.2025
- Beschreibung: Die Bearbeitung von Ausfuhranträgen verläuft häufig zu langsam, der Prozess ist gegenüber antragstellenden Unternehmen intransparent, sobald die Anträge vom Bafa nach Berlin weitergereicht werden. Dadurch entstehen deutschen exportierenden Unternehmen erhebliche Wettbewerbsnachteile. Es bedarf einer Verbesserung von Prozessen und neuer Strukturen zur schnellen Bearbeitung von Standardfällen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wiederholer-Allgemeingenehmigung (Wiederholer-AGG) Für Exportvorgänge, die..., ... führen. Die Wiederholer-AGG würde sich auf nicht-kritische..., ...fordern die Einführung einer „AGG Green“ für nachhaltige ..., ...Allgemeinen Genehmigung („AGG Green“) für Exportgüter..., ...geschaffen werden. Eine „AGG Green“ wäre insbesondere...
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Aufgabe des Regelungsvorhabens der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie zugunsten einer Neukonsultation
- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Richtlinienentwurf von 2008 hätte im Zivilrechtsverkehr erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, soweit diese in Vertragsbeziehungen zum Verbraucher stehen. Die geplanten Regeln würden in das etablierte und bewährte nationale Antidiskriminierungsrecht eingreifen und an einzelnen Stellen Änderungen erfordern, die mit erheblichen praktischen Problemen, wirtschaftlichen Belastungen, unangemessenen Ergebnissen sowie Eingriffen in die Presse- und Medienfreiheit verbunden wären.Bedenklich ist, dass der Diskussionsprozess auf EU-Ebene ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Nach 16 Jahren muss vor einer Beschlussfassung im Rat eine erneute Konsultation der Medien- und Wirtschaftsverbände und eine anschließende Berücksichtigung der Interessen betroffener Unternehmen erfolgen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Unangemessene Eingriffe in den Zivilrechtsverkehr vermeiden. Verzicht auf ein neues Diskriminierungsmerkmal "Weltanschauung". Rechtfertigungsmöglichkeiten bei sachlich begründeten Differenzierungen gewährleisten. Anwendungsberich auf Massengeschäfte
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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- Angegeben von: Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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- Angegeben von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben und..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Schnellstmögliche Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einrichtung einer nationalen Datenbank für Gebäudeenergieinformationen. Öffentlich zugängliche Daten zur energetischen Gebäudequalität sowie -performance sind für die Finanzwirtschaft essentiell für die Abbildung von Risiken, die Erfüllung von Berichtspflichten und die Entwicklung von Finanzierungsansätzen zur energetischen Ertüchtigung des Immobilienbestandes.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...auf nationaler Ebene (§ 1 AGG) etablierten Vorgaben ..., ...Bereich des Zivilrechts (§ 19 AGG) aufzunehmen. Verfehlte..., ...Recht in Deutschland (§ 19 AGG) ist das Benachteiligungsverbot..., ...werden in § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG als zivilrechtliche Schuldverhältnisse..., ...Benachteiligung im Sinne des AGG definiert. Damit wird das...
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- Angegeben von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 10.06.2025
- Beschreibung: Der djb hat zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar.
- Betroffene Bundesgesetze (12):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... dem seit 2006 geltenden AGG. Bereits 2016 hat der djb..., ...Regierung die Reform des AGG nicht erneut verschläft..., ...mindestens auf dem Niveau des AGG einzurichten. Es bleibt..., ...der Anwendungsbereich des AGG bislang keine bzw. nur ..., ...wären Betroffene durch das AGG etwa beim sogenannten „..., ...sexuellen Belästigungen im AGG auf den Bereich des Arbeitsrechts..., ... Belästigungen durch das AGG geschützt werden. Der..., ...Vgl. Ergänzungsliste zur AGG Novellierung vom 17.01.2023...
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- Angegeben von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 25.06.2024
- Beschreibung: Aufnahme der Verpflichtung privater Anbieter (so auch Versicherungen, Banken, Arztpraxen, Kinos, Restaurants etc.) zu einer barrierefreien Gestaltung ihrer Angebote.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf das BGG gemäß § 7a..., ...neben dem SGB IX und dem AGG auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz..., ...Behandlungen wie wir sie aus dem AGG kennen sowie die Beweislastumkehr...
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das kirchliche Arbeitsrecht soll in seiner derzeitigen Form beibehalten werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Vollständige Streichung von § 9 AGG“ § 9 AGG, der für Kirchen..., ...wei-ter der Regelung des § 9 AGG. Diese sieht in Umsetzung..., ...Religionsgemeinschaften eine über § 8 AGG hinausge-hende Möglichkeit..., ...AZR 501/14, Rn 122). § 8 AGG enthält demgegenüber lediglich..., ...bereichsspezifi-sche Ausnahme des § 9 AGG zu streichen, wie dies..., ...allgemeine Ausnahme des § 8 AGG zu verwei-sen. Weiterhin..., ...dar, inwiefern § 9 Abs. 2 AGG über § 241 Abs. 2 BGB ...
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- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 30.06.2025
- Beschreibung: Der VAMV hat sich zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD positioniert und Vorschläge für die Ausgestaltung relevanter Vorhaben gemacht.
- Betroffene Bundesgesetze (11):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehand-lungsgesetz (AGG) zu verbessern und zu stärken..., ...Gleichbehand-lungsgesetz (AGG) zu stärken. Alleinerziehende..., ...Wohnungs-suche. Dagegen bietet das AGG derzeit praktisch aber ..., ...Der VAMV fordert daher § 1 AGG um die Merkmale Familienstand..., ... der Geltungsbereich des AGG auf öffentliche Stellen..., ...Fristen, um Ansprüche nach dem AGG geltend zu machen, niedri-gere...
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- Angegeben von: Südwesttextil - Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. am 27.11.2025
- Beschreibung: Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Rechtslage Bereits § 15 AGG sieht bei einer Benachteiligung..., ...einer Verschärfung des § 15 AGG zu rechnen ist. Ergänzend..., ...bestehenden Regelungen des § 15 AGG erweitert oder strenger..., ...Seite 18 Bereits nach § 15 AGG stehen betroffenen Arbeitnehmerinnen..., ...das bestehende System des AGG bereits sichergestellt...., ...Entgeltdiskriminierungen nach § 22 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz..., ...von Südwesttextil Die im AGG verankerte Vermutungsregelung...
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- Angegeben von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 16.12.2025
- Beschreibung: Der vorliegende Gesetzentwurf hat im privaten Sektor das Ziel, den Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, ohne dabei eine übermäßige Belastung für Unternehmen zu erzeugen. Im öffentlichen Sektor zielt der Entwurf darauf ab, die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in den Bundesbehörden sowie anderen öffentlichen Einrichtungen des Bundes zu verbessern
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten und damit geregelt..., ...Benachteiligung bereits nach § 19 AGG verboten. Es muss daher..., ...klargestellt werden, dass § 19 AGG unberührt bleibt. Bei ..., ...Belästigung nach § 3 Abs. 3 und 4 AGG ist eine Benachteiligung..., ...Kontexten gilt als den im AGG genannten Bereichen Arbeitsplatz..., ...Regelung entspricht § 3 Abs. 2 AGG und stellt darüberhinausgehend..., ...nach dem BGG oder nach dem AGG geltend machen wollen. ..., ... denn Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei..., ... oder die Regelungen des AGG unberührt. 2.3.7. Zu §..., ...identischen Regelung in § 5 AGG. Sie erlaubt ausdrücklich..., ...entspricht § 20 Absatz 2 Satz 3 AGG. Danach kann im Versicherungsvertragsrecht..., ...analoge Regelung auch im AGG gestrichen werden. 2.3.10..., ...Beweislasterleichterung im AGG nachgebildet. Der VdK begrüßt...
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Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen
Aktiv vom 21.08.2024 bis 25.03.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 21.08.2024
- Beschreibung: Eine niedrigschwellige, diskriminierungsfreie und leitliniengetreue Versorgung für alle Menschen zu garantieren, ist unerlässlich und zählt zu den zentralen Herausforderungen für das Gesundheitssystem. Die Sicherstellung eines gleichberechtigten und bedarfsorientierten Zugangs zur Gesundheitsversorgung muss daher handlungsleitende Maxime politischer Reformen sein. Insgesamt bleibt der Maßnahmenentwurf des BMG in weiten Teilen hinter diesen Erwartungen zurück. Gefordert wird insofern eine zeitnahe, verbindliche und partizipative Nachschärfung. Unbedingt notwendig ist auch die Rückbindung und Verstetigung eines solchen Aktionsplans u.a. mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Artikel 3 GG, § 17 SGB I, §§ 2a und 76 SGB V sowie das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss um den Schutz vor..., ...und Entschädigung in § 21 AGG müssen auch hierfür gelten..., ...Gleichbe-handlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch ..., ...Berücksichtigung der sich aus BGG und AGG ergebenen Anforde-rungen...
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- Angegeben von: Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker - BUH e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) betrachten. Im Ergebnis..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen. Außerdem...
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- Angegeben von: Bündnis F5 am 26.06.2024
- Beschreibung: Einführung eines gesetzliches Fundaments für die Freiheitskommission und umfassende und nachhaltige Umsetzung der Überwachungsgesamtrechnung
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die Herausforderungen..., ...Derzeit ermöglicht etwa das AGG nur den direkt Betroffenen..., ...Gleichbehandlungs- gesetz (AGG) muss verantwortungsvoll..., ...Gleichbehandlungsgesetz (AGG) braucht eine Novellierung...
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- Angegeben von: BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: In der Anwendung von KI soll für den Nutzenden deutlich erkennbar werden, dass KI verwendet wird, was mit den eingegebenen Informationen passiert und welche Auswirkungen die Nutzung haben kann.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)12 zur Verhinderung von..., ...www.gesetze-im-internet.de/agg 13 Antidiskriminierungsstelle...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Inwieweit neben den Regelungen in der DSGVO noch ein spezielles Beschäftigtendatenschutzgesetz erforderlich ist, muss sorgfältig geprüft werden. Es muss möglich bleiben, dass der Arbeitgeber mit Einwilligung der Beschäftigten Versicherungsverträge in deren Interesse abschließt.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...geeignete Maßnahmen nach § 5 AGG bestehende Nachteile zu...